BREMEN. Das Bremer Verwaltungsgericht befasst sich am Mittwoch (10.00 Uhr) mit der Klage einer Schulleiterin, die sich gegen die Einrichtung eines Inklusionsklassenverbandes an ihrem Gymnasium wehrt (News4teachers berichtete).

Aus ihrer Sicht ist die Anordnung der Schulbehörde rechtswidrig, da ein solches Unterrichtsmodell weder den Bedürfnissen der zu fördernden Schüler noch denen der regulären Schüler gerecht werden könne. In dem Klassenverband hätten zum Schuljahr 2018/2019 am Gymnasium Horn bei einem Anteil von 19 regulären Schülern 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf inklusiv unterrichtet werden sollen. Die Elternschaft des Gymnasiums Horn unterstützt die Schulleiterin mehrheitlich und fordert mindestens ein Jahr Aufschub für die Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (W+E). Die Stadt Bremen hält die Klage für unrechtmäßig. dpa
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