A13 für alle? Eisenmann schließt Höhergruppierung von Grundschullehrern kategorisch aus – „nicht gerechtfertigt“

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STUTTGART. Angesichts des zunehmenden Lehrermangels insbesondere an den Grundschulen ist ein Wettbieten in Gang gekommen: Immer mehr Bundesländer versuchen, den Berufsnachwuchs für die Primarstufe mit A13/E13 zu locken, stellen sie also bei den Bezügen gleich mit den Kollegen am Gymnasium. Jetzt hat eine erste verantwortliche Bildungspolitikerin angekündigt, das Spiel nicht mitspielen zu wollen – Susanne Eisenmann (CDU), Kultusministerin von Baden-Württemberg, lehnt die Gewerkschaftsforderung „A13 für alle“ ab.

Sorgt für Empörung unter Grundschullehrkräften: Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg
Eisenmann will sich dem Bundestrend entgegenstemmen. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg

In einem Interview mit dem SWR nannte Eisenmann eine Höhergruppierung von Grundschullehrkräften auf das Niveau der Sek-II-Kollegen „nicht gerechtfertigt“. Die Höhe der Gehälter orientiere sich an der Ausbildung  – und  Lehrkräfte an der Grundschule hätten eine andere Ausbildung als die am Gymnasium. Das sei „eine Vorgehensweise wie in allen anderen Berufen auch“, so zitiert der Sender die Ministerin.

Tatsächlich beträgt in Baden-Württemberg die Regelstudienzeit für das Lehramt Grundschule acht Semester, die für das Lehramt Gymnasium zehn. Andere Bundesländer haben die Studiendauer mittlerweile angeglichen. Allerdings verlangt auch das Bundesland Sachsen nur acht Semester Studium von angehenden Grundschullehrern, während für das Lehramt Gymnasium zehn angesetzt sind – und trotzdem bekommen Grundschullehrer im Freistaat seit Kurzem A13/E13. Brandenburg und Berlin waren als erste vorgeprescht. Mittlerweile denken auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt laut über eine bessere Bezahlung für die Mangelware Grundschullehrer nach.

Dass Grundschullehrer aus Baden-Württemberg nun scharenweise in die besser bezahlenden Bundesländer umziehen, fürchtet Eisenmann aber offenbar nicht – im Gegenteil: Sie beklagt sogar die fehlende Flexibilität der jüngeren Berufsvertreter.  „Ich unterrichte lieber befristet in Zeitverträgen in Karlsruhe als unbefristet im Beamtentum in Tuttlingen“, so beschreibt die Kultusministerin das Verhalten einiger Grundschullehrer gegenüber dem SWR. Die Inflexibilität bei der Standortwahl sei ein Grund für den Lehrermangel in Baden-Württemberg. „Wir haben mehrere hundert ausgebildete Kollegen, die wir nicht gewinnen können, weil wir ihnen die Wunschschule nicht bieten können“, sagte die CDU-Politikerin dem Bericht zufolge. 500 Stellen bleiben laut GEW in Baden-Württemberg zum Schuljahresbeginn in einer Woche unbesetzt.

Verbände im Streit

GEW und VBE trommeln gemeinsam seit zwei Jahren bundesweit für die Kampagne „A13 für alle“. Die Arbeit an Grundschulen habe sich stark verändert, erklärte Sachsen-Anhalts GEW-Chefin Eva Gerth in der vergangenen Woche bei einer Aktion für die Höhergruppierung vor dem Landtag in Magdeburg. „Inklusion und Ganztagsschule, Deutsch als Fremdsprache und die Förderung hoch qualifizierter Kinder, um nur einige Beispiele zu nennen, verlangen den Lehrkräften immer mehr ab.“ So begründete sie ihre Forderung. In keiner anderen Schulform sei die Heterogenität der Schüler so groß.

Gegen den „Einheitslehrer“ geht der Philologenverband nun allerdings auf die Barrikaden. „Unser Arbeitsumfang als Gymnasiallehrkräfte liegt bereits mit 24 Unterrichtsstunden Deputat wesentlich höher als die Arbeitszeit anderer Lehrämter“, so erklärte unlängst die rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Cornelia Schwartz. „Kein Wunder: Unterrichtsstoff und Klassenarbeiten sind anspruchsvoller und umfangreicher.“ Der Philologenverband erhebt deshalb nun die Forderung: A 14 als Einstiegsamt am Gymnasium – im Unterschied zu anderen Lehrämtern. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Im Leserforum auf der Facebook-Seite von News4teachers schlägt Frau Eisenmann geballter Unmut entgegen.

Streit um “A13 für alle” – Philologenverband legt nach: “Endlich” A14 für Gymnasiallehrer

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OMG
5 Jahre zuvor

Zunäcsht: Lob an die Redaktion – die Screenshots von Facebook finde icht gut, das wertet die Berichterstattung dieser Seite auf.
Zur Frau Eisenmann: Ahnung von der Materie zu haben war noch nie Vorraussetzung ein Bildungsministerium zu haben.
Herr L. aus Hessen und seine Darstellung, wann er mit Inklusion in Berührung gekommen ist, lassen grüßen.
Rein moralisch gesehen dürfte man an den Stuhl, auf dem Frau Eisenmann setzt, dann aber doch Anforderungen stellen – aber scheinbar ist das auch noch nicht so zu allen durchgedrungen.
Klare Ansage: Es spricht nix gegen eine Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte. Basta.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Zur Qualifikation: Frau Eisenmann war vorher 11 Jahre als Bürgermeisterin (nicht: Oberbürgermeisterin) von Stuttgart für den Bereich Schule zuständig. Sie hat dort erfolgreich gearbeitet im Rahmen der Möglichkeiten. Sie müsste auch die Probleme vor Ort kennen:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.diskussion-mit-buergermeisterin-gutes-zeugnis-fuer-die-bezirke.750ce717-ea00-466b-915d-45b2aa7d1820.html

ysnp
5 Jahre zuvor

Wenn Dinge über Frau Eisenmann lese, dann kommt es mir immer vor, als würde sie ihre Untergebenen zurechtweisen und sie auch so behandeln, wenn man z.B. die neuen Äußerungen über die geplanten Versetzungen liest. In Baden- Württemberg ist das ein klarer Minuspunkt. Mit keinem Wort und keiner Aktion merkt man irgendeine Wertschätzung, was die Grundschullehrer betrifft. Ich habe den Eindruck, dass sie wie Lehrer 2. Klasse behandelt werden, was man so liest.
Sie sollte sich einmal ein Beispiel an ihrem bayerischen Kollegen Bernd Sibler nehmen.
Darüber hinaus frage ich mich, ob es für ihre Aktionen (z. B. die Versetzungsgeschichte) wirklich nur diese Lösungen gibt oder ob man das eben besser lösen könnte.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

Ich finde Eisenmanns Vorgehen richtig. In Zukunft sollten eh alle Lehrer im Rahmen eines dualen Studiums ausgebildet werden, und da wäre E9 als Einstiegsgehalt richtig. Da könnte man dann auch kleinere Klassen durch mehr Lehrer bilden.

Cr
5 Jahre zuvor

Mit welchen Lehrern denn dann?

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Mit den Lehrern aus armen Elternhäusern, die sich kein unbezahltes Unistudium, aber ein bezahltes duales Studium leisten können und eher so die Akzeptanz ihrer Eltern für die Berufsentscheidung erhalten.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Wenn alle Lehrer A 13 bekommen, werden etliche – weil es ja, wie man hier las, die meisten ihr Lehramt nur wegen der Bezahlung aussuchen und viele viele kennen, bei denen das genau so war 🙂 – dann doch lieber Grundschullehrer/innen. Ok, dann ist der Grundschullehrermangel behoben. Schön. Er wird dann auf die weiterführenden Schulen verschoben. Dann werden GEW und VBE und sonstwer sagen, man müssen den Beruf der weiterführenden Lehrer wieder attraktiver machen und in ihrer eigenen Logik also das Gehalt erhöhen (A 14). Dann gibt es wieder diese Unterschiede und dann wird es nicht lange dauern und die Grundschullehrer werden das ungerecht finden und auch A 14 haben wollen usw.-usw.-usw.

Aber zur Lösung der Problem im Schulalltag ist kein Geld mehr da und die Politiker werden sagen, dass wir mal ein bisschen dankbar(er) sein sollten, denn schließlich hätten sie uns gerade die Gehälter so nett erhöht.

Es ist eine ausgesprochen unvernünftige Politik, wie eine Preisspirale.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die Lehrkräfte an weiterführenden, allgemeinbidlenden Schulen – außer an den GY – erhalten A12. Für sioe gilt dasselbe wie für Grundschullehrkräfte.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und was ändert das daran, dass dann womöglich Lehrer an den Gymnasien fehlen werden, wenn doch angeblich viele viele kennen, die ihr Lehramt nur nach dem Gehalt ausgesucht haben? Dieser Grund fürs Gymnasiallehramt entfällt ja dann und man kommt „ein bisschen leichter“ durchs Studium.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Eigentlich argumentieren die Gymnasiallehrer hier immer, man würde SEK 2 Lehrer werden, weil man gerne mit der Altersgruppe arbeitet. Dann wären Ihre Befürchtungen unnötig.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wie emil schrieb, dürften die Gymnasiallehrer nicht fehlen, weil die Altersgruppen Sek II und Grundschule hinreichend weit voneinander entfernt sind. Personell ausbluten werden die Sek I-Schulen ohne eigene große Oberstufe, wenn der Drang zum Gymnasium wie derzeit weiter anhält.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Der bereits vorhandene bzw. sich in den nächsten fünf Jahren abzeichnende Überschuss an Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für die SekI+II verhindert dies trotz Rekonstruktion des G9.

Da die gesamte Bildungsdiskussion in D lediglich um das GY als einzig denkbare Schulform neben der Grundschule, wo jeder hin muss, kreist, müssen sich die GY und sonstigen GOSten keine Gedanken um die Nachwuchsgewinnung machen. Zahlenmäßig werden immmer mehr potentielle Kandidaten als Planstellen da sein. Lediglich in den bekannten Mangelfächern passen Angebot und Nachfrage auch langfristig nicht zusammen. Aber für D/Ge muss ein Tiefkühlhochregallager aufgebaut werden oder die leicht verdeblichen lehrkräfte als Stufenlehrer an anderen Schulformen unterkommen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „Der bereits vorhandene bzw. sich in den nächsten fünf Jahren abzeichnende Überschuss an Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für die SekI+II verhindert dies trotz Rekonstruktion des G9.“

Das glaubt ja nicht mal die GEW!

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Artikel „Abitur 2020/21 – Ironische Wende: Abordnungen nun bald an Gymnasien notwendig?“

Dieser endet mit den Worten: „Es wird aber 2020 dazu führen, dass sich diese Versorgung wieder dreht und dann kaum eine Schule mit gymnasialer Oberstufe genügend Lehrkräfte haben wird, um (ohne Eingriff im Sek.I-Bereich) mehr als das basale Kursangebot zustande zu bringen. Hier werden die Schulen
gut zusammenarbeiten müssen. Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass es gleichzeitig Abordnungen geben wird – diesmal aber an
die Gymnasien.“

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank
dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

20/21v macht doch noch nach 8 Jahren Abitur. In NRW wird doch erst der Jahrgang, der 19/20 am GY aufgestallt wird wieder 9 Jahre brauchen.
Es wird eben einen ganzes Jahr ohne Abiturienten an GY geben – außer in den Ländern, die schon immer G8 hatten.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Niedersachsen stellt zu 2020 um, die SuS, die schon das Gym besuchen, sind schon in G9 Jahrgängen. Deshalb lässt sich die Umstellung vermutlich auch nicht mehr nach hinten verschieben.

Also werden jetzt STellen ausgeschrieben, dass Gymnasiallehrkräfte von Beginn der Einstellung 2 Jahre an benachbarten SekI-Schulen aushelfen, dann aber sicher ans Gymnasium gehen.
Wie man die Unterrichtsversorgung dann aufrecht erhalten will, wenn jetzt MIT den Abordnungen vom Gym schon nicht alle Schulen ausreichend versorgt sind, weiß vermutlich keiner.
Im übrigen gehen in Nds. die Vertretungskräfte ohne Schulung oder vorheriges Seminar in die Schulen.
Und die Einstellung der Vertretungskräfte läuft so schleppend, dass man sich wochenlang selbst helfen muss. Da warte ich schon auf die Meldung, die Gelder seien gar nicht abgerufen worden und der Bedarf offenbar nicht so groß. Der Bedarf ist immens … die Bürokratie aber auch, sodass die Leute kaum in den Schulen ankommen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bereits 2014 war dem nds. Kultusministerium klar: „Keine Abiturpause durch Umstellung auf G9 in Niedersachsen – Kultusstaatssekretär Bräth: ‚Auch im Schuljahr 2019/2020 gibt es Tausende Abiturientinnen und Abiturienten’“.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/keine-abiturpause-durch-umstellung-auf-g9-in-niedersachsen–kultusstaatssekretaer-braeth-auch-im-schuljahr-20192020-gibt-es-tausende-abiturientinnen-und-abiturienten-123882.html

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hinzu kommt noch folgendes Faktum: „Die Rückkehr zu G9, also dem Abitur nach 13 Jahren, geht für die Schulen in Niedersachsen mit großen organisatorischen Problemen einher. Die jetzigen [Schuljahr 2016/2017] Neuntklässler sind der erste Jahrgang, der zurück zum alten System geht. Für sie kein Problem, aber schwierig wird es für alle Jugendlichen im Landkreis, die nach der zehnten Klasse von einer Real-, Gesamt- oder Oberschule an ein Gymnasium wechseln wollen. […] Zur Unterstützung hat das Kultusministerium 25 sogenannte Schwerpunktschulen eingerichtet, an denen zum Schuljahr 2017/2018 eine Lerngruppe als Einführungsphase eingerichtet wird. […] Denn während die zehnte Klasse für die Gymnasiasten als Einführungsphase in die Oberstufe fungierte, mussten Jugendliche, die nach der zehnten Klasse von anderen Schulformen kamen, diese Klasse wiederholen, um eben die Einführung mitzumachen. Wer aber nach den Sommerferien auf ein Gymnasium wechselt, hat das Problem, dass es keine Einführungsphase gibt, weil es für die jetzigen Neuntklässler dann erst in Stufe 11 so weit ist.“
http://www.sn-online.de/Schaumburg/Stadthagen/Stadthagen-Stadt/Lueckenschluss-zwischen-G8-und-G9

So wird es in anderen Landkreisen auch gehandhabt.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dieses Problem besteht selbstverständlich auch für die „Wiederholer“ an den Gymnasien, die an besagte Schwerpunktschulen wechseln können.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Korrektur: …die ebenfalls an besagte Schwerpunktschulen wechseln können.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nun ja, selbst wenn es überhaupt knapp wird mit den Gymnasiallehrer, die werden genauso wie alle anderen Schulferien damit umgehen.
Der derzeitige fünfstellige !!! Mangel an allen anderen Schulen lässt die „möglicherweise“-Perspektive doch eher undramatisch wirken.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

… wie alle anderen Schulformen natürlich 🙂

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Da ist dann absehbar, dass die Gymnasiallehrkräfte noch 2 Jahre Sturm laufen, dass sie an die Grundschulen abgeordnet werden, danach hat sich das Problem für sie erledigt…
… und für die Politik womöglich auch, schließlich ist der eigene Nachwuchs dann ja wieder bestens versorgt.

„Der derzeitige fünfstellige !!! Mangel an allen anderen Schulen lässt die “möglicherweise”-Perspektive doch eher undramatisch wirken.“

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In NRW gilt ja die Zusage der Landesschulministerin, dass Lehrkräfte mit Lehramt SekI+II, die sich jetzt auf eine Stelle an einer GS bewerben, in zwei Jahren eine feste Stelle an einem GY bekommen und die Dienstzeit angerechnet wird.
Der momentane Überschuss sol also auf Halde gelegt werden. Letztendlich ein Trick, um die haushaltsmittel, die derzeit zur Verfügung stehen, auch nutzen zu können. Es können ja keine Rückstellungen gemacht werden.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In Nds. werden die Bewerber momentan offiziell an den Gymnasien angestellt – unter der Bedingung, dass die Schulleitung sie direkt wieder an die benachbarte Oberschule o.ä. abordnet.
Läuft hier also ganz ähnlich – und zeigt, dass die Ministerien (wie ich oben beschrieb) sehr genau wissen, dass an den Gymnasien ein Riesen-Lehrerbedarf im Anrollen ist, den man nicht mal eben „mit ein paar Ungelernten von der Straße“ ausgleichen kann, weil sonst die Eltern der angehenden Abiturienten massivst auf die Barrikaden gehen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nur sollten Sie den Unterschied zwischen einer Grund- und einer Oberschule niedersächsischer Provinienz kennen.
Oberschulen haben im Gegensatz zu Grundschulen Planstellen für Lehrkräfte der SekI+II. D.h. also, dass die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung an einer Schulem der SekI+II – das sind Oberschulen nun einmal, auch wenn die ggf. vorhandene Oberstufe zahlenmäßig eher klein ist bzw. tlw. nicht vorhanden sondern durch eine Kooperation substituiert ist – eingesetzt werden, auch wenn dieser einsatz durch eine abordnung erzwungen wird.

Es wird also drängender als je zuvor, dass das Schulsystem neu gegliedert wird, um die Lehrkräfteversorgung sicher zu stellen. Also Auflösung der bestehenden Strukturen zugunsten einer Schule, die bis zur Klasse 10 führt und darüber eine Oberstufe, die in zwei Jahren zur AHR in einer gymnasialen Oberstufe oder einer berufsorientierten Form entweder zum Fachabitur oder in Kooperation mit Betrieben zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt.
Dieser 12-jährige schulische Bildungsgang könnte in drei vierjährige Abschnitte gegleidert werden, Grundschule, Mittelschule und Oberschule. Ab der neunten Klasse muss dann die äußere Differenzierung entsprechend der prognostizierten bestmöglichen Schulabschlüsse mach Jahrgang 10 vorgenommen werden; also gemeinsamer Unterricht bis Ende der achten Klasse, abgesehen von Wahlfächern und Förderangeboten.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nur weil Eltern der Gymnasiasten schneller Druck ausüben, ist der Lehrermangel an Gymnasien, der ja überhaupt nicht da ist, nicht schlimmer als an anderen Schulen. Im Gegenteil- ohne Grundschullehrer keine Gymnasiasten.

Aber da außer der GEW NS. keiner ernsthaft mit Lehrermangel an Gymnasien rechnet, und diese GEW von genau denen hier, die die GEW ausgerechnet dazu zitieren ansonsten herbe beschimpft wird (Zitat vom Beobachter:“Mich als Gymnasiallehrer interessiert die GEW mit ihren wirkungslosen Schnapsideen und ihrer ideologischen Bildungspolitik nicht“., scheint die Diskussion eher populistisch als realistisch.

Da soll sich die Politik doch eher um den ganz realen vorhandenen Lehrermangel an allen anderen Schulferien kümmern.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „Nur sollten Sie den Unterschied zwischen einer Grund- und einer Oberschule niedersächsischer Provinienz kennen.
Oberschulen haben im Gegensatz zu Grundschulen Planstellen für Lehrkräfte der SekI+II. D.h. also, dass die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung an einer Schulem der SekI+II – das sind Oberschulen nun einmal, auch wenn die ggf. vorhandene Oberstufe zahlenmäßig eher klein ist bzw. tlw. nicht vorhanden […]“

Keine Sorge: Im Unterschied zu Ihnen, der hier zum wiederholten Mal Fake News verbreitet, weiß ich, dass eine Oberstufe an einer nds. Oberschule nicht „zahlenmäßig eher klein bzw. tlw. nicht vorhanden“ ist, sondern nicht existent.

Zitat: „Die Oberschule fasst die Haupt- und Realschule zu einer Schulform zusammen. Die Angliederung eines Gymnasialzweiges mit Unterricht b i s z u r K l a s s e 10 ist möglich. Das Abitur kann allerdings weiterhin n u r an Gymnasien oder Gesamtschulen mit Oberstufe abgelegt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Oberschule_(Niedersachsen)

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

P.S. Außerdem werden die Gymnasialkollegen weiterhin auch an andere Schulformen abgeordnet. Die Oberschule war da lediglich ein Beispiel.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

emil schrieb: „Aber da außer der GEW NS. keiner ernsthaft mit Lehrermangel an Gymnasien rechnet […]“

Immerhin haben Sie inzwischen zur Kenntnis genommen, dass die nds. GEW genau das behauptet.
Wie sehr Sie das ärgert, ist nahezu jedem Ihrer Postings zu entnehmen.
Es hilft nur nichts, vor der Realität die Augen zu verschließen. Die Welt dreht sich nicht nur um Grundschulen. Und Abiturienten sind auch Menschen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Was viele Gymnasiallehrer an der Art und Weise, in der etliche (nicht alle!) Grundschulkollegen ihnen gegenüber auftreten, ärgert, brachte eine Gymnasialkollegin kürzlich bei Spiegel Online mit sehr deutlichen Worten auf den Punkt.
Die Gymnasiallehrerin „fine 22“ (Kommentar 14) antwortete ihrer Grundschulkollegin „jaypi“ (Kommentar 5) auf deren Statement zum untenstehenden Artikel.

Zitat: „Lieber Kollege/liebe Kollegin,
noch nie zuvor hat mich ein Beitrag dazu veranlasst, selbst einen zu verfassen, aber jetzt ist es wohl so weit.
Wissen Sie, wieviele Kollegen in meinem Gymnasium noch mit voller Stelle arbeiten? 30 %. Genau. Das ist wenig.
Und wissen Sie, was mich wütend macht? Werden Sie irgendwann so viel verdienen wie ich, wird es de facto mehr Gehalt sein. Weil es kaum noch möglich ist, meinem Job mit voller Stelle noch gerecht zu werden. Weil ich die Schüler, die Ihnen so viel Stress bereiten, ebenfalls vor mir sitzen habe.

Ich telefoniere andauernd mit dem Jugendamt. Zusätzlich erstelle ich aber dreiseitige Erwartungshorizonte für Faust-Klausuren, die ich nach der Korrektur von 60 Oberstufen-Klausuren à 16 Seiten im Schnitt wieder einstampfe, weil sich die Zentralabitur-Themen dauernd ändern. Von den Abi-Prüfungen fang ich garnicht erst an.

Wenn meine Grundschullehrer-Freundinnen – und ja, die gibt es – in den Ferien wegfahren, korrigiere ich und bereite Unterricht vor. Denn nein: Das hat man nicht alles nach ein paar Jahren parat, die Themen ändern sich ständig. Ohne die Lektüre von Fachliteratur geht das garnicht.

Und auch mich rufen Eltern an, quasi dauernd, gerne am Wochenende. Ich habe zwei Babysitter, um überhaupt meinen Job machen zu können, denn alles, und ich meine ALLES Außerunterrichtliche findet nach 16 Uhr statt.

Meine oben genannten Freundinnen arbeiten beide voll. Und holen ihre Kinder um drei aus der Kita ab. Ich gönne Ihnen jeden Cent. Aber verbreiten Sie hier nicht solch bodenlosen Unsinn, dass Gymnasiallehrer weniger arbeiten. Unser System ist so am Anschlag, dass es uns bald um die Ohren fliegt.“

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/lehrermangel-einheitslehrer-vorschlag-sorgt-fuer-debatten-a-1222592.html#js-article-comments-box-pager

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Lehrermangel ist JETZT an den anderen Schulen vorhanden und wird in Teilen durch den Überhang der Gymnasiallehrkräfte aufgefangen, nachdem sich jahrzehntelang die SekI- und Grundschulen gegenseitig ausgeholfen haben.
Wenn denn der Lehrkräftemangel, der in 2 Jahren an den Gymnasien entstehen könnte, schon jetzt so belastend ist, sollte doch die Frage gestellt werden,
– WIE denn der JETZIGE Mangel aufgehoben werden kann und
– WIE in 2 Jahren an den SekI- und Grundschulen der Unterricht gewährleistet werden kann, wenn die Gymnasiallehrkräfte zurück an die Gymnasien gehen werden.
Die Sprachförderung, die 400er-Stunden sind schon längst gestrichen, Verlagerungsstunden gibt es an SekI- und GS nicht, die kann man also nicht streichen.
Wer soll dann die Alphabetisierung in den 1. Klassen übernehmen und die Einführung ins Zahlsystem?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich finde es bemerkenswert (und sehr positiv), dass auch die Grundschulkolleginnen und -kollegen hier im Forum damit anfangen, sich vorstellen zu können, dass es einen Lehrkräftemangel außerhalb ihres eigenen Primarstufenkosmos überhaupt geben könnte. Bisher wurde schon diese Möglichkeit immer vehement verneint.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist schlicht gelogen.
Seit vielen Einträgen weise ich darauf hin, dass die Abordnungen schon immer hin und her gingen. Seit Jahrzehnten erhalten wir KollegInnen von der weiterführenden Schule an unsere Grundschule als Abordnung oder Versetzung und haben auch selbst schon häufig abordnen müssen. Dies war aber bis vor wenigen Jahren den GS und SekI-Schulen vorbehalten, deren Lehrkräfte in Nds alle als GH- oder GHR-LuL ausgebildet wurden.

Auch habe ich mehrfach darauf verwiesen, dass die bisherigen weiterführenden Schulen immer MIT im Abordnungskarussell waren und die dann eingerichteten Gesamtschulen mit dem Gymnasium ins andere Dezernat gesteckt wurden und deshalb nicht mehr abordnen mussten.
Durch die Hinzuname dieses Dezernates zu den Abordnungen sind die früheren Schulzentren und heutigen IGSen wieder mit im Boot, die Gymnasien aber auch.

Allein die Gymnasien waren stets außen vor und jammern jetzt herum, weil sie nun mit hinzugenommen und damit auch mal betroffen sind, was angesichts des erheblichen Überhanges an GymnasialkollegInnen, die zudem für den Bedarf in 2 Jahren geparkt werden, vernünftig erscheint.

Aber dagegen wehrt sich der Philologenverband vehement und handelt Bedingungen aus, die eine Abordnung ad absudum führen, sodass die Grundschulen ohne Lehrkräfte dastehen und mit (nahezu ungelernten) Vertretungskräften auskommen müssen, gleiches gilt für HS, IGS, Oberschule, RS.
Der Quereinstieg war zudem zunächst für GS ausgeschlossen und ist inzwischen nur unter besonderen Bedingungen möglich, in der weiterführenden Schule mit Fachlehrerprinzip und älteren SuS m.E. auch einfacher zu bewerkstelligen.

Den Philologen war der Mangel in den letzten 20 Jahren schlicht egal, sie waren ja außen vor, können aber nun schon Forderungen stellen für etwas, das in 2 Jahren auftreten könnte.

Wichtiger wäre wohl, dass die anderen Schulen besser versorgt werden, ansonsten kann das Gymnasium in 2 Jahren dennoch abordnen und benötigt keinen Überhang, sondern kann, entsprechend der anderen Schulformen, den Mangel einer 75%-igen Versorgung verwalten. Sicherlich wird es genug Neider geben, die aufpassen, dass dies gerecht bemessen wird.

Warum man bei bestehendem Lehrermangel, der im SJ 16/17 schon mehr als deutlich war, dennoch zu G9 zurückkehren musste, ist mir zudem ein Rätsel. DAS hätte man ja auch verschieben können und hätte damit eine Menge Lehrkräfte für die Versorgung der unteren Jahrgänge erhalten.
Die Umstellung hätte erfolgen können, sobald genügend SekI- und Grundschullehrkräfte eingestellt worden wären.
Dazu braucht es aber keine Schelte und keine überheblichen Reaktionen der Philologen, sondern die Anerkennung der Arbeit in den Grundschulen samt besserer Bedingungen.
Ansonsten können wir demnächst das GS-SekI-Studium einstellen und gleich alle Lehrkräfte als SekII-LuL ausbilden, die dann zu A13 alle Schulen bedienen. Vielleicht sollte man ihnen schon jetzt im Studium Inhalte des Erstunterrichts vermitteln, damit sie auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet sind.
Auf diese Weise sorgen die Philologen selbst für den „Einheitsschullehrer“, vor dem sie immer warnen und Sorge haben.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Unterstellen Sie hier jemandem Fake-News?
„Keine Sorge: Im Unterschied zu Ihnen, der hier zum wiederholten Mal Fake News verbreitet, weiß ich, dass eine Oberstufe an einer nds. Oberschule nicht “zahlenmäßig eher klein bzw. tlw. nicht vorhanden” ist, sondern nicht existent.“

Hat hier je irgendjemand etwas anderes gesagt?
„Die Welt dreht sich nicht nur um Grundschulen. Und Abiturienten sind auch Menschen.“

Mit wem reden Sie eigentlich gerade? Wer hat das gesagt?
“ Aber verbreiten Sie hier nicht solch bodenlosen Unsinn, dass Gymnasiallehrer weniger arbeiten.“

Hier mal wieder eine sehr sachliche Wortwahl:
“ Primarstufenkosmos“

Das nur mal zudem von Ihnen hier vehement behaupteten Sachlichkeit ihrer Kommentare.
Bezieht sich übrigens nicht mal alles auf mich, sondern an alle, die es wagen, hier nicht Ihrer Meinung zu sein.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist ja auch der Grund, warum der DPhV so gegen den „Stufenlehrer“ mobil macht. An allen anderen Schulformen außerhalb des GY gibt es den stufenlehrer doch schon lange. Die radikalste Form, die mittlerweile aber zurück genommen worden ist, war die ausbildung zum Lehramt GHR – also einer lehrkraft für die Klassen 1 bis 10. Das GY ist doch die einzige Schulform, an der ausschließlich Lehrkräfte der SekI+II in allen Klassen und Jahrgangsstufen eingesetzt werden. Dienstrechtlich ließen sich selbst an GY die Jahrgänge 5 bis 10 von Lehrkräften der SekI unterrichten lassen, was in Zeiten des Lehrermangels an GY in den Siebzigern de facto auch gemacht worden ist. Es wurden, um Löcher in der Unterrichtsversorgung zu stopfen, Lehrkräfte mit PH-Abschluss bis in die Mittelstufe der GY eingesetzt.

In NRW sind Lehrkräfte mit dem Lehramt GHR (G) – d.h. mit Schwerpunkt Grundschule – Anfang des Jahrtausends wegen des Überhanges an Grundschullehrkräften an Schulen der SekI übernommen worden.

Der von palim abgezeichnete austausch von Lehrkräften zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I ist übliche Verwaltungspraxis. Neu ist, dass diese Praxis auf Lehrkräfte der SekI+II übertragen worden ist. Die in NRW an Gesamt- und Sekundarschulen eingesetzten Lehrkräfte mit SekII-Abschluss erteilen ja auch Unterricht im Umfang etwa der Hälfte ihres Wochenstundendeputats in den Jahrgängen 5 bis 10. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Lehrkräfte der GEsamtschulen an GS abgeordnet werden, ist nur deshalb ausgeschlossen, da sonst kein Oberstufenunterricht erteilt werden kann. Folglich wird auf Lehrkräfte mit Lehramt GHR(HRGe) zurück gegriffen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Palim schrieb: „Warum man bei bestehendem Lehrermangel, der im SJ 16/17 schon mehr als deutlich war, dennoch zu G9 zurückkehren musste, ist mir zudem ein Rätsel.“

Aus demselben Grund, aus dem nahezu alles geschieht, was sich an Schulen tatsächlich mal ändert: Weil es an den weiterführenden Schulen (speziell den Gymnasien) Eltern gibt, die sich vehement für oder gegen etwas einsetzen, wohingegen die Eltern im Primarbereich in weiten Teilen ahnungslos vor sich hindösen. Sie selbst haben das des öfteren beschrieben.

G8 wurde abgeschafft, weil die Eltern es nicht wollten. Gesamtschulen wurden von der Politik überall installiert, weil die Eltern eigentlich nicht studierfähiger Kinder einen Weg wollten, auf dem möglichst jedes ihrer Kinder auch „irgendein Abi“ kriegen konnte. (Dass jeder Mensch angeblich ein Abi braucht war jahrelang Motto rot-grüner „Bildungspolitik“. Lediglich Julian Nida-Rümelin hat bereits sehr früh als einsamer Rufer in der ideologischen Wüste vor diesem „Akademisierungswahn“ gewarnt. Inzwischen haben es natürlich „alle immer schon gewusst“, dass 50% und mehr Abiturientenquote ein Wahnsinn sind.)

Fazit: Ob Gymnasiallehrer oder Grundschullehrer was wollen, ist der Politik in der Regel erstmal egal. Sie sind eine zu kleine Gruppe. Vor aufmüpfigen Eltern hingegen hat sie Angst, denn das sind viele.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das bezieht sich selbstverständlich nicht auf Palim, sondern auf die Person mit alias Beobachter ….

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ emil: Ich bezog mich auf dickebanks falsche Behauptung, dass in Nds. „die ggf. vorhandene Oberstufe [an einer Oberschule] zahlenmäßig eher klein ist“ und habe korrigierend darauf hingewiesen, dass es entgegen dickebanks Darstellung an nds. Oberschulen nach geltender Rechtslage keine zum Abitur führenden Oberstufenklassen geben kann.
Guckst du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Oberschule_(Niedersachsen)

P.S. Im Unterschied zu Ihnen verbreite ich nicht Meinungen, sondern nachweisbare Fakten.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann können ja Philologen selbst und der Philologenverband aufhören, auf Kosten anderer Forderungen zu stellen.

Das Elternbild, das Sie hier zeichnen, spricht für sich.
Eltern der Grundschule sind eben nicht die, die sich auch in Stadträten oder Poliktik tummeln, sondern es sind auch eine Menge Eltern dabei, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht äußern können oder nicht darum wissen, wie wichtig ihre Stimme wäre.
Es sind tatsächlich auch Eltern darunter, die sich liebevoll um ihre Kinder kümmern, ihnen aber in den für die Schule relevanten Bereichen nicht genügend Rüstzeug mitgeben können.
Und es sind ebenso Eltern darunter, die sich gar nicht kümmern können oder wollen, deren Kinder aber dennoch zur Schule gehen MÜSSEN … oder dürfen … oder sollen.

Gerade deshalb sind bestimmte Schulformen – nicht allein die Grundschule – stets benachteiligt und gerade deshalb müssten Politiker dafür sorgen, dass diese Benachteiligung nicht zu Lasten dieser Kinder UND der Gesellschaft wird.

Und aus dem gleichen Grund sollten diese Schulen vernünftig versorgt sein, denn die Kinder der Eltern, die sich selbst helfen könnten, bekommen ihre Förderung in jedem Fall: zu Hause, in der Schule, über Nachhilfe … und tatsächlich auch in Form von medizinischer Versorgung und notwendigen Therapien.
DAS ist auch die soziale Ungerechtigkeit, die in D immer wieder in Erhebungen zu Tage tritt.

Das verstehen Philologen vielleicht erst dann, wenn sie an entsprechenden Schulen eingesetzt werden.
Wird dies in der Not auch überhälftig geschehen müssen, reicht dann auch A12 für die Tätigkeit aus. Die betreffenden Eltern werden nicht aufbegehren, sondern dankbar sein, dass der Unterricht überhaupt stattfinden kann.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

emil fragte: „Mit wem reden Sie eigentlich gerade? Wer hat das gesagt?
” Aber verbreiten Sie hier nicht solch bodenlosen Unsinn, dass Gymnasiallehrer weniger arbeiten.”

Das war die Gymnasialkollegin im Link zu Spiegel Online – genau, wie ich es beschrieben habe.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Palim schrieb: „Das verstehen Philologen vielleicht erst dann, wenn sie an entsprechenden Schulen eingesetzt werden.“

Werden sie ja bereits, weshalb sie sehr gut wissen, wie es an den Grundschulen aussieht. Umgekehrt ist das allerdings nicht unbedingt so. Aber vielleicht ändert sich das ja, wenn die erste Grundschulkollegin in Nds. einen Oberstufenkurs auf erhöhtem Niveau übernehmen muss.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@Aufmerksamer Beobachter – da vermischen Sie aber absichtlich zwei politische Bereiche.

Die Eltern an GY wollten keinen Nachmittagsunterricht für ihre Kinder, deshalb die Ablehnung von G8 sowie der derzeit im Haus von Y. Gebauer erdachten neuen Stundentafel für die SekI an GY, die ja für die Mittelstufe auch bis zu 33 WS vorsieht, um die SuS der Jahrgänge 5 bis 6 etwas entlasten zu können (26 bis 28 WS). Dabei ist mir unerklärlich, warum SuS an Schulen der SekI und Gesamtschulen im gleichen Zeitraum (5 bis 10) 188 Pflichtwochenstunden – ohne zusätzlichen Förderunterricht – absolvieren sollen.

Die zusätzlichen Gesamtschulplätze mussten die kommunalen Schulträger zur Verfügung stellen, da die überwiegende Zahl der Eltern von Kindern mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung ihren Kinder zwar grundsätzlich die Möglichkeit zum Erwerb der AHR nicht vorenthalten wollten aber andereseits die Verdichtung des Unterrichtes in der Unter- und Mittelstufe von GY ersparen wollten. Dies ist ja auch der Grund, warum die sekundarschule, die ja nur bis Klasse 10 führt, als „Gesamtschule light“ mehrheitlich keine Akzeptanz findet und nur dort errichtet wird, wo aufgrund des Einzugsbereiches allenfalls drei Parallelklassen angemeldet werden. Zur Gründung einer GE bedarf es der dauerhaften Vierzügigkeit.
Da viele GE sechzügig laufen, haben die Kommunen weitere GE auf Eltern-/Wählerwunsch errichtet und die einzugsbereich dieser Schulen verändert. Zur Gründung einer neuen GE hat man den Verlust einer Klasse an den bereits existierenden GE in Kauf genommen. Die Zahl der zusätzlichen Gesamtschulplätze ergibt sich ja durch Migration und vor allem durch die Schließung von Hauptschulen und dem Wunsch die realschulen vor der HS-Klientel bestmöglich zu schützen. Duch die Rückkehr zu G9 steigt ja lediglich die Zahl der eingeschränkt gymnasialempfohlen SuS an GY zulasten der GE und RS, die diesen Verlust an potentiellen SuS durch Aufnahmen von Hauptschulempfohlenen und Inklusionsschüler sowie Integrationsschüler ausgleichen müssen, um keine Planstellen zu verlieren und dei Höhe der Schulleiterzulage zu erhalten.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „Die radikalste Form, die mittlerweile aber zurück genommen worden ist, war die ausbildung zum Lehramt GHR – also einer lehrkraft für die Klassen 1 bis 10. “

Tja: Und warum ist diese „radikalste Form“ wohl wieder zurückgenommen worden?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „[…] da die überwiegende Zahl der Eltern von Kindern mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung ihren Kinder zwar grundsätzlich die Möglichkeit zum Erwerb der AHR nicht vorenthalten wollten aber andereseits die Verdichtung des Unterrichtes in der Unter- und Mittelstufe von GY ersparen wollten. Dies ist ja auch der Grund, warum die sekundarschule, die ja nur bis Klasse 10 führt, als ‚Gesamtschule light# mehrheitlich keine Akzeptanz findet […]“

Eben!

P.S. Sie schreiben immer wieder von NRW, was in diesem Fall konkret nur durch die Erwähnung von Frau Gebauer deutlich wird. Ich beziehe mich immer wieder ganz ausdrücklich auf Nds.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat „Beobachter: “ Im Unterschied zu Ihnen verbreite ich nicht Meinungen, sondern nachweisbare Fakten.“
Meinen Sie das ernst?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zum Begriff „Oberschule“

dickebank unterrichtet in NRW, dort ist die Schulform womöglich anders betitelt und anders aufgebaut.
Tatsächlich haben Nds. Oberschulen zwar keine Oberstufe, können aber mit gymnasialem Angebot geführt werden.
Entsprechend müssten dann auch SekI+II-LuL im Kollegium sein, die diese Klassen unterrichten.

Gleiches gilt für die IGS, die zunächst ohne Oberstufe aufgebaut werden kann – dank nds. Gesamtschulverbot vergangener Jahre sind viele IGSen in Nds. ja noch jung – im Anschluss kann aber eine Oberstufe beantragt und eingerichtet werden.

dickebank hatte geschrieben:
„Oberschulen haben im Gegensatz zu Grundschulen Planstellen für Lehrkräfte der SekI+II. D.h. also, dass die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung an einer Schulem der SekI+II – das sind Oberschulen nun einmal, auch wenn die ggf. vorhandene Oberstufe zahlenmäßig eher klein ist bzw. tlw. nicht vorhanden sondern durch eine Kooperation substituiert ist – eingesetzt werden, auch wenn dieser einsatz durch eine abordnung erzwungen wird.“

Nachweisbare Fakten:
„Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.“
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/oberschule/oberschule–91352.html

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

…fragt emil, der offensichtlich nicht einmal in Ruhe die Quellen liest, die ich verlinke, um meine Beiträge zu belegen.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ganz ehrlich, wenn der Unterschied zwischen Meinung und Fakten in der eigenen Wahrnehmung derart verschwimmt, dann graut es mir vor der Zukunft.
Das Ergebnis kann in der anderen breiten Diskussion hier nachgelesen werden, da werden auch Meinungen als Fakten verkauft.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Palim schrieb: „dickebank unterrichtet in NRW, dort ist die Schulform womöglich anders betitelt und anders aufgebaut.“

Eben! Er sprach aber in seinem Beitrag vom 9.9. (10:56 Uhr) ausdrücklich von Niedersachsen, was er sonst nie tut.
dickebank schrieb an dieser Stelle: „Nur sollten Sie [Aufmerksamer Beobachter] den Unterschied zwischen einer Grund- und einer Oberschule niedersächsischer Provinienz kennen.
Oberschulen haben im Gegensatz zu Grundschulen Planstellen für Lehrkräfte der SekI+II. D.h. also, dass die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung an einer Schulem der SekI+II – das sind Oberschulen nun einmal, auch wenn die ggf. vorhandene Oberstufe zahlenmäßig eher klein ist bzw. tlw. nicht vorhanden sondern durch eine Kooperation substituiert ist – eingesetzt werden, auch wenn dieser einsatz durch eine abordnung erzwungen wird.“ Das war Quatsch, denn es gibt an nds. Oberschulen keine Oberstufe.

Palim schrieb weiter: „Tatsächlich haben Nds. Oberschulen zwar keine Oberstufe, können aber mit gymnasialem Angebot geführt werden.“
…aber eben nur b i s z u r K l a s s e 10, nicht bis zum Abitur.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ emil: Wenn ich z.B. darauf hinweise, dass nds. Oberschulen kein gymnasiales Oberstufenangebot haben, dann ist das nicht meine Meinung, sondern ein Faktum, das man nachlesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Oberschule_(Niedersachsen) oder beim Ministerium erfragen kann.

Wenn dickebank hingegen von NRW aus behauptet, dass in Nds. “die ggf. vorhandene Oberstufe [an einer Oberschule] zahlenmäßig eher klein ist”, dann sind das schlicht falsche Behauptungen.

Und wenn emil mich fragt “Mit wem reden Sie eigentlich gerade? Wer hat das gesagt?“, dann zeigt das nur, dass emil nicht in Ruhe gelesen hat.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es war seine Antwort auf Ihre Ausführungen:
„In Nds. werden die Bewerber momentan offiziell an den Gymnasien angestellt – unter der Bedingung, dass die Schulleitung sie direkt wieder an die benachbarte Oberschule o.ä. abordnet.“
Das ist eine Verkürzung der Darstellung, denn an Oberschulen werden ohnehin SekI+II-LuL beschäftigt, da dort ja gymnasialer Unterricht erteilt werden muss.
Abordnungen an RS oder HS bedeuten hingegen, dass die SekI+II-Lehrkraft eine andere Schülerschaft erhält mit anderen Aufgaben und Zielen, an Grundschulen sogar kein Unterricht der SekI, für den die Gymnasiallehrkräfte auch ausgebildet sind, sondern Unterricht der Grundschule mit jüngerer Schülerschaft.

„Läuft hier also ganz ähnlich – und zeigt, dass die Ministerien (wie ich oben beschrieb) sehr genau wissen, dass an den Gymnasien ein Riesen-Lehrerbedarf im Anrollen ist, den man nicht mal eben “mit ein paar Ungelernten von der Straße” ausgleichen kann, weil sonst die Eltern der angehenden Abiturienten massivst auf die Barrikaden gehen.
Das ist schön, dass sie mal wieder auf die Eltern verweisen und auf den „Riesen-Lehrerbedarf“ an den Gymnasien.

Was ist mit dem Unterricht in den Grundschulen, den man schon jetzt seit mehreren Jahren „mal eben “mit ein paar Ungelernten von der Straße” ausgleichen“ muss, weil keine Lehrkräfte mit entsprechender Ausbildung vorhanden sind und die Gymnasiallehrkräfte sich dafür nicht einstellen lassen?
Das ist ja offenbar nicht wichtig.

Vielleicht sollte man die Schulempfehlung in Zukunft anders überdenken und alle SuS zum Gym schicken, da dort die Lehrerversorgung am besten sein wird – schließlich sorgt die Elternschaft dort ja für sich und die eigenen Interessen, wird von Lehrkräften dafür belobigt und vom Philologenverband unterstützt.
In den 6 Schuljahren bis Klasse 10 kann dort dann aufgeholt werden, was zuvor mit den ungelernten Kräften und ausgefallenem Unterricht nicht vermittelt werden konnte.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Palim schrieb: „… da dort ja gymnasialer Unterricht erteilt werden muss.“

Er m u s s eben nicht, aber er k a n n.

Wie oft denn noch? „Die Angliederung eines Gymnasialzweiges mit Unterricht bis zur Klasse 10 ist m ö g l i c h. Das Abitur kann allerdings weiterhin n u r an Gymnasien oder Gesamtschulen mit Oberstufe abgelegt werden.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Oberschule_(Niedersachsen)

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es tut mir leid, dass ich mich für Sie so unverständlich ausdrücke.
Wer verstehen möchte, weiß was ich meine.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Nach § 183a Abs. 2 S. 1 NSchG kann im Ausnahmefall eine gymnasiale Oberstufe geführt werden, wenn bei Errichtung der Oberschule gleichzeitig eine Gesamtschule aufgehoben wird, die die gymnasiale Oberstufe geführt hat. In diesem Fall werden auch Schülerinnen und Schüler des 11. bis 13. Jahrgangs unterrichtet und es können dieselben Abschlüsse wie am Gymnasium erworben werden.“
Aus dem PDF zur Einführung der Oberschule auf den Seiten des Ministeriums.

Und WENN ein gymnasialer Zweig eingerichtet wurde und/oder eine Oberstufe an der Oberschule, ist dort Unterricht nach den Curricula der Gymnasien zu erteilen.

Die zu erwerbenden Schulabschlüsse sind übrigens – bis auf das Abitur – an allen Oberschulen gleich und entsprechend der anderen SekI-Schulformen und ihren Abschlüssen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Genau. “Nach § 183a Abs. 2 S. 1 NSchG k a n n im Ausnahmefall eine gymnasiale Oberstufe geführt werden […]“
Sie aber behaupteten in Ihrem Posting von 14:06 Uhr: „…denn an Oberschulen werden ohnehin SekI+II-LuL beschäftigt, d a dort ja gymnasialer Unterricht erteilt werden m u s s.“
Und dieser kausale Zusammenhang ist nicht gegeben.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Mich würde interessieren, ob dieser absolute Ausnahmefall nach § 183a tatsächlich in der Realität überhaupt jemals vorgekommen ist oder aktuell irgendwo in Nds. vorkommt. Vielleicht wissen Sie da ja Genaueres.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie behaupten:
„Das Abitur kann allerdings weiterhin n u r an Gymnasien oder Gesamtschulen mit Oberstufe abgelegt werden.“

Dieser kausale Zusammenhang ist nicht gegeben.

Es ist ebenso an Oberschulen möglich.
Auch Berufsschulen führen Oberstufen und nehmen die AHR ab.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Palim schrieb: „Sie behaupten:
“Das Abitur kann allerdings weiterhin n u r an Gymnasien oder Gesamtschulen mit Oberstufe abgelegt werden.”

Dieser kausale Zusammenhang ist nicht gegeben.“

1. In dieser Wikipedia-Aussage ist sprachlich überhaupt keine kausale Verknüpfung (da/weil) enthalten. Aber das wissen Sie als Grundschullehrerin, die Deutsch unterrichtet, natürlich.
2. Die Aussage bleibt solange korrekt, bis in Nds. die erste Oberschule mit gymnasialer Oberstufe eingerichtet worden ist. Kennen Sie eine?
3. Wenn Sie tatsächlich eine finden, dann dürfen Sie gerne die Wikipedia-Quelle, die ich zitiert habe, korrigieren.
4. Das „nur“ im Wikipedia-Zitat oben bezieht sich auf „im Unterschied zu nds. Oberschulen“, denn die sind das Thema des Artikels.
5. Berufsschulen sind keine Oberschulen.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Vielleicht wird es mit diesem Schaubild direkt aus der Quelle klarer:
http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/
(das Bild rechts vergrößern)
Es gibt noch weitere Schaubilder von Schulen im Internet zu finden.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hier auch nochmal interessant, die berufsbildenden Schulen, wieder auf die Grafik klicken:
http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ ysnp: Danke für die Links.
Ich kenne die Schaubilder. Sie ändern allerdings überhaupt nichts an dem, was ich dargestellt habe.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

P.S. Im Unterschied zu Palim haben Sie offensichtlich den Unterschied zwischen „Berufsbildenden Schulen“ und „Berufsschulen“ verstanden.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Grafiken stellen dar, dass es in der SekI unterschiedliche Schulformen gibt. Dass diese aber in sich differenziert sind, wird nicht klar, dann müssten die Balken von Oberschule und IGS und KGS mehrfarbig sein. Sind sie aber nicht.
Ebenso unterschiedlich ist der Einsatz von Lehrkräften an diesen Schulformen, es gibt dort GHR- und GH- und R-LuL (die Ausbildung wechselte ja ständig) und auch Gym-LuL.

Wenn die SekI-Formen untereinander so gleich wären, könnten ja die GS+SekI-LuL wie auch die SekI+II-LuL munter von einer Schulform in die nächste verschoben werden, schließlich sind sie ja in Nds. alle für die SekI ausgebildet.

Während dies bei GS-SekI-LuL seit Jahren üblich ist, was auch niemandem gefällt, aber angesichts differenzierter Angebote notwendig und durch Lehrermangel unvermeidbar, wehren sich die SekI+II-LuL vehement dagegen…
… aber laut Aufmerksamer Beobachter sind dies ja nur die aufmerksamen Eltern, die das alles bewirken.

Die Grafiken ändern aber vor allem nichts am Umgangston von Aufmerksamer Beobachter,
an Forderungen man möge Quellen beibringen, die sie selbst nicht suchen möchte,
an der Unterstellung von FakeNews, weil sinnentnehmendes Erfassen mehrerer aufeinander bezogener Beiträge offenbar nicht erfolgt und Kollegen anderer Bundesländer gemaßregelt werden müssen, sie dies aber gleichzeitig bei ihren Beiträgen einfordert,
an kausale Zusammenhänge, die nur auf Wortebene bestehen dürfen und bei anderen doppelt zu belegen sind,
während ihre Beiträge dies alles nicht benötigen, sondern ein einzelner Hinweis auf Wikipedia ausreicht, was dann „nachweisbare Fakten“ sein sollen, wenige Beiträge später aber die Aufforderung erfolgt, man möge den Artikel bei Wikipedia überarbeiten
und es in Ordnung ist, wenn sie Unterstellungen verteilt über den „Primarstufenkosmos“ , dass „die Eltern im Primarbereich in weiten Teilen ahnungslos vor sich hindösen“ und anderes.

Da können wir nun auf die FürsprecherInnen warten, die gerne anschließend auftauchen und das alles als klar formulierte Tatsache anerkennen wollen und Beifall geben.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Palim behauptete fälschlicherweise um 17:19 Uhr: „Auch Berufsschulen führen Oberstufen und nehmen die AHR ab.“

Fakt ist dagegen: Zu den „Berufsbildenden Schulen“ gehören – neben etlichen weiteren Schulformen – die Berufsschulen und die Beruflichen Gymnasien.
Während letztere dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge anbieten, die zum Abitur führen und die Allgemeine Hochschulreife vermitteln, werden in der Berufsschule die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe in der Regel in eigenen Fachklassen unterrichtet. Die Allgemeine Hochschulreife erwerben Sie nicht.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

P.S. Ich beziehe mich nach wie vor auf das nds. Schulsystem.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sehr geehrte Palim, ich stimme Ihnen in vollstem Maße zu. Gut, dass das nicht nur mir auffällt :-).

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Na ja, wie es aussieht, kann man auch in Niedersachsen über die Berufsschule oder die Berufsausbildung entsprechende Qualifikationen machen, damit man dann anschließend weitermachen kann um zum Abitur zu kommen.
Baden- Württemberg hatte oder hat? solche komplizierten Strukturen über die berufsbildenden Schulen ebenfalls; ein Verwandter von mir hat neben seiner Ausbildung einen solchen Zweig in der Berufsschule besucht; er konnte dann anschließend an einer FHS studieren.
In Bayern gibt es ebenso viele Wege zum fachgebundenen oder allgemeinen Abitur zu gelangen. Hier haben wir z.B. die Fachoberschule und Berufsoberschule, aber auch das Bayernkolleg.
Aber ich glaube, inzwischen ist das weit vom Thema weg.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

ysnp schrieb: „[…] wie es aussieht, kann man auch in Niedersachsen über die Berufsschule oder die Berufsausbildung entsprechende Qualifikationen machen, damit man dann anschließend weitermachen kann um zum Abitur zu kommen.“

Selbstverständlich kann man das. Nur vergeben eben Berufsschulen in Nds. direkt keine Allgemeine Hochschulreife.

ysnp schrieb weiter: „Aber ich glaube, inzwischen ist das weit vom Thema weg.“
Wie wahr, wie wahr…

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Leider bleibt Aufmerksamer Beobachter wieder einmal den Nachweis schuldig.

Aber es stimmt, dass die Schulen in Nds. im Erlass „Berufsbildende Schulen“ genannt werden und sich im Gebäude in mehrere Schulformen gliedern, unter denen dann im Beruflichen Gymnasium wie auch der Berufsoberschule die AHR abgenommen wird.

Die Schule/ das Gebäude an sich wird im Volksmund „Berufsschule“ genannt und tatsächlich kann man nicht allein an der GE und am Gym sein Abitur ablegen, sondern eben auch an anderen Schulen. Zahlreiche Schüler wechseln nach dem Besuch der SekI-Schulen im Anschlus an die Berufsbildenden Schulen, um dort ihre AHR zu erlangen.
Da gibt es, wie ysnp schon schreibt, verschiedene Möglichkeiten.
Es gibt das Berufliche Gymnasium, in dem man nach 3 Jahren das Abitur ablegt, aber ebenso Möglichkeiten über eine Fachhochschulreife die Qualifikation zum Studium zu erlangen oder um das Abitur danach noch draufsatteln zu können, je nachdem, was man möchte.

Da würde ich gerne mal eine Aufstellung sehen, inwiefern diese Abiturienten zur allgemeinen Quote derer mit AHR hinzugerechnet werden.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Endlich sind Sie beim korrekten Begriff angekommen, der Berufsoberschule (ist nicht gleich Berufsschule ist nicht gleich Oberschule). Sie ist neben dem Beruflichen Gymnasium (ist nicht gleich Berufsschule) die einzige Berufsbildende Schulform, die – wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen – die Allgemeine Hochschulreife vergibt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich frage mich immer, wie blöd man denn sein könne, wenn es wie hier um Spitzfindigkeiten geht.
Ob die Kästen – meist wegen der Größe – am Stadtrand nun allgemein als Berufsschule oder berufsbildende Schulen – es ist ja de facto ein Schulverbund – oder wie in NRW als Berufkollegs bezeichnet werden, ist vollkommen irrelevant. NRW kennt z.B. den Begriff „Berufliches Gymnasium“ überhaupt nicht, es gibt die gymnasiale Oberstufe der BK, die zur AHR führt, und die Fachoberschulklassen, die wie die Höheren Fachschulen auch zur FHR führen.

Dass im Gegensatz z.B. zu den Berliner Oberschulen die Nds-Oberschulen im Regelfall keine GOSt haben ist aus den Veröffentlichungen nicht ersichtlich. Nach den bisherigen Ausführungen sind sie also eher mit den NRW-Sekundarschulen bzw. den bayrischen Mittelschulen zu vergleichen, wobei erstere integrativ und letztere kooperativ organisiert sind. Kommt davon, wenn die länder sich bezgl. der Organisationsformen ihrer Schulen bzw. deren Bezeichnung nicht verständigen können.
Das Ganze ist also ein Streit um des Kaisers Bart, der in keinster Weise das primäre Thema betrifft, die Bezahlung von Lehrkräften mir akademischem Hochschulabschluss und bestandenem zweiten Staatsexamen an allen Schulformen im Eingangsamt in die Besoldungs-/Tarifgruppe A13/E13 einzuordnen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und was wird durch Ihre Feststellung besser? Genau: Nichts!

Nachweisbar ist hingegen, dass dickebanks oben geäußerte Behauptungen („… müssen sich die GY und sonstigen GOSten keine Gedanken um die Nachwuchsgewinnung machen.“/“Es wird eben einen ganzes Jahr ohne Abiturienten an GY geben – außer in den Ländern, die schon immer G8 hatten.“) nicht zutreffen.

dickebank
5 Jahre zuvor

Nichts, nur dass mir der Stellenmangel an GY vollkommen tangential an der gesäßebene vorbei geht. Meine Kinder sind aus dem schulpflichtigen Alter heraus und ich selbst arbeite in der SekI. Die fehlenden Lehrkräfte an GY muss ich nicht durch Verzicht auf Entlastungsstunden, Dauervertretungen, Adhoc-Vertretungen und sonstige Mehrarbeit kompensieren.

Deshalb bin ich von den sich mit sich selbst befassenden Interessenvertretungen der Lehrkräfte und ihren Vertretern in den Personal- und Hauptpersonalräten angewidert. Sie vertreten eigene Interessen und nicht die der Kollegien. Sie lassen sich aber von den in der Politik Verantwortlichen jederzeit gegeneinander in Stellung bringen, um so nichts verändern zu müssen. Folglich bin ich mir selbst der Nächste, siehe oben – der lehrkräftemangel an GY ist mir gleichgültig. Hauptsache meine zukünftigen rentenansprüche können sicher gestellt werden. Nach mir also die Sintflut. Die Hoffnung, dass die betroffenen Kollegien und Lehrkräfte gemeinsam den Allerwertesten hoch bekommen und die Poltik in die Pflicht nehmen, werde ich in den letzten arbeitsjahren ohnehin nicht mehr erleben. Bleibt nur sich selbst gesund zu erhalten und alle anfallende Arbeit, die über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgeht, auf andere abzuwälzen.

Team-Arbeit ist alles- TEAM ==> Toll ein anderer macht’s!

emil
5 Jahre zuvor

Aus der Lehrerbedarfsanalyse Baden-Würtemberg, Stand April 2018: „Beim Lehramt Gymnasien liegen die Studienanfängerzahlen bereits seit einigen Jahren deutlich über dem künftigen Bedarf.“
https://www.lehrer-online-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/lehrer-online-bw/Downloadliste%20EINSTELLUNG/Merkblatt%20Einstellungschancen2018.pdf?attachment=true

emil
5 Jahre zuvor

Aus der Lehrerbedarfsprognose der KMK https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatistik/lehrereinstellungsbedarf-und-angebot.html

4.2.4 Lehrereinstellungsbedarf und -angebot bei den Lehrämtern für den Sekundar- bereich II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium
Das mittlere Einstellungsangebot übersteigt den Bedarf am höchsten bei den Lehr- ämtern für den Sekundarbereich II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymna- sium. Der durchschnittliche Deckungsgrad über den gesamten Zeitraum hinweg beträgt 193 %. In Deutschland sind dies jährlich 5.500 Personen, die über Bedarf für dieses Lehramt bereit stehen.
Sowohl in Deutschland als auch in den gebildeten Länderaggregaten kann bei Lehr- ämtern für den Sekundarbereich II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymna- sium generell von einem deutlichen Bewerberüberhang ausgegangen werden.“

emil
5 Jahre zuvor

Es scheint, als ob die Sorge um einen Lehrermangel am Gymnasium eher unbegründet ist.

emil
5 Jahre zuvor

Die klassischen MINT-FÄCHER als Dauerproblem mal ausgeklammert ….

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Ja ja, die Bedarfsprognosen der Länder: Die sind ja seit Jahrzehnten für ihre Treffsicherheit bekannt, gell?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Getoppt nur noch von denen der KMK.

emil
5 Jahre zuvor

Wertschätzung für die GEW kann ja nicht schaden!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

genau. die hat für die derzeitige Art der Inklusion gekämpft, verbeamteten Lehrern zum Streik ermutigt usw.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das war ironisch gemeint, in dem Sinne, dass es erstaunlich iist, dass es Manchem hier offensichtlich passt die GEW zu zitieren, wenn es gerade mal in den Kram passt, auch wenn man sonst immer darüber schimpft. Erinnert mich an Fähnchen im Wind …

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ emil: Ich schrieb zuvor: „Das glaubt ja nicht mal die GEW!‘

Schon klar, dass man sich als GEW-Lautsprecher und Grundschullehrer ärgert, wenn die eigene „Interessenvertretung“ einem mal wieder die so schön fest gefügte Weltsicht zerstört.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@emil Mein Kommentar war selbstverständlich auch ironisch gemeint. Gerade über die von der GEW favorisierte Art der vermurksten Inklusion regen sich ja viele Grundschullehrer auf.

emil
5 Jahre zuvor

Wenn es Ihnen gut tut – meinetwegen 😉

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Mich als Gymnasiallehrer interessiert die GEW mit ihren wirkungslosen Schnapsideen und ihrer ideologischen Bildungspolitik nicht. Ihnen als Grundschullehrer „tut sie schlecht“, da sie Ihre Arbeitsbedingungen immer weiter verschlechtert. Aber damit müssen Sie leben, nicht ich.

emil
5 Jahre zuvor

Was uns Grundschullehrern schlecht tut sind vor allem Gymnasiallehrer, die es nicht schaffen auch nur einen Satz ohne Beleidigungen loszulassen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Dann erzählen Sie mal, welchen Grundschullehrer ich beleidigt haben soll. Oder sind Sie bereits eins geworden mit der GEW und in ihr aufgegangen?

Im übrigen sind es Sie und nicht ich, der hier im Forum von den Mitdiskutanden darauf hingewiesen wird, dass Sie statt in der Sache zu diskutieren mit Unterstellungen arbeiten und „die Gymnasiallehrer“ mit den Aussagen einzelner verwechseln. Beispielhaft nachzulesen z.B. hier:

„Vielleicht ist es ‚Aufmerksamer Beobachter‘ auch zu blöd, auf Ihre Unterstellung zu antworten. Dass er Ihnen nicht widerspricht, muss ja nicht Zustimmung bedeuten.
Es wäre ja noch schöner, wenn jeder einfach was behaupten könnte und wenn darauf nicht reagiert wird, daraus eine Bestätigung machen würde.“
https://www.news4teachers.de/2018/09/a13-fuer-alle-eisenmann-schliesst-hoehergruppierung-von-grundschullehrern-kategorisch-aus-nicht-gerechtfertigt/#comment-270872

Auffällig ist zudem, dass – wann immer Ihr Name in einem der Diskussionsstränge dieses Forums auftaucht – eine massive negative Veränderung der Diskussionskultur zu verzeichnen ist. Auch das wurde Ihnen bereits von diversen Mitdiskutanden ins Stammbuch geschrieben.

Und was das Thema „Beleidigungen“ betrifft: Da wäre ich an Ihrer Stelle lieber ganz vorsichtig. Oder wie nennen Sie Ihre Aussage vom 1.9. (1:12 Uhr): „Verräterisch ist dabei schlicht eins, die pauschalisierte und sachlich nicht begründete Stimmungsmache der Philologen. Aber so kennen wir sie ja.“
(Nachzulesen im selben Link.)

Ebenfalls im selben Diskussionsstrang findet sich Ihre folgende Aussage vom 1.9. (13:54 Uhr): „Ich lach mich schlapp, wofür Gymnasiallehrer A14 bekommen! Kein Wunder, dass dabei der Bezug zur Realität verloren geht ….“

Fazit: Wenn ein Diskussionsteilnehmer hier im Forum durch ständige fortgesetzte Beleidigungen von Mitdiskutanden auffällt, dann sind Sie es, lieber emil.

emil
5 Jahre zuvor

Quod erst demonstrandum 🙂

sofawolf
5 Jahre zuvor

Hier habe ich gerade bei FB eine sehr gute Argumentation dazu gelesen. Offensichtlich denke nicht nur ich wie ich. 🙂

“ Sehr geehrter Frau Schmidt und Herr Bosse, die Ausbildungsdauer und das Anforderungspensum* sind in allen Industrienationen das
Hauptkriterium für die Höhe der späteren Gehälter. Bei allem Verständnis für die hohe Anforderungen an den Grundschulen: Weshalb sollte das ausgerechnet bei Lehrern anders sein?

Ein, wenn auch krasses, Gegenbeispiel: Die medizinischen, sozialen, psychischen und physischen Anforderungen für Pflegepersonal sind enorm. Trotzdem würde doch keiner auf die Idee kommen, die selben gleiche Gehälter für Pflegepersonal wie für Ärzte zu fordern, oder?

*die Studiengänge Lehramt an Gymnasien (Universität) und Lehramt Primarstufe (Hochschule) sind (zumindest in BW) weder qualitativ noch quantitativ (im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad) auch nur ansatzweise vergleichbar.“

(Nikolai S.)

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Au Backe – Universitäten sind Hochschulen. Sie sollten sich einmal mit der rechtlichen Definition beschäftigen, ab wann eine Hochschule eine Universität ist.

Übrigens, die RWTH ist eine Universität. Blöd nur das RWTH eine eingetragene Marke ist, weshalb die Bezeichnung Uni vermieden wird.

Die Universität für angewandte Wissenschaften in Bochum, gemeint ist die vormalige FH Agricola, ist heute die TH Agricola.

Namen sind also Schall und Rauch nd somit nicht einmal ein Begründungsansatz.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich bin nicht Nikolai S.

Ich halte diesen kleinen Lapsus für die Aussage selbst für irrelevant. Es geht nicht darum, dass die einen an Universitäten und die anderen „nur“ an Hochschulen ausgebildet werden, sondern dass „die Studiengänge Lehramt an Gymnasien … und Lehramt Primarstufe … (zumindest in BW) weder qualitativ noch quantitativ (im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad) auch nur ansatzweise vergleichbar [sind].

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Allerdings ergibt meine Recherche, dass Universität und Hochschule nicht synonym ist. Jede Universität ist eine Hochschule, aber nicht jede Hochschule eine Universität. Worin die genauen Unterschiede bestehen, interessiert mich nicht allzu sehr.

Googeln Sie selbst! Sie sind ja immer so gut im Behaupten ohne Belege.

mississippi
5 Jahre zuvor

Hier in BaWü gibt es noch die Hauptschulen. Meist „Werkrealschulen“ mit optionaler 10. Klasse. Auch diese Lehrer erhalten nur A12, leider berichtet hier niemand von seinem Alltag. Da kann man jetzt wirklich nicht mehr mit dem Alter der SuS kommen.
Ich weiß, dass jetzt alle wieder aufschreien, das habe man vorher gewusst. Aber vor 20 oder 30 Jahren wusste niemand, wo sich die Hauptschulen hin entwickeln. Oder?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Und in NRW sind alle Schullaufbahnen – auch die der Hauptschule -auf 10 Pflichtschuljahre ausgelegt.
Der Hauptschulabschluss kann allerdings auch nach 10 Vollzeitschulbesuchsjahren nach Klasse 9 vergeben werden. – Das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel.