Ex-Studentenvertreter haften für Party

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BOCHUM. Rund 218.000 Euro Verlust hatte 2007 eine Unifeier an der Ruhr-Universität Bochum eingefahren. Für 175.000 Euro müssen jetzt zwei ehemalige Studentenvertreter haften, denen der AStA grobe Fahrlässigkeit bei der Planung vorgeworfen hatte.

Eine falsch kalkulierte Unifeier kommt zwei studentischen Partyveranstaltern teuer zu stehen: Sie müssen mehr als 175 000 Euro Schadenersatz an den AStA, also die Studierendenvertretung der Ruhr-Universität Bochum zahlen. Der AStA zeigte sich am Donnerstag zufrieden mit dem Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Es sah es als erwiesen an, dass die beiden ehemaligen Studentenvertreter bei der Planung der Feier grob fahrlässig gehandelt hatten.

Culcha Candela
Bei der Party in der Mensa der Ruhr-Universität waren u.a. Culcha Candela aufgetreten. Foto: Christoph Müller / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

Im Jahr 2007 traten bei der Unifeier an der Ruhr-Universität hochkarätige Popgruppen auf. Die Kosten für die Veranstaltung wurden nach Angaben des Asta aus öffentlichen Geldern bezahlt. Der AStA klagte gegen zwei Verantwortliche, weil nach seiner Auffassung absehbar war, dass die Party ein finanzielles Debakel werden würde. Um die Kosten zu decken, hätten mehr zahlende Gäste kommen müssen, als es der Veranstaltungsort erlaubt habe, so ein AStA-Sprecher.

Die beiden Beklagten hätten es gut gemeint, aber unvorsichtig gehandelt, sagte ein Gerichtssprecher. Wer eine so große Veranstaltung plane, dürfe das nicht blauäugig tun. Die Richter senkten allerdings die ursprünglich vom AStA geforderte Summe – die Verluste von 218 000 Euro seien nicht allein den beiden Beklagten anzulasten. Sie können sich gegen das Urteil noch zur Wehr setzen.

Am Montag wird das Studierendenparlament über das weitere Vorgehen beraten. Er gehe nicht davon aus, dass den beiden ehemaligen AStA-Führungspersonen ein Teil der Summe erlassen werde, erklärte der jetzige AStA-Finanzreferent Simon Gutleben. (dpa)

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