LIMBURG. Jahrelang unterrichtet ein Lehrer in der Schweiz, obwohl er in Deutschland als dienstunfähig gilt. Auch in zweiter Instanz ist der Mann jetzt wegen Betrugs verurteilt worden.

Zu krank für eine deutsche Schule, aber fit genug für den Unterricht in der Schweiz: Ein 61 Jahre alter Lehrer ist deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Limburg bestätigte jetzt den Richterspruch aus erster Instanz. Das Amtsgericht Wetzlar hatte den Mann aus Gießen Ende 2011 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen drei Fälle von versuchtem und einen von vollendetem Betrug als erwiesen an, wie der Limburger Gerichtssprecher mitteilte.
Der Angeklagte war 1998 wegen Depressionen für dienstunfähig erklärt und aus dem Schuldienst entlassen worden. Trotzdem übernahm der Berufsschullehrer 2001 eine Stelle in der Schweiz. Zwei Jahre später überprüften die deutschen Behörden die Dienstfähigkeit des Angeklagten: Er sollte wieder in den deutschen Schuldienst. In seinem Widerspruch dagegen schilderte er, wie gut für ihn die Arbeitsbedingungen in der Schweiz und wie schlecht sie in Deutschland seien.
An diesen Angaben hielt er in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und einem weiteren vor dem Verwaltungsgerichtshof fest: Diese Darstellung wertete das Gericht laut Sprecher als drei Betrugsversuche. Zum vollendeten Betrug kam es, weil der Mann drei Jahre lang – zwischen 2003 und 2006 – eine Berufsunfähigkeitsrente von einer Versicherung eintrieb. Schaden: rund 35 500 Euro. Gegen das Urteil kann der Angeklagte jetzt ebenso Revision einlegen wie die Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatte aber die Bestätigung des Wetzlarer Urteils gefordert. dpa
(18.12.2012)