Zeugnisse ohne Legasthenie-Vermerk: Kultusministerium prüft Revision

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MÜNCHEN. Das Kultusministerium prüft derzeit eine Revision gegen das Verbot von Bemerkungen zu Legasthenie in Abiturzeugnissen. «Wir sind der Ansicht, dass Zeugnisse tatsächlich aussagefähig und aussagekräftig sein müssen», sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die schriftliche Begründung zum Urteil vom 28. Mai veröffentlicht. Diese will das Ministerium nun prüfen.«Wir lassen uns bis Anfang Juli die Option offen, gegebenenfalls Revision einzulegen», hieß es aus dem Ministerium.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte Ende Mai Vermerken in Abitur-Zeugnissen über Legasthenie-Schwächen einen Riegel vorgeschoben. Bemerkungen etwa über die Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen, die auf eine Legasthenie eines Schülers hindeuten, müssten unterbleiben, befand das Gericht. Zur Begründung hieß es, für solche Vermerke fehle eine gesetzliche Grundlage. Damit gab das Gericht drei Abiturienten recht, die gegen einen solchen Vermerk in ihren Abitur-Zeugnissen geklagt hatten. Der Verwaltungsgerichtshof ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. dpa

Zum Bericht: Legasthenie-Hinweis im Abi-Zeugnis rechtens? 

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