KIEL. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung für zehntausende Lehrkräfte, Richter, Staatsanwälte und Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein – und womöglich andernorts: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Besoldung im Jahr 2022 nicht amtsangemessen war. Damit bestätigte das Gericht die Kritik von Gewerkschaften und Verbänden, wonach die damalige Reform der Landesregierung die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zur Grundsicherung unterschritten habe. Der Fall geht nun zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht.

Mehr als 80.000 Landes- und Kommunalbeamte seien 2022 nicht „ihrem Amt entsprechend angemessen bezahlt worden“, so das Verwaltungsgericht Schleswig laut einem Bericht des NDR. Grundlage war eine Klage von rund 300 Beamtinnen und Beamten verschiedener Besoldungsgruppen (A6 bis A16 sowie R1 bis R5).
Das Gericht bemängelte, dass die niedrigsten Besoldungsstufen deutlich weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau lagen – ein klarer Verstoß gegen das sogenannte Abstandsgebot. Zudem seien die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen zu gering, was das Leistungsprinzip verletze und das gesamte Besoldungsgefüge infrage stelle.
Die Richterinnen und Richter verwiesen die Sache an das Bundesverfassungsgericht, da nur dieses beschlossene Gesetze außer Kraft setzen kann. Erst das Karlsruher Urteil wird klären, ob eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt – und ob den Betroffenen Nachzahlungen zustehen.
DGB: “Verletzung des Abstandsgebots” – Musterverfahren mit Signalwirkung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Urteil ausdrücklich. Das Verwaltungsgericht habe die Verletzung des Abstandsgebots zur Grundsicherung wie auch zwischen den Besoldungsgruppen klar benannt. Insbesondere die 2022 eingeführten „Familienergänzungszuschläge“ für die Besoldungsgruppen A6 bis A9 hätten zu einer unzulässigen Nivellierung geführt, heißt es in der DGB-Stellungnahme vom 12. November 2025.
Kurzfristig habe das Urteil allerdings keine unmittelbaren finanziellen Folgen. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht den Beschluss bestätigt, entstünde gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Rückwirkende Zahlungen könnten dann nur die Klägerinnen und Kläger der 300 anhängigen Verfahren beanspruchen – eine Gleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten besteht nur bis 2021. Für die Jahre danach seien individuelle Anträge und Klagen erforderlich, betont der DGB.
Zugleich verweist die Gewerkschaft auf weitere, noch anhängige Musterverfahren zur Kürzung von Sonderzahlungen in den Jahren 2007/2008. Eine Entscheidung dazu steht bislang ebenso aus wie das erwartete Urteil zur Berliner A-Besoldung, das als richtungsweisend gilt.
Philologenverband: „Licht am Ende des Unterbesoldungs-Tunnels“
Besonders deutlich reagierte der Philologenverband Schleswig-Holstein. Die Vorsitzende Kirsten Schmöckel sprach von einem „Licht am Ende des Unterbesoldungs-Tunnels“ für Lehrkräfte und Beamte im Land. Die Entscheidung des Gerichts bestätige, dass der Gesetzgeber seine Fürsorgepflicht über Jahre hinweg missachtet habe. „Die Zeit des Wegduckens ist für den Gesetzgeber vorbei. Nachdem er jahre- und jahrzehntelang seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten, Richtern und Staatsanwälten nicht anerkannt hat, darf es nun keine Ausreden mehr geben“, so Schmöckel.
Der Verband fordert die Landesregierung auf, nun im Dialog mit den Beschäftigtenvertretungen „unverzüglich eine amtsangemessene Besoldungsreform“ auf den Weg zu bringen – und zwar rückwirkend bis 2022. Eine „billige Minimallösung“ dürfe es nicht geben.
Kritik an Jamaika-Koalition – Finanzministerin hält Reform für rechtmäßig
Die Opposition im Kieler Landtag sieht sich bestätigt. Beate Raudies, Sprecherin der SPD-Fraktion für den öffentlichen Dienst, erklärte: „Bereits 2022, als das Gesetz noch unter der Jamaika-Koalition beschlossen wurde, haben wir auf erhebliche Mängel hingewiesen. Das Gericht hat unsere Befürchtungen bestätigt.“ Die damalige Regierung unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe es versäumt, das Land als Arbeitgeber attraktiver zu machen. „Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf zeitgemäße und anständige Arbeitsbedingungen.“
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) hält dagegen: Es gebe unterschiedliche Auffassungen zu den Berechnungsgrundlagen, aber „gute Gründe“ für die damalige Reform. Diese wolle man nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung aus Schleswig bestätigen, hätte das weitreichende Konsequenzen – nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern auch für andere Bundesländer. Denn die Grundsätze der „amtsangemessenen Alimentation“ gelten bundesweit. Schon in der Vergangenheit hatte Karlsruhe mehrfach zu niedrige Beamtenbesoldungen beanstandet – zuletzt für Richter und Staatsanwälte in Berlin. News4teachers
Nach 17 Jahren (!) Post vom Besoldungsamt: Schulleiter-Einspruch abgelehnt









Das geht auch nicht, das Abstandsgebot muss gewahrt bleiben. Wo soll das hinführen?
Verarmte Akademikerfamilien. Nein, die Mathelehrer gehen dann in die Wirtschaft und kassieren doppelt 😀
Genau, verarmte Akademikerfamilien gehen garnicht .
Besser die Familien, die die üppigen Gehälter und Pensionen der Beamten wertschöpfend erwirtschaften müssen, verarmen!
Die sind es ja schließlich gewohnt wesentlich weniger Geld zu haben, wie die Beamten !
Stimmts, dass meinten Sie doch ?
nö
Ja…so ist es landauf landab.
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Battis spricht hierbei sogar von einem konzertierten Verfassungsbruch den die Dienstherren an ihren Beamten begehen.
Bis nach A11 hinauf unterbesoldet…und das seit Jahren ( Jahrzehnten?).
Das muss man sich mal vorstellen!
Und die Parameter nach denen die Besoldung stattzufinden hat, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss (2 BvL/18) deutlich hervorgehoben. Und keiner hat sich daran gehalten. Seit nun einem halben Jahrzehnt.Und die Schneider labert dann noch was von unterschiedlichen Auffassungen zu Berechnungsgrundlagen.
Ja, die Tricks der Besoldungsgesetzgeber sind Familienzuschläge, die nach oben abschmelzen, erfundene Partnereinkommen und gestrichene Besoldungsgruppen.
Es ist wirklich eine Schande wie hier mit uns umgegangen wird und wie auf den Rücken der Beamten der Haushalt saniert wird/wurde.
Man trickst herum, weil es anders nicht mehr geht. Kollaps der Staatsfinanzen voraus! Am Ende kommt ein deutscher Milei, der alle im öffentlichen Dienst erworbenen Ansprüche für praktisch null und nichtig erklärt. Aber vorher noch eine Runde Vollsozialismus. Damit auch wirklich niemand ungeschoren davon kommt.
Zeitrahmen: 10-15 Jahre.
Gen Z weiß Bescheid.
Naja…der deutsche Milei müsste erstmal die Verfassung ändern, denn die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums stehen im GG.
Ich denke schon, dass es anders geht. Gibt dann halt weniger Verteilmasse im Sozialstaat und für Klimaklimbim.
Das GG wird dann einfach vom Verfassugungsgericht “neu interpretiert”. Findet doch laufend statt.
Und nebenbei: Deutliche Kürzungen bei den Beamten gab es auch in dern 1920er-Jahren zur Zeit der Inflation und dann der Depression. Und damals galten auch schon die “althergebrachten Grundsätze des Beamtentums”…
Auch durch die Personalabbauverordnung von 1923 wurden erworbene Ansprüche nicht für null und nichtig erklärt.
Welche Kürzungen gab es zur Zeit der Depression?
Natürlich darf auch bei den Beamten gekürzt werden…im Rahmen einer generellen Kürzung. Sprich wenn Rente, andere Ausgaben u.s.w. pauschal um 10% gekürzt werden, dann darf man das auch den Beamten zumuten.
Aber nur den Beamten ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung aufzuerlegen ist verfassungswidrig (2 BvL 2/17).
Kurz gesagt…gibts nen generellen Kahlschlag…dann kann das natürlich auch die Beamten treffen.
Da aber der niedrigste Beamte verfassungsrechtlich gerade mal 15% über dem grundgesetzlich festgelegten Minimum besoldet wird, dürfte der Spielraum sehr eng sein.
Jetzt mal ehrlich: Wieso sollte ein single-Beamter in A3 (?) so viel mehr verdienen, also eine 4-köpfige Familie in Bürgergeld? Muss er für Kinder sorgen? Nein!
Er müsste es mit seiner Besoldung aber können müssen.
Wie der Bedarf der 4-köpfigen Familie festgestellt wird, sollten Sie sich einmal erklären lassen. Danach können Sie dann die Zahlen von Grundsicherung und Besoldung gegenüber stellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt eine Berechnungsgrundlage geschaffen, das sog. Prekariatsniveau, anhand dessen sich die Besoldung orientiert.
Depression?
Zeitrahmen sehe ich ähnlich, wegen der sprichwörtlichen “Nibelungentreue”(mit typischen Tagesschauguckern kann man alles machen, die mucken nicht) und Vergreisung des Landes würde ich noch 5 Jahre draufschlagen.
Meine Finanzplanung geht bisher auf – dabei rechne ich so, als ob ich an heutiger Kaufkraft bemessen 500 Eurodollar Pension vom Staat bekommen würde.
Kommt es nicht so: Auch gut, mehr zu “vererben”.
Kommt es so: Blöd, aber 1 Kreuzfahrt (falls dann noch erlaubt) sollte pro Jahr für uns drinnen sein.
Jetzt darf nur gehofft werden, dass der Arbeitgeber handelt und sich nicht wie gewohnt aus der Verantwortung stiehlt. Aber ich befürchte nichts Gutes. Arbeitszeiterfassung gibt es immer noch nicht, die Familienzuschläge und Nachzahlungen ab 3 Kinder sind / waren üppig, sind aber weder gerecht noch berücksichtigen sie das Abstandsgebot für die große Mehrheit.
Das Urteil des Verfassungsgerichts dürfte auch für andere Bundesländer Folgen haben.
Ich bin gespannt.
Verwaltungsgericht. Für andere Bundesländer ist das Urteil nicht bindend.
Lesen Sie den Artikel noch einmal: Als Nächstes geht es zum Bundesverfassungsgericht.
Das BVerfG muss die Klage aber erst einmal annehmen.
Ich freue mich schon jetzt für die Angestellten Lehrkräfte, da der Spruch aus KA ja wegen der Tarifautonomie auf den TVöd, den TV-L und den TV-H übertragbar ist.
Ist das so? Gibt’s für die Angestellten mehr Geld in dem Falle?
Nee, eben nicht.
Das wäre ja noch schöner!
Siehe Beamten-Kindergeld: was ist davon bei den Angestellten angekommen: rein gar nichts!
Ist ja auch klar, Angestellte bekleiden ja auch kein Amt, da kann es formal gar nicht um die Frage gehen, ob das Gehalt amtsangemessen ist.
Und die Interessenverbände der LuL: Schweigen im Walde bisher…
Nicht übertragbar ist.
Das Verwaltungsgericht hat den Fall an das Bundesverfassungsgericht überwiesen.
Dass das Verfassungsgericht sich mit dem Fall beschäftigen wird, ist also sicher.
Das BVerfG kann aber auch aus formalen Gründen zurückweisen.
Davon gehe ich allerdings nicht aus, zumal sich das BVerfG ja schon in früheren Urteilen eindeutig geäußert hat. Das betrifft die Besoldungsgrudsätze, das Existenzminimum und das Abstandsgebot. Aber solange sich das BVerfG nicht abschließend geäußert hat, ist die Angelegenheit erst einmal offen.
Dass das Urteil, wenn es denn gefällt worden ist, Auswirkungen auf das Tarifrecht der im ÖD Beschäftigten hat, sehe ich jedoch nicht. Und das ist das einzige, was mich, wenn auch nicht mehr betroffen, interessiert.
Ich hoffe, für die beamten der unteren Besoldungsgruppen die Eingangsbesoldungen erhöht werden, und wünsche gleichzeitig dass die Erhöhung der akiven Bezüge mit einer Absenkung der Ruhestandsbezüge (durchschnittliches Pensiomsniveau) einhergeht.
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht einfach nur die Begründung seines alten Urteils wiederholen, sondern die Kriterien schärfen und darlegen, weshalb die Regelung in Schleswig-Holstein verfassungswidrig ist. Schließlich ist die Landesregierung offensichtlich anderer Meinung und versteht das bestehende Urteil des Verfassungsgerichts anders als die Kläger und das Verwaltugsgericht. Eine Klärung der Kriterien ist also notwendig.
Und diese Kalrstellung der Kriterien wird auch Folgen auf de Besoldung in anderen Bundesländern haben, da ähnliche Klagen auch in anderen Bundesländern anhängig sind.
Die Pensionshöhe ist übrigens nicht Thema ds Verfahrens und wird deshalb auch nicht gekürzt.
Mal angenommen, das Bundesverfassungsgericht fordert eine Anpassung. Dann bin ich gespannt, ob die auch auf die angestellten Lehrer übertragen wird. Da es den Kinderzuschlag für die Angestellten nicht gibt, habe ich da nicht zu große Hoffnungen.
Bin mir ziemlich sicher, dass wenn es zu einer Anpassung der Alimentation kommt es auch Auswirkungen auf die TV-L Angestellten haben wird.
Wobei es eher dann endlich mal eine parallele Tabelle für angestellte Lehrkräfte benötigt, denn die TV-L werden sie nicht anfassen weil dann alle betroffen wären.
Das ist immer so bisschen die Krux wenn eine Angleichung von verbeamteten und angestellten Kollegen gefordert wird. Denn eigentlich geht das nicht, da die Angestellten Kollegen im Tarifvertrag drinhängen. Deshalb kann man auch die beiden “Beschäftigungsverhältnisse” schlecht vergleichen.
Du vermutest richtig.
Das wäre auf jeden Fall mal Neuland für unsere Bildungsgewerkschaften.
Die können dann die Übertragung der Erhöhung der Beamtengehälter für die Angestellten fordern.
Ich bin einmal gespannt, wie sich das dann mit dem Abstandsgebot verhält, wenn die niedrigen Lohngruppen eine höhere Gehaltssteigerung bekommen. Landet das dann auch bei den Beamten in den höheren Eingruppierungen?
Ich denke, die Gerichte sollten eher das Abstandgebot zum Bürgergeld für nichtig erklären !
Es wurde von den Beamten komplett aus den Augen verloren, wer das alles erwirtschaften muss und zu welchem Preis !
Und wenn ich dann so Aussagen höre und lese, “dann gehen die Beamten eben in die freie Wirtschaft und verdienen da das doppelte bis dreifache” .
Das ist so lächerlich !
Erstens verdienen die Beamten nicht so viel, wie sie sich erhoffen und dann werden diese mal Steuern und Abgaben kennenlernen!
Dann bleibt Netto weniger wie sie als Beamte bekommen !
Die Ex-Beamten werden dann auch mal von der Realität eingeholt und dürfen mal den Druck in der freien Wirtschaft spüren lernen !
Daran wird schon das groh dieser Gruppe scheitern !
Es würde bestimmt etwas zur Demut und Bescheidenheit zutragen, wenn die Beamten mal ein Jahr dazu verpflichtet werden würden, in der freien Wirtschaft wertschöpfend zu arbeiten !
Natürlich mit allen angeblichen Vorteilen der freien Wirtschaft !
ja, dort verdient man oft außertariflich und bekommt Bonuszahlungen. Sie können aber nun auch wirklich nicht einen Uni-ausgebildeten Lehrer mit einem Hilfsarbeiter vergleichen.
Sie sind da auf dem falschen Gleis unterwegs, Thomas!
Erstens verdienen die Beamten nicht so viel, wie sie sich erhoffen und dann werden diese mal Steuern und Abgaben kennenlernen!
Ab dem 19.11. wissen wir mehr.
Für den Tag hat das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung des laut dbb wegweisenden Urteils zur amtsangemessenen Besoldungen angekündigt 🙂
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html