Lehrer wegen Freiheitsberaubung seiner Schüler verurteilt. Berufungsgericht kippt Skandal-Urteil – Freispruch

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DÜSSELDORF. Ein Fall, der bundesweit Schlagzeilen machte: Die Schüler waren laut und mussten deshalb einen Text abschreiben. Zum Ende der Stunde setzte sich der Lehrer vor die Klassentür, um dies zu kontrollieren, fand sich dafür auf der Anklagebank wieder und wurde zum Entsetzen von Vertretern des Berufsstands tatsächlich wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Jetzt kann die deutsche Lehrerschaft durchatmen: Die Vernunft hat gesiegt – Freispruch in zweiter Instanz.

Ort der Verhandlung: das Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Wiegels / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Ort der Verhandlung: das Landgericht Düsseldorf. Foto: Wiegels / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

«Das wäre für alle Lehrer ein Super-Gau geworden», sagt die Vorsitzende des Verbandes Lehrer NRW, Brigitte Balbach. «Was glauben sie, was nächste Woche in den Schulen los gewesen wäre?» Musiklehrer Philip Parusel (50) und seine Zehntausenden Lehrerkollegen können aufatmen. Wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung hatte der Pädagoge lange auf der Anklagebank ausharren müssen. Doch am Freitag spricht ihn das Düsseldorfer Landgericht in der Berufung frei.

Eine Unterrichtsstunde über den «Teufelsgeiger» Paganini brachte Parusel juristisch in Teufels Küche. Die Klasse 6 b war laut und sollte deswegen den Wikipedia-Eintrag über Paganini abschreiben. Am Ende der Stunde wollte Parusel die Abschriften einzeln kontrollieren, setzte sich dazu in die Tür, schob einen Drängler zurück, der später über Schmerzen nach einem Stoß in die Magengrube klagt.

Da wählte ein Schüler per Handy den Polizei-Notruf. In der Klasse drehe ein Lehrer durch – Schüler würden geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten. Die Polizei tauchte auf, der Schulleiter eilte herbei. Parusel saß noch in der Tür, die Gitarre quer auf dem Schoß, eine Handvoll Schüler war noch im Raum.

Der Schüler, der ihn angezeigt habe, sei ihm schon in der ersten Stunde aufgefallen, in der er jene Realschulklasse in Kaarst unterrichtet habe, verrät Parusel: Weil er während des Musikunterrichts im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen und ihm auf seine Nachfrage erklärt habe: «Ich will Anwalt werden.»

«Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber der Schüler hat einen Stein ins Rollen bringt, der mich auf diese Anklagebank geschleudert hat», sagt Parusel. Und es kommt für ihn noch dicker: In erster Instanz wird er vom Amtsgericht Neuss sogar wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und verurteilt, auch wenn es statt Strafe nur eine Verwarnung gibt.

So erleichtert er am Freitag nach dem Freispruch ist, hat die Sache für ihn einen Nachgeschmack: «Ich habe mein Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei ein wenig verloren. Wir haben die Aufgabe, den Schülern Grenzen aufzuzeigen. Wenn man dabei von offizieller Seite demontiert wird, wird das sehr erschwert», sagt Parusel. Bis vor kurzem habe er den Lehrerberuf noch jedem empfohlen. Da sei er nun vorsichtiger. «Alle Welt sagt uns, wie wir es besser machen können, aber keiner kommt und macht es vor.»

Staatsanwältin Laura de Bruyne hatte sich bis zuletzt für eine Verurteilung des Pädagogen ins Zeug gelegt: «Es besteht kein Zweifel daran, dass er eine Straftat begangen hat.» Die Eltern dürften schließlich darauf hoffen, dass ihre Kinder pünktlich nach Hause kämen. Nachsitzen müsse angekündigt werden. Sein Herumfuchteln sei fahrlässige Körperverletzung. Sie beantragt 15 Tagessätze Geldstrafe.

Der Lehrer beendet den Untericht, nicht der Schulgong

Verteidiger Andreas Vorster räumt ein: «Ja, es handelt sich um Freiheitsberaubung. Schulpflicht ist Freiheitsberaubung, das hat schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt.» Im Rahmen der Schulpflicht gelte aber nun einmal: Der Lehrer beende den Unterricht, nicht der Schulgong.

Das Gericht befindet schließlich: Man habe keine Straftat feststellen können. Und einen kleinen Seitenhieb kann sich der Vorsitzende Richter Rainer Drees, der das Verfahren nach eigenem Bekunden gerne eingestellt hätte, nicht verkneifen: «Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen.»

«Das ist ein guter Tag für die Lehrerschaft. Damit ist ein disziplinierter und geordneter Unterricht in Deutschland weiterhin möglich», sagt Anwalt Vorster. Von Frank Christiansen, dpa

Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt: Das Fatale an diesem Urteil ist die Signalwirkung

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sofawolf
7 Jahre zuvor

Mann, Leute, der Titel ist aber erst mal irreführend !!! Ich habe fast einen Herzschlag bekommen: Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt …

Nicht verurteilt! Frei gesprochen!

Danke.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Doxh, ersinstanzlich verurteilt und im Berufungsverfahren zunächst einmal freigesprochen. Ob das verkündete Urteil auch Rechtskraft erhält muss abgewartet werden. Die StA hat nach dem Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung nämlich noch die Möglichkeit Revision zu beantragen. Also abwarten.

Im übrigen gibt die Überschrift chronologisch das juristische Procedere wieder, erst Verurteilung, dann Freispruch in der Berufung.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Zitat: „So erleichtert er am Freitag nach dem Freispruch ist, hat die Sache für ihn einen Nachgeschmack: «Ich habe mein Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei ein wenig verloren. Wir haben die Aufgabe, den Schülern Grenzen aufzuzeigen. Wenn man dabei von offizieller Seite demontiert wird, wird das sehr erschwert», sagt Parusel. Bis vor kurzem habe er den Lehrerberuf noch jedem empfohlen. Da sei er nun vorsichtiger. «Alle Welt sagt uns, wie wir es besser machen können, aber keiner kommt und macht es vor.“

Wahre Worte !

sofawolf
7 Jahre zuvor

Bitte merken, es bleibt dabei:

„Der Lehrer beendet den Untericht, nicht der Schulgong!“

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

Man fragt sich bei der ganzen Sache, wie niedrig die moralische und intellektuelle Schwelle für eine Einstellung bei der Staatsanwaltschaft eigentlich liegt.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich frage mich zudem, welche persönliche Erfahrung und Einstellung Lehrern gegenüber der Staatsanwältin dahintersteht.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Volker Pispers sagte ein Mal sinngemäß: Wenn es intellektuell nicht einmal mehr für BWL reicht, dann geht Jura immer noch.

Übrigens: Ein SoWi-Kollege erzählt mir kürzlich, dass für das Leiten einer BWL-Übungsgruppe das Eingeschrieben sein an der mathematisch-naturwissenschafltichen Fakultät als Kriterium ausreichte. Als Übungsgruppenleiter in Mathematik brauchte man schon für die Anfängervorlesungen mindestens ein vernünftig abgeschlossenes Vordiplom.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Naja, aber Staatsanwältinschelte finde ich jetzt auch unangebracht.

Die macht halt auch ihren Job.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das Urteil des Berufungsgerichtes ist doch staatsanwaltliche Schelte genug. Platt übersetzt heißt die nämlich, dass an den Ermittlungsergebnissen der StA nichts dran ist. Gewogen und zu leicht befunden.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf: In diesem speziellen Fall sehe ich das anders! Die Justiz ist überlastet, ähnlich wie die Lehrer arbeiten Staatsanwälte und Richter zu viel, um die anstehende Arbeit irgendwie zu bewältigen. Und dann muss man nicht ein Fall in diesem Maße verfolgen, der bei gesundem Menschenverstand nicht vor ein Gericht gehört. Der aber auf der anderen Seite geeignet ist, einen Menschen schwer zu belasten und der Teile einer gesamten Berufsgruppe stark verunsichert. Der Richter hat es doch auf den Punkt gebracht: „Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen.“

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Und noch ein Nachtrag: Jede in der Öffentlichkeit stehende Berufsgruppe muss natürlich sich mit Kritik auseinandersetzen. Ob der Kollege da eine Top-Stunde mit pädagogisch wertvollem Ausgang hingelegt hat, wage ich auch zu bezweifeln. Aber das gehört eben nicht vor Gericht, sondern ist (wenn überhaupt) bestensfalls ein Fall für den Schulleiter.

Und somit muss ebenso auch die Staatsanwältin mit in diesem Fall starker Kritik leben. Aber sie wird eben auch nicht wegen Rechtsbeugung oder ähnlichem Unsinn vor Gericht gestellt.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Nur im gegensatz zu Richtern sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Frage bleibt, hat die Staatsanwaltschaft im vorauseilenden gehorsam das Ermittlungverfahren aufgenommen oder wurde sie aus dem politischen raum angewiesen, das Ermittlungsverfahren zu eröffnen und zur Anklage zu bringen.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ Küstenfuchs (Ihr Beitrag von 06.52 Uhr), da stimme ich Ihnen durchaus zu; nur ist es genug, diese Argumente vor dem Urteil vorzutragen, meine ich. Jetzt ist das Urteil gefällt, jetzt muss man nicht nachtreten.

lehrer_böse
4 Jahre zuvor

Schade!

Das unfreiwillige Festhalten stellt eine Straftat da, schade dass sich das Grundrecht nicht durchgesetzt hat. Wäre nötig gewesen würde so manchen Lehrer zum Denken bewegen.
Abwarten und Tee trinke, der Dämpfer kommt sicher noch.
Wird endlich Zeit dieses Krank Perverse Schulsystem (Millionen von Menschen mit 6 Ziffern zu bewerten) abzuschaffen.

Mumofmany
1 Jahr zuvor

Wenn ich das hier lese, wie Lehrkräfte stets als Unschuldslamm und Opfer von Gerichten und der Allgemeinheit hingestellt werden. Alleine unsere Erfahrungen wie rassistisch Lehrer sind, wie sie Schueler erniedrigen, offenkundig und selbstbewusst beleidigen, Freiheitsberaubung und Verleumdung ausüben und man als Schueler und und Eltern einfach machtlos zusehen muss. Die schueler werden dann als Stoetend fried, Lügner, Faulpelz hingestellt.. Was meine Tochter hier in Deutschland bereits durchmachen mussten und nichts ist passiert,ist sagenhaft. Wie Folgen anscheinend Amerika und unser altes Faschistentum mehr und mehr. Meine Farbige Tochter wird von ihrer kunstlehrerin beleidigt, sie nennt nur ihre Zeichnungen hässlich und meint sie bräuchte mal ein Arsch tritt, andere Lehererin verbaut ihr den Toilettengang aber den deutschen Mitschueler nicht. Fazit. Sie hat sich in due Hose gemacht. Nächte Lehrerin beleidigte mein Kind als arrogant u d eingebildet. Eine andere wurde handgreiflich….. Und mein Kind hat geistige und motorische Entwicklungssverzoegerungen… Vieles hat sie nie gelernt.. Es war do s hlumm, dass sie dich das Leben nehmen wollte.. Ich kann nicht fassen, dass Dtl weiterhin die Seelische und körperlichen Misshandlungen vieler Schueler zulässt.. Es sind nicht immer nur die schueler die Börsen..