Wegen doppelter Staatsangehörigkeit – Dresdner Schüler an Ausreise aus Russland gehindert

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Russische Behörden haben nach einem Medienbericht zwei Schüler aus Dresden nach einer Klassenreise mehrere Tage an der Ausreise gehindert. Wie die «Sächsische Zeitung» (Donnerstag) schrieb, wurden die beiden mit doppelter Staatsangehörigkeit nach einer Klassenreise nach St. Petersburg am Flughafen zurückgehalten und konnten erst sechs Tage nach ihren Klassenkameraden zurückfliegen. Minderjährige russische Staatsbürger dürften nicht ohne notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern ausreisen, so die Begründung am Flughafen. Die Schüler haben sowohl einen deutschen als auch einen russischen Pass.

Erst nachdem die Eltern ein entsprechendes Dokument anfertigen und nach St. Petersburg schicken ließen, durften die Jugendlichen nach Hause fliegen. Der Schulleiter des Gymnasiums, Uwe Hofmann, sagte, die Schule hätte sich vor der Reise nach Ein- und Ausreisebedingungen insbesondere für Jugendliche mit zwei Staatsangehörigkeiten informiert. Da sei von den am Flughafen geforderten Papieren noch keine Rede gewesen. Der Schulleiter bemüht sich laut «Sächsischer Zeitung» nun um finanzielle Unterstützung für die Eltern der beiden Jugendlichen, die neue Flugtickets für ihre Kinder kaufen mussten. dpa

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