Nürnberger Schüler besuchen von Verfassungsschutz beobachtete Moschee

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NÜRNBERG. Dass Schüler sich neben christlichen Kirchen auch Synagogen und Moscheen anschauen, steht auf dem Lehrplan und wird vom Kultusministerium begrüßt. Vom Verfassungsschutz beobachtete Gebetshäuser sollen jedoch nicht besucht werden – eigentlich.

Interreligiöser Austausch will gut vorbereitet sein.                                                Foto: David Evers / flickr / CC BY 2.0

Nürnberger Schüler haben im Rahmen des Unterrichts eine vom Verfassungsschutz beobachtete Moschee besucht. «Der Schule war nicht klar, dass diese Moschee im Blick des Verfassungsschutzes steht», sagte die Leiterin der Peter-Vischer-Schule, Sandra Bergmann. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet. Die Rektorin betonte, dass der Moschee-Besuch der etwa 25 Gymnasiasten pädagogisch vor- und nachbereitet wurde. «Es wurde dort auch zu keinem Zeitpunkt gebetet und die Schüler wurden nicht allein gelassen. Die Lehrer waren immer dabei.» Bei dem Besuch seien auch keine Aussagen gefallen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, sagte Bergmann.

Das Kultusministerium prüft den Fall nach Angaben einer Sprecherin. Über die Schulaufsicht würden Schulen angehalten, keine Moscheen zu besuchen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Bereits im Jahr 2009 hatten Schulen jedoch Gebetsräume von solchen islamischen Gemeinschaften besucht. Darauf reagierte das Ministerium mit einem Schreiben an die Schulaufsicht. Seitdem seien nur noch «sehr wenige Einzelfälle» aufgetreten.

Dass Schüler im Rahmen des Ethik- oder Religionsunterrichts eine Moschee besuchen, sei «grundsätzlich zu begrüßen», sagte die Sprecherin. Über die Schulaufsicht berate das Kultusministerium die Schulen auch bei der Wahl einer Moschee.

Sie verstehe die Aufregung um den Moschee-Besuch gut, sagte Bergmann. «Es ist aber ein bisschen schade, dass der Grundgedanke des interreligiösen Dialogs dabei ein wenig ins Hintertreffen gerät.» Künftig werde sie sich vor jedem solchen Besuch «genau informieren».

Die Gruppe aus Ethik- und Religionsschülern sei bereits am 8. Mai in dem Gotteshaus gewesen. Solche Besuche stünden auf dem Lehrplan der 7. Klasse. Dabei sollten den Schülern der Islam und die Abläufe in einem muslimischen Gebetshaus nähergebracht werden.

Die von den Schülern besuchte Moschee gehört zur «Islamischen Gemeinde Nürnberg» (IGN), die der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) nahesteht. «Die Bestrebungen der IGD richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland», heißt es im Verfassungsschutzbericht. dpa

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Cavalieri
5 Jahre zuvor

„«Die Bestrebungen der IGD richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland», heißt es im Verfassungsschutzbericht.“
Hier schreibt die Friedrich-Ebert-Stiftung was zur IGD (und anderen Organisationen):
https://www.fes.de/fulltext/asfo/00803008.htm#E11E7
Man erfährt nebenbei, dass sie was mit dem Islamischen Zentrum in München zu tun hat und seit 1981 eine staatlich anerkannte (!) islamische Grundschule betreibt. Ziemlich obskur das ganze. Aber der Islam gehört doch zu Deutschland, so sagen einige Autoritäten (nur die AfD widerspricht voller NIedertracht). Ich glaube, man hat uns nie gesagt, WELCHER Islam zu Deutschland gehören könnte und welcher definitiv nicht. DEN Islam gibt’s doch sowieso nicht (heißt es überall), also wie kann etwas zu Deutschland gehören, das es gar nicht gibt?
Nebenbei: Zu DITIB heißt es in dem Link:
„Dabei handelt es sich um eine direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellte Behörde …“ Na bravo.