MAINZ. Im Streit um beschlagnahmte Schülerhandys ist ein Vater gegen den Leiter einer Schule in Rheinhessen handgreiflich geworden. Das von der Schule daraufhin verhängte sofortige Hausverbot hat das Verwaltungsgericht Mainz bestätigt. Der Mann konnte daher wohl nicht an der Schulabschlussfeier seines Sohnes teilnehmen. (Az. 6 L 744/13.MZ)
Nach Angaben des Gerichts hatten Schülerinnen gegen das Handyverbot verstoßen. Die Mobiltelefone seien deswegen bis zum Unterrichtsende eingezogen worden. Der Vater eines anderen Schülers sei dann ins Büro des Schulleiters eingedrungen und habe die Herausgabe der Handys verlangt. Als dieser ihn aufforderte, das Büro zu verlassen, habe der Mann ihm unvermittelt ein Knie zwischen die Beine gerammt. Der Vater bestritt die Tätlichkeit.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts spricht aber nichts gegen das sofortige Hausverbot, gegen das sich der Mann mit einem Eilantrag kurz vor der Abschlussfeier zur Wehr gesetzt hatte. Der Schulfrieden sei erheblich gestört worden, an der Schilderung des Schulleiters bestehe kein Zweifel. Der Vater habe einige Monate zuvor bereits einmal den Pädagogen beschimpft, weshalb ein befristetes Hausverbot verhängt worden sei. dpa