Niedersachsen kommt bei der Lehrersuche voran – drohen trotzdem wieder Abordnungen?

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HANNOVER. Die Sommerferien haben begonnen und noch wissen etliche Schulen nicht, mit wie vielen Lehrern sie im kommenden Schuljahr rechnen können. Das Land aber kommt bei den Einstellungen dringend benötigter neuer Lehrer voran. Werden wieder Abordnungen nötig?

Tonne zeigt sich optimistisch.     Foto: Foto-AG Melle, derivative work Lämpel  / Wikimedia Commons / CC BY 3.0

Bei der Suche nach dringend benötigten neuen Lehrern kommt Niedersachsen voran, zum Start der Sommerferien aber gibt es weiter unbesetzte Stellen. Von den 2.000 ausgeschriebenen Stellen seien inzwischen 1.666 besetzt, weitere kämen ständig hinzu, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) im Gespräch. «Es werden weiterhin Stellen besetzt, das wird den ganzen Monat Juli weitergehen.» Dabei würden Bewerber nicht ungesehen eingestellt, jeder Einzelfall werde geprüft, unter anderem auf die qualitativen Voraussetzungen hin. «Wir sehen schon, da ist Bewegung drin, das ist sehr gut.» Die meisten Bewerber kämen frisch aus Studium und Referendariat.

Der Umfang nötiger Abordnungen von Gymnasiallehrern an Grundschulen, wo der Lehrermangel besonders zu spüren ist, lasse sich angesichts der laufenden Einstellungen noch nicht beziffern, sagte Tonne. Erst im August lasse sich das halbwegs präzise benennen, auch wenn er verstehe, dass die betroffenen Schulen gerne möglichst schnell Klarheit haben wollen. «Verlässlich zeigt sich das erst in den nächsten sechs, sieben Wochen.» Abordnungen sollten nicht überflüssigerweise ins Auge gefasst werden. Die verschiedenen Regionen des Landes seien unterschiedlich stark betroffen. Zum Start des abgelaufenen Schuljahrs hatte es um teils kurzfristig verfügte Abordnungen viel Diskussionen gegeben.

Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte beklagte insbesondere einen Mangel an Fachlehrern. «Die bereits jetzt bestehende schlechte Unterrichtsversorgung muss an vielen Schulen in Niedersachsen auch im neuen Schuljahr ab August fortgeschrieben werden, wenn nicht noch ein Wunder geschehen wird», sagte der VNL-Landesvorsitzende Torsten Neumann. «An Wunder glaubt aber derzeit nur unser Kultusminister.» Viele Schulen wüssten noch nicht, wie sie die Unterrichtsversorgung im neuen Schuljahr sicherstellen sollten. dpa

Eltern fordern: Keine Abordnung von Gymnasiallehrern an Grundschulen

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Max
5 Jahre zuvor

Unsere Realschule bekommt 22 Stunden vom Gymnasium und wir wiederum müssen 17 Stunden (eigene Kräfte) an eine Hauptschule abordnen. Das ist kein Einzelfall und mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären. Läuft sag ich da nur…

Max
5 Jahre zuvor

Unsere Realschule erhält 22 Stunden vom Gymnasium, verteilt auf drei Kräfte. Gleichzeitig ordnen wir zwei eigene Kollegen mit jeweils 8 Stunden ab an eine Hauptschule ab. Das soll man mal jemandem mit gesundem Menschenverstand erklären… Tolle Arbeit unserer Behörden

Palim
5 Jahre zuvor

Die Sprachförderung vor der Einschulung wurde ersatzlos gestrichen, diese Lehrerstunden sind nun mit im System.
Zusatzbedarfe wurden zusammengestrichen oder auch ersatzlos gestrichen. Diese Lehrerstunden sind nun mit im System.
Die Inklusion läuft mit minimaler Versorgung, 2 Std. pro Klasse pro Woche in Grundschulen, die aufgrund des Lehrermangels meist nicht in den Schulen ankommen.
Die kurzfristige Vertretung in Grundschulen läuft seit vielen Jahren über pädagogische Mitarbeiter mit Stundenkontingent, bei Vorbereitung der Stunden durch die Lehrkräfte der Schulen.

6 Wochen vor Schuljahresbeginn sind dennoch hunderte Stellen offen. Abordnungen wurden zum Teil bereits geregelt, zum Teil wartet man offenbar noch darauf, dass die ausgeschriebenen Stellen besetzt werden können.
Danach beginnt eine neue Abordnungswelle oder die Suche nach Vertretungskräften (mdst. Bachelor in einem Fach), die dann befristet Unterricht übernehmen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Liebe Palim,

Sie meckern vollkommen zurecht erneut über die katastrophalen Zustände bei der Inklusion an Grundschulen. Ausnahmslos alle davon mittelbar oder unmittelbar betroffenen Menschen (Schüler, Lehrer, Eltern) haben darunter zu leiden. Sie gehen sicherlich davon aus, dass das an den weiterführenden inkludierenden Schulen ähnlich ist. Wieso fordern Sie dann so nachdrücklich, dass die noch nicht inkludierten Gymnasien auf dieselbe Art Inklusion betreiben sollen? Wenn es an den Gymnasien noch keine Sozialarbeiter gibt, dann befürchte ich dort eine noch schlechtere Inklusion, weil an einem Tag wirklich unbeschulbare Kinder nicht von den Sozialarbeitern beaufsichtigt und beruhigt werden können.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das, was sie als „meckern“ bewerten, ist meine Darstellung der tatsächlichen Situation in den Schulen, die dem Hoffen des Ministers entgegen steht und die der Öffentlichkeit gar nicht bewusst ist. Ausgebildete Lehrkräfte haben kein „L“ auf die Stirn tätowiert und sind von nicht ausgebildeten Vertretungen für Eltern zu nächst nicht zu unterscheiden. Unterricht „entfällt“ nicht sichtbar, da ja stets eine erwachsene Person vor der Klasse steht.

Ich habe für die Gymnasien gar nichts gefordert, mich aber dazu geäußert, was zur Bewertung der Sachlage gehört. Um die Bedingungen und um die Pädagogik ging es dabei gar nicht. Das kritisiere ich im übrigen seit längerem in Bezug auf die Inklusion, dass es das Recht auf Inklusion gibt und damit die Pflicht für die Lehrkräfte, die Bedingungen aber ohnehin unzureichend sind und dafür offenbar keinerlei Rechte und Pflichten bestehen. Eltern können die zusätzlichen Stunden nicht einklagen, da die Erlasse stets so geschrieben sind, dass die Stunden der Schule allgemein zur Verfügung gestellt werden.
Gerade die nicht kommunizierten Voraussetzungen und Bedingungen schaffen zusätzlichen Unmut bei allen Beteiligten.

Im übrigen ist es in Nds. so, dass es ab der 5. Klasse laut Erlass pro-Kopf-Stunden für die Schüler mit Förderbedarf gibt, wobei auch diese vermutlich nicht in den weiterführenden Schulen ankommen. Wie es in Bremen ist, weiß ich nicht. In Nds. könntrn somit 5 GE-Schüler in einer Klasse 25 zusätzliche Stunden erhalten.

Tatsächlich gibt es an den anderen Schulen auch keine Sozialarbeiter und wenn, sind diese nicht für die inklusive Ausrichtung des Unterrichts zuständig.

Bei dem Urteil in Bremen geht es um das Schulrecht und nicht um den Willen der Lehrkräfte, nicht um Bedingungen, Personalschlüssel oder gar Pädagogik.