Musterprozess: Schüler verklagt Land auf Schadenersatz, weil er auf die Förderschule musste

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KÖLN. Der Fall könnte eine Lawine lostreten: Ein junger Mann hat seine gesamte Schulzeit auf einer Schule für geistige Behinderung verbracht – zu Unrecht, wie er meint. Deshalb verlangt er nun Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen. Vor Gericht steht damit die vor der Inklusion in allen Bundesländern übliche Praxis, Kinder per Zuweisung auf Sonderschulen zu schicken. Ein Elternwahlrecht bestand damals nicht.

Egal, wie das Landgericht Köln urteilt: Der Fall dürfte wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung durch die Instanzen gehen. Foto: Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Egal, wie das Landgericht Köln urteilt: Der Fall dürfte wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung durch die Instanzen gehen. Foto: Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Ein Schüler hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil er seiner Ansicht nach zu Unrecht eine Förderschule für geistige Behinderung besuchen musste. Der 20-Jährige fordert rund 38.000 Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil ihm Bildungschancen und ein normaler Schulabschluss vorenthalten worden seien. Am morgigen Dienstag wird sich eine Zivilkammer des Kölner Landgerichts mit dem Fall befassen, der so oder ähnlich Tausende von ehemaligen Sonderschülern in Deutschland betreffen könnte (Az.: 5 O 182/16).

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Der Kläger war im Zuge seiner Einschulung – damals noch in Bayern – als minder intelligent getestet und deshalb auf eine Sonderschule verwiesen worden. Als die Familie einige Zeit später nach NRW umzog, kam er auch dort auf eine Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Dort blieb er bis zu seinem 18. Lebensjahr, obwohl er seine Lehrer immer wieder um einen Schulwechsel gebeten habe. Erst mit Hilfe des Vereins «Mittendrin», der sich für Inklusion einsetzt, gelang ihm schließlich ein Wechsel auf ein Berufskolleg. Dort bereitet er sich nach Angaben des Vereins zurzeit auf seinen Realschulabschluss vor.

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Überprüfung versäumt

Nach Auffassung des Klägers hat es die Förderschule versäumt, den sonderpädagogischen Bedarf in Hinblick auf seine geistige Entwicklung regelmäßig zu überprüfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde argumentiere dagegen, es seien keine Fehler gemacht worden. Ein Sprecher der Bezirksregierung wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

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Die «Verordnung über die sonderpädagogische Förderung» sieht vor, dass der festgestellte Förderbedarf eines Schülers mindestens einmal jährlich überprüft wird. Zum konkreten Fall wollte das NRW-Schulministerium auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Der Rechtsanspruch für Eltern, ihr behindertes Kind auf eine Regelschule schicken zu können, besteht in NRW erst seit 2014.

Nach Einschätzung von Elternvereinen ist die Geschichte des 20-Jährigen keine Ausnahme. Ihm seien eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Förderschülern der Wechsel auf eine allgemeine Schule verwehrt worden sei, sagte Bernd Kochanek, NRW-Vorsitzender von «Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen». Die vorgeschriebene jährliche Überprüfung des Förderbedarfs werde oft nur nach Aktenlage erledigt: «Das ist gängige Praxis.» Von Petra Albers, dpa

 

 

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sofawolf
7 Jahre zuvor

Mehr kann man ja nicht hoffen, als dass das Gericht vernünftig entscheidet.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

*ups … nicht mehr … (sollte da stehen)

Pälzer
7 Jahre zuvor

Wenn die Lehrer wirklich immer wieder um eine Prüfung/Versetzung baten, dann ist das hier ein großer Skandal. Wie dumm kann eine Behörde sein?? Die sollen ruhig zahlen, aber ich würde das auch gerne breit mit Namensnennung in der Zeitung lesen.