Niqab? Nein danke – Gericht bestätigt Verschleierungs-Verbot für muslimische Schülerin

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OSNABRÜCK. Hat eine muslimische Frau das Recht, mit einem Gesichtsschleier den Unterricht eines Abendgymnasiums zu besuchen? Die Schule hat ihr das verweigert – nun entschied ein Gericht in dem Fall.

Eine junge Muslimin wollte mit ihrem Niqab-Gesichtsschleier die Abendschule besuchen, doch die Lehranstalt schloss sie vom Unterricht aus - zu Recht. Foto: rana ossama / flickr (CC BY-SA 2.0)
Eine junge Muslimin wollte mit ihrem Niqab-Gesichtsschleier die Abendschule besuchen, doch die Lehranstalt schloss sie vom Unterricht aus – zu Recht. Foto: rana ossama / flickr (CC BY-SA 2.0)

Eine muslimische Frau in Osnabrück darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte am Montag einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Die 18-Jährige, eine Deutsche muslimischen Glaubens, wollte gegen die Entscheidung ihrer Schule vorgehen. Das Gymnasium hatte darauf bestanden, dass die junge Frau ohne ihren sogenannten Niqab am Unterricht teilnimmt – dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei.

Allerdings erschien die 18-Jährige am Montag nicht zu dem Termin am Verwaltungsgericht Osnabrück. Wegen des großen Medieninteresses habe sie abgesagt, sagte Gerichtssprecher Gert Armin Neuhäuser. Das Gericht lehnte daraufhin ihren Antrag auf Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes ab und bestätigte die Entscheidung der Schulbehörde. Die Schülerin hat nun noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einzulegen (AZ.: 1 B 81/16).

Die junge Frau besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, sie wurde erst vor kurzem volljährig. Ihre familiären Wurzeln liegen nach Angaben des Gerichtssprechers in einem Nachfolgestaat des früheren Jugoslawien.

Im April hatte die Muslima die Zulassung zum Abendgymnasium bekommen. Die junge Frau wollte im Unterricht aber ihren Nikab nicht abnehmen. «Für einen Teil ihrer Glaubensausübung ist es wichtig, den Nikab anzulegen», erläuterte der Gerichtssprecher das Argument der 18-Jährigen. Die Schülerin war nur bereit, vor Unterrichtsbeginn gegenüber einer weiblichen Schulmitarbeiterin ihren Schleier zu lüften und so ihre Identität feststellen zu lassen. Das reichte dem Gymnasium aber nicht, es widerrief die Zulassung der jungen Frau zum Unterricht.

Gerichtssprecher Neuhäuser sagte, der Vorsitzende Richter habe das persönliche Erscheinen der jungen Frau angeordnet, weil er im Gespräch ihre religiösen Motive genauer erkunden wollte. Insofern habe durchaus die Chance bestanden, dass das Gericht im Sinne der Schülerin entschieden hätte.

In dem Streit um das Tragen des Niqab treffen zwei vom Grundgesetz garantierte Rechte aufeinander: Die in Artikel vier garantierte Religionsfreiheit und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Artikel sieben des Grundgesetzes geregelt ist. Beide Rechte hätte das Gericht gegeneinander abwägen müssen, sagte der Gerichtssprecher.

Aus Sicht der Landesschulbehörde wäre beim Tragen eines Niqab im Klassenraum keine offene Kommunikation mehr gewährleistet. Behörden-Sprecherin Bianca Schöneich sagte, für das Miteinander im Unterricht sei nicht nur das gesprochene Wort wichtig, sondern es gehe auch um nonverbale Elemente wie die Körpersprache. Auch die eindeutige Identifikation der Schülerin sei wegen des Nikab nicht möglich. Die Religionsfreiheit müsse in diesem Fall nach Auffassung der Behörde hinter dem Bildungs- und Erziehungsauftrags des Staates zurücktreten.

Zum Bericht: Grundschule verbietet Gesichtsschleier – Lehrerverbände: Burka mit offener Kommunikation unvereinbar

Hintergrund: Kopftuch, Burka, Niqab

Was ist der Unterschied zwischen Kopftuch, Niqab und Burka?

Der Hidschab (oder Hijab) ist ein einfaches Kopftuch, das über den Haaren getragen wird. Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der zumeist nur die Augen freilässt. Die in Afghanistan und Pakistan verbreitete Burka ist ein meistens blaues Ganzkörpergewand, bei welchem die Augen nicht sichtbar sind, da sich vor den Augen ein Gitter aus Rosshaar befindet. Die Worte Hidschab, Niqab und Burka kommen aus dem Arabischen und bedeuten alle „Schleier“.

Darf man in der Öffentlichkeit Burka oder Niqab tragen?

In Deutschland ist die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt, und darunter fällt auch das Tragen einer Burka oder eines Niqab. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: «Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.» Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg ist daher ein pauschales Verbot nicht machbar. Andere Experten halten ein Verbot dagegen für möglich.

Gibt es Orte, wo Burkas oder Kopftücher verboten sind?

Jein. Es liegt nicht in erster Linie am Ort, sondern an der Rolle, die eine Frau mit Burka oder Kopftuch dort spielt. Meistens geht es um Jobs im öffentlichen Dienst. Der Staat habe in religiösen Fragen neutral zu sein, sagt der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler. Auch Kruzifixe in öffentlichen Schulen sind seit Jahren ein Streitthema, vor allem in Bayern. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in einigen Bundesländern hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr gekippt. Verfassungsrechtler Kirchberg meint, dass ein Verbot der kompletten Verschleierung in Teilbereichen denkbar sei – etwa, wenn es darauf ankommt, das Gegenüber mit dem Blick ins Gesicht zu identifizieren.

Was haben Gegner eigentlich gegen die Vollverschleierung?

Kritiker sehen das Kopftuch, und noch mehr den Niqab oder die Burka, als Symbol der Unterdrückung der Frau. Einige Musliminnen sehen ihr Kopftuch oder die Vollverschleierung dagegen gerade als Ausdruck ihrer Unabhängigkeit. «Ich habe die Freiheit, zu bestimmen, wer was von meinem Körper wann sieht», zitiert das SZ-Jugendportal «jetzt.de» eine Niqab-Trägerin. «Heute muss ich nicht mehr mit der Masse mitschwimmen und beweisen, dass ich die schönsten Schuhe, das schönste Kleid habe.»

Ist muslimischen Frauen das Tragen einer Burka oder eines Niqab vorgeschrieben?

Im Koran gibt es nach Einschätzung des evangelischen Theologen Reinhold Mokrosch von der Universität Osnabrück keine direkte Anweisung für das Tragen einer Vollverschleierung. Radikale Formulierungen, die das fordern, seien erst später hinzugekommen. Die Bekleidungsregeln würden im Islam sehr unterschiedlich ausgelegt, sagt Katrin Großmann, Beauftragte für den interreligiösen Dialog im Bistum Osnabrück. Eindeutige Regeln wie in der katholischen Kirche gebe es nicht. «Es ist eher so, dass es einzelne Gelehrte gibt, deren Rechtsauslegung bestimmte Personen folgen.»

Gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen das Tragen von Burkas?

Bislang nicht. Aber muslimische Frauen sollen sich nach dem Willen der Unions-Innenminister in Gerichten, Ämtern, Schulen oder im Straßenverkehr nicht mehr voll verschleiern dürfen. Die Burka passe nicht zu Deutschlands freiheitlicher Rechtsordnung und widerspreche demonstrativ der Gleichberechtigung von Mann und Frau, sagte etwa CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt am Wochenende. Experten bezweifeln aber, ob ein Verbot der Verschleierung die Integration verbessern und die Terrorgefahr mindern würde. «Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Burka-Verbot einen Terroranschlag verhindert oder den Weg in den Terrorismus erschwert hätte», sagte am Wochenende der Terrorexperte Peter Neumann vom Londoner King’s College.

Wie ist die Rechtslage in anderen Ländern?

In Frankreich ist das Tragen der Burka komplett verboten. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist das kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Er gesteht den einzelnen Ländern in dieser Frage einen Ermessensspielraum zu. In Frankreich werden Bußgelder erhoben, wenn Frauen mit einer Burka auf der Straße erscheinen. Auch in Belgien und teilweise in der Schweiz ist das Kleidungsstück in der Öffentlichkeit verboten. Von Elmar Stephan und Felix Frieler, dpa

 

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Freiya
7 Jahre zuvor

Das Zulassen von Burka und Nikab ist eine unerträgliche Diskriminierung! Schlimm genug dass sich Mädchen von ungebildeten Klassenkameraden radikaler Islam-ausrichtung schon in der Grundschule in anständige- Kopftuchtragende- und „unanständige“ – die ohne Tuch – auseinanderzdividieren lassen müssen. Mit Buka und Niqab wird den Mädchen nicht nur Körper sondern auch Gesicht genommen. Skandal, dass überhaupt erwogen wird, soetwas zu erlauben.
Selbst die Moslems untereinander sind sich nicht einig über die weibliche Kleiderordnung. Und Deutschland fällt – natürlich – wieder mal auf die radikalste, wahabitische Version rein!

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

Wie die Berhördenvertreter richtig anmerkten: Zur Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler generell gehört doch unter anderem auch die Körpersprache und Mimik. Wenn meine Schüler etwas nicht verstanden haben, aber mal wieder keiner sich traut das offen auszusprechen, merke ich das in aller Regel an der nonverbalen Kommunikation.

Und außerdem: Für die Schule ist es eine organisatorische Zumutung, immer morgens die Identität prüfen zu müssen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Außerdem möchte ich als (männliche) Lehrkraft auch stets wissen, mit wem ich es zu tun habe. Es müssen ja nur zwei Niqab-Trägerinnen auf die Idee kommen, in der Pause auf der Toilette ihre Niqabs (Meiner Meinung nach Plural von Niqab, bitte ggf. korrigieren) zu tauschen …

mississippi
7 Jahre zuvor

Ich dulde es im Unterricht überhaupt nicht, dass irgendwer irgendwas auf dem Hirn hat, sprich Mützen, caps, Sonnenbrillen, alles runter. Wie läuft das eigentlich beim gemeinsamen essen, das sicher auch mal vorkommt? Selbst unsere türkischen Mädchen waren bis jetzt immer kopftuchlos, in der GS wohl kein Hexenwerk. Aber ihre Mütter auch…