Prozessauftakt zur Inklusion: Schulleiterin vor Niederlage – Gericht zeigt sich skeptisch

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BREMEN. Bremen will den Inklusionsunterricht an Schulen vorantreiben und Vorreiter sein. Eine Schulleiterin hält das an ihrem Gymnasium nicht für umsetzbar und klagt gegen ihre vorgesetzte Behörde. Die hält die Klage der Beamtin für unzulässig – und das Gericht lässt in der mündlichen Verhandlung erkennen, dass es wohl kaum anders entscheiden wird. Das Urteil steht aber noch aus.

Schreibt die Inklusion gemeinsamen Unterricht vor - oder reicht ein gemeinsames Schulgebäude? Foto: Shutterstock
Wie weit geht die Inklusion? Diese Frage wird implizit mitverhandelt. Foto: Shutterstock

Kann eine Schulbehörde einem Gymnasium die Einführung einer Inklusionsklasse anordnen, in der Kinder mit physischen oder geistigen Problemen gemeinsam mit sogenannten regulären Schülern lernen? Die Bremer Schulbehörde bejaht die Frage ausdrücklich, anders als die Leiterin eines Gymnasiums in der Hansestadt, die Klage einreichte. Beide Seiten beharrten auch vor dem Verwaltungsgericht Bremen auf ihrer Position. Das Gericht deutete zwar an, dass in dem Fall beamtenrechtlich die Weisungsbefugnis der Behörde gelte, will aber erst in den nächsten Tagen entscheiden. Im voll besetzten Gerichtssaal ging es am Mittwoch um viel mehr als die rechtliche Bewertung – es ging um Chancen und Grenzen der Inklusion. Aus dem Publikum gab es spontan Beifall für beide Seiten.

News4teachers-Dossier - gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos'
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Der Bremer Fall macht deutlich, dass es dringend an der Zeit ist, die schulische Inklusion breit in Deutschland zu diskutieren. Denn: Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt. Inwieweit sind die Gymnasien verpflichtet, sich zu beteiligen? Wo sind die Grenzen der Inklusion? Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light? Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.

News4teachers hat nun ein Dossier herausgegeben – Titel: „Das Inklusions-Chaos“ –, das die Probleme journalistisch beleuchtet und versucht, Antworten auf offene Fragen zu geben. Uns geht es darum, eine öffentliche Diskussion anzustoßen, die der Inklusion endlich den Rang gibt, der ihr gebührt: Es ist kein exotisches Nischenprojekt, um das es hier geht, sondern die größte Bildungsreform der vergangenen Jahrzehnte. Unser Ansatz ist kritisch, aber konstruktiv. Wir suchen nach Wegen, wie die Inklusion doch noch gelingen kann. Diskutieren Sie mit! Das Dossier ist auf netzwerk-lernen.de gratis herunterladbar – hier geht’s hin.

Das betroffene Gymnasium Horn liegt im Osten Bremens und zählt 1100 Schülerinnen und Schüler. Das fünfstöckige Gebäude wurde in den vergangenen Jahren von Grund auf saniert. Im November 2017 erhielt die Schulleiterin die mündliche Anordnung, dass auch in Horn – wie schon länger an den beiden Gymnasien «Vegesack» und «Links der Weser» – ein inklusiver Klassenverband eingerichtet werden soll. Ihm sollen fünf Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (W+E) und 19 reguläre Schülern angehören. Insgesamt, also inklusive Gymnasien und Oberschulen, sind an 17 Schulen in Bremen solche gemischten Klassen und Klassenverbände Alltag. Bremen zählt acht städtische Gymnasium.

Die klagende Schulleiterin sieht das zweisprachige Gymnasium Horn vor allem als Lernort mit gehobenen Leistungsanforderungen an die Schüler und dem erklärten Ziel, zum Abitur zu führen. Sie fühlt sich von der Schulbehörde unzureichend informiert, welche Kinder mit welchen Beeinträchtigungen aufgenommen werden sollten. Sie fürchte Zustände, die auch in anderen Schulen bei «W+E»-Klassenverbänden festzustellen seien. «Da bemüht sich dann etwa ein Master-Student, die fünf W+E-Kinder zu beruhigen, während die anderen Kinder Mathe oder Englisch lernen», sagte die Pädagogin. Dafür wolle sie keine Verantwortung übernehmen.

Am Gymnasium Horn gebe es weder Soziapädagogen, noch Lehrkräfte mit sozialpädagogischer Ausbildung und auch die notwendige Ausstattung sei nicht vorhanden. Bei der mündlichen Anordnung habe ihr Vorgesetzter ihr im November gesagt, dass die Entscheidung weder fachlich noch sachlich begründet sei. «Aber Sie müssen das jetzt tun», habe er ihr gesagt. Sie äußerte ihre Bedenken zunächst intern und reichte dann im März Klage ein.

Das Gericht muss entscheiden, ob sie als Beamte im vorliegenden Fall überhaupt klagebefugt ist, was die Stadtgemeinde Bremen verneint und Richterin Anette Ohrmann in einer ersten Tendenz am Mittwoch ebenso sah. Die Klägerin sei Beamte und müsse in diesem Fall die Anweisung auch ausführen. Zudem habe die Stadtgemeinde Bremen bereits grundsätzlich die Entscheidung für die Inklusion getroffen. Dies sei demokratisch legitimiert. Es werde auch nicht davon ausgegangen, dass die W+E-Kinder Abitur am Gymnasium machten, wo aber alle Abschlüsse möglich seien.

Die Vertreterin der Schulbehörde, Ulrike Rösler, ließ keinen Zweifel daran, dass die W+E-Kinder wie geplant in sechs Wochen nach den Sommerferien am Gymnasium Horn beschult werden. Sie sicherte Unterstützung zu. Wenn die Schulleiterin sich aber weiter verweigere, werde die Maßnahmen ohne ihre Mitwirkung umgesetzt. «Das Gymnasium ist nicht nur für leistungsstarke Kinder gedacht», betonte Rösler. Aus Sicht der Schulleiterin hätten W+E-Kinder nichts am Gymnasium zu suchen, bemängelte sie. «Da geht es um eine Haltung. Auch Gymnasiasten müssen den Umgang mit geistig behinderten Kinder lernen. Sie sollen nicht zusammen Mathe lernen. Es geht um soziales Lernen.» Von Helmut Reuter, dpa

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird der Fall diskutiert.

Inklusion: Haben geistig Behinderte einen Anspruch auf einen Platz am Gymnasium? Experte sagt: Nein!

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xxx
5 Jahre zuvor

Wenn die Anordnung ohne Mitwirkung der Schulleitung durchgesetzt wird, dann müssten die Lehrer das doch auch ähnlich machen können, d. h. sie unterrichten die Klasse vollkommen unabhängig von der Existenz der Inklusionsschüler. Für diese Kinder wird das grausam, die Schulleitung würde das aber tolerieren, weil ihre Haltung pädagogisch begründet ist.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Genauso wird die Inklusion doch in der Regel auch umgesetzt. Bei der aktuellen Umsetzung der Inklusion gibt es keine Gewinner. Wenn es doch hier und da Gewinner gibt, dann sind es die Regelschüler, die den Umgang mit körpermotorisch Benachteiligten lernen. Für die Inklusionskinder ist die ganze Inklusion sowieso grausam! In der Pubertät werden den Inklusionskindern ihre Unterschiede auf dramatische Art und Weise bewusst und sie haben auch nicht die Möglichkeit zu sehen, dass es noch andere gibt, denen es genauso geht.

Bei den genannten W+E Kindern scheint es um Kinder zu gehen, die bei uns Förderbedarf im emotional+sozialen Bereich haben. Diese können sich vollkommen unterschiedlich äußern, was man erst beurteilen kann, wenn die Kinder an der Schule sind. Es gibt aber leider durchaus auch einige Kinder mit Förderbedarf in ES, die schlicht und ergreifend einfach nicht in einem sozialen Gefüge beschulbar sind, und einer Therapie benötigen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

W+E Kinder sind in anderen Bundesländern Kinder mit Unterstützungsbedarf in der Geistigen Entwicklung.
Diese benötigen in allen Schulen zieldifferenten Unterricht.

Während Kinder mit Unterstützungsbedarf sicherlich in Teilen die normalen Lernziele umsetzen können oder am allgemeinen Unterricht der anderen Schüler aktiv teilnehmen könnten, jedoch auch Förderung benötigen und zumeist zieldifferent unterrichtet werden, würde ich das bei W+E-Schülern ausschließen.

Sicherlich muss immer auch nach den Bestimmungen des Bundeslandes gefragt werden, aber generell würde ich davon ausgehen, dass es darum geht, ob am Gymnasium in einer Klasse Kinder, deren geistige Entwicklung stark verzögert ist, beschult werden sollen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

„Das fünfstöckige Gebäude wurde in den vergangenen Jahren von Grund auf saniert.“
So steht es oben im Artikel. Leider wird nicht gesgt, ob man auch Fahrstühle eingebaut hat, um den Rollstuhlfahrern entgegenzukommen. Weiß jemand was davon?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die meisten W+E-Kinder sind nicht auf ein barrierefreies Gebäude angewiesen. Das sanierte Gebäude als hinreichendes Kriterium für eine Inklusionspflicht anzugeben, strotzt mal wieder vor Blindheit vor der Realität. Auch wenn es die Politiker nicht gerne hören, hört Inklusion nicht bei Rollstuhlfahrern, die ohnehin nicht anders beschult werden müssen als Regelschüler derselben kognitiven Schulform, inkludiert werden müssen auf.

Alreech
5 Jahre zuvor

eine großartige Nachricht für alle denen das Wohl dieser Schüler am Herzen liegt.
Wichtig ist aber das der Bildungsweg dieser Kinder nach dem Gymnasium nicht zu Ende ist. Zum Menschenrecht auf Bildung zählt auch die Hochschule, deswegen sollte auch das Studium diesen jungen Menschen zugänglich sein.
Auch den Mitschülern, denen sonst im Gymnasium neoliberale Werte wie Egoismus und übersteigerter Wettbewerb vermittelt werden, können nur davon profitieren wenn sie schon früh Menschen kennen lernen die es im Leben schwerer haben.
Diese Inklusion ist ein Schritt in die richtige Richtung, weitere Schritte wie z.B. die Inklusion von Hauptschülern auf den Gymnasien sollten unbedingt folgen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Alreech

Wann kommt eigentlich die Inklusion in die Hochschule? Bachelor of Kopfrechnen bis 20 oder Master of in Gruppen bis 10 Leuten ruhig bleiben? Für Inklusionsschüler mit entsprechenden Förderbedarfen kann das en Erfolg sein und muss folglich auch mit einem akademischen Abschluss belohnt werden können.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Marx und Murks Universität in Bremen wird es möglich machen.
Wer aufs Gymnasium geht, der darf auch studieren.
Dort erfolgt dann nach dem erfolgreichen durchlaufen der Schule ein Individualisiertes Lernen an der Universität in möglichst heterogener Zusammensetzung der Studierenden auf unterschiedlichsten Niveau im zieldifferenzierten, individualisierten Lernen zum Erwerb unterschiedlichster individueller Lernabschlüsse. Dabei erreichen die Studierenden unterschiedlichste Kompetenzstufen auf unterschiedlichstem Lernniveaus.
Das Ziel ist die vollakademisierende Vermittlung unterschiedlichster Studienabschlüsse auf unterschiedlichsten Lernniveaus.
Es erfolgt ein selbst gesteuerter Erwerb der selbst gesteckten Ziele, mit einem Lernen ohne Zwang und Stress und der individuellen Beurteilung auf zweiseitig verfassten, individualisierten Beurteilungsbögen zur Charakterisierung eines immer vorhandenen Wissens. Selbstverständlich erfordert es keines strukturierten Arbeitens, weil Lernen in individuell zusammengestellten Lerngruppen, in geselliger Atmosphäre, die sozialen Kompetenzen unaufhaltsam steigern.

Bibiundtina
5 Jahre zuvor

So einen Unfug hab ich vorher noch nie gehört. Ein Hauptschüler geht auf eine Hauptschule, weil er den Anforderungen eines Gymnasiums nicht gerecht wird. Aus welchem Grund sollte man den an einem Gymnasium inkludieren. Nicht jeder kann Abitur machen und studieren. Wir brauchen auch noch Dachdecker, Maurer, Kellner und Putzfrauen. Auch diese Arbeiten müssen gemacht werden. Gleiche Chancen bedeutet doch nicht für jeden der Gleiche weg. Ein geistig behindertes Kind wird niemals das Abitur machen. Warum sollte es also so beschult werden. Und was ist mit den wirklich leistungsstarken Kindern? Sollen die dann an einer Hauptschule inkludiert werden, weil es „ungerecht“ Ist, dass die ohne Weiteres aufs Gymnasium gehen können? Bedeutet nicht gleiche Chance, dass jeder nach seinen Fähigkeiten bestmöglich beschult wird und so einen bestmöglichen Abschluss schaffen kann? Sind alle Gymnasiasten soziale Monster, weil sie nicht mit behinderten Kindern zusammen lernen? Wäre es nicht viel gescheiter die wirklich schlauen Kinder so zu fördern, dass sie nicht ausgebremst werden. Es ist ja kein Wunder dass deutsche Kinder verblöden, wenn sich alles nur um die schwachen Schüler dreht.

Angelika
5 Jahre zuvor

Ganz ehrlich, die Schüler von Gymnasien, in ganz Deutschland, sollten erst einmal lernen mit ihren Mitmenschen klar zukommen. Ich erlebe es täglich im Bus. Dann kann man über Inklusion an Gymnasien reden. Ich selbst bin Mutter eines behinderten Sohnes und habe mit erlebt wie Gymnasiasten mit meinem Sohn umgegangen sind. Die Schüler anderer Schulen,Fahrgäste und der Busfahrer sind mir zu Hilfe gekommen. Wo bitte lehren die Lehrer den Schülern dieser Schulform eigentlich Benehmen? Die Lehrer, Eltern und Schüler sollten sich erstmal eine Schule für Behinderte Kinder anschauen, bevor sie ein Urteil über behinderte Schüler bilden. Diese Kinder sind nicht behindert sondern die, die darüber einfach mies urteilen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Angelika

Ich wage ehrlich gesagt zu bezweifeln, dass die besagten Schüler schlecht mit Ihrem Sohn umgegangen sind, _weil_ sie Gymnasiasten sind. Schlechtes Benehmen gibt es überall.

Es geht der Schulleiterin auch nicht um den Umgang der Gymnasiasten mit den Inklusionsschülern (und umgekehrt), sondern um die Unbeschulbarkeit von kognitiv maximal Hauptschülern an einem Gymnasium. Bibiundtina oben und der Aufmerksame Beobachter unten haben das treffend dargestellt.

Warum sollen sich Lehrer, Eltern und Schüler eigentlich eine Schule für behinderte Kinder anschauen und was hat das mit Ihrem Schlusssatz zu tun? Eine Behinderung ist eine signifikante Abweichung von der Norm, auf die das Regelschulsystem oder die Allgemeinheit ausgerichtet ist. Ach ja: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr eigener Sohn keine Behinderung hat, dann geben Sie bitte ab sofort alle Vergünstigungen für Ihren Sohn auf, insbesondere den Schwerbehindertenausweis, alle finanziellen Zuschüsse steuerlicher oder anderer Art usw.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Wie schrieb Prof. Hans Wocken, einer der renommiertesten Inklusions-Experten in Deutschland, vor Kurzem in seinem Dastbeitrag für N4t?

„Bedeutet das Recht auf den Besuch auf den Besuch einer allgemeinen Schule nun, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch diejenigen mit Lernbeeinträchtigungen, die freie Wahl haben, welche allgemeine Schule sie besuchen wollen? Haben lern- und geistig behinderte Schüler auch ein Recht auf den Besuch eines Gymnasiums? […]

Meine eigene persönliche Antwort lautet: Nein! Es gibt kein allgemeines, für alle Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Behinderungen, geltendes Recht auf den Besuch eines Gymnasiums. In allen Bundesländern Deutschlands gilt die Regel, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler das einklagbare Recht auf den Besuch eines Gymnasiums haben, die für diese Schulform auch die erforderliche Eignung und Begabung mitbringen. […]

Zur Begründung meiner derzeitigen juristischen Positionierung mag ein einfaches Gedankenexperiment dienen:
Haben Hauptschüler oder Realschüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums? Die Antwort lautet in beiden Fällen Nein!

Für die Wahl einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe gilt das Gebot der Gleichberechtigung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die gleichen Anforderungen an ihre Eignung und Begabung mitbringen. Wollte man zwar den Schülern mit Behinderungen das Recht auf den Besuch eines Gymnasiums einräumen, den Hauptschülern und Realschülern aber versagen, wäre dies ein eklatanter Fall einer Ungleichbehandlung, also einer Diskriminierung von nichtbehinderten Schülern. Eine derartige Ungleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Schüler würde auch wohl vom Rechtsempfinden vieler Menschen nicht getragen, sondern mit Kopfschütteln quittiert.“
https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

Palim
5 Jahre zuvor

„Haben Hauptschüler oder Realschüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums?“
Ja, haben sie.
In den meisten Bundesländern dürfen die Eltern nach der Grundschule selbst entscheiden, auf welche Schule sie das Kind schicken wollen. Und ein Kind, das den Noten nach als „Hauptschüler“ eingestuft würde, darf auch auf ein Gymnasium gegeben werden, muss dort aber zielgleich beschult und bewertet werden.

Darum geht es hier aber gar nicht.
Schüler mit Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung würden bzw. werden an ALLEN Schulen zieldifferent unterrichtet. Niemand erwartet, dass sie das Abitur ablegen. Niemand erwartet, dass sie die sonst üblichen Leistungen erbringen. Das betrifft ALLE Regelschulen.

Die Frage ist, ob Inklusion bedeutet, dass ALLE Schulen AUCH G-E-Schüler aufnehmen sollen oder gar müssen, wenn das Schulrecht des Bundeslandes dies vorsieht.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich widerspreche mal aus formalen Gründen, weil so gut wie alle Bundesländer die verbindliche Schulformempfehlung abgeschafft haben. Die Gymnasien können den Eltern auf Basis des Grundschulzeugnis lediglich nachdrücklich empfehlen, dass das Gymnasium im Sinne des Kindes die falsche Entscheidung ist.

Bei diesem Prozess geht es darum, ob die Gymnasien für im Gymnasialbetrieb aussichtslose Fälle aufnehmen und beschulen _müssen_, wohl wissend, dass weder die Schule noch die Schüler noch die Lehrer das irgendwie sinnvoll tun können. An der Grundschule ist das noch vergleichsweise einfach, weil sie als Gesamtschule ausgelegt ist und das Leistungsspektrum deutlich kleiner ist (ja, zwischen wahrscheinlich keine Hauptschule möglich und Vorbereitung auf die Sek II nach Klasse 10 liegen Welten und bei den pubertierenden Inklusionsschülern wahnsinnig viel Frust und daher Konfliktpotenzial).

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es geht um zieldifferente Beschulung nach Richtlinien für GE bzw. W+E-Schüler. Das ist an ALLEN Schulen so.

Grundschulen haben ein breites Leistungsspektrum, schon dann, wenn sie keine Schüler zieldifferent beschulen müssten. Stimmt.
Einige Kinder lesen bereits Bücher, wenn sie zur Schule kommen, die meisten können nach 1 Jahr Sätze lesen, allerspätestens nach 2 Jahren.
Einige Kinder rechnen bereits recht gut, wenn sie zur Schule kommen, in der Regel können auch die anderen nach 2 Jahren bis 100 rechnen und haben das Einmaleins – je nach Vorgabe – zumindest grundlegend erarbeitet.

Schüler mit Förderbedarf Lernen haben dazu bereits 4 Jahre Zeit. Auch sie benötigen schon nach wenigen Wochen andere Materialien, andere Hifestellungen, andere Aufgaben und wenn sie nicht lesen können bezieht sich das bald auch auf andere Fächer.
Schüler mit Förderbedarf GE haben ganz andere Richtlinien, nach denen sie an allen Schulformen unterrichtet werden müssen gleichzeitig zu den Regelschülern.

Im übrigen hat man sowohl bei der Inklusion wie auch bei der Wahl der weiterführenden Schulen den Elternwillen. Was auch immer man den Eltern nachdrücklich empfieht, bleibt eine Empfehlung.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Palim schrieb: „‚Haben Hauptschüler oder Realschüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums?‘
Ja, haben sie.“

Nein, haben sie nicht.

Sie können zwar von ihren Eltern wider jede Vernunft (und mangels eines sie bindenden Empfehlungsschreibens durch die Grundschule, politisch gewollt) am Gymnasium angemeldet werden, erleben dann jedoch oft sehr schnell das, was sinnvollerweise vermieden werden sollte: Sie scheitern an den Anforderungen dieser Schulform, da sie eben nicht (Zitat Hans Wocken:) „die für diese Schulform […] erforderliche Eignung und Begabung mitbringen“.

Der letzte Satz ist das entscheidende Kriterium, für alle Schüler.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Die verheerenden Folgen werden in folgendem Artikel eindrucksvoll beschrieben:

„Nachhilfeschulen in Osnabrück und im Landkreis berichten, dass Grundschüler trotz des Wegfalls der Schullaufbahnempfehlung vor drei Jahren zunehmend unter Druck stehen. […]

Die Leiterin des Nachhilfe-Instituts ‚Schülerhilfe‘ an der Süsterstraße in Osnabrück, Kerstin Teschner, hat die Erfahrung gemacht, ‚dass Eltern seither versuchen, ihr Kind auf dem Gymnasium anzumelden und dort auch mithilfe von Nachhilfe durchzuboxen‘. Die Schüler seien dadurch aber natürlich unglücklich, weil sie die Erwartungen oft nicht erfüllen könnten und dadurch deprimiert zur Nachhilfe kämen.

‚Nach meiner Wahrnehmung wächst der Druck auf die Grundschüler, weil Eltern frei entscheiden können, auf welche weiterführende Schule sie ihr Kind schicken.’“
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1013466/druck-auf-grundschueler-in-der-region-osnabrueck-waechst

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Oder aus ärztlicher Sicht formuliert:

„Dr. Gerd Patjens (Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Kinderhospitals Osnabrück am Schölerberg) sagt: ‚[…]ich glaube, dass viel zu viele Kinder auf Gymnasien geschickt werden. Es kann nicht sein, dass 50 Prozent der Schüler Gymnasien besuchen, da sind einige fehlplatziert. Das führt dann zu Überforderungssituationen – die Schüler merken, dass sie das nicht schaffen. So etwas diagnostizieren wir häufig in unserer Ambulanz. Dann müssen wir Eltern sagen: Ihr Kind ist eigentlich nicht richtig an dieser Schule.'“
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1187375/chefarzt-der-osnabruecker-jugendpsychiatrie-gewalt-an-schulen-ist-alltag#gallery&0&0&1187375

xxx
5 Jahre zuvor

„Der letzte Satz ist das entscheidende Kriterium, für alle Schüler.“

Das ist der Kern der Sache, der die an Kostenersparnis interessierten Politiker nicht interessiert. Formaljuristisch zulässig boxen sie die Radikalinklusion auch an Gymnasien durch, unter der die W+E-Schüler psychisch noch mehr zu leiden haben als an anderen Schulformen, weil ihre kognitive Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit noch weiter unter der ihrer Mitschüler liegt. Der Umgang mit frustrierten pubertierenden W+E-Schülern ist mit Sicherheit noch schwieriger als an der Grundschule. Ich bin gespannt, wie mit Klassenwechselanträgen der nicht behinderten Mitschüler an den inkludierenden Gymnasien umgegangen wird.

Palim
5 Jahre zuvor

Wie Sie ja selbst schreiben, können diese Schüler an den Gymnasien angemeldet werden. Bei freiem Elternwillen könnten Sie das auch bisher mit der Empfehlung.
Ob das Kind dann am Gymnasium entsprechende Leistungen erbringen kann, zeigt sich dort, wie bei jedem anderen Schüler auch.
Das Recht zum Schulbesuch besteht aber für alle Schüler. Ebenso kann ein Schüler mit Eignung für das Gymnasium auch eine andere Schulformen wählen.

Palim
5 Jahre zuvor

Noch einmal: Bei der Frage, ob W+E-SuS am Gymnasium beschult werden können geht es nicht um deren Eignung, sondern um eine zieldifferente Beschulung.
Niemand erwartet, dass diese SuS ihr Abitur ablegen, ebenso wie Sie an anderen Schulen nicht die Ziele der Regelschüler erreichen können oder werden. Auch Gymnasialschüler wie -Lehrer sollten kognitiv dazu in der Lage sein, dies zu erfassen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

„«Das Gymnasium ist nicht nur für leistungsstarke Kinder gedacht», betonte Rösler.“
Daran sieht man diesen merkwürdigen Paradigmenwechsel: Noch vor wenigen Jahrzehnten war das Gymnasium für die leistungsstarken Kinder da. Zu meiner Schulzeit blieben alle anderen später sitzen oder es wurde ihnen nahegelegt, doch die Schule zu wechseln. Es hieß: „Dieser oder jener gehört einfach nicht hierher“, obwohl die alle nicht behindert waren. Sie konnten halt nicht mithalten (oder sie wollten nicht).
Heute vertritt die SPD-geführte Schulbehörde die Ansicht, das Gymnasium sei eigentlich auch nur eine andere Art von Hauptschule. Da soll jeder hin, der will. Und die Lehrer müssen die Kinder dann „da abholen, wo sie sind“ und „individuell fördern“. Dass die Kinder auch irgendwas müssen, davon ist einfach nicht mehr die Rede, die können offenbar machen, was sie wollen. Wo ist denn da noch der Unterschied zur Einheitsschule?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Palim schrieb: „Noch einmal: Bei der Frage, ob W+E-SuS am Gymnasium beschult werden können geht es nicht um deren Eignung, sondern um eine zieldifferente Beschulung.“

Antwort: „Seit Jahrzehnten wurden hierzulande einzelne Schüler mit Behinderungen erfolgreich integrativ unterrichtet – diese Prototypen haben funktioniert, wenn auch nicht zum Nulltarif. Als Serienmodell haben nun aber viele Bundesländer eine Billigvariante namens ‚Inklusionsschule‘ geordert. Das Ergebnis in den Worten des Bildungswissenschaftlers Bernd Ahrbeck: ‚wohlwollende Vernachlässigung‘ aller Schüler.

‚Gemeinsames Lernen‘, diese Heile-Welt-Formel ist angesichts des Finanz- und Personalmangels nichts als Augenwischerei (‚Inklusionsfalle‘). Und selbst bei optimalen Ressourcen wäre es illusorisch anzunehmen, man könne alle Kinder durchgängig gemeinsam beschulen, auch solche mit schwersten Entwicklungsstörungen.

Weltweit geschieht dies nirgendwo. [sic!]

Verabschieden wir uns also von unseliger Prinzipienreiterei – und lernen, dual-inklusiv zu denken, wie es der Sonderpädagoge Otto Speck nennt.

Dabei bekäme jedes Kind die in seinem Fall günstigsten Bedingungen, und darüber haben Lehrer und Eltern zu befinden, nicht die Politik oder eine Ideologie.“ (Michael Felten)
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bremen-kommentar-zur-klage-einer-schulleiterin-gegen-inklusion-a-1203210.html

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nochmal Prof. Wocken (in den Kommentaren zu seinem eigenen Artikel):

“Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.”

Ich entgegnete seinerzeit mit folgendem Kommentar: „Und diese Art der Hauptschule nennt man dann wahrscheinlich ganz einfach ‚Förderschule’…“
https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

omg
5 Jahre zuvor

Inhaltlich war die Klage, wie ich schon damals schrieb, kaum mit Erfolgaussichten versehen.
Aber: EIne Klage von ELtern auf angemessene Förderung an einer Regelschule – das wäre ein ganz andere Nummer. Dann würde es peinlich.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Die Frage ist allerdings, wer im Falle eines Sieges der Eltern die schuldige Partei ist und wer für die angemessene Förderung zu sorgen hat. Mich würde es nicht verwundern, wenn die verklagte Schule beides wird. Sowohl der Schulträger als auch das zuständige Dezernat wäre dann fein raus.

Ansonsten sollte es mal solvente Eltern eines Inklusionskindes mit Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung drauf ankommen lassen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

„Eine Klage von Eltern auf angemessene Förderung an einer Regelschule – das wäre ein ganz andere Nummer.“
Das sollte dann aber nicht allein darauf hinaus laufen, dass die Schule Förderpläne erstellt und vorlegt, sondern dass es deutlich um Ressourcen geht: Ausstattung wie Personal.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Richtig. Diese Eltern sollten eine Betreuung und Förderung nach Förderschulstandards einklagen, insbesondere also die sehr kleinen Gruppen und nur ausgebildetes Personal.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das geht auch über die zuständigen Gemeindeämter für soziales, indem man als Eltern einen Antrag auf einen Lernbegleiter stellt. Der sollte aber mindestens ein Sozialpädagoge sein. Meistens sind es aber Mütter ohne eine entsprechende Ausbildung, die bei einem niedrigen Gehalt diese lernunterstützende Tätigkeit aufnehmen Diese erstellen dann auch Beurteilungen über die Entwicklung des von Ihnen betreuten Schülers.
So läuft das in NRW. Von Bayern hörte ich über Bekannte, dass Kinder mit einem Förderbedarf in speziellen kleinen Gruppen gezielt und gesondert gefördert werden , um sie dann an die anderen Schüler heranzuführen.
Das Fazit der derzeitig praktizierten Inklusion ist die Erhöhung der Zahl an Erwachsenen, die in speziellen Einrichtungen als Erwachsen betreuend umsorgt werden müsse. Die Anzahl der Erwachsenen in Werkstätten wird weiter zunehmen, verbunden mit entsprechenden Folgekosten für die Allgemeinheit, sowie einer Zunahme an Menschen , die einer ständigen Fürsorge durch den Staat und karikativer Organisationen bedürfen.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Eine Klage der Eltern auf zusätzliches Lehrerpersonal hätte genauso wenig Aussicht auf Erfolg, wie eine Klage auf eine kleinere Klassengrößen, da es die Aufgabe der Schulbehörden ist, für eine entsprechende Ausstattung des Personals zu sorgen. Sie haben in diesem Fall als Eltern keine Aussicht auf Erfolg, zusätzliche Lehrer einzuklagen. Was geht, ist die Einklagung von Lernbegleitern, da es sich um eine individuelle Fördermaßnahme handelt, die man als Eltern gerichtlich durchsetzen kann.
Das derzeit praktizierte Modell der Inklusion wird wohl nicht geändert werden, es sei denn man überführt das Schulsystem in einen Zustand, in dem gesonderte Förderklassen in den Regelschulen geschaffen werden und diesen angegliedert werden, in denen den Förderschülern die notwendigen Grundkenntnisse zu einem selbst bestimmten Leben vermittelt werden.
So wären diese Schüler unterrichtstechnisch getrennt, räumlich jedoch bestünde die Möglichkeit in einzelnen Fächern gemeinsamen Unterricht durchzuführen.
Aber diese Art von Kreativität ist wohl weder von den Bildungspolitikern zu erwarten, noch ist es von den ideologischen Verfechtern einer radikalen Inklusion zu erwarten, dass diese sich auf eine derartige Förderung einlassen. Und so wird allen weiter geschadet werden, die Anzahl der betreuten Menschen in Fördereinrichtungen wird steigen und die karikativen Verbände können weiter aus einem großen Pool an billigen Arbeitskräften Wert schöpfen, damit das System mit den schwerstbehinderten Menschen sich tragen kann.
Gehen Sie einmal in derartige Einrichtungen hinein, und Sie werden eine Bestätigung finden, dass sehr viele Personen mit leichteren Beeinträchtigungen und Teilleistungsstörungen dort die Hauptarbeit für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Organisationen leisten.