Prozessauftakt: Schulleiterin klagt gegen Inklusion

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BREMEN. Das Bremer Verwaltungsgericht befasst sich am Mittwoch (10.00 Uhr) mit der Klage einer Schulleiterin, die sich gegen die Einrichtung eines Inklusionsklassenverbandes an ihrem Gymnasium wehrt (News4teachers berichtete). 

Man darf davon ausgehen: Das Land Berlin wird in Revision gehen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Ob es am Mittwoch schon zu einem Urteil kommt, ist unklar. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Aus ihrer Sicht ist die Anordnung der Schulbehörde rechtswidrig, da ein solches Unterrichtsmodell weder den Bedürfnissen der zu fördernden Schüler noch denen der regulären Schüler gerecht werden könne. In dem Klassenverband hätten zum Schuljahr 2018/2019 am Gymnasium Horn bei einem Anteil von 19 regulären Schülern 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf inklusiv unterrichtet werden sollen. Die Elternschaft des Gymnasiums Horn unterstützt die Schulleiterin mehrheitlich und fordert mindestens ein Jahr Aufschub für die Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (W+E). Die Stadt Bremen hält die Klage für unrechtmäßig. dpa

Inklusion: Haben geistig Behinderte einen Anspruch auf einen Platz am Gymnasium? Experte sagt: Nein!

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Pälzer
5 Jahre zuvor

Manche behinderte Kinder sind in größeren Gruppen als 10 Personen überfordert. Ist das in den Regularien für solche Inklusionsklassenverbände berücksichtigt?