MAINZ. Klingt zunächst wie eine „posthume Ehrung“ bedeutet faktisch aber die Umsetzung eines Gerichtsurteils. In Rheinland-Pfalz werden etwa 600 ehemalige Hauptschullehrer befördert, die an Real- und Gesamtschulen arbeiten.
Rund 600 ehemalige Hauptschullehrer in Rheinland-Pfalz bekommen ab sofort die gleiche Besoldung wie Realschullehrer. Die Lehrergewerkschaft VBE hofft, dass bis 2021 jedes Jahr etwa 600 weitere Ex-Hauptschullehrer von der Besoldungsgruppe A12 auf A13 hochgestuft werden – sicher ist das bisher nur für 2018.
«Die Kollegen werden damit nicht belohnt – in den vergangenen Jahren haben sie ihre Arbeit gemacht, ohne gerecht entlohnt zu werden», sagte der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Bold. «Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Vereinbarungen auch für die nächsten Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode eingehalten werden.»
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich erfreut, dass 600 Lehrer befördert werden, die vorher erfolgreich eine sogenannte Wechselprüfung für die Hochstufung abgelegt haben. «Ursprünglich waren 300 Beförderungen geplant», sagte Hubig. «Die Regierungsfraktionen haben es allerdings möglich gemacht, dass dieses und nächstes Jahr jeweils 600 Lehrerinnen und Lehrer befördert werden können.» Eine Ministeriumssprecherin sagte, alle Lehrer, die bisher eine Prüfung bestanden hätten, würden in diesem oder dem nächsten Jahr auch befördert.
In Rheinland-Pfalz gibt es keine staatliche Hauptschule mehr. Die rund 600 früheren Hauptschullehrer unterrichten an Realschulen plus und integrierten Gesamtschulen. Deshalb sollen sie nach Ansicht des Lehrerverbands VBE genauso wie Realschullehrer bezahlt werden – nach dem Motto «Gleiches Geld für gleiche Arbeit». Die Voraussetzung ist, dass sie Beamte sind und die Wechselprüfung ablegen.
Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dass allen Lehrern mit absolvierter Wechselprüfung «eine zeitlich realistische Perspektive zur Beförderung» gegeben wird. Der Unterschied macht laut VBE bisher über 400 Euro im Monat aus.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende 2014 entschieden, dass Rheinland-Pfalz Hauptschullehrern ermöglichen muss, berufsbegleitend eine Qualifikation für das Amt des Realschullehrers zu erwerben. Eine ausgebildete Hauptschullehrerin an einer Realschule hatte auf gleiches Geld für gleiche Arbeit geklagt.
Der Lehrerverband wünscht sich auch für ehemalige Hauptschullehrer in Altersteilzeit eine Hochstufung auf die Bezahlung als Realschullehrer. Fünf Lehrer, die eine Wechselprüfung gemacht hatten, wurden aber nicht hochgestuft. Die Ministeriumssprecherin sagte, nach dem Beamtenrecht könnten Lehrer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht mehr befördert werden. (Oliver von Riegen, dpa)
Urteil: Hauptschullehrer an Realschulen müssen echte Chance auf Höherbesoldung bekommen
Das finde ich interessant, weil jetzt der Aspekt der tatsächlichen Arbeit eine Rolle spielt und nicht die Ausbildung, wie sonst immer. Ich bin ja sehr dafür, dass die tatsächliche Arbeit maßgeblich für das Gehalt ist und nicht einfach der Abschluss.
Hm, also argumentationstechnisch je nach Bedarf ?
Dass es aber nur für Beamte gelten soll, DAS finde ich ungerecht.