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NRW reformiert Beamtenbesoldung – doch anders als in zwei Bundesländern bleiben hohe Nachzahlungen aus

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DÜSSELDORF. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Länder ihre Beamtenbesoldung an neuen Maßstäben ausrichten. Während Schleswig-Holstein und Brandenburg bereits Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro angekündigt haben, geht Nordrhein-Westfalen einen anderen Weg. Die Landesregierung hat einen überarbeiteten Gesetzentwurf beschlossen, der höhere Grundgehälter und eine Neuordnung der Familienzuschläge vorsieht. Für die geschätzt rund 160.000 verbeamteten Lehrkräfte in NRW bedeutet das vor allem eine Veränderung ihrer künftigen Bezüge – nicht aber einen vergleichbaren Geldsegen zum Jahresende.

Kommt da noch was? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat eine überarbeitete Fassung seiner Besoldungsreform verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 15. Oktober, in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die wichtigste Änderung gegenüber der bisherigen Planung betrifft Beamtinnen und Beamte, die durch die Neuordnung der Familienzuschläge finanzielle Nachteile befürchten: Eine vorgesehene Ausgleichszulage soll nun über zehn statt über sieben Jahre abgebaut werden.

Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) begründet die Korrektur mit den Ergebnissen der Verbändeanhörung. „Wir haben den Gewerkschaften und Berufsverbänden zugehört und den Übergang gestreckt. Die Ausgleichszulage wird jetzt über zehn Jahre abgebaut statt über sieben. Damit geben wir den Beamtinnen und Beamten mehr Planungssicherheit. Verlässlichkeit heißt für uns: Wir passen den Übergang an, ohne die Reform selbst infrage zu stellen. Die Grundstruktur steht: Neustrukturierung der Familienzuschläge, höhere Grundgehälter, laufende Tarifübertragung, volle Finanzierung. Das Land nimmt 464 Millionen Euro in die Hand.“

Anlass der Reform ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Das Gericht hat darin seine Maßstäbe für die Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation verändert. Während zuvor insbesondere der Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung eine zentrale Rolle spielte, orientiert sich die Mindestbesoldung künftig an einer sogenannten Prekaritätsschwelle: Sie liegt bei 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Diese statistische Größe berücksichtigt, über welches Einkommen Menschen unter Berücksichtigung ihrer Haushaltszusammensetzung verfügen.

Die Entscheidung zwingt die Länder dazu, ihre Besoldungssysteme anhand der neuen Maßstäbe zu überprüfen. Welche finanziellen Folgen daraus entstehen, hängt allerdings von den bisherigen Regelungen des jeweiligen Landes ab. In Schleswig-Holstein sind erhebliche rückwirkende Zahlungen vorgesehen, in Brandenburg werden sie im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens vorbereitet. Nordrhein-Westfalen setzt dagegen vor allem auf eine Umstrukturierung der Besoldungsbestandteile und bereits vorgenommene beziehungsweise künftig wirksam werdende Erhöhungen.

Das Land verweist darauf, dass es die Grundgehälter schon zum 1. April 2026 stärker angehoben hat, als es die Übertragung des Tarifabschlusses allein vorgesehen hätte. Statt um 2,8 Prozent stiegen sie um 3,36 Prozent. Damit sollte unter anderem der tariflich vereinbarte Mindestbetrag von 100 Euro systemgerecht auf die Beamtenbesoldung übertragen werden. Zugleich wertet das Finanzministerium diesen Schritt als Vorgriff auf die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung der Grundgehälter um 1,68 Prozent vorgesehen. Diese Zahl bedarf allerdings einer Einordnung: Nach Darstellung des Finanzministeriums handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gehaltserhöhung im klassischen Sinn. Vielmehr soll der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 abgeschafft und sein finanzielles Volumen in die Grundgehälter überführt werden. Die Erhöhung der Grundgehälter kommt allen Beamtinnen und Beamten unabhängig vom Familienstand zugute. Wie sich die Umstellung auf ihre Gesamtbezüge auswirkt, hängt jedoch von den bisherigen Familienzuschlägen ab.

Daneben werden die regulären Tariferhöhungen auf die Beamtenbesoldung übertragen. Zum 1. März 2027 sollen die Bezüge um zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 um ein weiteres Prozent steigen. Nach Angaben des Ministeriums ergibt sich daraus für die Grundgehälter zwischen Januar 2027 und Januar 2028 insgesamt ein Zuwachs von rund 4,7 Prozent.

Für verbeamtete Lehrkräfte bedeutet das, dass sich die Entwicklung ihrer Besoldung künftig aus mehreren Komponenten zusammensetzt: der bereits erfolgten Erhöhung im April 2026, der Umstellung zum Jahresbeginn 2027 und den weiteren Tarifanpassungen. Eine mit Schleswig-Holstein oder Brandenburg vergleichbare rückwirkende Neuberechnung über zahlreiche zurückliegende Monate sieht der vorgelegte Entwurf hingegen nicht vor.

Weitreichend ist die Reform bei den Familienzuschlägen. Nordrhein-Westfalen hatte diese bislang nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen des Wohnorts regionalisiert. Beamtinnen und Beamte mit Kindern konnten deshalb in Städten mit hohen Mieten höhere Zuschläge erhalten als Beschäftigte in günstigeren Regionen. Dieses System soll nun entfallen.

An seine Stelle tritt ein landesweit einheitlicher, nach Kinderzahl gestaffelter Familienzuschlag. Das Finanzministerium begründet den Wechsel damit, dass die bisherige Regionalisierung auf das Grundsicherungsniveau als Referenzgröße zugeschnitten gewesen sei. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Grundlage verändert habe, entfalle auch der bisherige Ansatzpunkt für die Staffelung nach Mietenstufen.

Die Folgen unterscheiden sich allerdings je nach Wohnort und familiärer Situation. Nach Angaben der Landesregierung lebt weit mehr als die Hälfte der Beamtinnen und Beamten in Gemeinden der bisherigen Mietenstufen 1 bis 3. Für Beschäftigte mit zwei Kindern soll der neue einheitliche Familienzuschlag dort höher ausfallen als der bisherige regionalisierte Betrag. In den höheren Mietenstufen können dagegen bisherige Zuschläge wegfallen, die durch die neue Regelung nicht vollständig ersetzt werden.

Für diese Fälle sieht die Landesregierung eine Ausgleichszulage vor. Sie soll eine mögliche Differenz bei der Umstellung zunächst vollständig ausgleichen, wobei die Grundgehaltserhöhung um 1,68 Prozent berücksichtigt wird. Ab 2028 soll die Zulage dann jährlich um zehn Prozent ihres Ausgangsbetrags sinken. Ursprünglich hatte die Landesregierung einen Abbau über sieben Jahre mit jährlichen Abschlägen von 15 Prozent vorgesehen.

Nach Angaben des Finanzministeriums zeigen Modellrechnungen, dass die Gesamtbezüge in allen untersuchten Fällen über dem heutigen Niveau liegen. Auch nach Beginn des Abbaus der Ausgleichszulage sollen die regulären Gehaltserhöhungen den jeweiligen Kürzungsbetrag übersteigen. Ob und in welchem Umfang einzelne Lehrkräfte von der Neuregelung profitieren, hängt damit nicht nur von ihrer Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, sondern auch von ihrer familiären Situation und ihrem bisherigen Wohnort ab.

„Dass es aufgrund der Verbändeanhörung zu dieser Änderung kommt, wird von uns begrüßt. Eine endgültige Bewertung werden wir noch vornehmen“

Die Verlängerung des Übergangszeitraums ist eine Reaktion auf die Kritik der Interessenvertretungen. Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Roland Staude, sagte der Rheinischen Post: „Dass es aufgrund der Verbändeanhörung zu dieser Änderung kommt, wird von uns begrüßt. Eine endgültige Bewertung werden wir noch vornehmen.“

Die FDP-Opposition hält die Änderungen dagegen für unzureichend. Fraktionsvize Ralf Witzel bezeichnete die Nachbesserungen gegenüber der Zeitung als „kosmetischer Natur“. Er kritisierte insbesondere die Folgen für kinderreiche Familien in Ballungsregionen mit hohen Wohnkosten. Nach seiner Darstellung drohten ihnen durch die spätere Verringerung bisheriger Gehaltsbestandteile erhebliche finanzielle Nachteile. Zudem hält er die Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens weiterhin für verfassungswidrig.

Besonders deutlich wird der Unterschied zu anderen Ländern beim Blick auf die angekündigten Nachzahlungen. In Schleswig-Holstein sollen die Bezüge für die Jahre 2025 und 2026 rückwirkend erhöht werden. Für einen Beamten in A13, Erfahrungsstufe 6, bezifferte das Job-Portal Kununu die daraus resultierende Nachzahlung für Januar 2025 bis Oktober 2026 auf 5.938,62 Euro brutto. Die Auszahlung soll nach den bisherigen Planungen mit den Novemberbezügen erfolgen.

In Brandenburg sind die vorgesehenen Beträge noch höher. Dort sollen die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 angepasst werden. Nach einem Bericht von Öffentlicher Dienst News werden je nach Eingruppierung Nachzahlungen zwischen 6.000 und 25.000 Euro brutto erwartet. Die Auszahlung mit den Dezemberbezügen steht allerdings unter dem Vorbehalt des Gesetzesbeschlusses.

Nordrhein-Westfalen begründet seinen abweichenden Weg mit den unterschiedlichen Ausgangssituationen der Länder. Aus den Maßnahmen in Schleswig-Holstein und Brandenburg ließen sich keine unmittelbaren Rückschlüsse auf den Anpassungsbedarf in NRW ziehen, erklärt das Finanzministerium. Entscheidend sei das Zusammenspiel der jeweiligen Maßnahmenpakete zur Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung. News4teachers 

Geldsegen: Lehrkräften in zwei Bundesländern winken Tausende Euro Nachzahlung

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2 COMMENTS

  1. Krass, bis zu 20.000 Euro Nachzahlung in Brandenburg.

    Da fühle ich mich mittlerweile als Beamter 3. Klasse (1. Klasse: Bundesbeamte, 2. Klasse Brandburg und Co., 3. Klasse: Mein Verein).

    • Eigentlich 4. Klasse, weil Lehrer ja nochmal schlechter gestellt sind als alle anderen Beamte im Land.

      Da kann man nicht oft genug wiederholen: Nächstes Jahr stehen Landtangswahlen an, also denkt an der Wahlurne daran, wer euch beschissen hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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