Arbeitsrechtsstreit nach Bittbrief an Kraft bringt NRW-Staatskanzlei in Erklärungsnot

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GELSENKIRCHEN. Es klingt nach einer handfesten Affäre: Eine angebliche Freundin von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wendet sich per Brief an die Staatskanzlei, weil sie ihre Tochter von der Uni Dusiburg-Essen ungerecht behandelt sieht. Aus dem Wissenschaftsministerium ergeht daraufhin eine Weisung an die Hochschule. Die wehrt sich und gewinnt schließlich vor Gericht. Doch es handelt sich um einen ganz normalen Vorgang, betonen die Kontrahenten.

Die Universität Duisburg-Essen hat sich erfolgreich gegen eine Anordnung des Wissenschaftsministeriums in einem Arbeitsrechtsstreit gewehrt. Die nach einem Schreiben an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ergangene Weisung des Ministeriums zur Dauer eines Arbeitsvertrages ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Das Ministerium hob noch im Gerichtssaal die Weisung auf, ein Urteil war damit nicht mehr nötig. Die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» (WAZ) hatte zuerst darüber berichtet.

Trägerin der roten Laterne beim U3-Ausbau in Deutschland: Hannelore Kraft (SPD). Foto: xtranews.de / Flickr (CC BY 2.0)
Trägerin der roten Laterne beim U3-Ausbau in Deutschland: Hannelore Kraft (SPD). Foto: xtranews.de / Flickr (CC BY 2.0)

In dem Brief hatte sich die Mutter einer Uni-Beschäftigten über eine angeblich zu kurze Verlängerung der befristeten Anstellung ihrer Tochter beschwert. Dabei verwies sie laut Gericht auf eine gemeinsame Zeit mit Kraft in einem Sportverein in Mülheim, Krafts Heimatstadt. Die Staatskanzlei verneinte, dass es sich um eine Freundin handele. Vor über 30 Jahren habe man aber im selben Verein Handball gespielt, erklärte eine Sprecherin.

Die Uni hatte nach Angaben von Gerichtssprecher Karsten Herfort beim ersten Kind der Tochter nach der Elternzeit deren Arbeitsvertrag großzügig um zwei Jahre verlängert. Dies sei aber rechtswidrig gewesen, weil nur eine Verlängerung um die Dauer der Elternzeit zulässig gewesen wäre, sagte Herfort am Donnerstag. Als die Uni beim zweiten Kind den Vertrag um die Dauer der Elternzeit – acht Monate und sechs Tage – verlängern wollte, wandte sich die Mutter an die Staatskanzlei und verwies auf die Entscheidung beim ersten Kind.

Die Staatskanzlei leitete den Brief wie üblich bei solchen Bürgeranfragen an das Ministerium weiter. Laut Gericht soll dann ein Referatsleiter des Ministeriums bei dem Kanzler der Uni, Rainer Ambrosy, angerufen haben. Der Vertrag der Beschäftigten solle erneut um zwei Jahre verlängert werden, habe der Referatsleiter gefordert. Später erging dann auch eine schriftliche Weisung an die Universität. Dagegen klagte dann die Hochschule.

In der Verhandlung zitierte die Vorsitzende Richterin laut Gericht aus den Universitätsakten, wonach der Referatsleiter bei dem Telefonat gesagt haben soll, dass er einen Vermerk anfertigen und ihn der Ministerin und der Ministerpräsidentin zur Kenntnis geben werde. «Dies aber ist ein absolut alltäglicher Verwaltungsvorgang», sagte Ministeriumssprecher Hermann Lamberty.

Er bestritt, dass Druck ausgeübt wurde: «Druck ist von uns zu keinem Zeitpunkt ausgeübt worden. Wir haben nur einen ganz normalen Vorgang bearbeitet.» Es habe sich um ein völlig normales Verfahren im Zuge der Rechtsaufsicht gehandelt.

Auch die Universität Duisburg-Essen betonte, dass es «keine unzulässige Einflussnahme» gegeben habe. Weder die Ministerpräsidentin noch die Wissenschaftsministerin hätten die Entscheidung der Universität bezüglich der Verlängerung des Arbeitsvertrags beeinflusst, erklärte Uni-Kanzler Ambrosy. Es habe in dem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben. Aber: «Zum zuständigen Referatsleiter (…) bestand stets und besteht auch weiterhin ein vertrauensvolles Verhältnis.» (dpa)

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