Droht den kleinen Schulen in Thüringen die Schließung?

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ERFURT. Das thüringische Schulministerium will laut Zeitungsberichten die Mindestgrößen für Schulen im Land neu definieren. Damit will Bildungsminister Helmut Holter will damit auch den Unterrichtsausfall in den Griff bekommen.

Im Kampf gegen den Unterrichtsausfall in Thüringen sind für das Bildungsministerium die bestehenden Schulgrößen nicht unantastbar. In einem größeren Lehrerkollegium lasse sich der Unterricht besser absichern, auch Vertretungen ließen sich leichter organisieren, erklärte Bildungsminister Helmut Holter (Linke). Schulen müssten stärker miteinander kooperieren, damit alle Schulstandorte erhalten bleiben könnten. Zeitungen der Funke-Mediengruppe hatten von Ministeriumsplanungen berichtet, wonach Grundschulen im ländlichen Raum künftig mindestens 80 Schüler haben sollen. In Städten soll diese Untergrenze bei 160 Schülern liegen.

Thüringen dem Unterrichtsausfall effektiver entgegentreten. Dazu sind offenbar auch Schulschließungen kein Tabu mehr. Foto: Jonas Rogowski / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Thüringen dem Unterrichtsausfall effektiver entgegentreten. Dazu sind offenbar auch Schulschließungen kein Tabu mehr. Foto: Jonas Rogowski / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Den Zeitungen zufolge will das Kabinett am 22. Mai darüber entscheiden. Regelschulen müssten demnach von mindestens 242 Schülern besucht werden, Gemeinschafts- und Gesamtschulen von 264. Für Gymnasien liegt die Mindestschülerzahl bei 576. Die Zahlen lägen deutlich über früheren Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums, hieß es.

Eine als „vertraulich“ gekennzeichnete Rechtsverordnung mit ähnlichen Zahlen hatte bereits 2016 für Aufregung in dem Bundesland gesorgt. Darin war untern anderem eine Mindestgröße von 120 Schülern für Grundschulen in Städten vorgeschlagen worden.

Das Ministerium verwies darauf, dass die Kriterien durch Schulkooperationen nachgewiesen werden könnten, um den Unterricht zu gewährleisten. Dafür wolle das Land eine angemessene Frist einräumen. Die entsprechende Regelung solle im August 2021 in Kraft treten. (dpa)

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