Abwahl von Hochschul-Rektorin ausgesetzt: Ministerium legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein

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STUTTGART. Der Rechtsstreit um die Abwahl der Rektorin der Ludwigsburger Verwaltungshochschule, Claudia Stöckle, geht weiter: Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium legt nach Mitteilung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart Beschwerde ein. Das Wissenschaftsressort hatte angeordnet, die Abwahl der Rektorin vom Jahresbeginn sofort zu vollziehen. Das Gericht hatte erklärt, dies bis zur Entscheidung in der Sache auszusetzen.

Das Gericht gab kürzlich einen «erheblichen Rechtsmangel» als Grund an. Sowohl der Beschluss des Hochschulrats der Fachhochschule über die Abwahl Stöckles als auch die Zustimmung des Senats dazu seien unzulässigerweise nach nichtöffentlichen Beratungen erfolgt. Damit seien die nach monatelangen Personalquerelen gefassten Beschlüsse dieser Gremien vom Januar 2015 rechtswidrig.

Jedoch steht nach Überzeugung des Wissenschaftsministeriums die vom Gericht geforderte Hochschulöffentlichkeit den Persönlichkeitsrechten der Rektorin entgegen. Einzelne Vorgänge und Details hätten unkommentiert öffentlich werden können, argumentiert das Ministerium. Inwieweit die Wahl oder Abwahl von Rektoren an Hochschulen im Land komplett hochschulöffentlich sein muss, ist für Bauer eine Grundsatzfrage.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gilt Stöckle bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage gegen die vorzeitige Beendigung ihres Amtes als «Inhaberin des Rektoramtes». Allerdings darf sie bis dahin im Interesse des Landes an einem ungestörten Betrieb der Hochschule diese Funktion nicht wahrnehmen. Dem Land wurde untersagt, bis zur Entscheidung über Stöckles Klage den bereits gewählten Rektor Wolfgang Ernst von der Hochschule Heilbronn zu ernennen. Inzwischen wird die Hochschule von Hartmut Melenk geführt. dpa

Zum Bericht: Hochschul-Rektorin fällt Querelen zum Opfer – Ministerin Bauer gerät unter Druck

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