Inklusion: Deutschland droht eine neue Rüge der Vereinten Nationen – „rückschrittliche Tendenzen“

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GENF. Der UN-Menschenrechtsrat hat sich mit der Menschenrechtslage in Deutschland befasst – und sich offenbar verwundert darüber gezeigt, dass es hierzulande „trotz reichhaltig vorhandener Ressourcen immer noch umfassende Diskriminierungen behinderter Menschen gibt“, wie es in einem Bericht heißt. Unabhängige Organisationen wie der Deutsche Behindertenrat oder das Deutsche Institut für Menschenrechte, das vom Bundestag mit der Überwachung der Inklusion betraut ist, hatten zuvor von nach wie vor existierenden Missständen berichtet.

Eine Sonderschulpflicht für behinderte Kinder ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention – der gesetzlichen Grundlage der Inklusion – vereinbar. Foto: Shutterstock

„Bisher mangelt es in Deutschland an Strategien, die eine langfristige Steuerung der Inklusionsbemühungen ermöglichen“, so erklärte Adolf Bauer, Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrats, vor dem UN-Gremium. Er forderte: „Hier muss die Bundesregierung nacharbeiten, wenn es ihr mit der vollen und gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ernst ist.“ Dies gelte insbesondere für den Schlüsselbereich der Inklusion von Kindern und Jugendlichen in der Bildung. „Denn hier sind die Initiativen bisher gescheitert. Nach wie vor besucht die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler mit einem Handicap eine Förderschule“, monierte Bauer.

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, stieß ins gleiche Horn – sie forderte, die Bundesregierung müsse „die Umsetzung ihrer Verpflichtungen konkretisieren“. Etwa bei der Inklusion: „Wir begrüßen die Zusage Deutschlands, das Sonderschulsystem schrittweise aufzulösen. Inklusive Bildung muss endlich flächendeckend umgesetzt und rückschrittlichen Tendenzen auf Länderebene entgegengewirkt werden“, so forderte sie.

„Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte“

Auch auf anderen Feldern, die die Schulen in Deutschland betreffen, bestehe Handlungsbedarf. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle Diskriminierung von Schülern mit Migrationsgeschichte anzuerkennen und bildungspolitische Maßnahmen für Chancengleichheit auf der Grundlage von empirischen Befunden zu entwickeln“, sagte Rudolf. Berlin müsse die Bundesländer bei allen Maßnahmen, die in die deren Zuständigkeit fallen, in die Pflicht nehmen – das betrifft eben die Schulen. „Außerdem sollte sie innerhalb eines Jahres einen mit der Zivilgesellschaft konsultierten Umsetzungsplan mit spezifischen Maßnahmen vorlegen“, so forderte sie.

Im Anschluss an die Anhörung der Organisationen beschloss der Fachausschuss, der Bundesregierung  eine Liste von Fragen vorzulegen – die muss Berlin innerhalb eines Jahres beantworten, wie es in einem Bericht der „Kooperation Behinderter im Internet“ heißt. Auf dieser Grundlage werde Deutschland voraussichtlich 2020 vom Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft – zum zweiten Mal nach 2015.

Damals hatte es eine Rüge der Vereinten Nationen für Deutschland gegeben: „Ich bin besorgt über den Mangel an Koordination zwischen Bund und Ländern“, erklärte die UN-Berichterstatterin, die Britin Diane Kingston, seinerzeit. Die Bundesregierung sei in der Pflicht, die Bundesländer zu einer Umsetzung der Bestimmungen zu drängen. Davon ist bis heute wenig zu spüren. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auf der Facebook-Seite von News4teachers bereits hitzig diskutiert.

News4teachers-Dossier – gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos”

 

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16 Kommentare
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omg
5 Jahre zuvor

Hust. Das Institut für Menschenrechte lobt den Abbau des Sonderschulsystems. Lustig. Nur hat die UN das doch nie festgeschrieben. OMG

sofawolf
5 Jahre zuvor

Na und? Dann rügen die eben. Die Kritik eines Meinungsgegners kann auch so verstanden werden, dass man alles richtig gemacht hat.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Der UN-Menschenrechtsrat ist kein „Meinungsgegner“ – es sei denn, wir wären menschenrechtlich auf einem Niveau wie Russland, die Türkei oder China.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich zitiere mal aus dem Grundgesetz: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” (Art 3, Abs.3)

Sie, Anna, beziehen sich ja oft darauf. Leider ist das aufgrund der gewählten Sparversion der Inklusion (Stundenweise sonderpädagogische Betreuung, jedoch nicht unbedingt von den auf das Krankheitsbild spezialisierten Lehrkräften) nicht mehr gegeben. Außerdem fehlt der Zusatz, dass niemand aufgrund der fehlenden Behinderung benachteiligt werden darf (gleich intelligenten Schülern kann aufgrund eines Hörfehlers der Besuch des Gymnasiums — darum geht es ja bei der Inklusion erneut — erlaubt oder verwehrt werden). Gleichberechtigung ist nicht zwangsläufig auch Gleichstellung, was bei den Oberen in der UN noch nicht angekommen zu sein scheint. Die Englischkenntnisse der Übersetzer hielten sich darüber hinaus auch in engen Grenzen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Sie, Anna, beziehen sich ja oft darauf. Leider ist das aufgrund der gewählten Sparversion der Inklusion (Stundenweise sonderpädagogische Betreuung, jedoch nicht unbedingt von den auf das Krankheitsbild spezialisierten Lehrkräften) nicht mehr gegeben. “

Da kämen wir sogar überein,
wenn dann in der Rückabwicklung und Wiedereinführung der FöS-Klassen ab Klasse 5 aber 18 oder mehr SuS mit Förderbedarf in einer Klasse sind und von einer FöS-Lehrkraft beschult werden, kann auch nicht von besseren Bedingungen die Rede sein. (aktuelle Klassengröße an einer FöS in meiner Region).

Dass einem Schüler mit Hörfehler der Besuch eines Gymnasiums verwehrt werden kann, zumal bei gleicher Intelligenz – wenn sie überhaupt gemessen wurde, halte ich allerdings für ein Gerücht und nicht für möglich.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

An dem Gymnasium, an dem ich unterrichte, gibt es mehrere hörbeeinträchtigte SuS, die völlig problemlos (unter Zuhilfenahme entsprechender technischer Hilfsmittel und Raumgestaltung) von uns unterrichtet werden. Geistig Behinderte „nur aus Prinzip“ auf ein Gymnasium zu schicken, halte ich hingegen für unverantwortlich – und zwar für alle Beteiligten.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wenn die Voraussetzungen wie beim Beobachter nicht gegeben sind, kann ich mir ein Verwehren durchaus vorstellen. Das ist aber Sache des Schulträgers und nicht der laut Anna ach so inklusionskritischen Gymnasiallehrer.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Beim hörbeeinträchtigten Kind? Beobachter schreibt „völlig problemlos“.
Da braucht es vor allem technische Hilfsmittel über die Krankenkasse. Der Schulträger darf das mit Raumgestaltung unterstützen, das wäre aber etwas, das in jedem Klassenraum umgesetzt sein sollte. M.E. fällt das unter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ganz genau. Aber Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist im Schulsystem ohnehin nicht von Bedeutung. Zumindest gefühlt sind besonders die Hörschutzvorschriften im Baugewerbe strenger als in der Schule.

xxx
5 Jahre zuvor

warum haben migranten schlechtere chancen als inländer? aus den im schnitt bei einigen herkunftsregionen schlechteren abschlüssen im vergleich zu den inländern kann man das jedenfalls nicht folgern, weil keinem kind durch eine schule nur aufgrund seiner herkunft der gewünschte abschluss verwehrt wird.

Pälzer
5 Jahre zuvor

Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats sind derzeit:
Angola, Kongo, Senegal, Nigeria, Afghanistan, Nepal, Pakistan, Katar, Slowakei, Ukraine, Australien, Spanien, Chile, Mexiko, Peru und viele weitere. Fällt Ihnen im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit etwas auf?

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Was für ein schwaches Argument. So ließe sich auch die Wiedereinführung von Folter und Todesstrafe rechtfertigen.

Dürfen sich nur Deutsche über Menschenrechtsverletzungen andernorts äußern (ob in der Türkei, in Russland oder in Nordkorea)? Ist Deutschland so erhaben über Kritik, dass es sich keine Meinung von ausländischen Menschenrechtsexperten anzuhören braucht? Warum ist Deutschland dann überhaupt Mitglied der UN? Warum hat es die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert – wenn man sich hinterher nicht an die Regeln halten soll (zu denen die Überprüfung durch den Menschenrechtsrat gehört)?

Was soll denn beim Blick auf arme Länder in Sachen Bildungsgerechtigkeit auffallen? Dass das absolute Bildungsniveau niedriger ist? Ach …

Lena
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

„Schaches Argument“? Finde ich gar nicht!

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Lena

Aha

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Die angeblich „rückschrittlichen Tendenzen“ werden inzwischen sogar von höchster bundespolitisch verantwortlicher Stelle forciert: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1535317/streit-um-inklusion-karliczek-will-foerderschulen-erhalten

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Und was die pro forma eingeführte Sparbüchsen-Inklusion made in Germany, powered by rot-grüne „Bildungspolitik“, konkret für die Betroffenen bedeutet, macht das folgende Beispiel mehr als deutlich: https://www.ardmediathek.de/tv/ttt-titel-thesen-temperamente/Zu-wenig-Geld-zu-wenig-Lehrer-zu-wenig/Das-Erste/Video?bcastId=431902&documentId=56289440