Petition will Abschlussprüfung am Ende der 10. Klasse für Gymnasiasten abschaffen

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ERFURT. Die besondere Leistungsfeststellung für Gymnasiasten wurde in Thüringen nach dem Amoklauf von Erfurt eingeführt. Nun gibt es eine Debatte um die Prüfung, die einen Abschluss ohne Abi ermöglicht.

Freie Durchfahrt? Foto: Shutterstock

Die besondere Leistungsfeststellung für Thüringer Gymnasiasten am Ende der 10. Klasse bleibt umstritten. Nach Angaben der Linke-Abgeordneten Linda Stark liegt dem zuständigen Landtagsausschuss eine Petition mit bisher 2.780 Unterschriften zur Abschaffung der Prüfung vor. Sie soll Gymnasiasten einen Schulabschluss ermöglichen, falls es mit dem Abitur nicht klappt.

Die Linke, die von 2014 bis 2024 Regierungspartei in Thüringen war, unterstützt das Anliegen. «Künftig sollen Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung in die 11. Klasse automatisch einen anerkannten Realschulabschluss erhalten», erklärte Stark. Dieses Modell werde in einigen anderen Bundesländern bereits praktiziert.

Leistungsfeststellung als Reaktion auf Amoklauf

Nach Ansicht der Linke-Abgeordneten sollen jedoch regelmäßige freiwillige Leistungsüberprüfungen möglich sein. «Für Schülerinnen und Schüler, die sich selbst überprüfen wollen, wo sie mit ihren Leistungen stehen und vor allem in welchen Fächern sie sich verbessern wollen, können freiwillige Leistungsüberprüfungen sinnvoll sein», so Stark.

Die besondere Leistungsfeststellung war 2004 als Reaktion auf den Amoklauf am Erfurter Gutenberg Gymnasium verpflichtend für alle Schüler der 10. Klassen an Thüringer Gymnasien eingeführt worden. So sollten sie auf jeden Fall einen Schulabschluss haben. Damals hatte ein ehemaliger Schüler, der das Gymnasium ohne Abschluss verlassen musste, 16 Menschen und anschließend sich selbst erschossen.

Schülerinnen und Schüler der Regelschulen (der weiteführenden Schulform neben dem Gymnasium in Thüringen) müssen eine Prüfung für ihren Abschluss absolvieren. News4teachers / mit Material der dpa

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4 Kommentare
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ed840
3 Stunden zuvor

Klingt für mich schon nachvollziehbar.

Vor allem da es ja auch Bundesländer gibt, in denen man den mittleren Schulabschluss mit einem Zeugnis der 10. Klasse Gymnasium auch ohne Versetzungs- oder Zulassungsvermerk erhalten kann, oder an Gesamtschulen die Noten bei Abgängern, die auf Gymnasialniveau unterrichtet wurden, dann um jeweils eine Notenstufe verbessert werden.

dickebank
1 Stunde zuvor
Antwortet  ed840

Gilt für das vierte leistungsdifferenzierte Fach für die Ausgleichsregelung gem. APO-SI.

447
3 Stunden zuvor

Klares “dafür” von mir.

Gelbe Tulpe
2 Stunden zuvor

Natürlich abschaffen. Klassenarbeit reichen. Alles andere ist nur unnötige Bürokratie.