Bildungssenatorin startet Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung an Schulen – und zur Ablösung des Deputatsmodells

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BREMEN. Es ist ein Novum in Deutschland: Das Land Bremen hat ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gestartet – begleitet von der Deutsche Telekom Stiftung. Ziel ist es, ein praxistaugliches Modell zu entwickeln, das sowohl juristisch abgesichert als auch organisatorisch für den Schulalltag handhabbar ist. Damit wagt das kleinste Bundesland einen Schritt, den bislang keine andere Landesregierung gegangen ist.

La liberté guidant le peuple: Gemälde von Eugène Delacroix. 

„Für eine funktionierende Zeiterfassung braucht es mehr als Technik – es braucht eine starke Vorbereitung. Genau daran arbeiten wir jetzt intensiv mit einem tollen, interdisziplinären Team“, erklärte Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) beim Start. „Das Pilotprojekt ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen in Bremen langfristig zu verbessern.“

Hintergrund: Das Deputatsmodell am Ende?

Seit mehr als 150 Jahren wird die Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland über das Deputatsmodell geregelt. Dieses legt nur die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden fest. Alle weiteren Aufgaben – Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen – fallen zusätzlich an, sind aber zeitlich nicht erfasst. „Das derzeit geltende Arbeitszeitmodell ist nicht mehr zeitgemäß und verhindert, dass Lehrkräfte ihre Potenziale zum Wohle von Kindern und Jugendlichen wirklich voll ausschöpfen können“, sagt Jacob Chammon, Geschäftsführer der Deutsche Telekom Stiftung.

Die Stiftung bringt Erfahrungen aus ihrem Werkstattprojekt „Freiräume(n)“ ein, das bereits seit 2024 mit einem Netzwerk von Schulen erprobt, wie Arbeitszeitorganisation und innovative Pädagogik zusammengedacht werden können. Beteiligt sind unter anderem auch die Bremer Grundschulen Sodenmatt und Borchshöhe sowie Reformschulen wie die Alemannenschule Wutöschingen.

Ablauf des Pilotprojekts in Bremen

Das Bremer Modell gliedert sich in drei Phasen:

  • Vorbereitungsphase (bis Juli 2026): In dieser Zeit werden die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen gelegt. Sechs Schulen wurden ausgewählt: Grundschule Sodenmatt, Oberschule Lerchenstraße, Gymnasium Horn, Schulzentrum Grenzstraße, Willkommensschule Ellmerstraße und Paul-Goldschmidt-Schule. Die Erfassung soll ausschließlich digital erfolgen – über dienstliche iPads und eine speziell entwickelte App. Zugleich wird ein Ordnungsrahmen entworfen, der sicherstellt, dass die Daten nicht zur Leistungsbewertung, sondern ausschließlich zur Evaluation genutzt werden.

  • Pilotphase (August 2026 bis Juli 2027): Ein Schuljahr lang erfassen die Beschäftigten aller beteiligten Schulen ihre tägliche Arbeitszeit vollständig digital. Begleitend werden die neuen Regelungen praktisch erprobt. Eine Zwischenevaluation nach dem ersten Halbjahr und eine Abschlussbefragung am Ende liefern Daten für Verbesserungen.

  • Evaluationsphase (ab August 2027): Gemeinsam mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bremer Bildungswesen (IQHB) und der Telekom-Stiftung werden die Ergebnisse ausgewertet. Probleme, Anregungen und Verbesserungswünsche fließen in die Weiterentwicklung des Modells ein. Ziel ist eine langfristige Einführung eines digital gestützten, rechtssicheren Systems – verankert in einer neuen Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung.

Politische Bedeutung: Bremen als Vorreiter

Während Bremen handelt, halten andere Länder am bisherigen Kurs fest. Brandenburg und das Saarland bekräftigten zuletzt ihre Unterstützung für die Linie der Kultusministerkonferenz (KMK), wonach Lehrkräfte von der Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen bleiben sollten. Doch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat diese Position nun öffentlich kassiert. In einem Brief an den Bildungsexperten Mark Rackles schreibt das BMAS: „Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Sie gilt schon jetzt für alle angestellten Lehrkräfte.“ (News4teachers berichtete.)

Rackles kommentierte auf LinkedIn: „Der zentrale Satz kann nicht oft genug wiederholt werden: Das ‚Ob‘ der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit auch bei Lehrkräften ist bereits geklärt! Es geht nur noch um das ‚Wie‘. Die Bundesländer sollten langsam (sechs Jahre nach dem Grundsatzurteil des EuGH) in die Gänge kommen. Bremen geht hier als erstes Bundesland den (sinnvollen) Weg über Pilotprojekte, andere Länder üben sich noch in der Vogel-Strauß-Politik.“

Expertise: Warum eine Reform unvermeidlich ist

Rackles, ehemals Berliner Bildungsstaatssekretär (SPD), hatte bereits 2023 im Auftrag der Telekom-Stiftung eine Expertise vorgelegt. Darin nannte er die Kernprobleme des Deputatsmodells: ineffizienter Umgang mit der Arbeitszeit, fehlender Gesundheitsschutz, Unflexibilität und Ungerechtigkeit. Er schlug ein Jahresarbeitszeitmodell vor, das vier Tätigkeitscluster definiert – von Unterricht über Korrekturen bis hin zu Teamarbeit und schulorganisatorischen Aufgaben. Schulen sollten dafür eine Globalzuweisung erhalten und eigenverantwortlich steuern.

Die Chancen liegen für Rackles auch darin, Teilzeitkräfte wieder stärker für Vollzeit zu gewinnen. „Mehr Transparenz in der Arbeit und mehr Entlastung beziehungsweise Ausgleich bei nachgewiesenen Überstunden“ seien überzeugendere Wege als Druck oder Zwang. Potenziell könnten so bundesweit bis zu 30.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen. News4teachers 

Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte kommt: Warum das Ende des Deputatsmodells unausweichlich ist – und was das für Schulen bedeutet

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DerechteNorden
1 Monat zuvor

“„Das derzeit geltende Arbeitszeitmodell ist nicht mehr zeitgemäß und verhindert, dass Lehrkräfte ihre Potenziale zum Wohle von Kindern und Jugendlichen wirklich voll ausschöpfen können“, sagt Jacob Chammon, …”
Ich bin mir nicht sicher, dass die Arbeitszeiterfassung hier das bringt, was Herr Chammon sich erhofft.
Tatsache ist nämlich, dass man weniger Zeit für die Belange der Kids haben wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man uns bezahlen wird für die Überstunden, die gerade in diesem Bereich entstehen werden. Wie viele Gespräche in den Pausen wir führen, weiß er wohl nicht. Nennt sich Bindung und ist sehr wichtig. Ist aber auch Arbeit.

Ulrike M.
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Da haben wir es wieder, das Problem mit der Arbeitszeiterfassung der Lehrer. Das Pausengespräch über einen Schüler möchte man als Arbeitszeit abrechnen, denn ansonsten würde man sich ja nicht über den Schüler unterhalten.

Es ist so, als würde sich eine Krankenschwester das Gespräch mit ihrer Kollegin in der Mittagspause über einen Patienten als Arbeitszeit anrechnen lassen oder der Klempner das Gespräch mit seinem Kollegen über einen schwierigen Kunden dem Heimweg im Bus. Der nächste Lehrer wird sich dann das Gespräch über Schüler zu Hause mit der Ehefrau beim Abendessen als Arbeitszeit hinzunotieren, denn es geht ja um die Arbeit.

Und das Telefonat mit der Kollegin, was man morgen für sie in der Vertretungsstunde machen soll, gehört natürlich auch dazu. Da es in dem Telefonat aber auch noch um die privaten Wochenendpläne ging, sieht das dann so aus:

Telefonat mit Kollegin X = 12 Minuten:

  • 3 Minuten Arbeitszeit – Nachfrage Vertretung
  • 1,5 Minuten Arbeitszeit – Hinweise auf schwierige Schüler
  • 7,5 Minuten privat – Wochenendpläne

Genau das diskreditiert die Arbeitszeiterfassung durch die Lehrer.

sprachlos
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Wieso sprechen hier eigentlich LuL von Pause? Die einzige Pause, die ich habe, ist, wenn ich das Schulgelände aktiv verlasse und in die Stadt gehe. Wobei, auch hier verlangt die AL die SuS, die das Schulgelände verlassen haben, anzusprechen und der Klassenleitung zu melden wäre ja kein Aufwand.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Es ging im Kommentar von “derechteNorden” nicht um Gespräche über Schüler, sondern um Gespräche mit Schülern.

Und Gespräche über Schüler gehören tatsächlich zur Abreitszeit, sofern sie pädagogischer Natur sind.

Entenhausen
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Steht da aber nicht.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Das Wort “Bindung”, das ich verwendet habe, sagt Ihnen hoffentlich etwas? Lehrkräfte wissen, dass damit die Bindung zu den Schülys und nicht zu den Kolleg*innen gemeint ist.

Kim
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Was bedeutet Schülys?

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Kim

Ergibt sich doch aus dem Kontext. Gerne.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Sie zeichnen wirklich eine Zerrbild der Wirklichkeit.

PS: Private Gespräche führt jeder Arbeitnehmer auch zwischendurch während seiner Arbeitszeit, ohne dass die Zeit nachgearbeitet werden muss. Man muss bei der Erfassung der Arbeitszeit auch nicht päpstlicher sein als der Papst.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Der letzte Satz enthält nach den Erfahrungen mit den Dezernaten viel Hoffnung. n4t wird sicherlich berichten, wie die Kollegen aus Bremen die App zu bedienen haben.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Die App zur Arbeitszeit-Erfakung?

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Ich frage mich, wie es unter Kollegen in einer kleinen Firma, im Architekturbüro oder einem Geschäft ohne aktuelle Kundschaft aussieht.
Oder andersherum in der Lehrerküche in der Mittagspause: Nein, ich bin für den Chef, Kollegen oder gar Schüler nicht zu sprechen, ich habe Pause?

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Ganz einfach, es kommt vor, dass man sich in der Pause auch über Kunden unterhält, aber niemand käme auf die Idee, das als Arbeitszeit zu deklarieren.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Kein „Wie geht‘s Dir heute?“ während der Arbeitszeit. Daran sollten sich Lehrer wirklich mal ein Vorbild nehmen.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Äpfel/Birnen

Unser Job sind die Schüler.

Der Job vom Klempner ist der Abfluss.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Finde es spannend, wie dieses Beispiel dann elektronisch erfasst wird.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Klick und Klick,
Ausschalten und Einschalten

uesdW
1 Monat zuvor

Ich mag das Ding aber nicht die ganze Zeit mit mir rumschleppen. Und was mache ich, wenn in dem Moment der Akku leer ist oder das WLAN geht nicht.
Krieg ich ne SMART Watch, …..

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Und gaaaanz wichtig, damit der Wasserkopf auch was davon hat:

Eine Fortbildung zur Bedienung der App zur Arbeitszeit-Erfakung.

Betroffener Lehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Wie gut, dass Sie wissen, wie 100.000de Lehrer ihre Arbeitszeit dokumentieren.

Und wie gut, dass Sie wissen, wie 100.000de andere Arbeitnehmer das nicht tun.

Ohne Leute wie Sie, die uns an ihrem umfangreichen, faktisch basierten Wissen teilhaben lassen, wäre unser Land wahrlich verloren!

Eddi
1 Monat zuvor

Man könnte ihren Kommentar zusammenfassen mit: Dunning-Kruger-Effekt

Eddi
1 Monat zuvor

Also den Kommentar von Ulrike, nicht Ihren.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

? “Da haben wir es wieder, das Problem mit der Arbeitszeiterfassung der Lehrer. Das Pausengespräch über einen Schüler möchte man als Arbeitszeit abrechnen, denn ansonsten würde man sich ja nicht über den Schüler unterhalten.”

Was meinen Sie, weshalb ich “Bindung” geschrieben habe? Es geht um die Gespräche mit den SCHÜLYS. Viele Gespräche kann man nicht in Gegenwart anderer Kids führen.
Außerdem muss ich während der Pausen mit der Stufenleitung, den Schulpädagog*innen und Fachkolleg*innen Gespräche über Schülys führen, die ihre Belange betreffen. Das brauchen Sie gar nicht verächtlich zu machen. Wenn es jemanden z.B nicht gut geht, man bestimmte Verabredungen getroffen hat, etwas sich spontan ergeben hat …, ist das kein Ablästern, wie es Ihr Post suggeriert.

Was ist mit Ihnen los, dass Sie meinen, Lehrkräfte diskreditieren müssen?

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Vor allem würde ich gerne mal die Gesichter der SuS, KuK oder Sozialarbeit sehen, wenn ich sage, ich werde jetzt nix sagen, ich habe Pause und darf dienstlich nicht reden, weil ja meine Pause eine Pause ist und von der Arbeitszeit abgezogen wird. Oder wenn ich mich einfach im Raum einschließe, damit mich niemand ansprechen kann oder die SuS nach dem Unterricht “raus kehre”, Fragen gibt es jetzt nicht. Pech. Wäre sicherlich super pädagogisch, total effektiv (wenn man erst eine Audienz bei mir beantragen muss, um mal schnell ein akutes Problem zu klären) und alle wären hochauf begeistert. Obwohl, eigentlich super, denn dann macht man einen höchst dienstlichen Termin aus und der ist dann natürlich arbeitszeitlich genaustens erfasst. Also 1 bis 2 h mehr pro Woche für Absprachen und SuS Rückfragen und dafür nach dem Klingeln eisern die Klappe halten.

Fözi
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

DerechteNorden meinte nicht das Gespräch “über” die Schüler/in, sondern die Gespräche “mit” den Schülern. Es ist nämlich eine Utopie zu glauben, alle Lehrkräfte hätten alle Pausen in vollem Umfang wie im Stundenplan ausgewiesen. Wenn ich keine Aufsicht habe, kläre/ bespreche/ reguliere/ telefoniere ich IMMER etwas – entweder MIT einem Schüler oder im Sinne eines Schülers.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Nachtrag: Der Herr schreibt, dass man mehr Zeit für die Schülys haben wird.
DAS habe ich in Frage gestellt, nicht die Dokumentation.
Ich möchte unbedingt eine Arbeitserfassung.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Ich denke “DerechteNorden” spricht hier jedoch von Gesprächen in der eigenen Pausenzeit mit SchülerInnen (bspw. weil etwas zu klären ist). Und doch … Das könnte man jetzt schon irgendwie als Arbeitszeit sehen?

Dazu gibt es eben v. A. 3 Möglichkeiten:
– Man erwartet sowas als AG: Dann ist das definitiv Arbeitszeit. Dann ist das auch “erwartbar” (im Rahmen)
– Man erwartet das nicht als AG: Dann kann man dies grundsätzlich “aufschieben” und macht es später innerhalb der Arbeitszeit [bspw. “Nach dem Unterricht”. Wie dies dann geregelt wird … Gerne als Vorschlag des AG. Bspw. SuS müssten länger bleiben.
– Man erwartet das nicht als AG und stellt auch keinen Rahmen/Anspruch/”Arbeitszeit”: Dann wäre dies gar keine Aufgabe des Profils. Dann nicht beschweren, wenn das nicht gemacht wird.

Man kann … Natürlich. Wieder mal dann auf “emotionale Ebene/’Erpressung'” von AG-Seite aus gehen und hoffen, dass das trotzdem unbezahlt/ohne Arbeitszeitanrechnung dann geschieht.
Man kann dies allerdings auch kritisieren und nach Priorisierung und Anrechnung fragen.

Meiner Meinung nach muss man eben als AG überlegen, was man generell grundlegend (“Must-Have”) haben will. Das ist dann eben auch Arbeitszeit.
Und was man gerne zusätzlich hätte, aber man “nicht unbedingt braucht”. Das wäre dann Kommunikation. [Bspw. Mehrarbeit oder wenn “Arbeitszeit übrig”]
Und was man als AG nicht erwartet (und theoretisch dann dementsprechend “nicht will”). Das wäre dann nicht zu machen oder unbezahlter freiwilliger Mehraufwand.
Je nachdem braucht der AG jedoch auch “darüber hinaus” nichts erwarten.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Erneut biete ich Ihnen die (hiermit so genannte) 447-IstdasArbeitoderkanndasweg?-Hypothese an:

1. Sie wissen scheinbar noch nicht einmal, dass Lehrer KEINE festen PAUSEN haben! Ob 5 Minuten oder z.B. 30 Minuten – wir sind im DIENST am ORT und müssen ansprechbar/handlungsfähig sein!

2. JA, das ist ARBEIT. Denn Lehrer quatschen nicht einfach über SuS daher, es geht in aller Regel um deren Anliegen/Probleme.
Wir überprüfen das jetzt mit dem brandneuen 447-IstdasArbeitoderkanndasweg?-Tool:
WENN das keine Arbeit ist, dann kann man das ja weglassen.

Da Sie ja behaupten, dies sei “Gequatsche” – dann lassen wir das mal in den Pausen weg, soll der Schüler halt später wiederkommen ? 🙂

Merken Sie was ?

3. Wenn eine Krankenschwester mit ihren Kollegen über Patienten spricht ist das NATÜRLICH auch Arbeit, oder meinen Sie, dass da zusammengesessen und gegluckt wird, so rein aus Spaß an der Freude?

Sollen Krankenschwestern diesen Austausch auch mal weglassen (über IHRE Medikamentation zum Beispiel), weil…ist ja keine Arbeit ?

4. Ihre Gleichsetzung von “Gequatsche” und “Fachgespräch” als Redemittel ist zwar nett angelegt, zieht aber nur bei denen, die eh Vorurteile über Lehrer haben.

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  447

@447
Die Lehrkraft hat bei einer Arbeitszeit von 08:00 – 14:00 Uhr Anspruch auf zweimal 15 Minuten Pause – die sie nehmen muss.

Der Arbeitgeber wird dann vorschreiben, dass sie die entweder in den großen Pausen zu nehmen hat, oder am Stück in der Mittagspause.

Hält sich die Lehrkraft nicht daran – persönliches Pech.

Die Krankenschwester schafft das. Ich vermute Menschen mit Staatsexamen / Master bekommen das auch hin.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Hieße dann, dass die Kids leider länger bleiben müssten.

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

@DerechteNorden

Inwiefern bedeutet das, dass die Kids länger bleiben müssten?

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

? Wann soll ich denn dann mit den Kids reden, wenn ich Pause machen MUSS?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Richtig.

Ändert nur wenig an der Kritik oben.

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  447

@447

Ich vermute Sie möchten sagen, dass eine Lehrkraft auch dann im Dienst ist, wenn sie Pause macht. Da die Pausen ja unverzichtbar für dienstlichen Austausch sind.

Dienstlicher Austausch ist natürlich unverzichtbar. Die Lehrkraft wäre ja nach einem Präsenzmodell jeden Tag bis 17:30 Uhr in der Schule – also genug Zeit sich auszutauschen.

Ja, der (in der Regel) Vormittag kann sehr anstrengend sein, insbesondere wenn man keine Pausen macht. Die Anstrengung ist zu einem Teil selbstgemacht. Wenn das primäre Ziel die Minimierung der Anwesenheitszeit an der Schule ist, muss in diese minimale Zeit möglichst viel hineingequetscht werden.

Es mag sein, dass eine Lehrkraft 7 Stunden am Stück unterrichtet, das dürfte aber die Ausnahme sein.

Diese Diskussionen greifen zu kurz, weil man natürlich immer auf einen Einzelfall verweisen kann. Als ehemaliger Krankenpfleger kann ich Ihnen aber aus eigener Anschauung versichern, dass es tatsächlich funktioniert – und sogar überlebensnotwendig ist – auch im großen Stress Pausen einzubauen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Das sind alles Dinge, über die man berechtigt sprechen kann – und dort sicherlich auch Lösungen finden kann.

Das absolute Quark-Konzentrat aus Vorurteilen, grundlosem Misstrauen und dann noch der billige Rhetoriktrick obendrauf (–> Ulrike M., die Lehrergespräche mit ihrer Latte-Machiatto-Runde verwechselt) würde es allerdings auch rechtfertigen, noch ganz andere Dinge zu schreiben.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Ein Präsenzmodell wird es nicht geben, da die Schulen nicht entsprechend ausgestattet sind und die Kommunen dafür auch kein Geld haben.

Plötzlich müssten die Kommunen für alle Lehrkräfte Büroarbeitsplätze einrichten. Das sehe ich nicht kommen.

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Ja mein Anliegen ist die Zeit in der Schule zu minimieren. Denn ich bin 5 Tagen die Woche dort bei halber Stelle. Zwei Mal die Woche für eine einzige Schulstunde. Und wenn ich mich dann nicht schnell verkrümle, kommt garantiert noch ein Schüler mit Konflikt oder psychischen Problemen oder irgendein Kollege will etwas mit mir abstimmen. Und ich muss ja auch Zuhause noch jeden Abend stundenlang am Schreibtisch sitzen. Da kann ich mir nicht leisten länger als unbedingt nötig in der Schule zu sein, wo ich übrigens gar nichts in Ruhe erledigen kann

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Ich werde mit in meiner Pausenzeit so unflexibel umgehen, wie mein Arbeitgeber es mir vorgibt.

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

@Mika
Also zum einen kenne ich die Arbeitsabläufe in Krankenhäusern (also zumindest die, an denen ich gearbeitet habe – das waren immerhin vier) ganz ausgezeichnet, um ihre Frage von oben zu beantworten.

Es ist eine Frage der Selbstfürsorge, dass die angeordneten Pausenzeiten auch genommen werden. Ich versuche das immer, auch wenn ich zugeben muss, dass das manchmal schwer ist und ich auch manchmal einfach lieber eher nach Hause gehe.

Mein Punkt sollte nur sein, dass die Pausenregelung sicher kein Hinderungsgrund für die Einführung eines anderen Stundenabrechnunsamodells sein wird.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Naja, grundlegend haben Sie ja recht.
Aber natürlich gibt es “akute Fälle”, wo ich nicht sagen werde: Geht mal in die Pause, haut euch auf dem Weg aber bitte nicht. Ich hab jetzt meine eigene Pause. Klären wir dann am Freitag nach dem Unterricht – ich schreib euren Eltern, ob die Zeit passt.

Kollegialer Austausch muss natürlich nicht in der Pause/Pausenzeit stattfinden. Das würde ich ebenfalls nicht als Arbeitszeit werten. Dazu wird bei uns aber auch keiner “gedrängt”.
Zugeteilte/Eingeteile Pausenaufsicht ist für mich jedoch schon Arbeitszeit.
Wenn ich freiwillig dazu komme, dann wäre/ist das für mich wiederum keine Arbeitszeit.

Wie gesagt … Was wird erwartet?
Und das ist dann eben Arbeitszeit.
Alles andere braucht man dann eben nicht machen. Ggf. Mit Hinweis auf den Arbeitgeber (falls “diskutiert wird” bzw. als Beschwerdestelle).
So ist es halt bei Pausen(zeiten) auch. Hier hat ebenfalls der AG für den Rahmen zu sorgen.

“Mein Punkt sollte nur sein, dass die Pausenregelung sicher kein Hinderungsgrund für die Einführung eines anderen Stundenabrechnunsamodells sein wird.”

Welches Stundenabrechnungsmodells?

Also wenn es bspw. “feste Zeiten” gibt. Kein Problem.
Ich bevorzuge spätestens ab/um 7 Uhr an der Schule zu sein. Wäre aber auch gewillt nach unten/oben etwas zu gehen bei “fixer Startzeit”.
Bei flexibler Arbeitszeit ebenfalls.

Dazu bräuchte es allerdings dementsprechend Arbeitsbüros und Ausstattung usw. Also alles, was ich brauche, müsste dann eben vor Ort (oder “erreichbar”) sein. Rest ist halt dann auch nicht zu erwarten.
Man könnte die Schule dann auch “als Ort des Arbeitens” mal mit berücksichtigen. Auch von den Arbeitsbedingungen und “Normen”/Vorschriften her.
Ich arbeite auch gerne in den “Ferien” (weiterhin) und nehme dafür offiziellen Urlaub [wie andere AN auch] – zum Teil selbst gewählt – auch während der Unterrichtszeit. Den Rahmen muss der AG dann wiederum machbar machen und stellen. Nicht meine Aufgabe.
Über Elternabende, Elterngespräche, Meetings usw. muss man dann nochmal konkreter schauen. Ist natürlich Arbeitszeit. Allerdings ist hier der Zeitpunkt und “Zumutbarkeit” dann die Frage. Gerne innerhalb der “festen Zeit”. Wie gesagt … Rahmen klärt der AG.
Wochenend- und Feiertagsarbeit je nachdem eben frei (unerreichbar) oder mit Zuschlägen.
Gerne auch Option auf Homeoffice – muss aber auch nicht.
Klassenfahrten brauchen wir glaube ich nicht besprechen. Die wären wohl noch unrealistischer als das Bisherige schon, wenn man dies ordentlich regeln würde/regelt.
Nach Arbeitsende [8(-8,5) Stunden Arbeitszeit bei VZ? Dafür auch in den Ferien Anwesenheit.] keine “Möglichkeit” zum Erreichen. Ist dann halt auch Ende. Wochenende (normalerweise?) auch.

Ich glaube, dass Sie genau wissen … Wie nahezu alle hier … Warum sich der AG (bspw. Staat) sich da etwas “wehrt”. Normalerweise ist in Punkto “Nutzen” der AG (bspw. Staat) sehr sehr schnell, wenn es dienlich ist/wäre. Also: Warum gibt es dies nicht schon?
Arbeitsattraktivität? Etwas. Jedoch wäre dann “die Wahl” doch noch etwas … Attraktiver.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Die Schulleitung hat auf die Einhaltung von Pausen zu achten – nix “persönliches Pech”.

Und wenn die Pausenzeit in den großen Pausen genommen werden soll, dann darf kein Schüler, keine Schulleitung, kein Kollege uns während der Pause mit irgendwelchen schulischen Dingen belästigen.

S

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das hieße dann aber auch, dass in den großen Pausen externes Personal für die Aufsicht zuständig sein müsste.

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

In der pause bereite ich den nächsten Raum vor oder das nächste Experiment

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Die Sechste Stunde endet doch in der Regel vor 14 Uhr. Die vorgeschriebene Pause kann also nach dem Unterricht genommen werden.

Wenn man länger als bis zur sechsten Stunde Unterricht hat, hat man in der Regel irgendwo eine Freistunde, in die dann die Pause fällt.

Der Pausenanspruch der Lehrkräfte lässt sich einfach im Stundenplan umsetzen. Änderungen gegenüber heute sind nicht zu erwarten. Sieben Stunden Unterricht pro Tag am Stück wird es wohl nicht nehmen geben.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Und wenn die sechste Stunde im gebundenen Ganztag aber nur mal die einstündige Mittagspause ist?

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

@Mika

Die Krankenschwester muss Mittagspause machen – wenn sie nicht dazu kommt? pP. Die Mittagspause bei Lehrkräften ist dann genauso zu nehmen. Ein mögliches Beispiel für Wochenarbeitszeiten:

Vollzeitkraft hat unter Berücksichtigung des Ferienüberhangs z.B. 44 Arbeitsstunden in einer Schulwoche, dazu gibt es noch ein paar Tage Arbeit in der unterrichtsfreien Zeit.

Sie beginnt den Unterricht um 08:00 Uhr. Sie verlässt die Schule um 17:30 Uhr, außer am Freitag, dann geht sie um 16:30 Uhr.

Das ist die vorgeschriebene Arbeitszeit. Wie gesagt – hier sind schon einige Tage Arbeit in der unterrichtsfreien Zeit eingerechnet.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Ja? Das hieße, danach würde man keine Telefonate mehr erledigen, nichts mehr korrigieren, vorbereiten, keine Elternabende und andere Veranstaltungen besuchen müssen.
UUUND das Wochenende wäre frei!

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

@DerechteNorden

Nichts und 🙂

Ich wäre ein starker Befürworter dieses Modells – wenn es denn genügend Arbeitsräume in den Schulen geben würde.

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

@Mika

Was mich ein bisschen ärgert, weil durch solche Argumente doch negative Vorurteile über Lehrkräfte bestätigt und verfestigt werden:

wenn Ärzte und Pflegende dabei sind, dass Leben eines Menschen in einer akuten Notsituation zu retten, ist das in keiner Weise damit zu vergleichen, ob Maria ihre Französisch Note diskutieren will.

Die Arbeitszeiten von Ärzten möchte ich nicht haben, und ich kenne keinen einzigen Lehrer, der auch nur annähernd an die Arbeitszeit herankommt, die Ärzte zumindest teilweise leisten müssen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Gibt solche und solche Menschen in jeglichen Berufen.
Manche “steigern” sich mehr rein und manche weniger.
Das ist jetzt kein unglaubliche Weisheit denke ich?
Da braucht man sich halt auch nicht vorzumachen.

Die Frage ist hier direkt: Was wird erwartet?
Wenn die Erwartung ist: In der Pause ist Pause. Dann ist das erstmal so.
Dann muss man als AG jedoch eben auch den Rahmen stellen – falls gewünscht und erwünscht – mit dem SuS irgendwie zu interagieren, falls dies nötig ist.
Dazu gibt es zusätzlich eben Sachen, welche ich sofort klären sollte. Beispielsweise, wenn sich SuS “an den Kragen gehen”.
Da wird man mit “ah, Pause, cool” nicht überall sonderlich weit kommen. Ich werde und kann hier meine Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht mit “dem Gong” [haben wir nicht] weitergeben (können). Auch das muss und sollte man eben bisschen mit bedenken?
Und die Lösung muss im Falle “Aber Pause ist Pause. AG will das so” dann auch der Arbeitgeber stellen. Und wenn dieser dann bei jeder Lehrkraft vor der Pause “eine Aufsichtsperson/”Wächter” vorbei schickt, welche/welcher die Kinder “einsammelt und begleitet”. Dann ist das halt so.
Sie sehen das Problem hierbei?

Und ja, je nach Fall [akut usw.] ist der Rahmen und die “Zumutbarkeit” eine andere. Ganz klar. Die französischnote juckt mich da dann nicht bei solchen Vorgaben und Arbeitszeiterfassung. Kann der/die SuS eben sich für einen Besprechungstermin eintragen zum Diskutieren.

Fözi
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Mein Mann ist Arzt in einer Klinik. Manchmal möchte ich arbeitszeitmäßig mit ihm tauschen…

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Fözi

Blasphemie!

(Wegen Halbgötter in weiß und so..)

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Da ja alle so sehr auf Anekdoten stehen:

Mein Zahnarzt sieht immer sehr entspannt aus und hat auch nur an drei Tagen auf.

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Aha. Du scheinst ja alle Lehrkräfte zu kennen. Weißt du was? Sogar wenn ich auf Toilette gehe in der Schule gehört das zur offiziellen Arbeitszeit. Und ja, wenn ich in der Pause bei der Sozialarbeiterin bin oder mit einem Schüler spreche oder mit dem Kollegen mich abstimmen, dann ist das Arbeitszeit. Übrigens ist es auch Arbeitszeit wenn Sonderpädagoge mit Schülern über Privates spricht, genau wie wenn die Putzfrau beim Putzen mit ihrer Kollegin redet.
Und krass auch wenn ich zuhause mit meinem Mann Unterricht betreffende Fragen bespreche, ist das Arbeitszeit.

Kater Karlo
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Das ist so simpel: “Eine Pause im Sinne des Arbeitsrechts zählt dann als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten dauert und als solche im Voraus geplant ist. Kürzere Unterbrechungen, wie z.B. Toilettengänge oder kurze Gespräche mit Kollegen, gelten nicht als Pause und werden zur Arbeitszeit gerechnet. “
http://timr.com/a/pausenregelung-deutschland/

Kann man aber auch auf diversen anderen Seiten nachlesen. Bedeutet: Wenn ich zwischen zwei Unterrichtsstunden eine notwendige Arbeitsunterbrechung von 5-10 Minuten habe, innerhalb der ich zwischen zwei Klassenräumen wechseln darf, aufs Klo gehe oder auch nur 5 Minuten meditativ aus dem Fenster gucke, zählt das nicht als Pause. Wenn ich in meiner 30-60 minütigen Mittagspause ohne Grund über meine letzte Korrektur schwadroniere = Pause. Wenn ich aber z.B. von meinem Chef innerhalb der 30 minütigen Mittagspause zum Gespräch geladen werde, damit er mir Fragen zu meiner letzten Klausur stellen kann = keine Pause. Und ne, wenn ich zu Hause bei einer Doku denke, oh das könnte ich ja für meinen Unterricht benutzen, ist das keine Arbeitszeit. Auch die Zeitung daheim auf dem Klo ist keine Arbeitszeit. Wenn ich aber z.B. für den Unterricht eine Lektüre lesen muss, weil sie vom Curriculum vorgeschrieben ist, ist das kein Privatvergnügen mehr, ergo Arbeitszeit.

Es ist nicht so, als ob Lehrkräfte plötzlich vor dem Problem stünden, das Rad der Arbeitszeiterfassung neu zu erfinden.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Der Grundsatz lautet:

Ist es meine Aufgabe? Dann ist es Arbeitszeit.

Wird es nicht als Arbeitszeit anerkannt?
Dann ist es nicht meine Aufgabe.

Recht simpel.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Das ist der Weg.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

!!!

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Ha! Da wird die Gesellschaft schön blöd aus der Wäsche gucken, wenn alle Lehrkräfte sich daran halten würden

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Brachialer (Lehrer-)Denkfehler:

Die Tatsache, dass die Kinder Pause haben, heißt nicht, dass Sie Pause haben.

Pausenanspruch laut Bundesarbeitszeitgesetz bei acht Stunden: 15 Minuten.
Pausenanspruch bei acht Stunden in vielen Tarifverträgen: 30 min.

#freiewirtschaft
#wirwollenarbeitszeiterfassung
#wirwollengleichearbeitnehmerrechte

447
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Richtig, genau darum ging es da.

Erklären Sie das lieber der lieben Ulrike M.

Onkel Thomas
1 Monat zuvor

„Bremen geht hier als erstes Bundesland den (sinnvollen) Weg über Pilotprojekte, andere Länder üben sich noch in der Vogel-Strauß-Politik.“
Drei Jahre Verzögerung bis mindestens August 2028. Was ist daran sinnvoll?
Welche Erfahrungen erwartet man aus den Bisherigen Erfahrungen der bereits zahlreich durchgeführten Arbeitszeitstudien?
Die Apps liegen vor.
Die Erfahrungen liegen vor.
Was soll diese Verzögerungstaktik?

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Man könnte Bremen als Einäugigen unter Blinden bezeichnen…

… hier wird man noch am schnellsten… hinter die Fichte geführt.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Bremen:
Was Besseres als den Tod finde ich überall:)

dickebank
1 Monat zuvor

Nettes Symbolbild …

Bin als NRW-Bürger doch froh, dass unser Doro nicht vorangeht:)

Lera
1 Monat zuvor

DEPUTAT
= 21 Zeitstunden
= 50% der Wochenarbeitszeit

—> Dieser Teil steht fest.

ALLES ANDERE
= 21 Zeitstunden
= 50% der Wochenarbeitszeit

—> Dieser Teil ist flexibel und kann/muss erfasst werden.

—> INNERHALB dieses Teils können Differenzen zur Soll-Arbeitszeit durch ein Arbeitszeitkonto über die Zeit ausgeglichen werden.

Arbeitszeiterfassung

ist mit Deputaten

absolut kompatibel.

Die gegenteilige Behauptung wird auch durch Wiederholung (oder den Verweis auf „Autoritäten“) nicht richtiger.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Wenn das “alles andere” über 50% anwächst, dann muss bei der Unterrichtszeit reduziert werden. So ist das zum Beispiel bei Lehrkräften, die sehr viel korrigeren müssen.

Und wer im außerunterrichtlichen Bereich weniger als Ihre 50% arbeitet, muss dann auf lange Sicht mehr unterrichten.

Es gibt bei einer Arbeitszeiterfassung also keine starren Deputate mehr. Es wird sicherlich noch Richtwerte geben, mit denen Schulleitungen und Ministerien ihre Stellenplanungen vornehmen. Im Einzefall zählt aber die real gebrauchte Arbeitszeit.

Letztendlich beinhaltet, das Deputatsmodell, dass nur die Unterrichtszeit festgelegt ist und alles andere Sache der einzelnen Lehrkraft ist. Auch indieser Hinsicht bleibt es bei einer Arbeitszeiterfassung nicht beim Deputatsmodell.

Sorry, aber Ihre Behauptung, dass es bei einer Einführung der Arbeitszeiterfassung in Wirklichkeit beim alten Deputatsmodell bleibt, ist schlicht und einfach falsch. (Egal, wie oft sie sie wiederholen.)

Einer
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Falsch! Wenn der “andere” Teil über 50 % anwächst muss DIESER andere Teil reduziert werden. Meine Hauptaufgabe als Lehrer ist der Unterricht und alles andere ist nur Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Gespräche mit Schülern/Eltern, Fachgespräche mit Kollegen und anschließend Konferenzen. Diese Reihenfolge ist bewusst nach absteigender Wichtigkeit sortiert.
Wenn ich also mit der Arbeitszeit nicht hinkomme lasse ich erstmal das Unwichtige weg – die Konferenzen. 90 % aller Konferenzen an denen ich in 20 Jahren als Lehrer teilnehmen musste waren reine Info-Konferenzen. Da wurde nichts abgestimmt oder beraten. Es wurde lediglich über irgendetwas informiert. Das hätte ich mir auch daheim durchlesen können. Nächsten Montag ist bei uns Lehrerkonferenz. 160 Kollegen sitzen von 8 Uhr bis 11 Uhr beisammen und lauschen den Worten der “wichtigen” Kollegen. Das sind 480 Stunden reine Arbeitszeit, die absolut sinnlos verschwendet wird. Schaut euch mal die Einladungen zu euren Lehrerkonferenzen an und überlegt welche Teile davon nicht einfach per Mail mitgeteilt werden könnten

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Bei uns wird auf Konferenzen andauernd abgestimmt. In der letzten LeKo gab es acht Anträge.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Erkenntnis:
Schulen sind verschieden.
Schulleitungen ebenfalls.
Kollegium ebenfalls.
Gut.

Manche Schulen haben “Quatsch-Konferenzen” [Achtung: Doppeldeutig] und manche halt eben nicht oder deutlich weniger.
Mit einer Arbeitszeiterfassung würden diese “Quatsch-Konferenzen” zumindest erträglicher werden oder gar mehr und mehr verschwinden.
Zumindest “hätte es seinen Preis” dann eben. Sinnvolle Konferenzen würden dadurch auch mal gefördert werden. Schadet vielleicht auch nicht.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Nahezu alle!!
Lehrerkonferenzen sind v.a. Schauveranstaltungen für die wichtigen Selbstdarsteller, die es in jedem Kollerikum gibt … nach über 30 Dienstjahren kann ich nur sagen, dass 96% der dort verbrachten Zeit sinnloses rumsitzen und stoffwechseln war … volllabern lassen bis die Ohren bluten.

Bei uns in der Anstalt exakt der gleiche Zeitrahmen zur selben Zeit … Ich werde an dich denken, Einer!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Sie wollen anderen nur die Möglichkeit Bullshit-Bingo zu spielen nehmen.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Stimmt!! 😉

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Spielverderber!

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

8 – 11? Ihr glücklichen. Unsere Start-Konferenz ist von 9 – 16 terminiert.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Jaaaa! Wobei das Hauptproblem an sich oft nicht die Konferenzen sind, sondern meistens die Teilnehmer/innen: Weil doch i.d.R. bereits nach max. 5-10 Minuten zu einem Thema schon alles gesagt wurde…nur leider noch nicht VON ALLEN!!!… Autsch! 🙁

Csa
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Ihr glücklichen. Wir „benötigen“ zwei Tage von 9-16 Uhr. Und der Mehrwert? Im Negativbereich…

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Csa

Der 2. Tag geht von 9-13 mit anschließender Arbeit in Klassenraum -open end.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Solche Veranstaltungen habe ich immer als leicht verdientes Geld betrachtet.
(“verdient”? – ich wusste das nicht 😉 – egal)
Ging allerdings von meinem selbst geschaffenem Arbeitsstundenvorgaben ab. Für manch Anderes war dann keine Zeit mehr übrig. Nächste Woche war ja auch noch Zeit.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Das ist Quatsch. Korrekturlehrkräfte wissen, dass das Korrigieren mit Abstand neben dem Unterrichten die meiste Zeit einnimmt. Die Teilnahme an Konferenzen ist eine Dienstpflicht und unser Lehrerat achtet darauf, dass eine Konferenz, in der nur informiert wird, gar nicht erst stattfindet.

Wenn die Korrekturmasse so groß ist, dass sie in der Arbeitszeit nicht zu bewältigen ist, muss selbstverständlich bei den Uterrichtsstunden gekürzt werden. Anders geht das gar nicht.

Und wenn jemand die IT- Abteilung der Schule ist, wird er auch weniger Stunden unterrichten als eine Lehrkraft ohne Korrekturen und besondere Aufgaben.

Eine starre Zahl an Unterrichtsstunden für alle wird und kann es nicht mehr geben.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„Wenn die Korrekturmasse so groß ist, dass sie in der Arbeitszeit nicht zu bewältigen ist, muss selbstverständlich bei den Uterrichtsstunden gekürzt werden. Anders geht das gar nicht.“

Besser:

Wenn die Korrekturmasse so groß ist, dass sie in der Arbeitszeit nicht zu bewältigen ist, muss selbstverständlich

bei der „Korrekturmasse“

gekürzt werden.

Alles andere wäre verrückt.

„Und wenn jemand die IT- Abteilung der Schule ist, wird er auch weniger Stunden unterrichten als eine Lehrkraft ohne Korrekturen und besondere Aufgaben.“

Verrückte Idee: Das könnte jemand „hauptberuflich“ machen? Vielleicht jemand, der kein Lehrer ist und gar keine Zeit hat, weil er eigentlich UNTERRICHTEN muss?

„Eine starre Zahl an Unterrichtsstunden für alle wird und kann es nicht mehr geben.“

Das bleibt eine unbegründete Behauptung.

Es gibt keine Zwangsläufigkeit für diese Handlungsoption.

Es gibt naheliegender e und sinnvollere Handlungsoptionen: Gedöns weglassen. Dann klappt‘s auch mit dem Nachbarn… ähm Deputat. 😉

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

“Und wenn jemand die IT- Abteilung der Schule ist, wird er auch weniger Stunden unterrichten als eine Lehrkraft ohne Korrekturen und besondere Aufgaben.”

Oh, oh…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Als ob die 2 Entlastungsstunden zu wesentlich höheren Unterrichtsausfall beitragen würden.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„Wenn das “alles andere” über 50% anwächst, dann muss bei der Unterrichtszeit reduziert werden.“

Nö, dann muss man „alles andere“ künftig so reduzieren, dass es passt.

In meinem Fall: Zu 21 Stunden Unterricht kommen im Durchschnitt etwa

– 12 Stunden Vorbereitung,
– 3 Stunden Dokumentation, Nachbereitung, Noten, Verwaltungszeug
– 3 Stunden „Korrekturen“,
– 2 Stunden Elterngespräche,
– 1 Stunde Aufsicht,
– 1 Stunde Konferenz .

Passt also fast.

Und ich finde schon, dass ein Lehrer WENIGSTENS DIE HÄLFTE seiner Arbeitszeit auch tatsächlich UNTERRICHTEN sollte.

Das mag aus der Sicht von Funktionstellengewinnern mit vielen Ermäßigungen anders aussehen.

Hier kann ich mir vorstellen, dass man gerne weiter viel Gedöns statt Unterricht haben möchte.

Ist aber weder mein noch ein Problem für das „Deputatsmodell“.

Liessa
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Aufsichten sollten grundsätzlich ausgelagert werden. Dafür braucht man keine ausgebildete Lehrkraft – das schafft auch eine Pädagogische Fachkraft etc.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Offensichtlich korrigieren Sie nicht viel und haben keine Funktionsstelle. Wahrscheinlich können Sie sich nicht vorstellen wie viel ein Deutschlehrer, der viel in der Oberstufe eingesetzt wird korrigieren muss.

Aber bei den Funktionsstellen haben Sie ja selbst schon gemerkt, dass Ihre Behauptung, mit der Arbeitszeiterfassung würde sich im Vergleich zum Deputatsmodell nichts ändern, nicht stimmen kann.

Klassenfahrten haben Sie übrigens in Ihrer Rechnung noch gar nicht berücksichtigt.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„Offensichtlich korrigieren Sie nicht viel und haben keine Funktionsstelle.“

Offensichtlich arbeite ich in der Grundschule, ja.

„Wahrscheinlich können Sie sich nicht vorstellen wie viel ein Deutschlehrer, der viel in der Oberstufe eingesetzt wird korrigieren muss.“

Doch, und genau das sollte und müsste man dann ändern.

„Aber bei den Funktionsstellen haben Sie ja selbst schon gemerkt, dass Ihre Behauptung, mit der Arbeitszeiterfassung würde sich im Vergleich zum Deputatsmodell nichts ändern, nicht stimmen kann.“

Nee, da muss ich Sie enttäuschen: Natürlich wird die AZE Konsequenzen haben. Diese bestehen aber nicht – und DAS ist mein Punkt – zwangsläufig darin, dass das sogenannte „Deputatsmodell“ abgeschafft werden muss.

Wenn ich als Lehrer feststelle, dass ich vor lauter Gedöns mein Deputat nicht mehr gut erfüllen kann, wäre meine Schlussfolgerung: weniger Gedöns!

So zwischen den Zeilen kam vielleicht raus, dass ich nicht unbedingt immer jede Funktionsstelle für überlebensnotwenig halte. Ich will da gar nicht an wohlverdienten individuellen Nischenmodellen rütteln, aber … so ein bisschen muss ich leider gerade 😉

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

21?

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Sie wird mit 28 Wochenstunden, wie in NRW für die meisten Lehrer üblich gerechnet habe.
Hier werden aber auch schon wieder Kleinigkeiten, die sich in der Summe aufsummieren vergessen. Z.B. die „5-Minuten-Pausen“, die zwischen vielen Stunden liegen. In diesen Pausen muss ich im Raum bleiben, die Schüler beaufsichten und habe Aufsichtspflicht ==> Arbeitszeit die nur schon durch die Deputatsstunden entsteht und wieder zusätzlich ist.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Ergänzung:
Auch das Deputat kann man einfach und logisch als Arbeitszeit erfassen.
Haben Sie ja auch gemacht.

Man kann auch mitunter über Deputat (Unterrichtsstunden) das Ganze regulieren.
Sei es “Fächer”, “Klassenstufen” oder der reinen Anzahl an Unterrichtsstunden. Dazu auch “Klassenstärken/Anzahl SuS” und “Erwartungshorizonte”. Sowie Inklusion und anderer Fördermaßnahmen. Dann stellt das Thema “Differenzierung” halt eben auch einen Ankerpunkt dar. Diesen kann man als AG wollen. Muss nicht. Je nachdem ist die Qualität dann auch mehr oder weniger gegeben an dieser Stelle.
Und das kann man wiederum über “Klassenstärke, Klassenzusammensetzung, Fächer und Anzahl der Unterrichtsstunden” regulieren.

Das Problem: Viele in der “Entscheidungsebene” wollen das nicht, weil sie wüssten, was das bedeutet. Oder: Sie haben halt keine Ahnung.
Beides ist nicht hilfreich [für den AN] hierfür.

OMG
1 Monat zuvor

Pilotphase mein also, dass man nach Mitteln und Wegen sucht, das 1 Stunde Arbeit plus 1 Stundearbeit ungleich 2 Stunden arbeit sind? Das Urteil des BAG sagt klar, es ist die Zeit zu erfassen. Basta

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  OMG

Pilotphase meint, dass man das auf die lange Bank schieben kann… danach muss ja erstmal evaluiert werden.

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  OMG

“Pilotphase” meint, dass man das noch längstmöglich rauszögern will.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Pilotphase heißt bei uns in der Anstalt, dass eine Sache – um es beim Kollegium durchzubringen – erst mal als “Erprobung” verkauft wird … sonst bekommen die Großkopferten aus der Eselrunde ihren Scheiß bei uns nicht durch … und dass dann nach der Pilotphase – ohne echte und ehrliche Evaluation und Rückmeldung aus den Reihen der pädagogischen Frontschweine – dann das Ergebnis abgefeiert wird und auch der größte Mist als “Das machen wir jetzt so weiter!” verkauft wird.

Erinnert man dann an das Projektierungsziel “Pilotphase” wird behauptet, dass alles nun so zu laufen hat, wie die Eselrunde es sich bereits im Vorfeld ausgedacht hat.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Ochs und Esel in ihrem Lauf …
Von Erich lernen heißt siegen lernen.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich sehe den Erich im Karren sitzen und auf den Abgrund zurasen … Geschichtskarikaturen sagen so viel..!

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Ja, so ähnlich hab ich mir das vorgestellt!

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Genauso ist es

Uhrmacher
1 Monat zuvor

“Seit mehr als 150 Jahren wird die Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland über das Deputatsmodell geregelt. Dieses legt nur die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden fest. Alle weiteren Aufgaben – Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen – fallen zusätzlich an, sind aber zeitlich nicht erfasst.”

Das ist aber nicht ganz richtig so. Es wird zur Unterrichtszeit pauschal eine Vor- und Nachbereitungszeit hinzugerechnet/hinzugedacht bis zu einer “vollen Stelle” a 40 Stunden wöchentlich (gerundet).

Dann hast du z.B. 27 Unterrichtsstunden (a 45 Minuten) und die restliche Zeit bis zur vollen Stelle (13 Zeitstunden + 27 x 15 Minuten, die da ja noch bis zu einer vollen Stunde fehlen) sind deine Vor- und Nachbereitungszeit. Hinzu kommt noch die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien, abzüglich deines Urlaubs.

So hast du also in der Unterrichtszeit 27 “Deputatsstunden” a 45 Minuten und noch mal rund (!) 20 Zeitstunden wöchentlich a 60 Minuten (!) für die Vor- und Nachbereitung (ohne Ferienausgleich).

Ob wir das besser bekommen, wenn nun alles zeitlich erfasst wird?

Uhrmacher
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Ich möchte noch hinzufügen, diese 20 Zeitstunden Vor- und Nachbereitung (ohne Ferienausgleich) stehen uns zur freien Verfügung! Wir müssen nicht nachweisen, wie wir sie für die Arbeit genutzt haben. Das ist das kritisierte Deputatsmodell! Für den Anfänger mögen die 20 Zeitstunden wöchentlich nicht ausreichen, der alte Hase braucht sie vermutlich gar nicht auf (das kann man aber auch als Ausgleich für die Anfängerzeit sehen).

Schade, dass einige immer unzufrieden sind.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Nur um daran zu erinnern, bevor wir minutengenau weiterrechnen (KI-Antwort):

Toilettengang = Arbeitszeit

• Kein Abzug erlaubt: Der Gang zur Toilette wird als kurze Unterbrechung der Arbeitszeit gewertet – ähnlich wie das Trinken oder kurzes Dehnen A.
• Nicht als Pause definiert: Laut Arbeitszeitgesetz sind Pausen mindestens 15 Minuten lang und dienen der Erholung. Ein Toilettengang fällt nicht darunter und zählt daher nicht als Ruhepause A.
• Keine Begrenzung durch Arbeitgeber: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine maximale Anzahl oder Dauer von Toilettengängen festlegt. Der Arbeitgeber darf sie nicht untersagen oder von der Pausenzeit abziehen.

⚖️ Persönlichkeitsrecht und Fürsorgepflicht

• Der Arbeitgeber muss die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden wahren. Dazu gehört auch, dass körperliche Grundbedürfnisse wie der Toilettengang respektiert werden A.
• Eine systematische Überwachung oder das Erfassen von Toilettenzeiten ist nicht zulässig und verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Ist allerdings in vielen Berufen so, dass “der alte Hase” schneller und effizienter arbeitet.
Trotzdem geht “der alte Hase” hier normalerweise nicht 10 Stunden früher heim.
An der Schule kann “der alte Hase” dann bspw. “den Anfänger” unterstützen. Oder “Wunschprojekte” machen/begleiten. Oder die “alten Materialien” mal etwas erneuern. Oder sich zusätzlich fortbilden. Oder Schulungen geben. Oder mehr differenzieren/Individualförderung machen. Oder sich Gedanken machen, wie man xy verbessert. Oder oder …
Also langweilig würde mir sowohl “als Anfänger” nicht werden, als auch als “alter Hase” wohl nicht?

Entweder ich verstehe Sie nicht oder Ihr Argument wäre etwas seltsam?
40 (42) Stunden sind halt 40 (42) Stunden. Manche arbeiten schneller, manche langsamer.
Man kann natürlich auch “freiwillig” als “alter Hase” noch mehr Vertretungen machen und/oder “mehr Unterricht”.
Das ändert rein an der Zeiterfassung doch nichts. Die Zeit ist für gewöhnlich für alle gleich. Das ist auch “das Tolle” an Zeiterfassung. Der Faktor ist gleich.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

So’n alter Rammler landet dann auch mal ganz schnell im Kochtopf oder Bräter – be carefull.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Aber sei getröstet!
Der, der dich allen Ernstes verspeisen möchte, wird keinen Genuss dabei haben … alte, sehniges Fleisch … von Stress-Adrenalin durchtränkt … schmeckt einfach nicht mehr.

Man darf nur vorher das Rammeln nicht vergessen. 😉

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Ist doch nur gedacht, um die Vegetarier zu vergraulen, um sich danach ein schönes Steak auf den Grill zu schmeißen, während die anderen abfeiern, dass ihr Konkurrent ihnen nun kein Gemüse und keinen Salat mehr weg essen kann.
So siehts nämlich aus, so

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Das kommt auf die Erfassung an: Wenn ich z.B. von 7:30 bis 14:00 Uhr für meinen Unterricht in der Schule präsent bin, gilt das vollständig als Arbeitszeit, gerne abzüglich einer (theoretischen) Pausenzeit? Akzeptiert man, dass ich auch in „Freistunden“ Dinge für die Schule erledige (Aufräumen, Emails, Kollegen, Organisation, Kopieren, …), vielleicht nicht mit der Intensität einer Unterrichtsstunde oder einer Hochkonzentrationsphase beim Korrigieren, aber dennoch arbeite? Erwartet man, dass ich, wenn eine Kollegin mir etwas erzählen will, die Stechuhr anhalte? Darf ich sie bei einem schulischen Thema wieder starten? Wie wird das in anderen Berufen gehandhabt? Gilt das kollegiale Gespräch da als Pause? Wie kleinteilig, kleinlich oder großzügig wird der Begriff der schulischen Arbeit verstanden? Daran wird vieles hängen.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Der Unterrichtsvormittag besteht nicht aus x mal 45 Minunten. Zwischen den Stunden gibt es zum Beispiel auch 5-Minuten-Pausen, die zum Raumwechsel dienem. Und es gibt Pausenaufsichten in den großen Pausen. Außerdem gibt es (bei uns) die DIenstanweisung, dass man 15 Minunten vor Unterrichtsbeginn an der Shule zu sein hat, um wichtige Infos der Schulleitung noch vor Unterrichtbeginn lesen zu können.

Insgesamt beinhaltet unterrichtsbezogene Arbeit am Vormittag deutlich mehr als x mal 45 Minuten. Sie nähert sich eher den 60 Minunten an.

Entenhausen
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Als ich bei einem Bildungsträger Kurse gab, hatte ich 35 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten pro Woche. Für jede Unterrichtsstunde wurden mir 15 Minuten Vorbereitung angerechnet. So kam ich auf eine 40-Stunden-Stelle.

Lehrer im öffentlichen Dienst wissen oft gar nicht, wie gut es ihnen geht.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Ja richtig, weil sie bei dem Bildungsträger vermutlich auch folgendes gemacht haben und sich deshalb so gut auskennen:
-Jede Woche mit um die 10 Eltern der Teilnehmer telefoniert.
-Jeden Tag mehrere Streitigkeiten geklärt haben.
-Aufsicht führen mussten für die Teilnehmer.
-Mit den Teilnehmern jedes Jahr mehrere Wandertage geplant und durchgeführt haben.
-Mit den Teilnehmern immer mal wieder eine Klassenfahrt geplant und durchgeführt haben.
-Jeden Tag hinter diversen Zetteln hinterherlaufen mussten.
-Förderpläne für die Teilnehmer schreiben mussten.
-Noten für die Teilnehmer geben mussten.
-…

Mir würden hier vermutlich noch 100 weitere Dinge einfallen. Aber sie haben schon Recht Kurse in der Erwachsenenbildung (die noch dazu selten von Erfolg geprägt sind), kann man natürlich richtig gut mit der Arbeit eines Lehrers vergleichen.
Bestimmt haben Sie auch mal als Kind eine Schule besucht und können jetzt auch deshalb so qualifizierte Aussagen von sich geben.
Googlen Sie mal nach Dunning-Kruger-Effekt.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Sie reden diese prekären Beschäftigungsverhältnisse auch noch schön? Schämen Sie sich. Das ist pure Ausbeutung!

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

An welcher Stelle soll ich das getan haben?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Nun ja, sagen wir mal so:
Die Zeiten der Sklaverei oder auch die prekären Beschäftigungsverhältnisse aus der Zeit der Frühindustrialisierung sollten wir nicht als Bewertungsmaßstab für heutige Vetragsstandards setzen.
Ich will Sie damit nicht desavouieren – aber letztlich entscheidet die Zustimmung zu einem Arbeitsvertrag über die daraus resultierenden Belastungen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Entenhausen

Die eigentliche Frage dazu lautet:
Reich(t)en Ihnen die 15 Minuten Vorbereitung je Unterrichtsstunde?

Darum geht es nämlich.

Wenn ich bspw. einen Workshop einmal gut ausgearbeitet habe, dann brauche ich dafür keine großartig (weitere) Vorbereitung.
Wenn ich diesen Workshop [Fortbildung] immer wieder und wieder gebe … Dann käme ich mit 15 Minuten “reine Vorbereitung” doch je nach Workshop ganz gut aus.
Bspw. 35 “Unterrichtsstunden”
-> 35*0,75/5 = 5,25 Std. “Unterricht”
Wenn ich jeden Tag 5,25 Stunden den gleichen Workshop gebe …
Ich glaube Sie verstehen auf was ich hinaus will:
Reichten Ihnen die 15 Minuten Vorbereitung je 45 Minuten Unterricht?
Wenn ja: Gut. Worüber “diskutieren” “wir” hier?
Wenn nein: Dann ist das eine “Übel”/der Missstand also die Rechtfertigung eines anderen “Übels”/Missstandes?
Das führt bei Weiterführung jedoch immer … Sagen wir es so: Ihr Argument würde nicht für Sie sprechen – egal wie.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Die Zeit außerhabdes Unterrichts wird doch nicht nur für die Unterrichtsvorbereitung verwendet. Viel Arbeitszeit wird auch für Klassenfahren und Ausflüge und ihre Planung, Konferenzen, Elterngespäche, Lesen und Schreiben von E-Mails und Messenger-Nachrichten, Tätigkeiten in Funktionsstellen, Arbeit der Fachvorsitzenden und Arbeit in Steuerungsgruppen und Arbeit der Lehrerräte verwendet. Die Liste ist wahscheinlich unvollständig.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ist das jetzt wesentlich? Es ging doch nicht darum, was man alles noch neben dem Unterricht macht, sondern dass man in seiner Arbeitszeit nicht nur die Unterrichtsstunden hat. So verstehe ich @Uhrmacher.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„Die Liste ist wahscheinlich unvollständig.“

Und eindeutig zu lang. Jetzt schon.

Gerne hier reduzieren:

„Tätigkeiten in Funktionsstellen, Arbeit der Fachvorsitzenden und Arbeit in Steuerungsgruppen und Arbeit der Lehrerräte“

Beste Grüße von der Basis

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Ach so, es soll sich dann niemand mehr um die Bestellung von Büchern kümmern, keiner soll sich um die Interessen des Kollegium kümmern, niemand soll die gemeinsame Arbeit der Fachschaften organisieren, niemand soll Projektwochen organisieren.

Ich weiß nicht, was ich von Ihnen halten soll. Selbstverständlich müssen all diese Dinge getan werden, sie müssen aber in der Arbeitszeit realistisch durchh eine Erfassung der Stunden abgebildet werden.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ach watt, das macht doch die SL, damit die auch mal ordentlich was zu tun hat….nicht das die sonst noch auf dumme Gedanken kommt und alle KuK arbeitszeittechnisch hintergeht….

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Oder “Outsourced” – soweit möglich und sinnvoll.
Bestellung von Büchern muss jetzt nicht unbedingt eine Lehrkraft machen. Kann sie allerdings.
Auch hier: Was wird erwartet? Wieviel “Spielraum” wird zugestanden?
Das sind die eigentlich interessanteren Fragen hier finde ich.
Und dann bekommt man auch ein Ergebnis. Rest wird halt dann nicht gemacht. Zuständigkeit: AG.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Bestellung von Büchern

—> muss nicht unbedingt ein Lehrer machen

Interessen des Kollegium

—> Also wir hier an der Basis grillen manchmal zusammen und tauschen uns über die „Interessen des Kollegium“ aus. Wie machen Sie das? Habt ihr da so ne Art Lenkungskreis mit Unterausschüssen und wöchentlichem Plenum? Könnte das vielleicht weg?

gemeinsame Arbeit der Fachschaften organisieren

—> Ja, stimmt, das ist superwichtig. Machen wir auch beim Grillen. Glaube ich. 😉

Projektwochen organisieren

—> Ganz ehrlich: Ich freue mich immer, wenn ich ungestört unterrichten kann.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich weiß nicht, wie es in Ihrem Bundesland ist, aber ich muss beispielsweise keine Klassenfahrten und Ausflüge durchführen. Zu sonstigen Tätigkeiten lasse ich mich nur schriftlich dienstlich verpflichten und mache da nur das absolute Minimum. Konferenzen sitze ich nur ab und nehme mir ggf. etwas zum Korrigieren mit. Ich habe keine Funktionsstelle und arbeite selten in Steuergruppen mit geringem Engagement. Gespräche finden zu den entsprechenden Sprechtagen statt, ggf. erledige ich die Telefonate in Freistunden. Ich finde sowieso E-Mails sinnvoller, da dadurch eine schriftliche Dokumentation erfolgt. E-Mails/Messenger-Nachrichten kann man auch mit Hilfe der KI beantworten. Manche kann man auch einfach aussitzen, da sie sich von selbst erledigen. Das ist alles nicht schön, aber sorgt dafür, dass ich gesund bleibe und meine Arbeitszeit einhalte.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Ich möchte Sie tatsächlich nicht als KuK haben….schrecklich….! Sorry…..

Lera
1 Monat zuvor

Schrecklich!

Jemand entzieht sich der strukturellen Ausbeutung!

Auf ihn mit Gebrüll!

Er soll sich gefälligst weiter ausbeuten lassen, so wie wir alle!

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Meine Kolleginnen hätten Sie schon als Wanderpokal nominiert…..und Sie würden sich wundern, warum…..

Lera
1 Monat zuvor

Toxisches Betriebsklima?

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor

Ganz genau so 😉

Hans Malz
1 Monat zuvor

In NRW ist man, laut Schulgesetz, zu Klassenfahrten verpflichtet. Da bin ich auch mal gespannt, wie die Zeiterfassung dort geregelt wird.

Ansonsten stimmt schon vieles davon. So würde ich das dann handhaben, wenn mir die Zeiterfassung nicht passt.

Brennpunktschule
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Es sind vermutlich sogar 46+ Stunden in den Schulwochen (bei Berücksichtigung der von Ihnen erwähnten unterrichtsfreien Zeiten in den Schulferien).

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Uhrmacher

Eine pauschale Ansetzung von Zeiten für bestimmte Tätigkeiten ist keine Erfassung der Arbeitszeit.

Wunderzwerg
1 Monat zuvor

Es ist absolut lächerlich wie eine Minderheit an Lehrern hier laut stark nach Arbeitszeiterfassung schreien. Dabei werden die Konsequenzen gar nicht berücksichtigt. Überstunden werden nicht von Land ausbezahlt und Urlaub genommen kann auch nicht. Das einzige was einem zusteht sind die Überstunden in den Schulferien (12 Wochen) abzufeiern. Gesetzlich stehen uns 30 Tage nur zu. Hier freut sich das Arbeitgeber. Dienst nach Vorschrift.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Wunderzwerg

Verstehe ich nicht so ganz.
Dürfte ich dann z.B. in den Ferien nicht korrigieren?

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

In den Sommerferien korrigieren Sie garantiert nicht. In den Oster- und Pfingstferien, wenn Sie ehrlich sind, auch nicht durchgehend. Und wenn Sie nur die Hälfte der Ferien für Korrekturen o.ä. verwenden, ist damit die Urlaubszeit übrig. Es müssen dann aber auch 8 Stunden durchgängige Arbeit sein.
Ich möchte damit nicht die Befürworter der Zeiterfassung kritisieren, aber ganz so einfach ist es nicht und der Dienstherr hat seine Experten, die genau das ausklügeln.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Keine Arbeiten aber den stressigen Selbstausbeutungskurs.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Sehe ich auch so. Das Gejammer der ewig Unzufriedenen nervt einfach nur. Wir werden die Arbeitszeiterfassung noch bereuen! Wir werden eher gesagt bekommen, wofür wir eigentlich alles noch Zeit hätten und wo wir effizienter arbeiten könnten, um noch mehr zu schaffen. Denkt an meine Worte!

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Ich habe davor keine Angst.
Ich arbeite an einer GemS mit Oberstufe.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Auf den “Gamble” würde ich ehrlicherweise setzen. Aber gut … Man muss sich halt auch nicht alles gefallen lassen. Absurde Zeitvorgaben lehne ich halt ab.
Was will man denn machen?
Manche werden das nicht machen/ablehnen – Quitting und/oder Burnout sagt dann Hallo.
Schaun wir halt mal?

Das zeigt sich dann normalerweise sehr schnell an krankheitsbedingter Überlastung. Wenn es noch mehr (wie auch immer …) werden sollte. Bei manchen ist das Maximum halt schon vorbei gezogen – eigentlich.
Von daher bin ich guter Dinge.
Ich bin allerdings auch an einer Privatschule und sehe das zusätzlich aus anderer Perspektive vllt. Auch hier wird weitgehend (immer wieder) gesucht.
Arbeitnehmermarkt im Sozialen Bereich. Aber man macht es … Zum Arbeitgebermarkt. Erstaunlich (eigentlich)… Jaja, mitunter Machtgefüge und “emotionale (Selbst)Erpressung” leistet schon einen guten Beitrag gegen Arbeitszeiterfassung.
Zudem vllt. auch mancher … Der hier durchaus gut ohne davon kommt. Aber … Aus Erfahrung heraus kommen die dann auch weiterhin normalerweise gut davon. Schreiben dann halt mehr auf. “Arbeitszeitbetrug” wäre es bei manchen vllt. jetzt schon? Von daher… Bei Kontrollinstanzen und “festen Arbeitszeiten” müsste der AG eben auch den Rahmen stellen und Anfechtung der Nachweisbarkeit usw. usw. usf.
Wäre ich auch mal gespannt, wie man dies “attraktiv” gestalten wollen würde.

Keine Ahnung, wovor man hier tatsächlich “Angst” hat. Was soll denn passieren?
Soll sich halt jemand daneben setzen, während ich meine Arbeit mache mit vorgegebenen Rahmenbedingungen und Örtlichkeiten. Kann mir dann auch gerne dabei helfen, wenn ihm/ihr anscheinend langweilig ist. Falls “Effizienz” angeprangert wird, darf der/die mir gerne auch mal zeigen, wie ich das schneller gestalten soll. Lerne ja gerne dazu. Hilft mir. Ansonsten kann er/sie gerne zuschauen und schreiben “Zeit richtig erfasst – xy muss verschoben werden”. Spar ich mir diesen Schritt vllt. Dann hätte man ja jemanden, der/die die Zeit erfasst. Vielleicht eine Idee für das Konzept?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Perfekte Frage:
Darf ich dann meine Oberstufenklausurrn in den Herbstferien nicht mehr an meinen Zweitwihnsitz in Norderney mitnehmen – resp. ihn dort nicht mehr korrigieren?

Wie geil wäre das denn, wenn ich meinem Q1-Kurs mitteilen würde, dass sie ihre Klausuren nach den Herbstferien noch nicht zurück bekommen, weil ich sonst gegen geltendes Recht verstoßen würde.

Es wird irgendwie nicht besser!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Der Fehler der vor Korrekturen gemacht wird, ist, es werden Klausuren gestellt.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Haben Sie denn Urlaub eingereicht, dass Sie auf Norderney weilen?

Da Sie ja immer behandelt werden wollen, wie andere Arbeitnehmer auch mit Arbeitszeiterfassung und Arbeitsrecht und so…Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Man hat sich außerhalb des Urlaubs zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Er ist aber in den Ferien, um zu korrigieren. Wäre er im Urlaub, würde er ja nicht korrigieren.
Kleiner, sehr kleiner aber feinen Unterschied.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Richtig!
Ferien = Unterrichtsfreie Zeit = Schulische Dinge
bearbeiten = Arbeitszeit
Urlaub = Keinerlei schulische Arbeit = gar keine Arbeitszeit

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

In der Welt der Arbeitszeiterfassung hat er keine Ferien sondern seine geschuldete Arbeitszeit zu leisten und das in der Regel auch vor Ort.

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Auch bei Formen der Arbeit, in denen einem gestattet wird außerhalb der Betriebsstätte zu arbeiten (Homeoffice etc.), gilt die Pflicht zur Ortsanwesenheit.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Das gilt aber nur, wenn man auch eine 41 Stunden Woche hat. Man kann nicht auf der einen Seite damit kommen, dass die Ferien so umgerechnet werden, dass man 46 Stunden arbeiten muss und dann auf der anderen Seite wieder sagen, dass es nur 30 Urlaubstage gibt.
Hier gilt entweder oder!

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

OhGott-ja, stimmt … ähm, wann darf ich denn den Dienstort verlassen … Ich meine ohne das Placet meiner hochgeschätzten Herrschaft in der SL?

Wie lange vorher muss ich denn mein Anliegen vorbringen … und in wievielfacher Ausführung muss der handschriftliche Antrag gestellt werden?

Fragen, Fragen, Fragen … alles ist so trüb…. 😉

GBS-Mensch
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Sie dürfen Ihren Dienstort jederzeit verlassen, sofern Ihre Rückkehr zu Dienstbeginn gewährleistet ist.

“Wie lange vorher muss ich denn mein Anliegen vorbringen … und in wievielfacher Ausführung muss der handschriftliche Antrag gestellt werden?”

In der Regel mindestens sechs Wochen vorher.
Die Anzahl der Ausfertigungen hängt von der betrieblichen Übung ab.

So trüb ist das nicht. Einfach einmal die Grundlagen der Gesetze und Rechtsprechung studieren.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Wunderzwerg

Wie begründen Sie Ihre Aussage. dass es sich mutmaßlich um eine Minderheit an Lehrern handelt?

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Wie begründen Sie, den Eindruck, den Sie mit dieser Frage erwecken wollen, dass es sich nicht um eine Minderheit handelt?

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Sind Sie Mathekehrkraft an einem Halbtagsgymnasium und halten nicht viel von pädagogischer Arbeit?

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Wenn die Tigerente damit ihren Arbeitstag ausfüllen kann, warum denn nicht?
Die vorgegebene Arbeitszeit für die Woche erfolgt – Schluss mit Arbeiten.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Wieso sind Sie der Meinung in meine Aussagen immer etwas hineinzudeuten?
Sie wollten mir ja weiter oben schon einreden, ich würde prekäre Arbeitsverhältnisse schön reden, was mit keinem Wort passiert ist.
Jetzt frage ich nach einem Nachweis, den ich wirklich gerne hätte und Sie lesen daraus, dass ich automatisch sage, dass es nicht so ist.

Lesen Sie meine Beiträge doch einfach mal etwas genauer, ohne dort immer etwas hineinzuinterpretieren.

S.B.
1 Monat zuvor

Ich bezweifle, dass es für die Lehrkräfte besser wird.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Es wird bestenfalls so bleiben, wie es jetzt ist. Zuzüglich der Arbeitszeit, die für die Bedienung des Zeitstempels drauf geht.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Stempelzeit IST Arbeitszeit

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Ich fürchte auch eher, manche Lehrer werden gesagt bekommen, dass sie ihre Arbeitszeit (Deputat + X = volle Stelle) gar nicht aufbrauchen und daher noch dies oder das tun sollen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Hä? Entweder Sie sind angestellt auf xy Stunden oder eben nicht. Dementsprechend kann man das doch auch machen?
Nur für mehr will ich halt nicht “einfach so arbeiten müssen”.

Also mal im Ernst … Wenn ich weniger arbeite, als ich angestellt bin, dann kann ich doch durchaus noch irgendwo entlasten?
Wo ist denn Ihr/das Problem dabei?
Vielleicht arbeiten genau deshalb andere [dies] mehr? Schonmal daran gedacht?
Oder diese arbeiten in Teilzeit, während andere VZ sind und kommen trotzdem auf die gleichen Stunden? Woran das wohl liegen mag …

Ansonsten – wenn/falls diese sowieso schon (deutlich) “unter Ihrer Arbeitszeit” sind – könnten die doch vielleicht weiter “Arbeitszeitbetrug” machen? Schreiben halt eben mehr auf … Machen sie ja im Prinzip dann beim Deputatsmodell auch so. So ist das eigentlich nicht gedacht, wie es bei Ihnen gerade klingt. Das macht man maximal daraus.

Dass diese wirklich ernsthaft (dauerhaft) “auch an der Schule sein MÜSSEN” [oh wie schlimm …] ist relativ unwahrscheinlich. Darauf sind die Gebäude und Räumlichkeiten vielerorts schlichtweg nicht bedacht und erbaut. Dazu müsste man genügend Materialien und Ausstattung zum Arbeiten “in/an die Schule” holen. Rahmenbedingungen machen usw. usf.
Man will nichtmal die notwendigen Sanierungskosten tragen. Sorry … Will man. Aber kein Geld und … Ah, schwierig und … Ja, bald. Sicher. Bald. Wir planen …
Glauben Sie ernsthaft, dass der AG/Staat/Politik hier Rahmenbedingungen stellt, welche nicht “auch Homeoffice” inkludieren?
Was das kosten würde. Und dabei ist ja nichtmal genug Geld für Grundsanierung da.
Gibt schon seine Gründe, warum man “Schule” nicht als Arbeitsort definiert und definieren will. Ebenfalls, warum die Zeiterfassung nicht da ist.
Das eine [Arbeitszeiterfassung] ohne das andere basiert weiterhin zum Teil auf “Vertrauensarbeit” (Homeoffice).
Beides gemeinsam basiert auf massiven (Mehr)Kosten und dementsprechenden Regularien und Rahmenbedingungen.
Was ist wohl (weiterhin) “attraktiver” für den AG? Ich hab da so meine Ahnung.

Miyagi
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Welche Lehrer kommen denn bitteschön nicht auf ihre Stunden heutzutage mit all den Nebenarbeiten?! 😀
Das sind nicht nur die Deutschlehrkräfte.

Das Problem ist, dass die meisten fächerunabhängig locker auf ihre Stunden kommen oder ebenfalls Überstunden schieben aber die Lehrkräfte mit korrekturintensiven Fächern im Vergleich zu viele Überstunden machen müssen. Die 5 Prozent schwarzen Schafe dürfen gerne zu mehr Arbeit gebeten werden. Aber die meisten kommen auf ihre Stunden, auch wenn sie Sport, Mathe oder etwas anderes unterrichten.

Ragnar Danneskjoeld
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Weil es einfach eine Unterstellung der Unprofessionalität ist, zumal der Kollege das angesichts mangelnder Dokumentation gar nicht nachweisen kann.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Die Frage ist doch, was alternativ passiert. Das Deputatmodell hat und hatte die große Schwäche (oder den Vorteil, je nach Perspektive), dass zusätzliche Aufgaben quasi kostenlos auf die Lehrer übertragen werden konnten, mit dem Ergebnis, dass laut Studienlage Lehrkräfte deutlich zu viel arbeiten (verglichen mit ihrer eigentlichen Verpflichtung). Dies wird sich mutmaßlich auch in Zukunft nicht ändern, wenn man all die Rufe nach schönen neuen Betätigungsfeldern von Schule so hört. Eine Arbeitszeiterfassung und sogar ein Jahresarbeitszeitmodell macht dies schwieriger.
Wenn die Ergebnisse der Studien tatsächlich fundiert sind, dann muss sich an der realen Arbeitszeit von Lehrern etwas ändern, denn sonst leidet die Bildung noch weiter durch Lehrer, die zu wenig Zeit für (gut vorbereiteten) Unterricht haben und durch fehlende Attraktivität des Berufs.
Mich wundert ohnehin, dass es doch noch so viele Junglehrer gibt und der Lehrermangel nicht noch gravierender ist. Vielleicht versprechen sich einige Junge doch etwas von der Verbeamtung, vielleicht haben sie noch nicht realisiert, wie der Berufsalltag sein wird, vielleicht ist das Wesen des Berufs dann doch auch einfach schön.

Pensionist
1 Monat zuvor

Anwesenheit am Arbeitsplatz (hier: Schulgelände) ist Arbeit.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Das ist schon etwas naiv.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Nicht unbedingt. Wenn man eine Freistunde hat, darf man die Schule ja auch verlassen und einkaufen gehen oder so. Wenn man nach der letzten Stunde in der Schule bleibt, weil man noch eine Versammlung hat und sich den Fahrtweg nach Hause und zurück sparen will, dann auch nicht. Das ist keine Arbeitszeit. Sie sollten das wissen und keine Gerüchte verbreiten.

Bleibt man in der Freistunde/Freizeit in der Schule, um dort etwas zu erledigen oder einfach nur dort zu sein statt woanders, ist es die eigene Entscheidung. Man könnte es aber bei der Arbeitszeiterfassung mitangeben, je nachdem, ob man Dienstliches erledigt hat, man spart das dann ja zuhause ein, wo man es sonst gemacht hätte.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

“Nicht unbedingt. Wenn man eine Freistunde hat, darf man die Schule ja auch verlassen und einkaufen gehen oder so.”
Wow, das ist naiv!

Unsere “quasi-gottgleichen Stundenplaner” sagen dazu (mit Rückendeckung der SL) folgendes:
“Wenn du im Rahmen der üblichen Dienstzeiten (bei uns von halb 8 bis ca 15:45) das Schulgelände verlässt hast du dich bei uns abzumelden … ansonsten gehen wir davon aus, dass wir dich in den Lücken deines Plans im Rahmen des Vertretungseinsatzes einbuchen können.”

Gegenargumente werden nicht akzeptiert – dafür hängt im Büro der Stundenplaner ein Schild, auf dem steht, dass der einzige Stress, den sie haben, aus dem täglichen Umgang mit Idioten resultiert und ein weiteres Schild verweist “lustig” auf die Gebührenordnung bei Fragen hin.
Den stellvertretenden Schulleiter darauf aufmerksam gemacht hatte zur Replik, dass man offenbar ziemlich humorlos sei. NOCH FRAGEN?

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Naiv und witzig bzw. danke für diesen Lacher zum Abend@Tigerente.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  unverzagte

Einfach mal schulrechtlich informieren. Hilft.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Siehe Kommentar an die @unverzagte. PS: Beamte haben nicht nur ein Remonstrationsrecht, sondern eine Remonstrationspflicht!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Der Vertretungsplan ist eine schriftliche Dienstanweisung – noch Fragen, bitte.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

…aber nicht ad hoc auf spontanen Abruf! Wenn es vorher am Plan gestanden hat, dann schon!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Vorher, wie lange ist denn vorher? Ich frage für einen Freund.
Wenn die Abmeldungen wg. Krankheit erst morgens bis 7:45 h eintrudeln, kann der Vertretungsplan für den Tag erst bis gegen 8:30 h stehen. Deshalb werde ja nach Möglichkeit Bereitschaften für die beiden ersten Stunden eingeplant.

Ragnar Danneskjoeld
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Das sind Beispiele aus der schulischen Praxis, die mich wirklich schockieren.
Gibt es an Ihrer Schule denn keinen Personalrat, der das Thema anspricht – Sie werden jawohl kaum der Einzige sein, der dieses Vorgehen als bestenfalls fragwürdig (womöglich auch rechtswidrig) empfindet….?

dickebank
1 Monat zuvor

NRW – an Schulen gibt es nur einen Lehrerrat. Der für das entsprechende Schulkapitel zuständige Personalrat sitzt bei der Schulabteilung der Bez.-Reg. (quasi auf dem Schoß).

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

BRAVO!!!! Ich würde das genauso machen!

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Es kommt halt drauf an, wie man das “ausmachen würde”/”ausmacht”?
Auch hier: Was sind die Erwartungen?
Was ist der Rahmen?

Also mal als Beispiel …

“Nicht unbedingt. Wenn man eine Freistunde hat, darf man die Schule ja auch verlassen und einkaufen gehen oder so.”

Dann ist die Erwartung, dass “man” hier Freizeit hat. Okay.
Dann gibt es kein Vertretungseinsatz (vor allem nicht “spontan”) ohne Absprache mit “einem”.
Ich könnte und dürfte hier machen, was ich will.
Das wäre die logische Konsequenz.
Dazu kann man dann die Zeit mit Arbeit überbrücken [Vertretung, Korrektur, Nachbereitung, Orga usw.] oder eben nicht. Ist ja “Freizeit” – im flexiblen Modell dann eben meine Sache der Einteilung und nicht des AG.
Wenn der AG dies als “feste Zeit” veranschlagt, dann wäre das halt so. Dann korrigiere ich hier. Mache Orga. Absprachen. Was auch immer. Den Rahmen/die Rahmenbedingungen muss der AG dann auch stellen. Wie auch immer. Sehe ich dann auch nicht wirklich als Problem … Arbeite ich halt daweil.

Rein theoretisch: Wenn ich “Freistunden” hätte und diese als “Arbeitsverbot” gelten … Wie will man das denn bitte begründen und durchsetzen? Wäre ja Quatsch.
Dann wäre zudem die Konsequenz: Es darf keine Freistunden/Hohlstunden geben. Kannste also in der Praxis eigentlich komplett vergessen.

“Wenn man nach der letzten Stunde in der Schule bleibt, weil man noch eine Versammlung hat und sich den Fahrtweg nach Hause und zurück sparen will, dann auch nicht. Das ist keine Arbeitszeit.”

Wie spät ist die Versammlung konkret? Ca. 18/19 Uhr?
Ist Anwesenheitspflicht?
Kann digital zugeschaltet werden?
Werden Fahrtkosten übernommen?

Wo sind die Erwartungen?
Wie ist der Rahmen?

Natürlich ist das ansonsten – wenn angeordnet – Arbeitszeit. Man kann dann die Fahrtkosten erstatten und die Anwesenheit während der Versammlung als Arbeitszeit werten.

Man kann auch bis dahin an der Schule bleiben und etwas arbeiten. Dann wäre dies ebenfalls Arbeitszeit. Zudem die Anwesenheitszeit dazu.

Man kann auch ggf. die Fahrtzeit [ist ja speziell angeordnet] als Arbeitszeit werten. Zumindest, wenn der AG nicht möchte, dass man die Zeit mit Arbeit an der Schule [weshalb auch immer] überbrückt.
Das entscheide ja dann nicht ich.

“Bleibt man in der Freistunde/Freizeit in der Schule, um dort etwas zu erledigen oder einfach nur dort zu sein statt woanders, ist es die eigene Entscheidung.”

Nein ist es bei “Anordnung” ja eben nicht immer. Wenn die Versammlung freiwillig wäre, dann ja. Wenn sie innerhalb “der normalen Arbeitszeit” ist, dann auch. Ist nur recht selten so … Weil dann eben keine “Vollversammlung” stattfinden kann.

Wenn ich an einem freien Tag bei Teilzeit “Zwangsabgeordnet”/”Präsenzpflicht erwartet wird”, dann ist dies (Versammlung) ebenfalls Arbeitszeit. Zudem müssten dann Fahrtkosten bezahlt werden. Ggf. der Fahrtweg ebenso als Arbeitszeit bewertet werden.
Ansonsten macht man eben digitale Teilhabe möglich. Dann wäre das nur Arbeitszeit der Versammlung.

Wenn ich an einem unterrichtsfreien Tag [mit Option “Homeoffice”] (falls vorhanden) bei Vollzeit hier teilnehmen muss, dann wären Fahrtkosten und Fahrtzeit keine Arbeitszeit. Aber die Versammlung selbst schon.

Und ja, ich bin in der Praxis auch so, dass ich das “unentgeltlich” mache. Daher schreibe ich mal nicht “lassen Sie sich doch nicht verarschen”. Wenn ich das schon selbst nicht einhalte.

Aber wir sprechen hier ja von … Was wäre eigentlich wie. Und als AN und AG muss man dann schauen … Bei mir ist das “Geben und Nehmen” als Prinzip. Wenn der AG aber jedes Körnchen auf die Waage stellt und (absichtlich) Konflikte sucht … Dann wäre es eben so. Macht er/sie bei mir nur nicht.
Sie verstehen hoffentlich die Beispiele und was ich damit aussagen will trotzdem …
“Seien Sie nicht so naiv”.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

… und dann gibt es noch Bereitschaften und planbare Springstunden, erstere meist in den ersten beiden Stunden eines Unterrichtstages mit halber Bezahlung und ie letzteren zur Planung des “letzten Aufgebotes der Knabenführer” aka Vertretungsreserve.

RainerZufall
1 Monat zuvor

Pioniere bekommen die Pfeile,
Geschäftsleute das Geld…

Bin gespannt, was von dem Guten im guten Ansatz heften bleibt 🙂

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Ahhh, da bist du ja!
Ich habe dich bereits (nicht) vermisst.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Kann mich nicht erinnern,
Ihnen da Du angeboten zu haben.

Wieder was zum Meckern gefunden? Irgendwas gegen Pädagogik oder dass die Welt nicht mehr die selbe wie vor 50 Jahren ist? (augenroll)

Petra OWL
1 Monat zuvor

Die Deputate müssen sinken, woanders ist die Arbeitszeit auch gesunken, siehe 35 Stunden Wochen. Dazu kommt Homeoffice, Zeitausgleich und früherer Renteneintritt.
Mein Hasi z.B. ab 60 und hat jetzt schon 3 Tage Homeoffice auf meiner süßen Terrasse.
Also:
4 Tage Woche
geringeres Deputat
Homeoffice

Regine Wumms
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

ja, leider. Da hast du recht

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Petra OWL

Was ist mit unserer Grillorgie auf deiner Blümchenterrasse?
Du hast da so gar nicht drauf reagiert.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

vlt war “Schnuggi” nicht einverstanden. Einer muss ja Kohle machen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Hätte er Kohle gemacht, so richtig als Köhler, es hätte eine Grillparty werden können.

Timo
1 Monat zuvor

Gerade für junge Lehrer muss es besser, denn ich sehe auch, dass die Bedingungen woanders viel, viel besser sind für mich als Ma. / Ge. Lehrer.
Wie schon erwähnt geht es um die schlechten Arbeitszeiten in voller Präsenz in der Schule, das doch mickrige Gehalt und die wenigen Urlaubstagen.
Es ist eben, dass meine Generation Homeoffice, 4 Tage Woche und Gleitzeit und flexible work schätzt 🙁
Und in der Schule (noch) nicht angeboten wird.
Deswegen brechen auch einige ihr Ref ab oder studieren dann anders.
Haben nicht einige Schulen schon Heimarbeit oder 4 Tage?
Wie kann man sich da bewerben??
oder lieber voller Wechsel für viel mehr Geld und bessere Bedingungen mit 2 Homeofficetagen?

Regine Wumms
1 Monat zuvor
Antwortet  Timo

ja, Sie schreiben es. Es ist leider so

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Timo

Wie schon erwähnt geht es um die schlechten Arbeitszeiten in voller Präsenz in der Schule, das doch mickrige Gehalt und die wenigen Urlaubstagen.

Ist das Teil einer Kampagne? Sie meinen das ernst? Um die 4000 Euro brutto als Einstiegsgehalt finden Sie mickrig. (Kürzlich las man hier von einer Grundschullehrerin mit 3200 Euro netto als Pension. Mickrig???) Ca. 12 Wochen Ferien, die sie frei gestalten können, also auch einfach als Urlaub? Was meinen Sie mit “voller Präsenz”? Dass Sie während Ihrer Unterrichtszeit in der Schule sein müssen?

Es ist eben, dass meine Generation Homeoffice, 4 Tage Woche und Gleitzeit und flexible work schätzt

Dann werden Sie doch einfach nicht Lehrer. Wir kriegen das schon gebacken ohne Sie. Ich glaube, solche Lehrer braucht man nicht. Ob Krankenschwestern, Polizisten, Verkäufer usw. auch in Homeoffice, 4-Tage-Woche und Gleitzeit arbeiten können? Ich glaube, es bleibt nicht viel, aber doch genug für Sie übrig, was Sie dann machen können.

Dresdner
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

die Leute haben Jahre studiert, kaum etwas im Ref verdient und danach ist es eher Durchschnittlich für heutige Gehälter :-/
also für 5 Tage ohne Homeoffice, gibt es woanders mehr.
Finden wir auch 🙁

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Dresdner

Naja gut, auch wenn ich unter anderen Artikeln schon mal die Nachteile der Verbeamtung aufgezeigt habe, die es durchaus auch gibt, so hat sie auch viele Vorteile.
Die Besoldung in Kombination mit der Verbeamtung ist schon ziemlich gut, wie ich finde.

Viele studierte Berufe verdienen zwar, vor allem im Laufe der Jahre, irgendwann deutlich mehr als Lehrer, viele sind aber nicht verbeamtet. Und gegenteilige Beispiele gibt es auch, besonders im sozialen Bereich, wenn ich da z.B. an unsere Sozialarbeiter denke.

Tigerente
1 Monat zuvor
Antwortet  Dresdner

Die Leute haben kostenlos studiert und während des Referendariats, das ja noch Ausbildung bedeutet, bereits Geld bekommen. Was meinen Sie, wer das alles bezahlt hat? “Die Leute” selbst?

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

Immer noch das Märchen von 12 Wochen Ferien = frei? Wie langweilig. Die Pension der Dame betrug übrigens 2600 €.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Ist mir immer noch ein Rätsel, wie das bei A12 und teilweise Teilzeit zu schaffen ist…..
Eine Kollegin hat 38 Jahre Vollzeit bei A13 gesrbeitet – sie hat weniger.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Tigerente

“Um die 4000 Euro brutto als Einstiegsgehalt finden Sie mickrig.”
Netto. Und nein, nicht mickrig, man ist damit hierzulande tatsächlich Topverdiener – ich gehöre statistisch bspw. zu den Top 6 % im Vgl. zu meinem sozio-ökonomischen Peer -, aber die Schere in den Rängen vor einem bei ähnlicher Qualifikation und vergleichbarem Arbeitspensum geht halt in den letzten paar Prozentpunkten enorm auseinander.

“Ca. 12 Wochen Ferien, die sie frei gestalten können, also auch einfach als Urlaub?”
Das sit und bleibt eine Falschbehauptung. Es sind imme rnoch die regulären Urlaubstage etc., die zudem nciht frei genommen werden können. Die anderen “Ferien” sind Ferien für die Schüler, ein Gros der Lehrer arbeitet in diesen, z.T: auch voll – alleine die Faktoren Korrekturen, Abiturvorbereitungen und Co. werden von Aussenstehenden immer massivst unterschätzt).

“Was meinen Sie mit ‘voller Präsenz’? Dass Sie während Ihrer Unterrichtszeit in der Schule sein müssen?”
Kein Home Office, Konferenzen und Co., die in Präsenz (nach dem Unterricht) stattfinden müssen (auch infolge der Bestimmungen der Ministerien), obwohl sie auch digital möglich wären etc. etc. etc.

“Dann werden Sie doch einfach nicht Lehrer. Wir kriegen das schon gebacken ohne Sie.”
Ist es das, was Sie dem potenziellen nachwuchs sagen? Die machen das nämlich auch aus den genannten Mängeln schon längst nicht mehr in hinreichender Menge, auch ohne Ihre ‘Zusprache’…

“ch glaube, solche Lehrer braucht man nicht.”
Gaslighting.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Timo

Gibt da schon noch ganz andere Gründe, weshalb viele das Ref. abbrechen.
Aber geschenkt. (Im Gegensatz zum Geld im Ref.)

Andreas
1 Monat zuvor

Von immenser Wichtigkeit wird sein, die täglichen Laufstrecken zwischen Lehrerzimmer und Klassenzimmern, allein oder in kollegialer Begleitung, schweigend oder dienstliche Gespräche führend, nicht zu vergessen die zurückgelegte Strecke in Zentimetern (einfach oder zweifach) rsp. in Sekunden zu Abrechnungszwecken zu dokumentieren. KI wird unter Echtzeitauslesung der jeweiligen Vitalparameter (Pulsrate, Blutdruck, Blutzucker- und fettwerte, Körpertemperatur), GPS- und sonstige Positionsdaten mit den manuellen Eingaben der Lehrpersonen abgleichen. <ironie aus>

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Andreas

Schlägt die KI auch Alarm, wenn Puls und Blutdruck zu hoch sind? Wird man dann automatisch zum Arzt geschickt?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Also, meine Uhr tatsächlich: Ja.

Seit einigen grundlegenden Änderungen in Bezug auf das dienstliche Verhalten ist dies allerdings nicht mehr vorgekommen.

Carl Joseph
9 Tage zuvor

Ich denke Sie haben vor Verfassen der Zeilen nicht gut recherchiert.
Eine einjährige Arbeitszeiterfassung durch den Dienstherrn für Lehrkräfte und Schulleitungen mit einer belastbar hohen Anzahl an Mitwirkenden hat in Sachsen über das Schuljahr 24/25 schon stattgefunden. Damit ist Bremen weit weg von einem Pilotprojekt.
Der KMK ist das sächsische Vorgehen bekannt, was im Übrigen von den verpflichteten Beteiligten als sehr belastend empfunden wurde.
Eigentlich sind die Ergebnisse, die im November veröffentlicht werden sollen, übertragbar auf andere Bundesländer. Hier wird wieder jedes Bundesland dann sein eigenes Vorgehen feiern und Steuermittel verbrauchen.