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Mehrjährige Haftstrafe droht: Dauerkranke Lehrerin nun wegen Betrugs angeklagt

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DUISBURG. Fast 17 Jahre lang hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen keinen Unterricht erteilt – und trotzdem weiter ihre Bezüge erhalten. Dass die zuständige Schulaufsicht über Jahre nicht einschritt, hatte bereits für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Nun bekommt der Fall eine strafrechtliche Dimension: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung erhoben. Es geht um rund 248.000 Euro, angeblich falsche Krankschreibungen – und selbst ausgestellte Tauchtauglichkeitsbescheinigungen unter dem Namen einer Ärztin, die gar nicht existiert.

Ein Gericht wird sich mit dem Fall beschäftigen. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Eine seit rund 17 Jahren krank geschriebene Lehrerin aus Wesel am Niederrhein ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt worden. Ihr wird vorgeworfen, rund 248.000 Euro zu Unrecht erhalten zu haben. Der Fall der Pädagogin, die an einem Berufskolleg tätig war, hatte bereits im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt und auch die NRW-Landespolitik beschäftigt.

Im Fall einer Verurteilung droht der Frau theoretisch eine mehrjährige Haftstrafe. Die Lehrerin habe sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Seit 2009 nicht mehr unterrichtet, aber weiter bezahlt

Die Pädagogin hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet, aber weiter ihre Bezüge kassiert. Immer wieder ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Deswegen wurde bereits ein Disziplinarverfahren gegen die Frau und einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eröffnet.

Sie wurde vom Land in den Ruhestand versetzt, wogegen sie sich aber rechtlich zur Wehr setzt. Das Disziplinarverfahren ruht nach früheren Angaben, bis in dem Strafverfahren eine Entscheidung vorliegt.

Der Vorwurf der Urkundenfälschung kommt hinzu, weil die Lehrerin laut Staatsanwaltschaft als aktive Tauchsportlerin zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen unter dem falschen Namen einer nicht existenten Ärztin selbst ausgestellt haben soll.

Zehn AU-Bescheinigungen in vier Jahren

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bezieht sich nur auf die Jahre zwischen März 2021 und März 2025. Für die Zeit davor seien die Anschuldigungen bereits verjährt. Die Frau soll in dem strittigen Zeitraum ihrer Schule zehn unzutreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben, so die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich sei ihr aber bewusst gewesen, dass sie arbeitsfähig war.

Im März hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg über eine Hausdurchsuchung bei der Frau berichtet. Bei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe, hatte die Behörde bereits im Frühjahr mitgeteilt.

Für parallele Berufstätigkeit keine konkreten Beweise

Die Ermittler hatten auch Hinweise geprüft, nach denen die angeblich dienstunfähige Lehrerin gleichzeitig als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben soll. Dafür hätten sich aber letztlich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, so die Staatsanwaltschaft. News4teachers / mit Material der dpa

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15 COMMENTS

  1. Muss man für eine Taucherbescheinigung psychisch gesund sein? Also warum musste diese Bescheinigung gefälscht werden, wenn die Studienrärin ansonsten ja anscheinend genügend Kontakte zu Ärzten hatte, um sich problemlos allerhand Atteste ausstellen zu lassen.

    Extrem merkwürdig finde ich, dass ihr Schulleiter in Interviews erzählt, er habe den Namen dieser Frau zuvor noch nie gehört. Dabei hat sie ständig neue Atteste auf den Schreibtisch seiner Sekretärin gelegt. Ist das glaubwürdig?

    Und dann noch die Rolle der Bezirksregierung.

    • Die Rückzahlungen betreffen ja aus Gründen der Verjährung nur einen Teil des gesamten Zeitraumes. Sie betreffen auch nur die Forderung des Landes NRW, da sind noch keine Gerichtskosten und Anwaltskosten inkludiert. Es wird wohl auf eine Ersatzhaftstrafe hinauslaufen, wenn nach einer Verurteilung die Regressforderung nicht bedient werden kann. Erschwerend käme bei einer Verurteilung hinzu, dass NRW kein Altersgeld zahlt, sondern nur den AG-Anteil zur GRV nachentrichtet.

      • Die Schulbehörde wird sich ein gehöriges Mitverschulden anrechnen lassen müssen, immer wäre es die Pflicht des Dienstherrn gewesen, der Sache nachzugehen. Und dieses Mitverschulden wird sich natürlich strafmildernd auswirken, die Frau kann ja behaupten, dass sie in gutem Glauben gehandelt hat, da der Dienstherr das Ganze offensichtlich über mehr als ein Jahrzehnt nicht angezweifelt hat.

        Und für die Fälschung zweier Tauchatteste geht niemand in den Bau, insbesondere wenn dadurch kein Dritter benachteiligt wurde.

        Und wieso sollte jemand für 240.000 Euro ins Gefängnis gehen, wenn selbst Wirtschaftsstraftäter, die Millionenschaden verursacht haben, Bewährung bekommen? Das läuft eher auf eine Privatinsolvenz hinaus. Nach 5 Jahren ist das erledigt.

        Da hat wohl eher ein Staatsanwalt den politischen Auftrag bekommen, die Diskussion um den Beamtenstatus für Lehrkräfte noch einmal kräftig anzuheizen um den Beamtenstatus für Lehrkräfte abschaffen zu können, so wie es scheinbar politisch aktuell gewünscht wird. Man braucht halt einen Aufhänger um den #Aufschrei in der Bevölkerung zu provozieren. Und ja, Staatswanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden, sie unterstehen dem Innenministerium des entsprechenden Landes. Unabhängige Staatsanwälte kennt man vielleicht aus US-Fernsehserien, aber sicherlich nicht in Deutschland.

        • Die Bez.-Reg. Ist eine Landesmittelbehörde. Der Begriff ist in aller erster Linie auf deren Mittelmäßigkeit zurück zu führen. Hinzukommt, dass die Klitsche in D“dorf im Schatten der Landesregierung am gleichen Dienstort dahin vegetiert.
          Wer wissen will, wie gleichförmiges Verwaltungshandeln aussieht, vergleicht einmal Entscheidungen der Schwesterbehörden K und DT.

  2. Alle Beteiligten sollten auch zur Rechenschaft gezogen werden.
    Schulleiter, Sekretärin, Amtsarzt, RP, Schulaufsicht, …
    Das wird kein Einzelfall sein und das ist nichts anderes als Sozialbetrug mit System.
    Es reicht, wenn es immer wieder „normale“ Dauerkranke gibt, die der Gesellschaft auf der Tasche liegen und das eh kaputte System noch mehr unterminieren. Die Konsequenzen sollten viel härter sein.
    Die Beamtenprivilegien stoßen eh schon sauer auf, aber wenn sie dann noch flächendeckend ausgereizt und ausgenutzt werden, dann sollte man das nicht dulden.

    • „flächendeckend ausgereizt und ausgenutzt“

      Es gibt ca. 800.000 Lehrkräfte in Deutschland, davon sind vielleicht 600.000 verbeamtet. Jetzt wird hier ein(!) Fall medial aufgebauscht… „flächendeckend“ ist das wohl eher nicht.

      Und letztendlich sind das für den Staat und die Gesellschaft Peanuts, das Geld wird doch ganz woanders abgezockt.

      Man denke da nur can „Cum Ex“. Immer noch nicht vollständig aufgeklärt, der Schaden liegt bei mindestens(!) einem mittleren zweistelligen Miliardenbetrag. Die zuständige Staatsanwältin wurde herausgemobbt, ist wahrscheinlich wichtiger, wenn der Staat seine Strafverfolgungsressourcen auf eine Lehrerin konzentriert.

      Oder ein Autokonzernz, der sich seinen aktuellen Personalabbau von bis zu 100.000 Mitarbeitern über „Transfergesellschaften“ finanzieren lassen will. Ja, „Transfergesellschaftem“, damit Sozialversicherungen und Staat mit im Finanzierungsboot sind. Gewinne privatisieren (über Jahrzehnte!), Verlust dann wie immer sozialisieren.

      Oder eine Kaufhauskette, die im 2-Jahres-Rhythmus insolvent wird, damit der Staat mit Rettungsgeldern einspringt, damit der Konzern weiterhin überhöhte Immobilien-Mieten bezahlen kann, die dann auch wieder in private Taschen wandern, bis scheinbar die nächste Insolvenz fällig wird.

      Oder Bahnhöfe, an denen private Firmen seit Jahrzehnten herumdoktern, sich mittlweile zweistellige Milliardenbeträge in die Taschen stecken und es funktioniert immer noch nicht richtig. In anderen Ländern baut man für dasselbe Geld 10 Bahnhöfe in einem Bruchteil der Zeit.

      Die Geldverschwendung findet in Deutschland sicherlich nicht bei den Beamten statt. Das ist doch alles nicht eine riesige Ablenkungs-Propaganda-Show für die Bevölkerung.

  3. Und was ist mit der Schulleitung, die offensichtlich über Jahre hinweg verschnacht hat, den amtärztlichen Dienst zu benachrichtigen ?

    Ein Strafgeld würde ich ebenfalls angemessen finden.

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