Kind ertrinkt bei Ausflug: Bewährungsstrafe für Erzieherin gefordert

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GEESTLAND. Eine Kita-Gruppe unternimmt einen Ausflug ins Schwimmbad. Ein Mädchen, das nicht schwimmen kann, geht ohne Schwimmhilfen ins Wasser und ertrinkt. Nun hat der Prozess gegen drei Erzieherinnen begonnen.

Das Leid der Eltern muss unermesslich sein.                                               Foto: Ingo Smeritschnig / flickr / CC BY-SA 2.0

Nachdem ein siebenjähriges Mädchen während eines Kita-Ausflugs im Schwimmbad ertrunken ist, hat die Staatsanwaltschaft für eine der drei angeklagten Betreuerinnen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Nach Auffassung der Anklagebehörde ist die 50 Jahre alte Frau ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Demnach hätte sie erkennen müssen, dass ein Nichtschwimmerkind ins tiefe Wasser ging, sagte ein Gerichtssprecher nach Ende des ersten Verhandlungstages vor dem Amtsgericht Geestland (Kreis Cuxhaven). Das Mädchen war im Juni 2017 ohne Schwimmhilfen ertrunken. Die drei Erzieherinnen einer Bremer Kita hatten mit insgesamt 17 Kindern einen Ausflug in eine Therme nach Bad Bederkesa gemacht. Der Ort gehört zur niedersächsischen Stadt Geestland.

Für die 64 Jahre alte Angeklagte forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Nach dem Willen der Behörde soll sie 60 Tagessätze von je 25 Euro zahlen. Die dritte angeklagte Erzieherin soll nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft freigesprochen werden. Die 57 Jahre alte Frau sei während des Unglücks nicht in der Nähe gewesen. Im Prozess wurden Videoaufnahmen des Schwimmbads ausgewertet. Nach Angaben des Gerichtssprechers zeigten die Aufnahmen, wo die Erzieherinnen waren, als das Mädchen unterging.

Laut Anklage sollen mindestens zwei der drei Erzieherinnen gewusst haben, dass das Mädchen nicht schwimmen konnte. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft trug das Kind anfangs Schwimmhilfen. Dann soll die Siebenjährige eine Schwimmhilfe selbst abgelegt haben, beim Ablegen der anderen Schwimmhilfe soll ihr eine der Betreuerinnen geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Frau wusste, dass die Siebenjährige Nichtschwimmerin war. Die drei Erzieherinnen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Keine Schuld?

Die Nebenklage forderte in ihrem Plädoyer, alle drei Frauen zu verurteilen. Das Strafmaß stellte sie nach Angaben des Sprechers ins Ermessen des Gerichts. In einem Antrag verlangte die Nebenklage zudem ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro für die Eltern des ertrunkenen Mädchens.

Aus Sicht der Verteidigung tragen die drei Frauen keine Schuld am Tod des Mädchens. Ein Anwalt plädierte auf Freispruch, die beiden anderen Anwälte wollen dies nach Angaben des Sprechers beim nächsten Verhandlungstag tun.

Die angeklagten Erzieherinnen haben sich vor Gericht nicht persönlich zu den Vorwürfen geäußert. Dem Gerichtssprecher zufolge ließen sie aber über ihre Anwälte eine Erklärung verlesen. Demnach empfinden sie den Tod des Mädchens als tragischen Unglücksfall.

Medienberichten zufolge soll das Kind ohne Schwimmhilfen in ein Becken gesprungen und nicht wieder aufgetaucht sein. Es wurde bewusstlos im Wasser entdeckt und herausgezogen, konnte aber nicht gerettet werden. Im Dezember 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die drei Erzieherinnen. Das Gericht hat als nächsten Verhandlungstag den 29. August festgesetzt. Dann werden die Urteile erwartet. dpa

Inklusionsschüler unterrichten zu müssen, berührt die pädagogische Freiheit des Lehrers nicht – juristischer Kommentar zum Urteil von Bremen

 

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