KÖLN/DÜSSELDORF. Fällt ein Azubi durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung, ist die Ausbildung nicht sofort gescheitert. Denn Lehrlinge können die Prüfung zweimal wiederholen, erklärt das Portal «Stark für Ausbildung».
Das Ausbildungsverhältnis besteht dann auf Wunsch des Azubis jeweils bis zum nächsten Prüfungstermin in sechs oder zwölf Monaten weiter. Erst wenn alle drei Versuche scheitern, endet die Ausbildung ohne Abschluss.
Ist abzusehen, dass jemand Probleme mit der Prüfung bekommt, können Betrieb und Azubi die Verlängerung der Lehre auch schon vorher vereinbaren. Die Ausbildung dauert dann sechs oder zwölf Monate länger, und der Lehrling tritt erst zum nächsten oder übernächsten Termin zur Prüfung an.
Um die Chancen zu erhöhen, können Betrieb und Azubi zudem Hilfsangebote wie die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) beantragen. Das ist eine Art Nachhilfeunterricht, die Kosten dafür trägt die Agentur für Arbeit. dpa
Azubis sind unzufrieden mit ihren Berufsschulen – DGB fordert zeitgemäße Ausstattung