Regel- und Gymnasiallehrer künftig in gleicher Besoldungsgruppe

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ERFURT. Regelschule oder Gymnasium? Diese Entscheidung hat bis jetzt für Lehramtsstudenten in Thüringen weitreichende Konsequenzen bis hin zum Gehalt. Die Landesregierung will jetzt diesen Graben schließen.

Sorgt zumindest in der Sekundarstufe 1 schon mal für eine Angleichung der Lehrergehälter: Helmut Holter. Foto: By Martin Kraft (Own work) CC BY-SA 3.0 Wikimedia Commons

Regelschullehrer sollen ab Januar 2020 beim Gehalt mit Gymnasiallehrern gleichgestellt werden. Sowohl verbeamtete als auch nach Tarif beschäftige Pädagogen sollen dann nach der Besoldungsgruppe A13/E13 bezahlt werden, sagten Finanzministerin Heike Taubert (SPD) und Bildungsminister Helmut Holter (Linke) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Erfurt. Die Erhöhung erfolge in zwei Schritten.

Der Landtag werde voraussichtlich im September rückwirkend zum Januar 2018 die Hälfte des Gehalts zwischen den Gruppen A12 und A13 als Zulage beschließen. Bis Mitte 2019 – noch vor der Landtagswahl – müsse dann das Besoldungsgesetz nochmals für die zweite Anhebung geändert werden. Laut Taubert wird Thüringen dafür jährlich insgesamt 36 Millionen Euro aufbringen. Jeder Lehrer würde – mit Abstufungen, ob Anfänger oder mit vielen Dienstjahren – dann brutto um die 500 Euro mehr bekommen. Das ist laut Holter ein wichtiger Schritt zur Anerkennung des Lehrerberufes und zur Besoldungsgerechtigkeit.

Er hoffe, dass sich dadurch möglichst viele junge Leute für ein Studium zum Regelschullehrer anstelle eines Gymnasiallehrers entscheiden und später in Thüringen unterrichten, sagte Holter. Für Grundschullehrer werde es aber in absehbarer Zeit keine entsprechende höhere Eingruppierung geben können, dämpfte Taubert Erwartungen dieser Pädagogen.

«Es ist ein Kompromiss, den wir nach hartem Ringen gefunden haben», sagte der Vorsitzende des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann. «Damit werden Regelschullehrer in Thüringen in der Besoldungsgruppe mit Lehrern der umgebenden Länder gleichgestellt. «Das können wir künftigen Lehrern bei ihren Bewerbungen mitgeben.» Thüringen sei eines der letzten Länder, die die Regelschullehrer bislang nicht nach A13 bezahlen.

Dabei bündeln sich aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gerade in den Regelschulen, in denen im Freistaat Real- und Hauptschule vereint sind, die Anforderungen an die Lehrer. «Armut, Inklusion, Integration, Gewalt und auch rechtsextreme Tendenzen sind die Herausforderungen, die in keiner anderen Schulart wie in der Regelschule zu stemmen sind», sagte die GEW-Vorsitzende Kathrin Vitzthum.

Unter den Bundesländern gebe es einen harten Konkurrenzkampf um Lehrer, stellten Holter und Liebermann fest. Jedes Land verhalte sich dabei egoistisch, es laufe ein Überbietungswettbewerb. So zahle Sachsen bereits für das Vorbereitungsjahr Zulagen von 1000 Euro. «Ist das vernünftig?», fragte Holter. Finanzministerin Taubert ergänzte: Dazu kämen Unterschiede bei der Höhe der Gehaltsgruppen A13/E13 in den Ländern. Schwächere Länder könnten nur verlieren. dpa

KMK-Präsident für bundesweite Harmonisierung der Lehrerbezahlung

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emil
5 Jahre zuvor

16 kleine Bundesländer wachten plötzlich auf,
ihnen fehlten viele Grundschullehrer, das nahmen sie in Kauf.

Der Mangel wurde größer und so langsam merkte man,
dass die Vernachlässigung der Grundschullehrer nicht mehr bleiben kann!

16 kleine Bundesländer lamentierten erstmal rum,
die ersten beiden zahlten A13, die andren blieben noch stumm.

14 kleinen Bundesländern fiel es immer schwerer
nen Grund zu finden für die Benachteiligung der vielen Grundschullehrer.

Die nächsten folgten daraufhin mlt der Ankündigung
in Zukunft mehr Gerechtigkeit zu haben bei der Besoldung.

Von 16 kleinen Bundesländern haben 5 schon reagiert
A13 für alle ist hier schon garantiert.

Die andren werden folgen, es ist eine Frage der Zeit,
wir warten drauf, ihr Bundesländer, macht euch schnell bereit.

Ok, Schwächen beim Reimen gebe ich gerne zu!
Aber der Artikel ist natürlich ein Anlass zur Freude!
Und die Sek1-Lehrer habe ich nicht vergessen, die passten nur nicht auch noch dazwischen!

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

14 kleine Bundesländer kamen nicht aus dem Quark,
darum fanden die Bewerber die anderen Länder stark.

14 kleinen Bundesländern liefen die Lehrer weg,
sie suchten sich was anderes im 3-Bundesländer-Eck.

Für Studien gab es Geld genug, so wird alles gemessen,
die Forderung nach Lohn dagegegen sei absolut vermessen.

14 kleine Bundesländer warten und verschieben,
die Grundschullehrer opfern sich, weil sie die Kinder lieben.

Die Jugend denkt, das mach ich nicht, da bin ich mir zu schade,
so tragen wir das Grundschullehramt irgendwann zu Grabe.

Auch in die SekI wünscht sich keiner, das reibt die Lehrer auf,
der Lehrermangel nimmt derweil weiter seinen Lauf.

Am Ende müssen Hilfskräfte den Unterricht erteilen,
billiger als A13 ist´s, bloß nichts übereilen.

Die Kultusminister wechselten darüber ihre Posten.
Bildung soll uns teuer sein, sie darf jedoch nichts kosten.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

🙂

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

A13 für Grundschullehrer finde ich doch etwas merkwürdig angesichts der Tatsache, dass die Leistungen der Schüler immer schlechter werden. Auch der häufige Gebrauch von Methoden wie „Schreiben nach Gehör“ spricht nicht für die Kompetenz der Grundschullehrer. Da wäre eher E9 als A13 gerechtfertigt. Das so eingesparte Geld kann so auch in mehr Grundschullehramtsplätze investiert werden, dann könnten auch mehr Lehrer eingestellt werden, um die Klassen zu verkleinern.

mississippi
5 Jahre zuvor

Dass die Leistungen der Schüler immer schlechter werden, liegt nicht an den Lehrern und nicht an einer einzigen Methode. Obwohl ich diese Methode nicht verwende, stelle ich fest, dass die Kinder heute schlechter rechtschreiben können als früher. Die Grundschule muss viel mehr Aufgaben übernehmen, die früher in den Familien selbstverständlich waren. Vor allem, was Erziehung und soziale Kompetenzen angeht. Aber auch feinmotorische Fähigkeit sind oft nicht sehr ausgeprägt vorhanden. In meiner ersten Klasse wurde nur noch 4 oder 5 von 25 Kindern vorgelesen. Eltern hängen vermehrt in sozialen Netzwerken, anstatt sich ihren Sprösslingen zuzuwenden, Kinder ab einem bestimmten Alter auch immer mehr und sind sich selbst überlassen. Das alles der Grundschule in die Schuhe zu schieben, die auch noch Inklusion und Integration zu bewältigen hat, kann nur jemand behaupten, der selbst noch nicht in der Grundschule gearbeitet hat. Vllt. sollte jeder Lehrer mal für 1 Jahr abgeordnet werden.

Leider werden in den Medien immer nur Negativbeispiele von Schule und chaotische Zustände gezeigt. Kein Wunder, dass niemand mehr Lehrer werden will.

Was gut läuft und was wir an guter Arbeit leisten, davon redet niemand.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Nein, ich glaube nicht, dass die Eltern die Schuld tragen, schließlich sind die heutigen Eltern weitaus gebildeter als die Eltern der 1950er und 1960er Jahren. Sie haben weitaus häufiger Abitur oder ein Studium absolviert.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Das ist auch ein gutes Gegenargument.

mississippi
5 Jahre zuvor

Abitur und Studium zu haben bedeutet nicht, „bessere“ Eltern zu sein. Die Erziehung der oft berufstätigen Eltern (ich bin es auch) wird manchmal sehr in die Hände von Kita und Grundschule gelegt. Kindergärten haben oft offene Konzepte, keine feste Gruppen und Angebote, keine festen Essenszeiten. Jeder isst, wann er will und beschäftigt sich mit dem, was er will. Das ist in der Schule natürlich anders und da hat man zu tun, die Kinder an bestimmte Regeln zu gewöhnen. Es gibt natürlich auch viele anders konzipierte Einrichtungen. Ich merke bei Erstklässlern immer, wer in welchem Kiga war und freue mich, wenn viele in einer bestimmten Einrichtung waren, denn da weiß ich, dass gute Grundlagen gelegt sind.
Ich möchte damit nur ausdrücken: Die Kinder haben eine Vergangenheit, wenn sie in die Schule kommen. Wir sind nicht die Einzigen, die für deren Unvermögen verantwortlich sind. Und bitte nicht vergessen: Es gibt auch ganz tolle Rechtschreiber. Die anderen Kompetenzen die vorhanden sind sollte man auch nicht übersehen. Rechtschreibung ist nur ein Teil von dem, was man in der GS lernt.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Früher waren die Eltern auch berufstätig, beide. Es war ja eher unter Akademikern und Adeligen üblich, dass die Mutter nicht gearbeitet hat, der Rest konnte es sich ja nicht leisten, die Frau nicht arbeiten zu lassen.
Heute können sich viele Eltern ja auch mehr um ihre Kinder zu kümmern, da sie arbeitslos sind, was ja früher nicht so üblich war.

Die Bedeutung der Rechtschreibung ist im Übrigen nicht zu unterschätzen. Beim Bewerben interessieren sich die Arbeitgeber erst einmal für ein fehlerloses Anschreiben, weniger darum, ob die Schüler kreativ Geschichten erfinden können.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Ich frage mich, wie sich die Bundesländer die Lehrer gegenseitig abwerben, wenn alle A 13 / E 13 bekommen? Es ist ja nur ein Vorteil, solange es nicht alle machen.

Aber vermutlich kommt dann infolge „Schweinezyklus“ erst einmal wieder ein Lehrerüberhang.

Dürfen die Gehälter dann eigentlich gekürzt werden? Von wegen Marktwirtschaft, Nachfrage und Angebot, wie auch oft argumentiert wurde?

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Theoretisch. In NRW wurden Realschullehrer einst mit der Eingangsbesoldung A13 eingestellt, ein paar Dienstalte sind noch im Dienst.
Aber man muss auch sagen, dass sie damals eine gesonderte Ausbildung durchlaufen mussten, was irgendwann zu G/ HRGe zusammengefasst wurde.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Richtig. Kenntnisse in Spieltheorie würden da solche Fehler vermeiden helfen. Wenn alle Lehrer aller Schularten E9 in ganz Deutschland erhalten würden, würde auch die Abwerberei unterbleiben.

FElixa
5 Jahre zuvor

Und wieso E9? Da bräuchte man gar keine Abwerberei mehr, sondern man würde einfach gar keine Lehrer mehr bekommen.

Pensionist
5 Jahre zuvor

Und die Unterrichterei würde auch unterbleiben.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pensionist

Stimmt nicht. Leutnante erhalten auch keine A13, Finanz- und Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst auch nicht, und trotzdem bewerben sich hier weitaus mehr Bewerber als Stellen vorhanden sind.

dickebank
5 Jahre zuvor

Aber den Unterschied zwischen Anwärter und Referendar sind Ihnen schon bekannt?
Um in den gehobenen Polizeidienst der Länder und des Bundes eintreten zu können, reicht – neben anderen Voraussetzungen – die Fachhochschulreife. Nach dem Dualen Studium an den Fachhochschulen der öffentlichen Hand und dem Erreichen des Bachelor-Abschlusses, werden Anwärter in den Wach- und Wechseldienst als Kommissare übernommen und zu A9 besoldet, wenn sie eine entsprechende Planstelle finden.

Zu Zeiten, als es für die Ausbildung von „Volksschullehrern“ noch eigene Akademien gab, entsprach der Werdegang – wie auch der von Baumeistern – in etwa der oben dargestellten Polizeiausbildung. Nur die Zeiten haben sich geeändert. Und so ist heute die Voraussetzung zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums für die Primarstufe die allgemeine Hochschulreife, ein mit Master-Grad abgeschlossenes universitäres Studium, das bezüglich der Regelstudienzeit dem der SII-Lehrkräfte entspricht, und ein Vorbereitungsdienst mit erfolgreich bestandener Zweiter Staatsexamensprüfung. In allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes der Kommunen, der Länder und des Bundes sind das die Voraussetzungen zur Übernahme in die Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt – vulgo höherer Dienst -mit einer Eingangsbesoldung der Stufe A13 respektive E13 für Tarifbeschäftigte.

Btw ein „Lolli“ der BW (Leutnant) erhält die gleiche Grundbesoldung wie ein Stabsfeldwebel. Die Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt der BW beginnt ab dem Dienstgrad Major. Ein Stabshauptmann wird zwar ebenfalls A13 besoldet, der Dienstgrad ist das Verzahnungsamt zwischen erstem und zweitem Einstiegsamt. Das ist das Pendant zum Oberamtsrat der sonstigen öffentlichen Verwaltung. Im Bereich Schule wäre das ein „Oberlehrer“ – nur diese Amtsbezeichnung ist schon seit geraumer Zeit abgeschafft, da sie negativ konotiert ist.

PS Die Zahl der Finanzbeamten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung an den entsprechenden Ausbildungseinrichtungen der Länder in Steuerkanzleien oder die Industrie wechseln, ist riesig – auch wenn dadurch Rückzahlungsforderungen entstehen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Höhe der Entgelte im ÖD und der „freien Wirtschaft“ ist es jedoch kein Problem, diese Ausbildungskosten dem ehemaligen Dienstherren zurück zu erstatten.

PPS Für Verwaltungsbeamte der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt ist es kein Problem sich z.B. an der Hochschule in Speyer oder anderen Hochschulen der öffentlichen Verwaltung weiter zu qualifizieren und einen Master-Abschluss zu erlangen. Entsprechende Angebote gibt es im Bereich der Schulministerien nicht, weshalb das Lehramt für Grundschulen und Schulen der SekI beförderungstechnisch eine Sackgasse ist, da lediglich für die Übernahme von Funktions- und Leitungsstellen A13-Besoldungen nach Haushaltslage ausgelobt werden.

Pensionist
5 Jahre zuvor

Soweit ich mich erinnere, haben Leutnante Abitur, einen Fahnenjunkerlehrgang (= Uneroffizierslehrgang) und einen Ofizierslehrgang. Die Lehrgänge dauern jeweils zwei bis drei Monate.
Ein Studium an der Bundeswehruniversität braucht man erst ab Major. Dann gibt’s auch A13. Leutnante bekommen A9.

dickebank
5 Jahre zuvor

Aber Offiziersbewerber als Zeitsoldaten können während ihrer Studienzeit nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung (Bachlor) zum Leutnant ernannt werden.

Invictus
5 Jahre zuvor

Ich frage mich, wie das alles finanziert werden soll….. ich bin gespannt.