Eltern haben damit Lehrer im Unterricht abgehört: Bundesnetzagentur verbietet Kinder-Smartwatches mit „Monitor“-Funktion

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BERLIN. Die Bundesnetzagentur hat jetzt sogenannte Smartwatches mit „Monitor“-Funktion verboten. Mit denen können Eltern ihre Kinder abhören – und auch unbemerkt den Unterricht überwachen.

Der Agent am Handgelenk: So manche Smartwatch verfügt über eine „Monitor“-Funktion. Foto: Anna Frodesiak / Wikimedia Commons

„Der Markt für Smartwatches wächst kontinuierlich und mit ihm auch das Angebot für Modelle, die ganz speziell für die jüngste Zielgruppe ausgerichtet sind“, so heißt es auf der Seite eines Anbieters. „Die kindgerecht konzipierten Modelle leisten weitaus mehr als nur die Anzeige der Uhrzeit. Sie sind mit einem derartigen Können ausgestattet, dass sie ein Handy komplett zu ersetzen vermögen.“ Mehr noch: Einige Modelle ermöglichen dank GPS-Ortung und „Monitor“-Funktion eine komplette Überwachung durch die Eltern. Doch dem hat die Bundesnetzagentur nun einen Riegel vorgeschoben und Smartwatches mit einer solchen Abhörfunktion verboten. Denn, so berichtet Jochen Homann, Präsident der Behörde: „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“

Wie viele solcher „intelligenter Uhren“ in Deutschland bereits in Umlauf sind, weiß niemand zu sagen.  „Es gibt auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren“, so berichtet die Bundesnetzagentur. „Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als ‚Babyphone‘- oder ‚Monitorfunktion‘ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten“, so heißt es.

Vernichtungsnachweis ist gefordert

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Denn ab sofort nicht nur der Kauf solcher Geräte verboten – schon der Besitz gilt als  Betreiben einer „unerlaubten Sendeanlagen“ und steht unter Strafe. „Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren“, so heißt es bei der Behörde.

Vernichtungsnachweis? „Ein Vernichtungsnachweis kann in der Form eines Bestätigungsschreibens einer Abfallwirtschaftsstation, bei welcher der zu vernichtende Gegenstand abgegeben wurde, erbracht werden“, so heißt es. „Auch werden Fotos, die eindeutig die Zerstörung der in Rede stehenden Spionagegeräte zeigen, als Beweis der Zerstörung zugelassen. Allerdings muss hierbei darauf geachtet werden, dass erkennbar ist, dass das Gerät funktionsuntüchtig ist und es sich um den in Rede stehenden Gegenstand handelt.“ Keinesfalls sollten Käufer die Smartwatch an den Verkäufer zurücksenden, vielmehr sollten sie diese selbst vernichten. Sonst droht eine empfindliche Strafe.  „Weigern sich die Betroffenen, den Aufforderungen der Bundesnetzagentur freiwillig nachzukommen, können sie seitens der Bundesnetzagentur mittels Verwaltungsakt dazu verpflichtet werden. Diese Verpflichtung kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro durchgesetzt werden.“

Ganz so unschuldig sind die kleinen Geräte also nicht, wie der Handel verspricht. „Während die Kleinen stolz ihren neuen, farbenfrohen Begleiter präsentieren, erhalten die Erwachsenen ein Tool, mit dem sie ein Auge auf die Abenteuer ihrer Schützlinge haben.“ Und manchmal eben auch ein Ohr. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Ist ja witzig. Das habe ich auch kommen sehen (solche Mithörversuche).

R.H
6 Jahre zuvor

Ein Nutzungsverbot ist ja okay, aber ein Besitzverbot? Schließlich hat der Staat die Mehrwertsteuer darauf gerne kassiert, oder bekommt man die zurück?

Pälzer
6 Jahre zuvor
Antwortet  R.H

Für Maschinengewehre oder giftige Substanzen gibt es ja auch ein Besitzverbot.

Stephan Hampel
6 Jahre zuvor

Gott sei dank gibt es auch deutsche Hersteller, die das Thema Datenschutz und Privatsphäre sehr ernst nehmen:
https://pingonaut.com/datenschutz-skandal-bei-kinder-smartwatches-zum-glueck

Marie
6 Jahre zuvor

Und wie genau erkenne ich jetzt, ob die Uhr, die ein Kind am Handgelenk hat, über eine solche Abhörfunktion verfügt? Ich kann doch nicht prophylaktisch zu Unterrichtsbeginn alle Uhren immer in eine große (schalldichte) Kiste werfen…