Habgier? Frühpensionierter Lehrer, der in der Schweiz arbeitete, muss erneut vor Gericht

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LIMBURG. Trotz Frühpensionierung im Schuldienst zu arbeiten, ist Betrug. Ein deutscher Lehrer, der neben seiner Berufsunfähigkeitsrente und seiner Frühpension, eine Stelle in der Schweiz antrat, muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Das Landgericht in Limburg wird am 23. Oktober über den Fall verhandeln, nachdem das Amtsgericht Wetzlar den Mann im Dezember vergangenen Jahres zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte.

Der heute 60-jährige Lehrer aus Gießen quittierte 1998 Lehrer auf eigenen Wunsch den Schuldienst. Ein Sachverständiger hatte ihm psychische Probleme attestiert. 2001 übernahm er dann eine Vollzeitstelle an einer Schule in Bern und erhielt dafür ein Gehalt von umgerechnet etwa 8000 Euro pro Monat. In der Folge wurde er wegen Betrugs angeklagt.

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Das Amtsgericht Wetzlar war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte aus Habgier gehandelt habe. Die Haftstrafe wurde aber gegen eine Geldauflage in Höhe von 20 000 Euro zu Bewährung ausgesetzt. Dagegen sind sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Der Lehrer argumentierte, das deutsche Schulsystem habe ihn damals krank gemacht. Er hatte eine Frühpension von monatlich rund 350 Euro und rund 1000 Euro aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Berufungstermin Nachermittlungen angeordnet. Sie sollen bestätigen, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Braun. dpa

(15.10.2012)

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