Gericht: Diabeteskrankes Kind darf reguläre Grundschule besuchen

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MAGDEBURG. Ein diabeteskrankes Kind darf einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt zufolge nicht einfach von einer staatlichen Grundschule an eine Förderschule versetzt werden. Eine entsprechende Entscheidung machte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Magdeburg öffentlich. Konkret geht es um ein Kind, das im zweiten Schuljahr gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters vom Landesschulamt an eine Förderschule für körperbehinderte Kinder geschickt wurde. Mit dem vorhandenen pädagogischen Personal könne die Betreuung des am Diabetes erkrankten Kindes nicht mehr gewährleistet werden – zumal schon andere Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut würden, begründete das Amt die Entscheidung.

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Diabetes ist keine ausreichende Begründung für einen Förderschulbesuch. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Das Oberverwaltungsgericht hingegen sieht aufgrund der vergleichsweise geringen körperlichen Einschränkung des Kindes keinen Grund, warum es mit der Unterstützung aller Ebenen nicht möglich sein soll, das Kind die Grundschule besuchen zu lassen. Um Blutzuckermessungen etwa kümmere sich während der Schulzeit ein privater Pflegedienst. Das OVG änderte damit eine vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg. dpa

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