GEW mahnt Lehrer: Hände weg von Geschenken!

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KIEL. Nachdem eine Berliner Lehrerin 4000 Euro Strafe zahlen musste, weil sie von ihrer Abgangsklasse ein Abschiedsgeschenk im Wert von rund 200 Euro angenommen hatte, mahnt nun Matthias Heidn, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung: „Hände weg von Geschenken, deren Wert zehn Euro übersteigt!“

10.500 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung muss der Realschullehrer bezahlen. (Foto: Thorben Wengert/pixelio)
Auch in Schleswig-Holstein dürfen Lehrer keine Geschenke annehmen, die mehr als zehn Euro gekostet haben. (Foto: Thorben Wengert/pixelio)

Zwar herrsche auch in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kopfschütteln über den harschen Strafbefehl, doch diese Auskunft sei die einzig rechtssichere für Lehrer. „Man kann es drehen und wenden, wie man will. Selbst wenn man es für praxisfern und albern hält“, sagt Matthias Heidn. In den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein (Stand: 28.11.2012) heiße es unmissverständlich: „Die Annahme von nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandenden geringwertigen Aufmerksamkeiten gelten als genehmigt. Die Staatssekretärin und die Staatssekretäre haben in ihrer Sitzung am 30.01.06 eine Bagatellgrenze von 10 Euro festgelegt.“

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„Auch wenn es an der grundsätzlichen Problematik nichts ändert, ist es vielleicht einmal an der Zeit, diese Grenze leicht anzuheben“, so der GEW-Landesvorsitzende Heidn. Für zehn Euro gebe es ja kaum noch einen schönen Blumenstrauß zu kaufen. Schließlich sei es doch schade, dass Schülerinnen und Schüler ihrer Wertschätzung für ihre Lehrerinnen und Lehrer nicht auch in einem kleinen gemeinsamen Geschenk Ausdruck geben dürften. Als wenig überzeugende Alternative bliebe ansonsten für die Schülerinnen und Schüler nur noch Basteln und Selbermachen. Aber auch hier gelte die Grenze von zehn Euro für die Materialkosten.

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