MAINZ. Anders als Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) hält der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) eigenen Rechtskundeunterricht für Flüchtlingskinder an Schulen nicht für nötig. Mit Blick auf derartige Kurse an Volkshochschulen für Asylbewerber teilte er in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU mit: «Eine Ausweitung des Projekts durch die Justiz auf den Schulunterricht ist nicht geplant.» Denn an den rheinland-pfälzischen Schulen gebe es schon längst Rechtsunterricht im Rahmen von verschiedenen Fächern.
Bouffier hatte im April die Einrichtung sogenannter Rechtsstaatsklassen an Hessens Schulen für Flüchtlingskinder angekündigt – für die Vermittlung von Deutschlands Sprache, Rechtssystem und Werteordnung. Der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionschef Christian Baldauf begrüßte dies.
Laut Minister Mertin gab es seit Dezember 2015 in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Projekts «Unsere Werte gemeinsam leben» insgesamt 28 Rechtskundekurse für Asylbewerber an 14 Volkshochschulen.
Der allgemeine Rechtsunterricht in Schulen wird laut Mertin etwa in Sozialkunde und Gesellschaftslehre in den Klassenstufen 9 und 10 erteilt. Aber auch in anderen Fächern sei eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen möglich. Die seit dem Jahr 2000 aufgelegte Heftreihe «Recht im Unterricht» biete Lehrern praxisnahe Anregungen.
Das Bildungsministerium erfasst Flüchtlingskinder statistisch nicht als eigene Gruppe. Mit Blick auf den Stichtag 12. März teilte es auf Anfrage mit: «Über alle Sprachfördermaßnahmen an allen Schulen hinweg wurden 26.256 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Förderbedarf in der deutschen Sprache zusätzlich gefördert.» dpa