HANNOVER. Angesichts einer „offenkundig rechtswidrigen Verweigerung von Anrechnungsstunden für Oberstudienräte zum Ausgleich für den mit ihren Funktionsaufgaben verbundenen hohen Zeitaufwand“ hat der Philologenverband Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) vorgeworfen, seinen Fürsorgepflichten gegenüber Lehrkräften nicht nachzukommen. „Nachdem politische Gespräche völlig ergebnislos verlaufen sind und Minister Tonne und sein Haus in ihrer unverständlichen Verweigerungshaltung verharren, beschreiten wir nun erneut den Klageweg“, kündigte der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Horst Audritz, an.
Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig sei jetzt im Rechtsschutz des Philologenverbandes die erste Klage einer A14-Lehrkraft gegen das Land Niedersachsen durch den bundesweit renommierten Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis (Humboldt-Uni Berlin) eingereicht worden. Weitere Klagen von mehr als 150 klagewilligen Lehrkräfte würden in den nächsten Tagen auch an anderen Gerichtsstandorten folgen.
Wie ein bei Battis durch den Philologenverband eingeholtes Rechtsgutachten ergebe, verstoße die derzeitige Praxis des Landes, Oberstudienräten an Gymnasien für ihre umfangreichen zusätzlichen Aufgaben einen zeitlichen Ausgleich zu verweigern, sowohl gegen die Fürsorgepflicht aus Art. 33 Abs. 5 GG als auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. „Mitglieder der Schulleitung, die beispielsweise den Stundenplan erstellen oder die Oberstufe und das Abitur organisieren, Schulleiter und ihre Stellvertreter erhalten selbstverständlich und richtigerweise zur Erledigung ihrer zusätzlichen umfangreichen Aufgaben Anrechnungsstunden – nur den Oberstudienräten an Gymnasien verweigert das Kultusministerium ausdrücklich diesen erforderlichen zeitlichen Ausgleich“, kritisierte Audritz.
Täglich ein Vertretungsplan
So klage beispielsweise eine Lehrkraft, die mit der Erstellung des täglichen Vertretungsplanes befasst sei, ohne einen angemessenen zeitlichen Ausgleich zu erhalten. Andere klagende Oberstudienräte hätten mit der zeitaufwändigen Organisation der Ganztagsschule oder mit Fachbereichsleitungen ebenfalls umfassende Funktionsaufgaben zu erfüllen, für die das Kultusministerium an anderen Schulformen Anrechnungsstunden zur Verfügung stelle, nicht jedoch am Gymnasium. „Wir sind aufgrund des eindeutigen Gutachtens von Prof. Battis und angesichts der nachweisbar hohen zeitlichen Belastungen dieser Lehrkräfte fest davon überzeugt, dass wir vor Gericht gegen das Land erneut erfolgreich sein werden und die rechtswidrige Praxis im Umgang mit den Gymnasiallehrern, die als Oberstudienräte umfangreiche Funktionsaufgaben zu erfüllen haben, beenden können“, unterstrich Audritz.
„Es ist mit Blick auf die objektivierbaren Aussagen des Gutachtens sowie des fachlichen Sachverstandes, den wir beim Kultusminister als Dienstherren eigentlich voraussetzen, völlig unverständlich, dass es zu dieser Klagewelle gegen das Land kommen muss“, betonte Audritz. Die Art und Weise, wie im Vorfeld versucht worden sei, den Klagegegenstand kleinzureden und den Klagen die Erfolgsaussichten abzusprechen, sei schwer nachvollziehbar und umso unverständlicher, als der Philologenverband schon einmal zur Lehrerarbeitszeit erfolgreich gegen das Land geklagt habe, als das Land im Jahr 2014 ebenfalls gegen jegliche rechtliche Vernunft versucht habe, die Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrer zu erhöhen. „Im Umgang mit den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere an unseren Gymnasien zeigt sich das Kultusministerium leider unverbesserlich und agiert an den rechtlichen Realitäten mit bemerkenswerter Nonchalance vorbei. Dabei sollte doch den Verantwortlichen die juristische Bauchlandung vom Juni 2015 vor dem OVG Lüneburg noch in lebhafter Erinnerung sein“, so Audritz (News4teachers berichtete). News4teachers
Hitzige Debatte auch auf der Facebook-Seite von News4teachers:
Das ist gut so. Die Politik muss sich was anderes überlegen, um die leeren Lehrerstellen zu besetzen.
Mehr Seiteneinsteiger und vorübergehende Kürzung der Stundentafel, schlage ich vor.
Solche Aktionen sind erheblich schlauer als die Klagen der GEW!
Ah ja, der Philologenverband… ja sicher, da wird man unbedingt was machen müssen, sind ja auch krass unterbezahlt die Kollegen mit A14 ,-) (Ironiemodus aus)!
Als ich mich (mit einer Entlohnung nach TVL E10 als “Quereinsteiger” (Ja, so sieht mich das Land Niedersachsen trotz des akademischen Grades “Diplomlehrer” (für Polytechnik)), für die Stelle eines Fachbereichsleiters AWT bewerben wollte, hieß es zunächst von der Schulleitung “Das können Sie nicht…!”, als das Ministerium dann sagte, natürlich, schließlich wurden sie als Einfachlehrer für Technik anerkannt (Bemerkung: der stets 4-6 NTW -Fächer unterrichtet), kam gleich eine weitere Bemerkung hinzu: “Aber sie sind Angestellter, die 150 Euro Zulage eines Beamten bekommen Sie dann leider nicht!”
Doch wer glaubt irgendjemand der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen, angefangen vom Schul- über Bezirks- bis Hauptpersonalrat und einschließlich der scheinheiligen Gewerkschaft GEW setzt sich ernsthaft für einen ein, sei vom Gegenteil belehrt!
Als Angestellter ist und bleicht man der Ar… in diesem überkommenden System und scheinbar keinen interessiert‘s!
Ich suche nun ähnlich Betroffene und Verbündete für eine rechtlich längst überfällige Gegenwehr, wer interessiert ist, kann mal überlegen, wie man eine info an angestellte-lehrer in Deutschland mailen kann,-)