Niedersachsen: Mehr als 2,3 Millionen Euro Nachzahlungen an die Rentenversicherung

0

BAD PYRMONT. Das Land Niedersachsen soll für Honorarkräfte an Schulen einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an die Rentenkasse nachzahlen. Das Volumen der Nachzahlungen werde erheblich höher ausfallen als die bisher erwarteten 2,3 Millionen Euro, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Horst Fricke, am Freitag bei einer Tagung des Parlamentes der Versicherung in Bad Pyrmont. „Es geht um 23 000 Fälle“, sagte Fricke. Ziel sei es, dass alle betroffenen Mitarbeiter vom Land für ihre Arbeit individuelle Beiträge bei der Rentenversicherung nachgezahlt bekämen.

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem deutlich höheren Rückzahlungsvolumen als zunächst erwartetet. Foto: Klugschnacker / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0))

Um die Form der Beschäftigungsverträge der Honorarkräfte hatte es lange Streit gegeben. Gegen mehrere Schulleiter hatte die Staatsanwaltschaft Hannover sogar wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung ermittelt. Im Kern geht es um pädagogische Mitarbeiter an Ganztagsschulen. Sie übernehmen dort Hausaufgabenbetreuung und die Gestaltung der Nachmittagsangebote.

Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) hatte den Abschluss neuer Honorarverträge im November 2011 zunächst gestoppt, seit Anfang des Jahres dürfen aber wieder neue Verträge abgeschlossen werden. Damals hatte Althusmann erklärt, nach Rücksprache mit der Rentenversicherung und einem externen Gutachter bestehe nun Rechtssicherheit.

Eine Sprecherin des Kultusministeriums sagte, sollten Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für vergangene Jahre erforderlich werden, so werde das Land dafür einstehen. Sie betonte, die Aussagen der Rentenversicherung bezögen sich nur auf die Vergangenheit. Seit Ende 2009 sei vom Ministerium alles getan worden, um Rechtssicherheit bei der Vertragsgestaltung an Ganztagsschulen herzustellen.

Mit der Rentenversicherung gebe es eine unterschiedliche rechtliche Bewertung darüber, wie einzelne Ganztagsangebote zu beurteilen seien. Deswegen werde nun eine Einzelfallüberprüfung aller Verträge bis 2002 erforderlich. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Überprüfungen für die Schulen so wenig belastend wie möglich erfolgen“, sagte die Sprecherin. dpa

(08.06.2012)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments