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Geldsegen: Lehrkräften in zwei Bundesländern winken Tausende Euro Nachzahlung

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KIEL/POTSDAM. Für viele verbeamtete Lehrkräfte in Schleswig-Holstein und Brandenburg könnte die Gehaltsabrechnung zum Jahresende ungewöhnlich üppig ausfallen. Beide Länder passen ihre Beamtenbesoldung rückwirkend an – auch als Konsequenz aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. In Schleswig-Holstein summiert sich die Nachzahlung für eine Lehrkraft in A13 allein beim Grundgehalt auf mehrere Tausend Euro. In Brandenburg fällt die geplante Anpassung noch stärker aus: Je nach Eingruppierung werden dort Nachzahlungen zwischen 6.000 und 25.000 Euro brutto erwartet.

Gern geschehen (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Mehr als 1.000 Euro zusätzlich – Monat für Monat: Was nach einem traumhaften Gehaltssprung klingt, soll für manche verbeamtete Lehrkräfte in Brandenburg ab Januar 2026 tatsächlich gelten. Weil die neuen Besoldungstabellen rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft treten sollen, läuft bis zum Jahresende zugleich eine beträchtliche Summe auf. In Schleswig-Holstein ist der monatliche Sprung kleiner. Dafür reicht die rückwirkende Anpassung dort bis zum 1. Januar 2025.

Hinter beiden Entwicklungen steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, die am 19. November veröffentlicht wurde. Das Gericht hatte in einem Verfahren zur Berliner Beamtenbesoldung die Maßstäbe für die Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Es stellte für die zur Prüfung vorgelegten Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 zahlreiche Verstöße gegen das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz fest und modifizierte zugleich seine bisherige Prüfmethodik. Die Auswirkungen reichen damit über Berlin hinaus: Auch andere Dienstherren müssen ihre Besoldung an diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben messen.

Schleswig-Holstein reagierte darauf bereits Ende 2025. Die Landesregierung sagte zu, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die darin festgelegten Parameter gesetzgeberisch ab 2025 umzusetzen – und zwar für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, ohne dass sie für das Jahr 2025 individuell Ansprüche geltend machen mussten.

Inzwischen ist daraus eine umfassende Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 geworden. Nach Angaben des Finanzministeriums basieren die Änderungen auf den neuen Maßstäben der Verfassungsgerichtsentscheidung. Zugleich wird die Entwicklung der Tarifentgelte auf die Beamtenbesoldung übertragen. Der Gesetzentwurf nennt als Ziel ausdrücklich, die modifizierten höchstrichterlichen Maßstäbe zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation umzusetzen.

Für 2025 werden die Bezüge in Schleswig-Holstein in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 rückwirkend zum 1. Januar grundsätzlich um 3,2 Prozent angehoben, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro vorgesehen ist. Zum 1. Januar 2026 folgt eine weitere Erhöhung um vier Prozent. Auch der Familienergänzungszuschlag wird angepasst. 2027 soll eine weitere Erhöhung folgen.

Was sich hinter diesen Prozentzahlen verbirgt, zeigt eine Beispielrechnung des Job-Portals Kununu. Für einen Beamten in Schleswig-Holstein in der Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 6, beziffert Kununu die Nachzahlung auf 5.938,62 Euro brutto. Die Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum von Januar 2025 bis Oktober 2026.

Das Finanzministerium beabsichtigt, die erhöhten Bezüge einschließlich der Nachzahlungen mit den Novemberbezügen auszuzahlen. Die Dimension ist auch für den Landeshaushalt erheblich. Für die rückwirkenden Anpassungen der Jahre 2025 und 2026 veranschlagt das Land zusätzliche Ausgaben von rund 463 Millionen Euro.

Für Grundschullehrkräfte lässt sich die Beispielrechnung allerdings nicht ohne Weiteres übertragen. Schleswig-Holstein hat ihre Besoldung erst schrittweise vollständig auf A13 angehoben. Zum 1. August 2025 erreichten nach Angaben des Bildungsministeriums rund 4.850 Grundschullehrkräfte die vollständige Anhebung auf A13. Wer während des Nachzahlungszeitraums die Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe gewechselt hat, erhält deshalb einen individuell abweichenden Betrag. Gleiches gilt bei Teilzeit sowie bei unterschiedlichen Familien- und Zulagenkonstellationen.

Noch wesentlich größer fällt der Sprung aus, den Brandenburg für seine Beamtinnen und Beamten plant. Dort sollen die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt werden. Die Landesregierung begründet dies ausdrücklich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Berücksichtigt werden zugleich die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung sowie die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TV-L vom Februar 2026. Insgesamt liegen die vorgesehenen Erhöhungen nach Angaben des Landes zwischen sieben und 18 Prozent.

Weil die höheren Bezüge rückwirkend zum Jahresanfang gelten sollen, können sich bis Dezember erhebliche Beträge ansammeln. Öffentlicher Dienst News berichtet unter Berufung auf den Tagesspiegel, dass die Nachzahlungen für 2026 je nach Eingruppierung zwischen 6.000 und 25.000 Euro brutto ausmachen können. Wie hoch die Zahlung für einzelne Lehrkräfte ausfällt, hängt insbesondere von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab.

Dass gerade der Bildungsbereich von der Reform in erheblichem Umfang betroffen ist, zeigen auch die Zahlen zur Verteilung der Mehrausgaben. Nach Angaben von Öffentlicher Dienst News entfallen von den zusätzlichen Personalausgaben 2026 rund 199 Millionen Euro auf 16.608 Beamtinnen und Beamte im Bildungsressort. Damit fließen 57,7 Prozent der dort ausgewiesenen Mehrkosten von insgesamt 345 Millionen Euro in diesen Bereich.

Anders als in Schleswig-Holstein steht die Auszahlung in Brandenburg zudem noch unter einem wichtigen Vorbehalt. Das Gesetzgebungsverfahren ist Anfang Oktober noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Bezügestelle formuliert deshalb ausdrücklich unter Vorbehalt: Sofern der Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschließt, werde angestrebt, die neuen Bezüge rückwirkend zum 1. Januar mit den Dezemberbezügen auszuzahlen. News4teachers 

Karlsruhe zwingt Länder zu höherer Beamtenbesoldung – erstes Bundesland kündigt entsprechende Nachzahlungen an (bis zu 13.000 Euro)

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