Lehrer klagt für E-Zigaretten, Schülerin gegen Schulkleidung

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GIESSEN / MÜNCHEN. Zwei ungewöhnliche Prozesse ums Schulleben beschäftigten derzeit deutsche Gerichte: Ein Lehrer klagt gegen das Verbot, auf dem Schulhof eine sogenannte elektronische Zigarette rauchen zu dürfen. Und eine Schülerin  aus Niederbayern lehnt Schuluniformen ab – und klagt deshalb um Erstattung von Fahrtkosten zu einer Schule, die ihren Schülern keine auferlegt.

Schon erstaunlich, womit sich Gerichte manchmal herumschlagen müssen.  Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Schon erstaunlich, womit sich Gerichte manchmal herumschlagen müssen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Darf ein Lehrer auf dem Schulhof genüsslich an einer sogenannten elektronischen Zigarette ziehen? Oder kann ihm der Schulleiter das verbieten? Mit diesem Rechtsstreit muss sich das Gießener Verwaltungsgericht auseinandersetzen. Der klagende Lehrer, der an den Kaufmännischen Schulen in Marburg unterrichtet, will sich über die Anweisung seines Schulleiters hinwegsetzen. Dieser hatte ihm verboten, seinen Zigarettenersatz auf dem Schulhof zu zeigen oder zu «rauchen».

Laut Gericht beruft sich der Schulleiter auf das Nichtraucher- und das Schulgesetz, die das Rauchen in Schulen verbieten, sowie auf das Bundesinstitut für Risikobewertung, nach dem für die E-Zigaretten nichts anderes gelten darf als für handelsübliche Glimmstängel. Nach Überzeugung des Lehrers fällt die E-Zigarette dagegen nicht unter das Gesetz. Nichtraucher werden seiner Ansicht nach dadurch nicht so beeinträchtigt wie bei einer normalen Zigarette.

Gesundheitliche Auswirkungen der E-Zigarette sind bislang kaum erforscht. Bei ihr verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

Das Urteil wird für morgen erwartet.

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Mit einem Streit um einheitliche Schulkleidung hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst. Eine 13-Jährige aus Niederbayern lehnt die Schuluniform ab. Ihre Eltern wollen deshalb, dass der Landkreis Passau die Kosten für die Fahrt zu einer staatlich anerkannten privaten Realschule übernimmt. Der Landkreis will nur für die billigere Fahrt zu einer näher gelegenen katholischen Schule finanzieren, die einheitliche Schulkleidung vorschreibt.

«Meine Tochter ist keine Zicke, die in Marken-Klamotten rumläuft», betonte die Mutter in der mündlichen Verhandlung. «Aber sie ist eine eigenständige Persönlichkeit, die sich dem Zwang nicht fügen will.» Der Vertreter des Landkreises machte geltend, dass den Schülerinnen eine breite Auswahl an Kleidungsstücken vom T-Shirt über das Sweatshirt bis zum Kapuzenpullover in verschiedenen Farben zur Verfügung stehe: «Ich weiß nicht, wo da der Zwang sein soll.» Der Vater hielt dagegen, dass seine Tochter das einheitliche Logo der Schule auf allen Kleidungsstücken ablehne.

Der Zwang zur Schulkleidung greife sicherlich in die freie Entwicklung der Persönlichkeit ein, machte der Vorsitzende Richter die «vorläufige Rechtsmeinung» des Senats deutlich. «Wir könnten hier ein pädagogisches Konzept sehen, das die Schule irgendwo abhebt von anderen.» Derartige Eigenheiten würden die Übernahme der Kosten für den weiteren Weg zu der von dem Mädchen derzeit besuchten Schule rechtfertigen. Für die Fahrt zahlen die Eltern jährlich etwa 720 Euro. Das Urteil steht noch aus. dpa

(19.2.2013)

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