Lehrer scheitert mit Klage gegen E-Zigaretten-Verbot auf dem Schulhof

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GIESSEN. Zumindest in Hessen kommen Lehrer während der Arbeit nicht mehr zum Zuge: Denn neben normalen Zigaretten ist auch das Rauchen von E-Zigaretten verboten. Schließlich sei ein Lehrer auch ein Vorbild, hat jetzt ein hessisches Gericht entschieden.

Qualmt fast wie eine "echte": E-Zigarette im Einsatz. Foto: planetc1 / flickr (CC BY-SA 2.0)
Qualmt fast wie eine „echte“: E-Zigarette im Einsatz. Foto: planetc1 / flickr (CC BY-SA 2.0)

In hessischen Schulen und auf Schulhöfen dürfen neben herkömmlichen Zigaretten auch keine sogenannten E-Zigaretten geraucht werden. Das hat das Gießener Verwaltungsgericht entschieden. Damit konnte sich ein Schulleiter durchsetzen, der den Zigarettenersatz verboten hatte – sehr zum Ärger des dafür werbenden Verbandes.

Ein klagender Lehrer der Kaufmännischen Schulen in Marburg hatte argumentiert, die E-Zigarette falle nicht unter Nichtraucherschutz- und Schulgesetz. Dagegen beriefen sich Schulleiter und Gericht auf die Gesetzeslage, die das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem -gelände verbiete. «Rauchen» im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es (Az. 5 K 455/12.GI).

Gesundheitliche Auswirkungen der E-Zigarette sind bislang kaum erforscht, ihr Konsum ist umstritten. Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf. «Ich erwarte von meinen Lehrkräften, dass sie eine Vorbildfunktion ausüben», sagte Schulleiter Siegmar Günther auf Anfrage. Seine Schule werde bald das Zertifikat «Gesunde Schule» erhalten – ergonomische Stühle und gesundes Mittagessen sind dafür ebenso wichtig wie ein Programm zur Suchtprävention.

Nach Überzeugung der Gießener Kammer wird das Rauchverbot vor allem vom Schulgesetz gestützt. Es gehe nicht nur um den Schutz von Nichtrauchern, sondern auch um Prävention. «Schüler sollen durch das schulische Vorbild nicht in die Versuchung geführt werden, etwas nachzuahmen, das nach der Bewertung fachkundiger Stellen ein gesundheitliches Gefährdungspotenzial aufweist», entschied das Gericht. Schwacher Trost für den Lehrer: Rauchen darf er die Zigarette zwar nicht, zeigen darf er sie dagegen sehr wohl.

«Bedenklich» nennt der Verband des eZigarettenhandels (Seevetal/Niedersachsen) das Gießener Urteil. Er sieht einen Trend, nach dem Gegenstände allein wegen ihres Aussehens verboten würden: «Setzt sich das fort, darf Alkohol in Deutschland bald nur noch aus Tüten getrunken werden, wie in den USA», sagte der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel. Er kenne zudem keine Forschungsergebnisse, die der E-Zigarette eine schädliche Wirkung nachwiesen. «Und Unschädlichkeit lässt sich eben nicht beweisen.» Das Urteil aus Gießen ist noch nicht rechtskräftig, der Lehrer kann dagegen in Berufung gehen. dpa

(20.2.2013)

Zum Bericht: „Lehrer klagt für E-Zigaretten, Schülerin gegen Schulkleidung“

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