Ganztagsschulen im Südwesten bekommen gesetzliches Fundament

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STUTTGART. Fast 1200 Schulen im Südwesten haben schon auf Ganztagsbetrieb umgestellt und sind dabei noch Versuchsschulen. Nach Jahrzehnten voller Diskussionen kommt jetzt wenigstens für die Grundschulen eine gesetzliche Grundlage.

Die Einführung der gesetzlichen Ganztagsgrundschule rückt erneut ein Stück näher. Nach der Einigung zwischen Land und Kommunen über die Finanzierung legt Kultusminister Andreas Stoch (SPD) dem Kabinett an diesem Dienstag seinen Entwurf einer Novelle des Schulgesetzes vor. Bislang waren die Ganztagsschulen Schulversuche – mit Ausnahme der neuen Gemeinschaftsschulen, in denen Unterricht und Betreuung über den ganzen Tag bereits zum Programm gehört.

Nicht jede Grundschule muss Ganztagsschule werden, sondern der Schulträger kann diese beim zuständigen staatlichen Schulamt für das Schuljahr 2014/15 bis zum 30. April beantragen. Das Land zielt darauf ab, in einigen Jahren 70 Prozent der Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen zu Ganztagsschulen umzuwandeln. Derzeit sind lediglich 14,8 Prozent der Grundschulen Ganztagseinrichtungen.

Daher sollen 1400 weitere Grundschulen ihre Zeiten verlängern, entweder in verbindlicher oder in Wahlform mit sieben oder acht Zeitstunden an drei oder vier Wochentagen. Bei der offenen Form müssen sich die Ganztagsschüler für ein Jahr verpflichten.

Uhr um 15:27 Uhr
Ganztagsschulen betreuen bis in den Nachmittag hinein die Kinder, das kostet Land und Kommunen erstmal viel Geld. Foto: ChristosV / Wikimedia Commons

Voraussetzung für die Einrichtung von Ganztagsbetrieb sind 25 Schüler, wobei die Gruppe klassenübergreifend gebildet werden kann. Die Schulen erhalten je nach Modell sechs bis zwölf zusätzliche Lehrerwochenstunden pro Gruppe. Die Schulen können aber entscheiden, ob sie bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Ressourcen in externe Betreuungskräfte stecken wollen, also in Jugendbegleiter, Musiklehrer oder Vereins-Übungsleiter. Zwingend zum Ganztagsbetrieb gehört das Angebot eines Mittagessens an den Tagen mit längerer Öffnungszeit.

Für das Land kostet die Umstellung im Endausbau 2023 rund 147 Millionen Euro pro Jahr, auf die Kommunen kommen für die Aufsicht bis zu zehn Millionen Euro zu.

Der Städtetag macht auf Probleme mit der bisherigen Landesförderung der verlässlichen Grundschule aufmerksam. Bei der Wahlform der Ganztagsschule dürfe nicht für diejenigen Schüler, die nur Halbtag wählen, wie vom Land vorgesehen die Betreuungsförderung entfallen. Viele Familien wünschten keine Betreuung bis 15.00 oder 16.00 Uhr, aber schon bis 14.00 Uhr. «Das ist meine Erfahrung aus vielen Gesprächen mit Eltern, Schulen und Schulträgern», sagte Städtetagsdezernent Norbert Brugger.

Auch bei großen Grundschulen mit Außenstellen müsse die Umstellung flexibler möglich sein. Wenn die Hauptschule auf Ganztagsbetrieb umstellen wolle, dürften die Außenstellen nicht zum gleichen Schritt gezwungen werden, wenn sie sich noch nicht reif dafür fühlten. dpa

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