
Klaubert räumte ein, schon im Mai und nicht erst im Juni 2016 erfahren zu haben, dass die Familie Lauinger eine Prüfungsbefreiung für ihren Sohn beantragt habe. Sie sei von ihrem damaligen Büroleiter «mündlich, zwischen Tür und Angel» über den Fall informiert worden.
Klaubert betonte, dass sie sich keiner Falschaussage schuldig gemacht habe, weil ihre Vernehmung nicht abgeschlossen gewesen sei. Auch ein Rechtsgutachten der Landtagsverwaltung kommt zu diesem Ergebnis. Der CDU-Obmann im Ausschuss, Jörg Geibert, hatte sie der Falschaussage vor dem Gremium beschuldigt.
Justizminister Lauingers Sohn wollte einen Auslandsaufenthalt absolvieren und konnte deshalb an der Prüfung nicht teilnehmen, die für Thüringer Gymnasiasten vorgeschrieben ist, um in die nächste Klassenstufe versetzt zu werden. Seinem Vater wird vorgeworfen, dass er im Bildungsministerium intervenierte, eine Prüfungsbefreiung zu erreichen.
Auch nach der jüngsten Befragung Klauberts sowie weiterer Zeugen, bleiben Fragen offen: zum Beispiel, was genau es mit einem braunen Zettel auf sich hat, den Klaubert einem Abteilungsleiter des Bildungsministeriums im Juni 2016 überreicht haben soll. Darauf steht exakt die Formulierung, die später im Zeugnis von Lauingers Sohn auftauchte und mit der die prüfungsfreie Versetzung des Jugendlichen möglich wurde.
Den Zettel will der Abteilungsleiter nach eigenen Angaben bei einem Treffen mit Klaubert, dem Pressesprecher des Bildungsministeriums und dem persönlichen Referenten Lauingers, erhalten haben. Außer dem Abteilungsleiter kann sich aber keiner der vier Teilnehmer des Treffens an dieses Papier erinnern. Auch Klaubert sagte: «Ich habe daran überhaupt keine Erinnerung, überhaupt keine!» dpa
Nachwirkung der „Sohnemann-Affäre“ – CDU fordert Lauinger-Rücktritt