Bayerischen Doktoranden droht beim Schummeln künftig Strafe

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MÜNCHEN. Nach der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg sollen Bayerns Universitäten jetzt ihre Promotionsordnungen ändern: Doktoranden müssen künftig bei Abgabe der Dissertation eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie nicht abgeschrieben haben – eine Lüge hätte strafrechtliche Konsequenzen.

Ihm hätten nach der neuen Promotionsordnung strafrechtliche Konsequenzen gedroht: Kart-Theodor zu Guttenberg. Foto: Bundeswehr-Fotos / Flickr (CC BY 2.0)
Er wäre nach der neuen Promotionsordnung wohl angeklagt worden: Kart-Theodor zu Guttenberg. Foto: Bundeswehr-Fotos / Flickr (CC BY 2.0)

Dies beschloss nun der Hochschulausschuss des Landtags auf Antrag der oppositionellen SPD, wie die Landtagsfraktion mitteilte. Mit Blick auf zu Guttenberg meinte der SPD-Hochschulpolitiker Dr. Christoph Rabenstein: „Die Promotionsordnungen der Universitäten wiesen bisher erhebliche Mängel auf, es fehlte an Transparenz und eindeutigen, einheitlichen Regelungen.“ Dies werde sich ändern, wenn die Empfehlung umgesetzt werde. „Nun steht die Umsetzung der Empfehlungen an allen bayerischen Universitäten an“, sagte Rabenstein. Eine unverbindliche ehrenwörtliche Erklärung, nicht getäuscht zu haben, reicht danach nicht mehr aus – eine eidesstattliche Erklärung ist künftig gefordert. Zudem soll klar definiert werden, was wissenschaftliches Fehlverhalten und vorsätzliche Täuschung bedeutet. Eine Überarbeitung der Promotionsarbeiten ist offenbar tatsächlich dringend nötig: Ein Verweis auf ein Nazi-Gesetz aus dem Jahr 1939, der noch in einigen bayerischen Promotionsordnungen zu finden war, wird gestrichen. Damals wurde unliebsamen Gegnern des Hitler-Regimes die Doktorwürde aberkannt, um sie ihrer Existenz zu berauben.

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