Handgreiflichkeiten gegenüber Schülerin: Schulleiter entschuldigt sich, und der Richter stellt das Verfahren ein – gegen eine Spende von 7500 Euro

0

HEILIGENSTADT. Wo liegen die Grenzen für einen Schulleiter? Ein Prozess wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht im Thüringer Heiligenstadt endet ohne Urteil – aber mit klarer Botschaft des Richters und einer öffentlichen Entschuldigung. Fotos, veröffentlicht auf der Homepage der Thüringer Allgemeinen, hatten den Ausraster gegenüber einer Schülerin dokumentiert.

Screenshot vom Bericht der Thüringer Allgemeinen.
Screenshot vom Bericht der Thüringer Allgemeinen.

Weil er handgreiflich geworden ist, muss ein Schulleiter aus Worbis (Eichsfeldkreis) 7500 Euro zahlen. Das Verfahren gegen den 52-Jährigen wegen Körperverletzung im Amt wird im Gegenzug eingestellt, wie das Amtsgericht Heiligenstadt am Montag entschied. Zuvor hatte sich der Schulleiter bei der heute 17 Jahre alten Schülerin im Gerichtssaal entschuldigt und somit den Weg für die Verfahrenseinstellung freigemacht.

Den Übergriff hatte der Schuldirektor bereits zu Prozessbeginn eingeräumt. Die Situation sei an jenem Morgen außer Kontrolle geraten. Strafrichter Gerrit Sprenger sprach von einem Augenblicksversagen. So etwas dürfe nicht vorkommen, der Übergriff sei aber nicht gravierend.

Der Vorfall hatte sich im April 2015 bei einer Protestaktion gegen das Verbot eines Pausenkonzerts ereignet, das die Schüler bei einem Radiosender gewonnen hatten. Die Schulleitung hatte das Konzert auf dem Gelände jedoch untersagt. Gemeinsam mit Mitschülern protestierte die 16-Jährige dagegen. Als sie sich weigerte, mit ihm ins Dienstzimmer zu kommen, wurde der Schulleiter handgreiflich. Nach seinen Angaben fasste er die Jugendliche an den Schultern und zog sie. Das Mädchen war gestürzt und hatte sich an der linken Hand verletzt.

Sie würde die Entschuldigung gern annehmen, sagte die Schülerin vor Gericht. Zugleich erinnerte sie daran, dass der Vorfall bereits ein Jahr her ist. In der Zeit habe es aber keinen Versuch gegeben, die Sache aus der Welt zu schaffen, so die Jugendliche. Die 7500 Euro muss der Schulleiter an die Frauenschutzwohnung in Leinefelde zahlen.

Ungeachtet des Strafverfahrens könnten dem Schulleiter dennoch Konsequenzen drohen. Das Bildungsministerium hatte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Es solle wieder aufgenommen werden, sobald der Einstellungsbeschluss vorliege, erklärte ein Sprecher von Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke).

Das Ministerium hatte das Verfahren ruhen lassen, weil es die Entscheidung des Gerichts in seine Prüfungen mit einfließen lassen wollte. Richter Sprenger hatte das Vorgehen zum Prozessauftakt kritisiert: «Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.»

Nach Ansicht des Ministeriums ist unter Berufung auf geltendes Recht ein Verfahren dann auszusetzen, wenn es unübersichtlich ist. Wenn mehrere Zeugen angehört werden müssten, sei dies der Fall, so der Sprecher. Er rechnet damit, dass nun auch das Disziplinarverfahren bald abgeschlossen wird. dpa

Zum Bericht: Schulleiter gehen bei Schüler-Demo offenbar die Nerven durch: Anklage wegen Körperverletzung im Amt

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments