Inklusion: Die Sorgen und Ängste ernst nehmen

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Ein Kommentar von NINA BRAUN.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de
Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de

Die Empfehlungen der KMK in Sachen Inklusion, da haben die Kritiker recht, ist ein weitgehend unverbindlicher Aufriss der Herausforderung, vor der die Schulen in Deutschland stehen. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in ihren Grobzielen erläutert, und auch so manche vage Absichtserklärung lässt sich ausmachen. Was das aber im Konkreten bedeutet – Müssen wirklich alle Kinder, auch die besonders erziehungsbedürftigen, in den Regelschulen aufgenommen werden? Wie sehen die Bedingungen aus? Bis wann muss der Prozess abschlossen sein? Gibt es am Ende noch die Sonder- beziehungsweise Förderschulen? –, dazu schweigt sich die KMK aus. Wen das erstaunt, der verkennt die politische Realität: Die KMK bietet als Ländervereinigung stets nur den kleinsten gemeinsamen Nenner. Bezeichnend ist, dass der derzeitige KMK-Präsident, der niedersächsische Kultusminister Althusmann (CDU), selbst eher zu den Bremsern beim Thema Inklusion gehört.

Allerdings ist hier tatsächlich Umsicht geboten. Es gibt nicht wenige Förderschullehrer, die in ernster Sorge um ihre Schüler sind – weil sie fürchten, dass diese an einer Regelschule untergehen würden. Auch die Ängste der Lehrer an Regelschulen, ob sie der Aufgabe personell und fachlich gewachsen sind, müssen ernst genommen werden. Dann ist da noch die  Akzeptanz der Eltern: Sicher, in einer aktuellen Umfrage des VBE begrüßt eine Mehrzahl der Bürger die Inklusion. Ob das aber auch dann noch gilt, wenn ihr eigenes Kind in eine Klasse mit Schwererziehbaren gehen soll, darf getrost bezweifelt werden. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Eines allerdings sollte schon jetzt klargestellt werden: Inklusion bedeutet das Recht auf Teilhabe. Sie ist kein Gnadenakt. Eine Ausnahmeregelung à la Niedersachsen, der zufolge einzelne Schüler dann doch zwangsweise an Förderschulen delegiert werden sollen, kann nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein.

Zum Bericht: „KMK legt Empfehlungen zur Inklusion vor – und erntet Kritik“

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