
Die besondere Leistungsfeststellung für Thüringer Gymnasiasten am Ende der 10. Klasse bleibt umstritten. Nach Angaben der Linke-Abgeordneten Linda Stark liegt dem zuständigen Landtagsausschuss eine Petition mit bisher 2.780 Unterschriften zur Abschaffung der Prüfung vor. Sie soll Gymnasiasten einen Schulabschluss ermöglichen, falls es mit dem Abitur nicht klappt.
Die Linke, die von 2014 bis 2024 Regierungspartei in Thüringen war, unterstützt das Anliegen. «Künftig sollen Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung in die 11. Klasse automatisch einen anerkannten Realschulabschluss erhalten», erklärte Stark. Dieses Modell werde in einigen anderen Bundesländern bereits praktiziert.
Leistungsfeststellung als Reaktion auf Amoklauf
Nach Ansicht der Linke-Abgeordneten sollen jedoch regelmäßige freiwillige Leistungsüberprüfungen möglich sein. «Für Schülerinnen und Schüler, die sich selbst überprüfen wollen, wo sie mit ihren Leistungen stehen und vor allem in welchen Fächern sie sich verbessern wollen, können freiwillige Leistungsüberprüfungen sinnvoll sein», so Stark.
Die besondere Leistungsfeststellung war 2004 als Reaktion auf den Amoklauf am Erfurter Gutenberg Gymnasium verpflichtend für alle Schüler der 10. Klassen an Thüringer Gymnasien eingeführt worden. So sollten sie auf jeden Fall einen Schulabschluss haben. Damals hatte ein ehemaliger Schüler, der das Gymnasium ohne Abschluss verlassen musste, 16 Menschen und anschließend sich selbst erschossen.
Schülerinnen und Schüler der Regelschulen (der weiteführenden Schulform neben dem Gymnasium in Thüringen) müssen eine Prüfung für ihren Abschluss absolvieren. News4teachers / mit Material der dpa
“Sinnlos”: Philologen kritisieren Abschlussprüfungen nach 10. Klasse an Gymnasien









Klingt für mich schon nachvollziehbar.
Vor allem da es ja auch Bundesländer gibt, in denen man den mittleren Schulabschluss mit einem Zeugnis der 10. Klasse Gymnasium auch ohne Versetzungs- oder Zulassungsvermerk erhalten kann, oder an Gesamtschulen die Noten bei Abgängern, die auf Gymnasialniveau unterrichtet wurden, dann um jeweils eine Notenstufe verbessert werden.
Gilt für das vierte leistungsdifferenzierte Fach für die Ausgleichsregelung gem. APO-SI.
Das mag sein. Es gibt aber scheinbar auch Bundesländer in denen alle Noten um eine Notenstufe verbessert werden, wenn die Schüler*innen mit MSA abgehen wollen. .
MSA in welcher Form? FOR, FOR-QE, FOR-QW
Diese Bezeichnungen werden in der dortigen Schulordnung nicht verwendet.
Aber adäquate Berechtigungen mit entsprechender Bezeichnung gibt es schon.
Es steht Ihnen natürlich frei das glauben wollen ohne das Bundesland und die dort geltenden Regelungen zu kennen.
Wäre es anders, könnten Schulabschlüsse aus TH in anderen BL nicht anerkannt werden.
Auch das steht Ihnen frei zu glauben.
Allerdings finde ich in der KMK-Vereinbarung keine solchen Hinweise.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1993/1993-12-03-VB-Sek-1.pdf
Klares “dafür” von mir.
In NRW bin ich noch viel mehr für die Abschaffung der Zentralklausur am Ende der Einführungsphase …
Häh, sind wir nicht wieder bei G9?
Gibt es beides …
Ja, mir ist bewusst, dass sie eingeführt wurde, als es an den Gymnasien wegen der Umstellung auf G8 keine ZP10 mehr gab.
Natürlich abschaffen. Klassenarbeit reichen. Alles andere ist nur unnötige Bürokratie.
Man müsste mal die erreichten Abschlüsse vor und nach der Abschlussprüfung am Ende der 10 vergleichen, also welcher Abschluss vor der Prüfung erreicht worden wäre und welcher inklusive der Prüfung. Da ich die Abschlussprüfungen für sehr bzw. zu einfach halte, wäre es für mich nicht überraschend, wenn sich die Abschlüsse dank der Abschlussprüfung noch verbessern.
In den meisten Fällen wird die Vornote, die sich ja als Mittelwert von vier Quartalsnoten ergibt, bestätigt. In einer Vielzahl von Fällen kommt es zur Abweichung um eine Notenstufe – sowohl nach oben als nach unten. Das ist Folge der Tatsache, dass es bei der ZP10 keine Noten-Abstufungen gibt.
Die Verfahrensregel besagt dann, dass die Lehrkraft in Absprache mit dem Zweitkorrektor die Abschlussnote festsetzt. Aus meiner Erfahrung heraus, muss ich konstatieren, dass in den meisten Fällen, dann die bessere Note dem schüler zugestanden wird – in dubio …
Notenabweichungen um zwei Notenstufen kommen vor, führen aber immer zur Mittelbildung von Vor- und ZP-Note. Die Möglichkeit zur freiwilligen Nachprüfung besteht, ist aber aus meiner Sicht nicht ratsam.
Notenabweichungen um drei Notenstufen sind mehr oder weniger Ausnahmen, die aber zwangsläufig in einer Nachprüfung enden. Gewichtung 50:30:20 – heißt, am Endergebnis geht die Vornote mit 50% ein, die ZP-Note mit 30% und dieNote der mündlichen Nachprüfung mit 20%. Meist sind es leistungsstärkere SuS die mit einer 2 vorbenotet waren, und bei der ZP einen “Blackout” hatten. Der umgekehrte Fall, dass jemand einen Geniestreich gelandet hat, ist eher die Ausnahme.
Für die meisten Wackelkandidat*innen bedeutet die ZP10 eher das Nicht-Erreichen des höheren Bildungsabschlusses – also FOR statt FOR-Q, EESA statt MSA. Schließt aber Ausnahmen in geringem Umfang die sich bezüglich ihres Bildungsabschlusses verbessern nicht aus.
PS Die Aufgabenstellungen mögen Ihnen zu einfach erscheinen, was es aber für die SuS schwierig macht, ist die Tatsache, dass alle Themenbereiche des SekI-Stoffes als Prüfungsaufgabe auftreten können. Bis zur ZP10 sind sie es gewöhnt, dass lediglich Aufgabenstellungen in Klassen-/Kursarbeiten bearbeitet werden müssen, die den Stoff der letzten vier bis sechs Wochen zur Grundlage haben. Hin und wieder werden auch einmal Aufgaben aus früheren Themengebieten gestellt. Das hängt aber vom Konzept ab, das die jeweilige Fachschaft beschlossen hat.
Danke für die Erläuterungen. Zum PS:
Das hängt natürlich stark von der gezielten Vorbereitung auf die ZP ab. Ich mache das gerne mit alten ZP. Die Aufgaben in Mathematik mit den meisten Punktabzügen sind meist die, bei der Algebra verlangt wird. Das dürften Sie aus Ihrer eigenen Lehrertätigkeit aber bestätigen können.
Kann ich.
Stochastik ist auch kein Favorit der SuS.
Prozentrechnung in Kombination mit oftmals sehr sperriger Aufgabenstellung …
Algebra ist aus meiner Sicht noch unbeliebter. Geometrie steht oben, weil vergleichsweise wenig abstrakt ohne nur aus Textaufgaben zu bestehen.
Jaja! Alles abschaffen! Keine Prüfungen bitte. Gute Idee. Keine Anforderungen, keine Leistung, nur Bürgergeld. Und ich zahle, weil ich gelernt, studiert und gearbeitet habe. Sehr sozial und gerecht. So stelle ich mir das alles vor. Und wenn ich alt werde, bin ich schuld, dass ich ein Leben lang geackert habe und nicht genug Kinder erzogen habe. Nur zwei.
Geld kommt aus dem Bankautomaten, Strom kommt aus der Steckdose und die Lebensmittel wachsen im Supermarkt.
Stimmt alles drei !
Wo ist nun das Problem – und was soll Lajos jetzt für Schlüsse daraus ziehen?
Ohne Prüfung einfach ein Abgangszeugnis erhalten wenn das Abi nicht geschafft wird. Wer weiß denn ob sie die 10. Klasse geschafft hätten.
Bekomme ja auch keinen Führerschein ohne Prüfung nur weil ich den Unterricht besucht habe.
Warum nicht, wenn in anderen Bundesländern der MSA auch ohne Prüfung erworben werden kann, z.T. sogar an Reaschulen kein Abschlusprüfung nötig ist und die Bundesländer die Abschlüsse gegenseitig anerkennen. .
Mir ist gar nicht klar, warum ZP10 für Gym. in 2006/2007 (in NRW) überhaupt eingeführt wurde. I.d.R. knüppelt man sich durch das Gym., um am Ende das Abi zu machen. Ich tippe mal, dass nur ein geringerer Anteil der SuS nach der 10 aufhören. Wozu also diese Prüfung? Ich finde, es sollte reichen, in der 10. versetzt zu werden, um einen Abschluss zu haben. Wäre entlastend für LuL und SuS. Da sag ich tatsächlich mal, das war früher besser.
Gerade für LuL ist es doch der Korrekturhorror parallel Abi – und ZP10 Arbeiten zu korrigieren. Halte ich für unnötig.