Laschet: Unterrichtsausfall wird ab August «schulscharf» gemessen – VBE: Sinnlos

16

Ab August soll an jeder einzelnen Schule Nordrhein-Westfalens eine digitale Erfassung des Unterrichtsausfalls möglich sein. Das kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nun an. Derzeit werde an einem Messsystem gearbeitet. Die CDU/FDP-Regierung will damit ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag erfüllen. „Wir brauchen keine weiteren Bestandsaufnahmen, sondern ausreichend Personal. Wir brauchen echte Maßnahmen und nicht nur das Abhaken des Koalitionsvertrages”, erklärte hingegen Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW.

Die GEW warnt ihn vor einem Rückfall in die Rütters-Politik: Wahlsieger Armin Laschet. Foto: Christliches Medienmagazin pro / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

Laschet möchte es anders machen, als SPD und Grüne. Foto: Christliches Medienmagazin pro / Wikimedia Commons (CC BY 2.0)In den Regierungsjahren von SPD und Grünen hatte es nur stichprobenartige Erhebungen in größeren Abständen gegeben. Demnach war der Unterrichtsausfall im Schuljahr 2014/15 mit nur 1,7 Prozent beziffert worden. Dies war von Vielen bezweifelt worden. Derzeit wird der Unterrichtsausfall übergangsweise in einem rollierenden Verfahren gemessen, das nach Angaben des Schulministeriums zwar bereits alle rund 4.600 öffentlichen Schulen einschließt, allerdings nur jeweils zehn Tage erfasst. Jetzt sollen für die Erfassung des Unterrichtsausfalls eigens 183 Stellen neu besetzt werden.

“Großer Verwaltungsaufwand”

Der VBE lehnt die verschärfte Erfassung des Unterrichtsaufalls strikt ab. Stefan Behlau erklärte mit Blick auf eine jüngst von dem Verband veröffentlichte Umfrage: „88 Prozent der Schulleitungen klagen insbesondere über den hohen Verwaltungsaufwand. Die geplante Erfassung verstärkt nur den ohnehin zu großen Verwaltungsaufwand der Schulen. Das Problem ist der Lehrermangel und nicht das Messsystem des Unterrichtsausfalls.“ Der VBE erwarte statt mehr Bürokratie “eine Ankündigung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit, um langfristig für genügend Lehrkräfte zu sorgen.”

Nordrhein-Westfalen ist vom bundesweiten Lehrermangel insbesondere an Grundschulen mit am stärksten betroffen. Die Lehrerverbände fordern “A13 für alle”, also für Grundschullehrer eine Angleichung der Bezüge an Sekundarstufe-II-Lehrer, um das Lehramt für die Primarstufe attraktiver zu machen. News4teachers / mit Material der dpa

Schülervertreter und Landesregierung streiten über 16.480 Stunden Unterrichtsausfall

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

16 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
sofawolf
6 Jahre zuvor

“„Wir brauchen keine weiteren Bestandsaufnahmen, sondern ausreichend Personal. Wir brauchen echte Maßnahmen und nicht nur das Abhaken des Koalitionsvertrages”, erklärte hingegen Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW.”

Das finde ich auch. Vor allem scheint mir einen sogenannte “Vertretungsreserve” wichtig bzw. die Personalausstattung der Schulen mit z.B. 105%. Wenn mal keiner fehlt, können diese “überschüssigen Stunden” ja gerne für die individuelle Förderung eingesetzt werden.

Palim
6 Jahre zuvor

Vor allem braucht es Erhebungen mit transparenten Kriterien und kein Gemauschel mit Stunden und Streichung von Förderungen u.a., bis die Statisktik stimmt.
Ändert man jedes mal das Verfahren, kommt man immer wieder zu neuen und noch schöneren Zahlen ohne etwas Verbessern zu müssen.

Bald zählen wir jedes interaktive Whiteboard, auf das ein Lehrfilm gespielt werden kann, mit zur Unterrichtsversorgung, da ja dann 2 LuL in der Klasse präsent sind… und schon haben wir eine Versorgung von 150%!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Kriterien müssen nicht nur transparent sein, sie müssen auch die Fakten korrekt wiederspiegeln oder zumindest alles auflisten:

Stunden nach Plan – Stunden im gleichen Fach von jemand anderes – Stunden im anderen Fach von jemand anderes – Reine Aufsicht – Doppelaufsicht (Lehrer schaut während des eigenen Unterrichts zwischendurch in der Klasse ohne Lehrer vorbei) – Entfall

Natürlich aufgeschlüsselt nach Jahrgangsstufen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

– Stunden, die durch “pädagogische MitarbeiterInnen” (unterschiedlicher Qualifikation) beaufsichtigt werden
– Stunden, die durch Vertretungskräfte (unterschiedlicher Qualifikation) gehalten werden

– Stunden, die nach Erlasslage in den Schulen erteilt werden müssten, aber durch Verordnungen oder auf Grund von Lehrermangel ersatzlos gestrichen werden

Susanne
6 Jahre zuvor

Da Frage ich mich ob hierbei auch Stunden vorkommen, in denen irgendwelche Lehrer fachfremd als Vertretungskragt reingesetzt werden und oftmals defacto gar nicht das Fach unterrichten, welches eigentlich auf dem Stundenplan steht.
Sondern eher einen Film schauen, Mandalas ausmalen lassen oder die Schüler anderweitig beschäftigen.
Das zählt natürlich nocht als Unterrichtsausfall.
Hauptsache dir Schüler sind beschäftig und diese Vaertretungsstunden tauchen nicht in der Statistik auf.
Ob das sinnvoll ist?!

Cavalieri
6 Jahre zuvor

Zu Zeiten der Regierung Kraft gab es zwei Berechnungsverfahren für den Unterrichtsausfall, eins von der Regierung und eins von der Opposition. Die Regierung zählte nur die Stunden, die komplett ausfielen (die Kinder wurden nach Hause geschickt oder sich selbst überlassen), die Opposition auch die Stunden, in denen Fachunterricht als solcher ausfiel und die Kinder vertretungswiese irgendwie anderweitig beschäftigt wurden. Nun ist die damalige Opposition inzwischen die Regierung. Man darf gespannt sein.

dickebank
6 Jahre zuvor

Der Armin kann doch nur erfassen, was an täglichem Vertretungsaufwand entsteht, der durch Abwesenheit von Lehrkräften – egal aus welchem Grund – verursacht wird.
Die Kürzungen der Stundentafel zu Beginn des Schuljahres, die der Tatsache geschuldet sind, dass Schulen im besten Fall zu 94% mit Lehrkräften versorgt worden sind, bleibt weiterhin außen vor.
Wenn Schulleitungen clever sind, streichen sie in allen JAhrgängen circa 3 bis 4 Wochenstunden. DAs so akquierierte Personal wird dann für Dauervertretungen eingesetzt, die ja ebenfalls nicht zu den adhoc-Vertretungen gerechnet werden.
So wie ich es verstehe, sollen nämlich nur die in den Vertretungsplänen erfassten Vertretungsstunden weitergemeldet werden. Potemkin lässt grüßen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Mit anderen Worten hat die ganze Aktion mehr Symbolcharakter als ernsthafte Konsequenzen. Man muss nur hoffen, dass das ganze nicht zu viel Extraarbeit für das Vertretungsplanteam wird.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Natürlich erfordert die Erfassung der Daten einen Mehraufwand. DAzu sollte doch laut Koalitionsvereinbarung sogar zusätzliches Personal eingestellt werden. Auch wenn viele Schulen – vor allem größere – bei der Stundenplanung auf UNTIS zurück greifen, so ist diese Software mitnichten verbindlicher Standard. Es gibt Schulen, die auf andere Software zurückgreiefnund ebenfalls viele kleinere Systeme, die dei stundenplanung analog umsetzen.

Solange es keone gemeinsame Softwarelösung gibt, wird es auch keine automatisierte Auswertung der vertretungspläne geben können. Ein gelungenes Beispiel für Bürokratieabbau ist dieser Vorstoß von Laschet/Gebauer also auf gar keinen Fall. Die Erkenntniss, dass viele Stunden wegen nicht besetzter oder nicht zu besetzender Planstellen gestrichen oder vertreten werden müssen, kann ich auch ohne detailliertere Angaben machen.

Auch wenn es Flexmittel in NRW gibt, um Ausfälle während der Elternzeit zu kompensieren, für die Mutterschutzzeit gibt es keine Vertretung und wenn die Pappis zwei/drei Monate in Elternzeit gehen, gibt es niemanden, der für eine so kurze Zeit eine Vertretungsstelle annimmt. Bei längeren Krankenhausaufenthalten, Kuren oder Reha-Maßnahmen sieht es doch nicht anders aus …

Und nebenbei, welche Schule hat denn 100% ihrer Planstellen überhaupt besetzt?

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

“Und nebenbei, welche Schule hat denn 100% ihrer Planstellen überhaupt besetzt?”
DAS wäre dann mal eine Erhebung wert.
Aber dann werden eben im kommen SJ keine Planstellen mehr genehmigt … und schon stimmen die Zahlen wieder und die Aussage “ALLE Planstellen konnten besetzt werden” wird zu lesen sein.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Doch, die Planstellen werden genehmigt, sie müssen aber von den Schulen, die ja eigenständig sind, ausgeschrieben werden.
Es gibt dann ggf. sogar Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Stellen und die bewerber werden dann auch eingeladen. Die Auswahlkommission stellt ein Ranking der Kandidaten auf und die Stelle wird dem Erstplazierten angeboten. Sagt der ab, dem Zweiten usw.
Am Ende läuft die Stelle leer, weil keiner sie annimmt.
Ausgeschrieben darf aber erst, wenn keine “Altlasten” zu versorgen sind.
Und da zur Zeit mehr Stellen angeboten werden als Kandidaten auf dem Markt sind, bleiben viele Stellen unbesetzt – vor allem in den MAngelfächern.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Mangelfächer? Sowas wie Deutsch-Grundschule oder Mathe-Grundschule?
Man darf gespannt sein… wie die SuS sich nach den Sommerferien dann allein beschäftigen – ohne Lehrkraft. Das ist dann vermutlich der hier viel zitierte eigenständige, selbstentdeckende … Unterricht.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Kann man Grundschule ohne Deutsch und ohne Mathe studieren? Finde ich sehr seltsam.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Konnte man zwischenzeitlich in manchen BL, ja.
Hinzu kommen LuL aus der SekI, die an die GS abgeordnet oder versetzt werden und keines dieser Fächer haben.

Inzwischen geht es in Nds. nicht mehr, in anderen BL ohnehin nur mit einem oder beiden Fächern.

Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass die Besetzung von Grundschulstellen nicht gewährleistet ist und man nicht länger davon sprechen kann, dass nur Mangelfächer nicht genügend LuL haben, wie es auch gerne immer wieder von Politikern behauptet wird.
Es fehlen so viele Grundschulkräfte, dass die Schulen ihre Klassenleitungen und Hauptfächer nicht grundständig besetzen können.
Es fehlen so viele FöS-Lehrkräfte, dass weder in Förderschulen noch in der ohnehin viel zu gering bedachten Inklusion die Versorgung entsprechend der Erlasse gewährleistet werden kann.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@xxx – Durch das Lehramt GHR war dies möglich. Diejenigen, die den Schwerpunkt Primarstufe hatten mussten dann im Vorbereitungsdienst Schwerpunktdidaktil Mathe oder Deutsch für GS nachholen.

Ich selbst – Lehramt GHR(HRGe) – habe als Seiteneinsteiger/Anerkenner eben Grundlagendidaktik in Mathe für Grundschulen einschließlich eines Grundschulpraktikums (Kurzzeit) nachholen bzw. absolvieren müssen. Die bestandene (zusätzliche) Prüfung war bindende Voraussetzung um zur zweiten Staatsprüfung zugelassen zu werden. Ebenfalls mussten die Grundlagen der “Erziehungswissenschaften” durch Prüfung nachgewiesen werden.

(Die Anführungszeichen bei Erziehungswissenschaften haben wertenden Charakter.)

Lunalo
6 Jahre zuvor

Nein, kann man nicht. Aber egal ob Mathe oder Deutsch, die Stellen werden nicht besetzt. Es sind einfach keine Grundschullehrer mehr da. Wir suchen seit drei Jahren, durch Pensionierungen fehlen uns mittlerweile eigentlich schon 3 Lehrkräfte (volles Kollegium =8!), mit Ach und Krach durfte bei uns eine Stelle ausgeschrieben werden und selbst die wird vermutlich nicht besetzt werden. Wie wir das schaffen? Eine Vollzeitabordnung (glücklicherweise von einer Grundschule), etliche Abordnungen vom Gymasium, eine Klasse ohne Klassenleitung, keinerlei Förderstunden mehr. Wie das im nächsten Schuljahr aussieht, weiß keiner…