Streit nach Jahren beigelegt: ASD begrüßt Umsatzsteuerbefreiung für Schulen

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OLDENBURG. Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) hat eine vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Klarstellung und Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für schulische Bildungsleistungen als „wichtigen Erfolg für pädagogische Arbeit und Rechtssicherheit“ begrüßt. Damit wird ein Thema abgeschlossen, das Schulen seit Jahren beschäftigt: die Frage, ob etwa Schülerfirmen, Praxisprojekte oder sogar Kuchenverkäufe bei Schulfesten künftig der Umsatzsteuer unterliegen könnten.

Regelsatz. Illustration: Shutterstock

Bereits 2022 hatte eine geplante Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in Deutschland für erhebliche Unruhe in der Bildungslandschaft gesorgt. Damals war im Raum gestanden, dass selbst schulische Aktivitäten wie Elternfeste oder Schülerfirmen steuerpflichtig werden könnten, wenn sie theoretisch mit gewerblichen Anbietern konkurrieren.

Vor diesem Hintergrund bewertet der ASD die jetzt erfolgte Entscheidung des Bundesfinanzministeriums als Durchbruch. Vorsitzender Sven Winkler erklärte: „Bildung ist kein Wirtschaftsgut – und Schulen brauchen pädagogische Freiheit statt steuerlicher Fallstricke.“ Der Verband hatte über Monate hinweg auf die Gefahr hingewiesen, dass bisherige Auslegungen des Umsatzsteuerrechts zu einer Besteuerung pädagogischer Formate führen könnten – und sich in intensiven Gesprächen mit Politik, Ministerien, Verbänden und Schulträgern für eine Klärung eingesetzt.

Nun ist bestätigt: Unterricht, Lernwerkstätten, Schülerfirmen und andere schulische Lernformate bleiben umsatzsteuerfrei, sofern sie Teil des Bildungsauftrags sind. Auch Schülerfirmen im rechtlich unselbstständigen Rahmen genießen Rechtssicherheit. Zudem gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027, sodass Schulen keine Nachteile durch bisherige Praxis befürchten müssen. Bürokratie werde reduziert – pädagogische Freiheit gestärkt, so Winkler.

Der ASD mahnt zugleich, diese Linie dauerhaft beizubehalten: „Schulen brauchen klare Regeln, keine Graubereiche. Bildung darf nicht an steuerrechtlichen Zuständigkeiten scheitern.“ Zugleich fordert der Verband, Betroffene künftig frühzeitig einzubeziehen, um Unsicherheit und Unruhe zu vermeiden. News4teachers 

Bürokratie-Monster: Ist beim Kuchenverkauf in Schulen bald die Steuerpflicht zu prüfen?

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