Weil erwägt, Kopftuchverbot zu lockern und muslimische Feiertage anzuerkennen

3

HANNOVER. Das Land Niedersachsen will als erstes deutsches Flächenland bald einen Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden schließen – und dabei offenbar das Kopftuchverbot für Lehrerinnen lockern sowie muslimische Feiertage anerkennen. Das kündigte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an. «Es ist möglich, dass es zu einer flexibleren Regelung kommt als derzeit», sagte Weil in einem Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ). Er löste damit eine hitzige Debatte aus.

Kopftuchverbot wieder auf die Tagesordnung gesetzt: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Foto: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Kopftuchverbot wieder auf die Tagesordnung gesetzt: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Foto: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Wie eine „flexiblere Lösung“ aussehen könnte, dazu ließ sich Weil nicht konkret aus. Nur soviel: Der Schulfrieden müsse gewahrt bleiben. Bisher ist es muslimischen Lehrerinnen in Niedersachsen wie in mehreren anderen Bundesländern strikt untersagt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen – mit Ausnahme des bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes. Das Verbot gilt seit 2004. Mit dem neuen Staatsvertrag könnten in Niedersachsen auch islamische Feiertage staatlich anerkannt werden. «Es ist durchaus möglich, dass wir den Landtag bitten werden, das Feiertagsgesetz zu ändern», sagte Weil. Muslimische Schüler zum Beispiel könnten dann wohl auf Antrag dem Unterricht fernbleiben. In Niedersachsen leben rund 250.000 Muslime.

Ein Sprecher des Moscheeverbandes Schura begrüßte gegenüber der HAZ den Kurswechsel. Es handele sich um zwei oder drei hohe islamische Feiertage, die anerkannt werden sollten. Auch bei der Lockerung des Kopftuchverbots erhoffen sich die Muslime eine pragmatische Haltung des Staates. So gebe es einen Mangel an Lehrerinnen für den islamischen Religionsunterricht – auch wegen des  Kopftuchverbotes. Denn dies zwinge die Lehrerinnen, für die Religion nur eines von zwei Fächern sei, ihr Kopftuch beispielsweise beim Erteilen des Mathematikunterrichts abzulegen. „Das wirkt auf viele muslimische Lehramtskandidatinnen abschreckend“, so hieß es.

Mit seiner Erwägung, das Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen zu lockern, stieß Weil bei seiner eigenen Partei dagegen eher auf Skepsis. „Wir werden uns das sehr genau anschauen müssen“, sagte SPD-Landtagsfraktionschefin Johanne Modder. Ihr sei noch nicht klar, wer künftig befinden solle, ob das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht erlaubt werde oder nicht. „Will man die Entscheidung über diese Frage der Schule überlassen oder den Eltern? Ich glaube nicht, dass man solche Diskussionen einer Schule aufladen sollte“, sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende.

Auch bei der Opposition im niedersächsischen Landtag wird Weils Vorstoß kritisch gesehen. „Wir halten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu dieser Frage für bindend und sehen mögliche Lockerungen äußerst kritisch“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Björn Thümler gegenüber dem Blatt. Karlsruhe hatte 2004 entschieden, das Kopftuchverbot sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Für die Einführung eines muslimischen Feiertages sei er offen, so Thümler: „Aber dann sollte man auch unseren Vorschlag aufgreifen und den evangelischen Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag erheben.“ News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Mutter mit Vollschleier vom Schulgelände verwiesen – Kritik an der Schulleitung

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

3 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
9 Jahre zuvor

missbrauch, sprich den feiertag als ausrede für schulfrei muss ausgeschlossen werden. wie das gelingen soll, weiß ich allerdings nicht.

andererseits könnte das auch Auswüchse annehmen, weil dann juden, buddhisten usw. ähnliche Ansprüche haben.

dickebank
9 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wo ist das Problem? Es gilt doch jetzt schon, dass die eltern ihre Kinder jederzeit beurlauben lassen können. Welche Handhabe soll denn Schule haben, um die Beurlaubung zu verhindern?

Selbst wenn ich eine Woche vor Ferienbeginn in den Urlaub will hat die Schule keine Handhabe. Wenn beide Eltern nicht anwesend sind, gilt der Haushalt als aufgehoben/verlegt und da die Eltern das Aufenthaltbestimmungsrecht über ihre Kinder haben läuft die nachrangige Schulpflicht ins Leere. In solchen Fällen sind doch nur die Eltern blöd, die keinen beurlaubungsantrag stellen und deshalb Gefahr laufen, eiin Bußgeld wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit zahlen zu müssen.

xxx
9 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

den elternantrag muss meines wissens der klassenlehrer oder schulleiter akzeptieren. bei dem erlass könnten weder noch ablehnen.