Kosten für schulische Inklusion: Gesetz in den NRW-Landtag eingebracht

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DÜSSELDORF. Der Gesetzentwurf zur Finanzierung des gemeinsamen Lernens behinderter und nicht behinderter Kinder ist im Landtag grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Die Opposition hat dennoch Redebedarf.

Der Kompromiss zur finanziellen Förderung der schulischen Inklusion soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Einen Monat nach der Einigung mit den Kommunen über das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder brachte die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) nannte den Entwurf ein «verlässliches Regelwerk» für die Kommunen, das Rechtssicherheit schaffe.

Die Landesregierung will sich für fünf Jahre ab 2014/2015 mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten beteiligen. Der Jahresanteil soll auf Drängen der Kommunen jährlich überprüft werden. Die Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten stimmten dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu und hielten ihn für «debattenwürdig». Die CDU kritisierte aber, dass dringend Klarheit bei der Finanzierung der Inklusionshelfer benötigt werde. «Wir wollen wissen, ob die Kosten übernommen werden», forderte die CDU-Abgeordnete Ina Scharrenbach. Zudem müsse statt über die Rahmenbedingungen und Umsetzung der schulischen Inklusion dringend über Inhalte und Qualität des Unterrichts gesprochen werden.

Löhrmann verwies darauf, dass der Bereich Inklusionshelfer unter das Bundessozial- und nicht unter das Schulgesetz fällt. «Wir können uns hier nicht verpflichten, ringen aber auf Bundesebene um eine Beteiligung an den Kosten», betonte die Grünen-Politikerin. Für Qualität im Unterricht sorgten Lehrer indes schon heute. Der Gesetzentwurf kommt jetzt in die Fachausschüsse, wo er weiter diskutiert wird. Am 1. August 2014 soll das Inklusionsgesetz in Kraft treten. Über die Umsetzung und Finanzierung hatten Land und Kommunen monatelang heftig gestritten. dpa

Zum Bericht: Einigung bei der Finanzierung der Inklusion in NRW – “Den Worten müssen jetzt Taten folgen”

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