DRESDEN (Mit Leserkommentaren). Ein Viertklässler aus Meißen hat seine Zulassung zum Gymnasium vor Gericht erstritten. Die Bewertung seiner Eignungsprüfung sei „in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft“, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht. Wie ein Sprecher sagte, gelte der Beschluss aber nur für den Einzelfall und nicht für alle Schüler, die bei der Eignungsprüfung durchgefallen sind.

Der Junge, der derzeit eine freie Schule besucht, hatte in dem Test nur die Note „befriedigend“ erhalten. Erforderlich wäre mindestens „gut“ gewesen. Das Gericht monierte, dass ein Zweitprüfer eingesetzt wurde, obwohl der in der Prüfungsordnung gar nicht vorgesehen ist. Außerdem seien die Bewertungsmaßstäbe in dem Verfahren verändert und Aufgaben zweideutig gestellt worden.
Die Richter kritisierten auch, dass möglicherweise bereits eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Eignungsprüfung fehle. Das wurde jedoch nicht grundsätzlich entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden. Eine Sprecherin des Kultusministeriums sagte, man werde zunächst die Urteilsbegründung (Az.: 11 L 225/12) prüfen. dpa
(02.07.2012)
Meiner Meinung nach sollten klare Bestimmungen den Zugang zu den Gymnasien. Ein bestimmter Notendurchschnitt sollte dazu berechtigen und daneben sollte es noch einen Ermessensspielraum geben, in dem die entscheiden, die die Leistungen am besten einschätzen können: die Lehrer.
Stimme da Sofawolf absolut zu. Es wäre gut, wenn jeder genau mit seinem Zeugnis sehen könnte, wo er landen wird. Habe so einen ähnlichen Fall auf dieser http://maedchen-gymnasium.de/ellwangen/st-gertrudis-schule Schule gesehen. Da hat das bei dem Mädchen auch geklappt. Echt komische Welt. Es wird schon Gründe gehabt haben…