KIEL. Der Kinderschutzbund und die GEW haben gemeinsam die Initiative der schleswig-holsteinischen Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kritisiert, die Notenzeugnisse wieder zum Normalfall in der Grundschule zu machen und schriftliche Schulübergangsempfehlungen in Klasse 4 wiedereinzuführen. Unter SPD-Führung hatte Kiel vor vier Jahren die notenfreie Grundschule zur Regel gemacht. In den Klassen drei und vier waren Zensuren seitdem nur möglich, wenn Schulkonferenzen diese beschlossen.
„Die Annahme, Kinder würden ohne Ziffernnoten nicht ausreichend lernen, ist längst überholt“, erklärt nun die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes, Irene Johns. „Im Gegenteil: Studien belegen, dass gerade in der Grundschule Ziffernnoten die Leistungsmotivation beeinträchtigen – und das nicht nur bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern. Sie verstärken Leistungsängste und verringern die Lernfreude“, sagt Johns. Ziffernnoten würden den nötigen Gütekriterien für Messverfahren oft nicht gerecht. Empirische Erhebungen bewiesen, dass nicht selten fachfremde Gesichtspunkte wie der Leistungsstand der Klasse, der Bildungs- und Migrationshintergrund und das Geschlecht, bei der Notenvergabe eine wichtige Rolle spielten.
„Genauso gibt es keine nachvollziehbare Begründung für die Wiedereinführung von schriftlichen Empfehlungen zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule oder Gymnasium, auch wenn diese keine bindende Wirkung haben sollen“, sagt die Kinderschutzbund-Vorsitzende zu den aktuellen Plänen der Jamaika-Koalition in Kiel. „Die aktuelle Verordnung bietet Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den für sie adäquaten Bildungsweg zu verfolgen. Eine schriftliche Schulübergangsempfehlung hingegen droht benachteiligten Kindern, den Zugang zu Gymnasien wieder zu erschweren – das wäre ein Rückschritt in Sachen Bildungsgerechtigkeit“, warnt Johns.
“Schulfriede wird gestört”
Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, stößt ins gleiche Horn: „Die geplanten Veränderungen stören den Schulfrieden. Alte, überflüssige und nur Kraft kostende Diskussionen brechen wieder auf. Wer individuelle Förderung und Inklusion ernst nimmt, darf die Schülerinnen und Schüler nicht über einen Kamm scheren. Das geschieht aber bei der Vergabe von Ziffernnoten. Individuelle Rückmeldungen und Förderhinweise eignen sich daher viel besser als Instrumente der Leistungsbewertung.“
Auch die Wiedereinführung von schriftlichen Empfehlungen hält Henke für einen falschen Weg. „Aus unserer Sicht reichen die bisherigen Beratungsgespräche von Lehrkräften, die den Bildungsweg der Kinder über vier Jahre begleitet haben, völlig aus. Studien belegen, dass trotz größter Gewissenhaftigkeit der Grundschullehrkräfte viele Schulartenempfehlungen daneben liegen. Bei gleicher Leistungsfähigkeit der Kinder, erhalten Kinder von studierten Eltern noch immer deutlich häufiger eine gute Empfehlung als Kinder von Eltern, die nicht studiert haben.“
Die beiden Landesvorsitzenden stimmen darin überein, dass sich die geplanten Änderungen der schulrechtlicher Verordnungen vor dem Hintergrund der erfreulichen Ergebnisse des IQB-Bildungstrends für Schleswig-Holstein nicht nachvollziehen ließen – tatsächlich: Schleswig-Holstein hatte beim Viertklässlervergleich im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern besser abgeschnitten. Die geltenden Regelungen hätten sich als förderlich für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler erwiesen, meinen nun GEW und Kinderschutzbund. Diese insgesamt erfolgsversprechende Entwicklung sollte nicht durch erwiesenermaßen unnötige Kurswechsel gefährdet werden, betonen Johns und Henke unisono. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus
Sag ich doch: Kuschelpädagogik! 🙂
Ziffernoten sind das kürzeste, komprimierte Worturteil, das es gibt ( 1 = sehr gut ).
Jede andere Beurteilung / Bewertung ist das Gleiche, nur ausschweifender und evt. schwammiger. Eine echte Konsequenz wäre dann nur, ganz auf jegliche Bewertung / Beurteilung zu verzichten. Das fände bestimmt Befürworter.
Nur wie verträgt sich das mit dem Wunsch des Menschen nach Anerkennung und Würdigung seiner Leistungen? Man stelle sich vor, Spitzenleistungen im Sport ohne Olympiade, ohne Titel, ohne Goldmedaille, ohne Siegerprämie. Gäbe es die dann noch?
Korrekt Sofawolf: es erfolgen keine Rückmeldungen, Leistungsdenken ist verpönt und es erfolgt keine Beurteilung von Seiten der Lehrer für die weiterführenden Schulen.
Hoch lebe Hartmut von Hentigs ideologisch-fundierte Neo-Reformpädagogik.
Eigentlich machen sich diese beiden Verbände nur noch lächerlich; konterkarieren diese doch die Bemühungen um eine relative einfache Form des Feedbacks , das Schüler brauchen, um ihre Leistungen abzubilden und eine valide Rückmeldung zu erhalten.
Wo besteht denn eine direkte Korrelation zwischen dem relativ besseren Abschneiden Schleswig-Holsteins zur Abschaffung von Noten.
Wohl wahr, Herr Wrobel! Beide Verbände scheinen von Kindern herzlich wenig Ahnung zu haben und sie nur vorzuschieben für ihre bildungsideologischen Hirngespinste, mit denen sie mal wieder auf sich aufmerksam machen können.
Es passt auf keine Kuhhaut mehr, was alles im Namen der Kinder geschieht und doch meilenweit entfernt ist von deren Natur und Bedürfnissen.
Irgendwann kommen die Verbände aber doch nicht mehr um Ziffernnoten herum, wenn es nämlich um die Schulformempfehlung geht. Mit schwammige, positiv formulierten Texten können weder die Schüler, noch die Eltern noch die Lehrer der weiterführenden Schule etwas anfangen. Einzige Ausnahme wäre die Fusion aller Schulformen zu einer Gesamtschule, was vielleicht auch das Ziel der Verbände ist.
Abgesehen davon bieten Ziffernnoten eine sehr gute Möglichkeit, Kindern eine direkte und ggf. negative Rückmeldung auf ihre Leistung zu geben. Damit muss man umgehen lernen. Je früher desto besser.
Immer schön an der Schulstruktur basteln, hin und zurück und wieder anders herum.
Das hilft ungemein!
Wenn diejenigen, die das Hin und Her beschließen, auch an der Mehrarbeit an Dokumenten, Konzepten, Informationsveranstaltungen, Elterngesprächen etc. beteiligt würden, könnten sie womöglich eher einschätzen, was diese Entscheidungen bewirken, und nachvollziehen, warum so viele Lehrkräfte sich von den zusätzlichen Aufgaben überlastet fühlen und vom laufenden Wechsel im 4-Jahres-Schritt genervt sind.
Zum Thema:
“„Kinder wollen keine Noten. Kinder wollen Einser und Zweier“, sagt Klaus Wenzel, Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands. „Sie wollen eine positive Rückmeldung für ihre Leistungen.“”
Dem schließe ich mich an und verweise auf die Ausführungen in diesem Artikel:
siehe https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/bildung/article136969526/Zensuren-fuehren-zu-Frust-oder-Beschaemung.html
Der Verzicht auf Zensuren muss nicht gleichbedeutend damit sein, dass Anforderungen fehlen oder keine Rückmeldungen erfolgen würde.
Wie wirkt es eigentlich auf ein Kind, wenn es andauernd positive Rückmeldungen bekommt, es aber nach Klasse 4 nur eine Hauptschulempfehlung bekommt, während ein großer Teil der Klassenkameraden bei ebenfalls andauernd positiver Rückmeldung auf das Gymnasium wechselt? Kinder müssen doch auch lernen, mit Rückschlägen oder schlechten Bewertungen umzugehen.
Ach, Palim, Kinder und Eltern wollen klare Normen und Zensuren, auch wenn Einser und Zweier natürlich am begehrtesten sind. Dieses dauernde Ausweichen vor “Frust und Beschämung” – andererseits aber auch vor Stolz und Freude – ist lebensfremd und macht wehleidig.
“Kinder müssen doch auch lernen, mit Rückschlägen oder schlechten Bewertungen umzugehen”, sagt xxx völlig zu Recht.
Ich glaube, wer als Lehrer für Berichtszeugnisse plädiert, denkt trotz Mehrarbeit oftmals auch ganz schön an sich selbst. Eltern werden wegen unangenehmer Zensuren ungemütlich, nicht aber wegen möglichst gut verdaulicher und schlecht ins Notensystem einzuordnender Leistungsbeschreibungen.
“Sich nicht angreifbar machen” ist heutzutage für manche Lehrkraft wichtiger als alles andere. Aus Schaden wird man eben klug – aber leider häufig nicht zum Wohl der Kinder.
Es ist ja so, dass es in Schleswig-Holstein in den Gemeinschaftsschulen bis Klasse 8 “Ankreuzzeugnisse” gibt und dann erst Zensuren. Das ist auch widersprüchlich, wenn es in Klasse 3 und 4 Noten gibt, in Klasse 5,6,7,(8) keine Noten und danach wieder Noten….Irgendwie sollte man doch eine einheitliche Linie fahren. Am besten Noten ab Klasse 3, macht nicht so viel Arbeit und ist für alle klar, was gemeint ist.
Dafür bin ich auch!
Ankreuzzeugnisse sind doch nur eine Erfindung zur Arbeitsreduzierung und in der Summe mehr als unübersichtlich. Außerdem entsprechen Sie detaillierteren Notenzeugnissen. Dann lieber für jedes Kreuz einen Satzbaustein erfinden und nach dem Ankreuzen automatisierte Berichtszeugnisse generieren lassen. Das ist per Serienbrief nicht weiter schwierig.
Ankreuzzeugnisse finde ich sowas von furchtbar.
Und letztendlich rechnen wir es alle doch gedanklich in Noten um.
Und da es ja im Vorfeld keine “Ankreuzlisten” a la Notenbücher gab, wird das am Halbjahresende einfach nur geschätzt und ist mehr oder weniger ein Glücksspiel.
“Dann lieber für jedes Kreuz einen Satzbaustein erfinden und nach dem Ankreuzen automatisierte Berichtszeugnisse generieren lassen.”
Berichtszeugnisse bestehen gar nicht immer aus Satzbausteinen, wie es sie z.B. in Nds. zur Beurteilung von Arbeits- und Sozialverhalten gibt: 5 Sätze, die in jeder Klassenstufe _wortwörtlich_ einzusetzen sind.
Die freien Formulierungen sind eben nicht in Noten umzurechnen, was Vor- und Nachteile mit sich bringt.
Ansonsten könnte man ja auch gleich bei Noten bleiben. Der Unterschied wäre ja sonst nur, dass die Kinder selbst im 1. (und womöglich 2.) Schuljahr die verklausulierten Sätze im Gegensatz zur Note oder zum Kreuz nicht entziffern/ begreifen können.
Das Problem sehe ich eher in der Forderung der stets positiven Formulierungen verwenden zu müssen. Auch die in Zeugnisprogrammen vorgeschlagenen, verschrobenen Sätze, bei denen es auf den Zusatz oder das Auslassen von Partikeln ankommt, halte ich für nicht angemessen.
@ missis., kreuzen wir es uns im Kalender an. An dieser Stelle sind wir grundsätzlich mal einer Meinung.
Ich bin auch für Ziffernnoten spätestens ab Klasse 3. Wie kommt es eigentlich, dass Berufsverbände immer wieder etwas vorschlagen und ggf. durchsetzen, was von der Mehrheit ihrer Klientel gar nicht unterstützt wird?
Ich bin aber auch für Noten ab Klasse 1. Ich könnte mir jedoch eine vereinfachte Notenskala vorstellen (bzgl. des Gedankens, schwache Kinder nicht gleich vor den Kopf zu stoßen), also dass z.B. in Klasse 1 und 2 nur die Noten 1-3 vergeben werden? Oder ein entsprechendes Äquivalent (z.B. lobenswert, erwähnenswert, wünschenswert), damit man später mit der normalen Notenskala nicht durcheinander kommt.
Die Worte lobenswert, erwähnenswert, wünschenswert finde ich besser als die Noten 1, 2, 3, wenn sie von den Eltern als sehr gut, gut, befriedigend interpretiert werden statt zutreffender gut, ausreichend, mangelhaft.
Da haben Sie sicher Recht, aber wie so oft gesagt, wir haben hier nichts zu entscheiden. 🙂 Es war nur mal so eine Idee …
Und dann sollte man aber auch die vorgefertigten, nur positiv gestalteten Textbausteine zur Beurteilung der Schüler herausnehmen. Diese Seiten langen Beurteilungen sind schwammig formuliert, machen jede Menge zusätzliche Arbeit und bilden marginal eine Rückmeldung an die Schüler.
Ja. Besonders weil gerade die schwachen und sehr schwachen Schüler nicht in der Lage sind, die Sätze zu entschlüsseln. Es kommt dabei bekanntlich nicht darauf an, was drin steht, sondern aus das, was nicht drin steht.
Es ist doch oben auf eine Studie verwiesen, wonach gerade im Grundschulalter Ziffernnoten die Leistungsmotivation beeinträchtigen.
Ist es also wichtiger, eine Note am Ende des Jahres auf dem 1. Zeugnis stehen zu haben oder sollte es nicht viel mehr darum gehen, Kindern die Motivation am Lernen zu erhalten und diese über eine Ziffer zu stellen?
Haben Sie die Umstellung von Beurteilung auf Benotung schon einmal direkt in einer Klasse wahrgenommen? Welchen Zweck erfüllen Noten denn vorrangig?
Stattdessen wird im o.g. Text gesagt: “Individuelle Rückmeldungen und Förderhinweise eignen sich daher viel besser als Instrumente der Leistungsbewertung.” Wie diese aussehen sollen, kann diskutiert werden.
Es geht also nicht darum, KEINE Rückmeldung zu geben, weil Kinder vor Frust bewahrt werden sollen, sondern eine Form zu finden, die Leistungen bewertet, aber eben auch Hinweise darauf gibt, in welchen Lernbereichen welche Fähigkeiten noch verbessert werden müssen.
Da wird aus einer 3 in Deutsch plötzlich eine Rückmeldung dazu, dass diese 3 ein Durchschnittswert ist, das Kind aber in manchen Bereichen erheblich schlechtere Ergebnisse erzielt und sich darin verbessern sollte. Dann müssen aber eben auch Sätze möglich sein, in denen man deutlich sagt, was noch gelernt und geübt werden muss, um die Ziele/Kompetenzen zu erreichen.
Zur Wiedereinführung einer Empfehlung:
Wenn Eltern ohnehin die freie Wahl zwischen der einen oder anderen Schule haben, und es scheint so, als seien es in SH nur 2 verschiedene Schulformen in der SekI, wozu braucht es dann lange Berichte, aufwändige Dokumente, protokollierte Elterngespräche?
Die Beratung erfolgt in der Schule, die Entscheidung liegt allein bei den Eltern.
Der Besuch der einen oder anderen Schulform ist an keinerlei Bedingungen geknüpft.
Akten sollen bereinigt werden, Lernentwicklungen, Förderpläne etc. sollen nicht weitergegeben werden, Dokumente zu Klassenkonferenzen oder Ordnungsmaßnahmen müssen entfernt sein, wenn das Kind die Schule wechselt …
… ABER es braucht zusätzlich zu einem Zeugnis, das Auskunft über das Lernvermögen des Kindes und in etlichen Bundesländern auch zum Arbeitsverhalten gibt, ein Papier, auf dem eine Schulform steht?
Berichte aus Konferenzen, Förderpläne, Lernentwicklungen sollten wenigstens auf Wunsch der Eltern oder auf Antrag der weiterführenden Schule weitergegeben werden. Das gilt insbesondere für Schüler, die entgegen der Empfehlung bzw. des Notenbildes nach Willen der Eltern auf das Gymnasium wechseln sollen.
Es gibt ja z.B. auch SuS die entgegen der Empfehlung NICHT das Gymnasium besuchen. Und es gibt SuS, da wäre es für die weiterführenden Schulen sicher von Interesse, diese Dokumente spätestens dann vorliegen zu haben, wenn es Probleme gibt. Auch wäre einem “an der Grundschule war alles prima” der Wind aus den Segeln genommen.
Ganz ehrlich: Es zeigt sehr deutlich den Lernweg des Schülers, Schwierigkeiten, Fortschrittte … und eben auch, dass ein Kind schon in der Grundschule Herausforderungen angenommen und gemeistert hat oder sehr viel Unterstützung benötigte.
Auf “Antrag der weiterführenden Schule weitergegeben” kann man sich bitte sparen. DAS sind genau DIE Vorgaben, die einen endlosen bürokratischen Rattenschwanz erzeugen: GS-LuL bereinigen zunächst die Akten, legen das, was herausgenommen ist, aber erneut in Ordnern an, bewahren alles mehrere Jahre in einem nicht vorhandenen Archiv auf um “auf Antrag” alles herauszusuchen und weiterzugeben?
Auf Antrag soll die Grundschule auf Antrag einfach alles weitergeben. Die Erlasslage sollte ja in diese Richtung veränderbar sein. Da die empfangende Schule, das Jugendamt oder sonst wer eine Schweigepflicht hat, dürfte auch der Datenschutz gewahrt sein. Es geht ja um das Beste für das Kind.
Übrigens gilt das auch für Kinder, die entgegen der Empfehlung nicht auf dem Gymnasium sind. Die Lehrer merken ja sehr schnell, dass das Kind massiv unterfordert ist und möchten dann sicherlich den Grund wissen und auf Basis der Unterlagen den Eltern den Wechsel auf das Gymnasium empfehlen.
Meines Erachtens gehört die vollständige Akte an die Schule und wird von dort aus an die nächste weitergeben, auch bei jedem Umzug.
Für die Verwaltung der Akten kann es Verwaltungsangestellte geben, deren Arbeitszeit darauf bemessen ist.
“Da die empfangende Schule, das Jugendamt oder sonst wer eine Schweigepflicht hat, dürfte auch der Datenschutz gewahrt sein. Es geht ja um das Beste für das Kind.”
Das sehe ich ebenso und fände es gut, wenn die Kooperation nicht durch unsinnige Vorgaben gehemmt würde.
Da stimme ich dir vollkommen zu! Für mich unverständlich, dass die weiterführenden Schulen wieder von vorne anfangen müssen. Was für eine Ressourcenverschwendung und was für ein Misstrauen den Lehrern, die die Schüler übernehmen, gegenüber. Wir sind doch alle in einem öffentlichen System unter dem Dach des Kulutsministeriums. Da ist der sg. Datenschutz übertrieben. Der bringt nur Sand ins Getriebe. Wie die weiterführenden Lehrer damit Missbrauch betreiben würden. Normalerweise sollte es dynamisch weitergehen, damit man dem Schüler auch wirklich helfen kann. Wenn man bei einem problematischen Schüler das Gefühl hat, dass sich etwas geändert hat, kann man ja neue Tests machen. Das veranlasse ich sogar manchmal, wenn ich einen aktualisierten Stand brauche.
@ Palim,
interessant. Ich sehe das auch so, dass “Verwaltungsangestellte” das übernehmen sollten. An anderer Stelle hier nannten Sie es aber vollkommen unrealistisch, als ich Sekretärinnen ins Spiel brachte, die vollbeschäftigt und am besten doppeltgesteckt an jede Schule gehören, um den Lehrern und Schulleitern jede Menge Bürokratie abnehmen zu können.
Dass Schülerakten vollständig weitergegeben werden, finde ich ebenso richtig, damit die nächste Schule sich ein Bild machen kann von den Stärken und Schwächen des Neulings. Dann bedarf es eben auch nicht des Bürokratiemonsters an Übergangsprotokollen und -berichten, denn es ist ja alles schon vorhanden.
* … alles schon vorhanden in gut geführten Schülerakten.
@sofawolf
Lassen Sie doch einfach mal die Unterstellungen sein.
Ich würde mir WÜNSCHEN, dass jede Schule vollzeitig (mindestens) eine Sekretärin hat, die VERWALTUNGSAUFGABEN tätigt, und dass die Arbeitszeit so bemessen ist, dass sie die anfallenden Aufgaben auch bewältigen kann. Dazu gehört m.E. eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und Vorgaben, an die sich jeder Schulträger halten muss, sowie eine entsprechende Kontrolle.
Aber es ist vollkommen unrealistisch zu erwarten, dass DERZEIT eine Sekretärin Anrufe hinsichtlich Nacharbeitszeiten tätigt, die Absprachen benötigen, Aufsichtspflichten tangieren sowie PÄDAGOGISCH zu begründen sind.
@ Palim,
dito (Unterstellungen).
Ich hatte Ihnen ja schon an der anderen Stelle zu dem Vorwurf geantwortet, dass das vollkommen unrealistisch sei. Das haben Sie womöglich nicht gelesen. Ok, passiert, kann Sie ja auch keiner zu zwingen.
Ich sehe aber an dieser Stelle schon wieder, dass Ihr Unrealismus-Vorwurf auf einer Falschauslegung / Falschdarstellung, mindestens aber Unachtsamkeit beruht, denn ich hatte ja gar nicht geschrieben, dass eine Sekretärin das von Ihnen Genannte tun solle. Sie soll diesbezüglich überhaupt niemanden selber anrufen müssen, schrieb ich. Man solle sich lediglich bei ihr erkundigen können, wo das Kind bleibt. Alles andere ist nicht mehr ihre Angelegenheit.
Es ist wirklich nervig, immer diese Fehlinterpretationen /Falschauslegungen richtigstellen zu müssen. 🙁
@sofawolf
Ja, jetzt erinnere ich mich.
Offenbar sind Sie ja mit der Diskussion darüber noch nicht fertig. (siehe andere Beiträge)
Egal ob der Anruf nun seitens der Sekretärin oder seitens der Eltern erfolgt, wird die Sekretärin mit pädagogischen Inhalten betraut oder in Konfliktgespräche eingebunden, die das Arbeiten in der Schule und die Zusammenarbeit mit den Eltern unnötig erschweren würden.
Und DAS lehne ich ab, weil ich es nicht als “Bürokratie” werte.
Das bedeutet aber nicht, dass ich generell ablehnen würde, eine Sekretärin für jeden Schultag in der Schule einzustellen.
Es ging an dieser Stelle um Akteneinsicht bzw. -weitergabe. Das beschränkt sich bisher darauf, dass die Sekretärin die geführten Akten an die entsprechenden Schulen weiterleitet.
Sollte es, wie xxx angeführt hat, Anträge auf Akteneinsicht von weiteren Behörden geben (können!), könnte die Sekretärin die Berechtigung prüfen und ggf. notwendige Dokumente heraussuchen und weiterleiten.
Gut.
Und eine Sekretärin kann auch sagen (müssen), dass wegen einer Nacharbeit interessierte und/oder aufgebrachte Eltern dazu bitte den anordnenden Fachlehrer / Klassenlehrer / Schulleiter befragen müsse, weil sie dazu nicht sagen könne (und auch nicht dürfe), denn das wäre wirklich nicht ihre Arbeit !
Wie oft sage ich zu Eltern, dass sie zu diesem Thema bitte mit dem entsprechenden Fachlehrer sprechen sollen. Ich will mich da gar nicht unbedingt einmischen. Ich kann nicht sagen, warum der Kollege das gemacht hat. Bestenfalls sage ich den Eltern, dass das sehr wohl möglich sei (ich denke gerade an unangekündigte Tests).
@xxx: Die Weitergabe von Förderplänen und Berichte über Lernentwicklungen halte ich auch für wichtig, nicht um den SuS eins auszuwischen, sondern um die Arbeit in der Grundschule gezielt weiter führen zu können. So geht wichtige Zeit verloren, in der die weiterführenden Schulen erst einmal herausfinden müssen, wo sie einzelne Schüler fördern sollten. Das wünschen sich die Gymnasialkollegen hier, wie in Kooperationsgesprächen herauskommt, aber wir dürfen aus der Grundschule nichts weitergeben.
@ Palim, an dieser Stellen stimme sogar ich zu. Dieser massive bürokratische Aufwand, um alles “gerichtsfest” zu machen, ist doch völlig unnötig, wenn die Eltern sowieso die freie Wahl haben und die freie Wahl muss man ihnen wohl heutzutage lassen, sonst rennen sie eh zum Anwalt.
An der späteren Schule kann und muss dann “ausgesiebt” werden aufgrund der konkreten Leistungen. So ist es ja jetzt vielfach auch schon. Schade, dass in Sachsen der Bildungsminister geschasst wurde, der die verbindliche “Schulempfehlung” für die Grundschullehrer abschaffen wollte.
*sogar ich Ihnen … 🙂
Kann man nicht auch bei Noten dazu anmerken was das Kind bereits konnte und was noch geübt werden muss
Auch hier bin ich bei Sofawolf!
Gerade die Kinder die Förderung nötig haben bleiben ohne, wenn die Eltern keine klare Rückmeldung bekommen. Lange, ausschließlich positiv gehaltene Texte werden höufig missverstanden. Das merken wir ab Klasse 3, wenn dann die Eltern plötzlich aus allen Wolken fallen, weil sie dachten ihre Kinder wären 1er Kandidaten. Ab Klasse 2 wollen die Kinder Noten, mein Sohn ist total enttäuscht wenn er wieder mal nur Smilies unter der Arbeit hat.
Bingo. Sehe ich auch so.
“Bei gleicher Leistungsfähigkeit der Kinder, erhalten Kinder von studierten Eltern noch immer deutlich häufiger eine gute Empfehlung als Kinder von Eltern, die nicht studiert haben.“
Darauf zu schließen, dass Grundschullehrer Akademikerkinder in der Empfehlung bevorzugen würden – was diese Aussage suggeriert – ist eine alte Mär. Auch in meiner Klasse gehen durchschnittlich mehr Kinder mit Eltern, die Abitur, Fachhochschulreife, mittlere Reife o.ä. haben, aufs Gymnasium. Das liegt aber daran, dass die Elternschicht wesentlich besser weiß, wie sie vom Babyalter an ihre Kinder fördern können und sich auch dafür einsetzen. Der Wunsch ist natürlich auch bei den anderen Eltern da – zumindest was die Realschule betrifft – aber sie wissen und wussten es kaum, was sie machen könnten bzw. konnten um dem Kind wirklich Bildung angedeihen zu lassen. Wenn ich die Schicksale und die Entwicklungsgeschichte mancher schwächerer Kinder anschaue, dann lässt sich da vieles erklären. Da muss man bei der Elternberatung bei Dingen ansetzen, die für andere Eltern selbstverständlich sind. Da gibt es Kinder, die haben z.B. zuhause noch nie im Leben ein Memory gespielt, da muss ich Eltern anhalten, doch einmal mit ihrem Kinder rauszugehen, Fahrradfahren oder schwimmen zu gehen oder es doch einmal in einem Verein anzumelden.
Dennoch ist der häusliche Hintergrund keine Einbahnstraße. Es gibt auch genug andere Beispiele. Aber dennoch ist der Trend in Richtung weiterführende Schulen wie ich ihn oben schrieb.
Ohne jede Grundschulempfehlung könnte es doch erst recht so sein, dass die Akademikerkinder aufs Gymnasium geschickt werden, selbst wenn ihre Leistungen eher mau sind. Worin soll denn die Gerechtigkeit bestehen? Gerechtigkeit würde doch voraussetzen, dass alle nach gleichen Kriterien behandelt werden, nicht dass das Ergebnis bei allen dasselbe ist. Das ist aber offenbar weder bei dem einen noch bei dem anderen System der Fall.
Gerechtigkeit gäbe es z.B. dann, wenn der Übergang von einigen Tests und Klausuren in Kombination abhängig gemacht würde, sozusagen ein Punkte-Bonus-Modell. Aber das will natürlich die GEW auf keinen Fall und andere vielleicht auch nicht.
Worin anders sollte eine Gerechtigkeit im Zusammenhang mit der Einschulung am Gymnasium bestehen, als dass diese Gerechtigkeit sich doch wohl nur darin auszudrücken vermag, dass man nach seiner erlernten Befähigung zur Erfüllung der gymnasialen Ansprüche, diesen dann auch gerecht werden kann.
Entweder man erreicht auf Grund seiner durch sein persönliches Umfeld bedingten günstigen Voraussetzungen, wie elterlicher Zuwendung sowie strukturierter schulischer Bildung dieses Ziel oder nicht, und somit ergeben sich eben auch andere Wege einer schulischen Bildung, die eben nicht den gymnasialen Ansprüchen gleichzusetzen sind.
Liebe Redaktion, wäre es nicht großartig gewesen, die Meinungen anderer Lehrerverbände in dem Artikel gleich mit zuverarbeiten?
PHILOLOGENVERBAND:
Finger sieht in Grundschulnoten angemessene Vorbereitung auf die weiterführenden Schulen
„Die Notenvergabe in den Grundschulklassen 3 und 4 ist pädagogisch sinnvoll!“ Mit dieser Einschätzung bringt sich der Philologenverband in die derzeitige Diskussion um Noten bzw. Notenfreiheit in der Grundschule ein. „Kinder dieser Altersstufe müssen behutsam an Leistungsmessung herangeführt werden. Diese ist ab Klasse 5 ohnehin eine Selbstverständlichkeit“, so der 1. Vorsitzende des Philologenverbands Schleswig-Holstein, Jens Finger. Es sei überdies erwiesen, dass die meisten Eltern der Dritt- und Viertklässler und auch die Schülerinnen und Schüler selber diese Form der Leistungsbewertung begrüßten, ja sogar forderten. „Noten sind eine bessere Orientierungshilfe als verbale Bewertungen“, ergänzte Finger.
Der Philologenverband sieht die Debatte – anders als die GEW – nicht als „überflüssige Diskussion“, vielmehr sei die Aufgeregtheit der Notengegner überflüssig. Die Einlassung des Kinderschutzbundes in dieser Frage sei „überprotektiv und alarmistisch“. so Jens Finger. Im Übrigen stehe es jeder Grundschule frei, nach einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz einen Antrag auf (weitere) Notenbefreiung in den Klassen 3 und 4 zu stellen.
Der Philologenverband begrüßt die Absicht der Bildungsministerin Karin Prien, Leistungselemente in der Grundschulpädagogik zu implementieren, genau wie die Rückkehr zur orthographisch korrekten Schreibschrift. Kinder, die sich an „Schreiben nach Gehör“ gewöhnt hätten, erlebten beim Wechsel an ein Gymnasium „nicht selten einen Kulturschock“, so Finger.
Wer keine Leistung abverlangen möchte, kann auch auf Noten verzichten.
@XXX
Ihr Satz bringt es auf den Punkt, denn mit den euphemistischen Beurteilungen können die meisten Schüler wirklich nichts anfangen.
Zum einen wegen der Länge der Ausführungen, zum anderen, weil sie den Inhalt der überlangen Beschreibungen überhaupt nicht kognitiv erfassen können, diese missdeuten, und so werden sie über die eigene Leistungsstärke im Unklaren gelassen. Dafür wird dann aber mit dem Beginn der Benotung das Entsetzen über die eigenen Schwächen als um so schlimmer empfunden.
“Wer keine Leistung abverlangen möchte, kann auch auf Noten verzichten.”
Der Umkehrschluss ist aber nicht: Wer auf Noten verzichtet, verlangt keine Leistung.
Das gelingt in den meisten BL in Klasse 1+2 und in vielen anderen Ländern über weit mehr Jahre.
Warum VERLANGE ich als Lehrkraft keine Leistung, nur weil ich das, was erbracht wird, hinterher durch eine andere Form der Beurteilung bewerte?
Wer spricht von generell “euphemistischer” Beurteilung, wenn unter der erbrachten Leistung die vorher für die Aufgabe genannten Kriterien klar beurteilt werden, z.B. in einem Raster?
Ich habe mich mit dem Kommentar eher auf die Position der GEW und ähnliche Lobbyverbände bezogen.
Ich habe mich auf die Beurteilungen in NRW bezogen, die in Form von Textbausteinen verfasst sind und nur positive Rückmeldungen beinhalten. Ab der dritten Klasse gibt es dann Noten, und da war das Erwachen für viele Schüler schon ziemlich erschreckend, weil durch die rein anlautorientierte Schreibung mit freiem Schreiben sehr große orthographische Defizite bestanden und nun sich eine starke Unsicherheit sich breit machte.
@IW
Sie vermischen mehrere Aspekte:
Das eine sind Noten vs. Beurteilungen.
Das zweite eine ganz bestimmte Form der Beurteilung, die vorschreibt, dass allein bestimmte Textbausteine zu nutzen sind und/oder allein positiv formulierte Rückmeldungen gegben werden dürfen.
Das dritte sind Rückmeldungen zu den Leistungen im Bereich Rechtschreibung, bei denen ich nicht weiß, ob sie in NRW als einzelnes Fach und Bewertung/ Note auf den Zeugnissen ausgewiesen werden.
Es ist ja offenbar so, dass es in SH als weiterführenden Schulen nur noch 2 Formen gibt: das Gymnasium und Gemeinschaftsschulen (mit und ohne Oberstufe).
Gemeinschaftsschulen müssen spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 Notenzeugnisse geben, zuvor gibt es Berichtszeugnisse oder Noten+verbaler Ergänzung.
Grundschulen können auch zurzeit Notenzeugnisse verteilen, sie können aber auf Beschluss der Schulkonferenz die Notenbefreiung beschließen (oder beantragen?)
Was würde sich also konkret ändern?
Nur die schriftliche Schulübergangsempfehlung am Ende von Klasse 4?
Welchen Zweck hat sie, wofür ist sie notwendig, hat sie Empfehlungscharakter oder Entscheidungskraft und welcher Aufwand soll dafür betrieben werden?