Mehr berufliche Orientierung für Schüler: Philologen sehen neue „überzogene“ Aufgaben auf die Gymnasien zurollen

68

HANNOVER. Als „überzogen und realitätsfremd“ hat der Philologenverband eine neue Vorgabe des niedersächsischen Kultusministeriums bezeichnet, die Gymnasien und Gesamtschulen zu einer verstärkten beruflichen Orientierung verpflichtet. „Minister Tonne betreibt mit seinem Erlass und den darin enthaltenen Maßnahmen einmal mehr Augenwischerei. Ohne den erforderlichen Blick für das Sinnvolle und für die Schulen und Lehrkräfte Machbare und Zumutbare werden Ziele vorgegeben und mit neuen, überzogenen Aufgabenstellungen  versehen“, kritisiert Horst Audritz, Landesvorsitzender des Philologenverbandes.

Die Fülle möglicher künftiger Berufe zu überblicken, ist für Schüler nicht leicht – für Lehrer aber auch nicht. Illustration: Shutterstock

Welchen Beruf soll ein junger Mensch ergreifen? Angesicht von mittlerweile rund 330 Ausbildungsberufen und mehr als 6000 möglichen Studiengängen sei diese Frage für Schüler immer schwieriger zu beantworten, meint Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) einem Bericht der „Wolfsburger Allgemeinen“ zufolge. Deshalb wird jetzt die Berufsorientierung auch im Lehrplan der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen stärker verankert. Die Zahl der verpflichtenden Praxistage steigt von zehn auf 25. Dabei bleibt es den Schulen selbst weitgehend überlassen, wie – und vor allem in welchen Jahrgängen – sie diese vorsehen. Möglich sind Besuche in Firmen oder bei Ausbildungsmessen, Zukunftstage, Kompetenzanalysen und Praktika.

Den Philologen kritisieren, dass sich die Anzahl der Praxistage der Schüler mehr als verdoppelt – was  einschließlich der erforderlichen Vor- und Nachbereitung „eine deutliche Begrenzung des allgemein bildenden fachlichen Unterrichts nach sich ziehe“. Zudem würden Schulen aller Schulformen des Sekundarbereichs verpflichtet, sowohl ein schuleigenes fächerübergreifendes Konzept zur Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung zu erarbeiten als auch ein detailliertes Kompetenzfeststellungsverfahren verbindlich einzuführen und dies kontinuierlich zu dokumentieren. „Die Berufsorientierung in solch überbordendem Maß zu Lasten des Fachunterrichts zu erhöhen ist auch angesichts der zahlreichen bestehenden Probleme wie Unterrichtsversorgung, Lehrermangel und Stundenausfall gegenüber Schülern und Lehrern unverantwortlich. Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Kultusminister und sein Haus den Fachunterricht nicht mehr als wesentliches Element schulischer Bildung betrachten“, meint Audritz.

„Fragwürdiges Verfahren“

Besondere Kritik üben die Philologen insbesondere an dem vorgesehenen Kompetenzfeststellungsverfahren. Alle Schüler sollen künftig ihre Stärken und Fähigkeiten in einem solchen Verfahren kennenlernen. Lehrer könnten das Verfahren „Profil AC“ nutzen, das an Haupt- und Realschulen in Niedersachsen bereits erfolgreich eingesetzt werde, erklärte Tonne laut Bericht in Hannover. Möglich sei eine entsprechende Potenzialanalyse bereits für Siebtklässler. Die Philologen fragen nun, welchen nachhaltigen Nutzen „ein derart komplexes und arbeitsaufwändiges, vor allem aber auch fragwürdiges Verfahren“ haben solle. „Schüler im siebten Schuljahr haben noch ganz andere Vorstellungen von ihrer Berufswahl als in Jahrgang 11 oder 13. Welchen Sinn also eine aufwändige Potenzialanalyse in dieser Form hat, ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Audritz.

Die Vielzahl der offensichtlich neuen Erfordernisse an die zeitlichen und personellen Ressourcen der Schulen würde durch die Ankündigung von 1000 Anrechnungsstunden zusammen für alle Schulen völlig unzureichend in Rechnung gesetzt. „Gemessen an den neuen Aufgaben für Schulen und Lehrkräfte sind diese Stunden weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein, die die zusätzlichen Belastungen in keiner Weise auch nur ansatzweise zeitlich ausgleichen können; gleichzeitig gehen dadurch aber wieder Stunden für den Fachunterricht verloren, was zu weiterem Unterrichtsausfall führt“, erläutert Audritz.

Dabei stehe außer Frage, dass eine angemessene Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen erforderlich sei, um Schülern eine begründete Wahl weiterführender Ausbildungswege in Studium und Beruf zu ermöglichen. Diese Maßnahmen müssten aber den spezifischen Bildungsauftrag der jeweiligen Schulform berücksichtigen – was hier nicht der Fall sei. Deshalb habe der Philologenverband in  einer ausführlichen Stellungnahme den Erlassentwurf abgelehnt. „Eine dem gymnasialen Bildungsauftrag entsprechende schulformspezifische Differenzierung der Beruflichen Orientierung fehlt in dem neuen Erlass. Die nun durch Minister Tonne gepriesenen Maßnahmen werden die viel zu weit gesteckten realitätsfernen Ziele nicht erreichen können und sie sind daher schon deswegen zur Vermeidung von Frustrationserlebnissen ungeeignet; sie werden im Gegenteil neue schaffen, und zwar bei Schülern wie Lehrern“, betont Audritz. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Das Thema wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schüler wünschen sich mehr Berufsorientierung – so können Lehrer sie unterstützen

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

68 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
5 Jahre zuvor

da nach wie vor die meisten Gymnasiasten nach dem ohnehin angestrebten Abitur an die Hochschulen gehen, ist dieser Vorstoß zumindest in der Sek I abgesehen von Beförderungen auf A14 ziemlich fragwürdig. An Gesamtschulen sieht das anders aus und dürfte dort auch schon teilweise umgesetzt werden.

Man könnte viel einfacher mehr Schüler in die Berufsausbildung bringen, wenn man das Abitur schwerer macht. Ist weniger Arbeit für alle und gute Schüler werden wieder gefordert.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Man könnte noch mehr Schüler in die Berufsausbildung bringen, wenn man das Gymnasium komplett abschafft. Ist dann sogar gar keine Arbeit mehr…

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Das ist ja auch seit vielen Jahrzehnten das eigentliche Ziel rot-grüner Bildungs-Ideologie. Hat bloß in all den Jahrzehnten nicht geklappt – und wird auch nie klappen.

Schlimm genug, wohin diese Form der brutalstmöglichen Gleichmacherei von Kindern und Jugendlichen die Bildung (ist nicht gleich „das Lernen“) in Deutschland schon jetzt gebracht hat, ist traurig genug.

Anna
5 Jahre zuvor

Ja, alles ganz furchtbar. Deutschland, ein Jammertal.

Komisch nur: „Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist so niedrig wie seit 25 Jahren nicht – und EU-weit beispiellos“.

https://www.news4teachers.de/2017/10/die-jugendarbeitslosigkeit-in-deutschland-ist-so-niedrig-wie-seit-25-jahren-nicht-und-eu-weit-beispiellos/

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

So komisch ist das nicht. Wenn schon alleine die Hälfte des Jahrgangs über das Abitur an die Hochschule wechselt und für den Rest mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen als potenzielle Kandidaten, können nicht viele Jugendliche arbeitslos sein. Allerdings dürfte ein guter Teil der doch arbeitslosen Jugendlichen kaum ausbildungsfähig sein.

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Außerdem dürfte mehr als bekannt sein, dass wir seit Jahrzehnten zu niedrige Geburtsraten haben, so dass jeder der halbwegs fähig und willig ist, eine Arbeitsstelle bzw. einen Ausbildungsplatz bekommt.
Auf gute oder sogar immer bessere Schulbildung ist die geringe Jugendarbeitslosigkeit bestimmt nicht zurückzuführen.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich wollte Ihnen die schlechte Stimmung doch nicht vermiesen. Jammern Sie gerne weiter, wenn’s beliebt.

Wir haben übrigens praktisch keine Akademikerarbeitslosigkeit, xxx – bei den Hochschulabsolventen herrscht Vollbeschäftigung.

https://www.news4teachers.de/2018/10/polemik-und-quatsch-wissenschaftsminister-sieht-keinerlei-anzeichen-fuer-einen-akademisierungswahn/

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Genau der Artikel belegt Ihre Aussage nicht, weil er nicht mehr beinhaltet als Bla Bla eines Berufspolitikers. Lesen Sie sich nur die Kommentare durch. Nicht nur ich falle da durch Kritik auf.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Nachtrag für Anna: Wirklich rosig sind die Aussichten für Geisteswissenschaftler nicht und werden sich in Zukunft, wenn die Akademikerschwemme aus den geisteswissenschaftlichen Fakultäten wirklich fertig ist, auch nicht verbessern:
https://www.zeit.de/campus/2017/s1/arbeitsmarkt-geisteswissenschaftler-berufseinstieg/seite-2
Die Einstiegsgehälter nach dem Volontariat sind mit 30-35000€ pro Jahr für Akademiker auch nicht wirklich hoch.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ja, alles ganz furchtbar, ich weiß.

Stobbart
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Naja, dass die Jugendarbeitslosigkeit im allgemeinen und die von Akademikern im speziellen in Deutschland niedrig ist, ist nicht gerade „forsch irgendwelche Dinge“.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74795/umfrage/jugendarbeitslosigkeit-in-europa/

https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Broschuere-Akademiker.pdf (S. 26)

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Seite 28 listet die einzelnen Branchen auf. mit über 4% Arbeitslosenquote sind Biologen, Politikwissenschaftlern, Werbefachleuten und Journalisten nicht weit unterhalb der offiziellen Arbeitslosenquote.

Stobbart
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Stimmt. Und sie ist höher, als die Quote nach beruflicher Ausbildung.
Und dass die finanziellen Aussichten nicht mit denen der technischen Berufe in der freien Wirtschaft vergleichbar sind, stimme ich ja auch zu.
Ich wollte nur einen Gegenpunkt zu der Aussage setzen, dass die „Akademikerschwämme“ die Jugendarbeitslosigkeit quasi verschleppen würde (zumindest hab ich es so verstanden)

Stobbart
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx
Ich verstehe es nicht so, dass es hier um mehr oder weniger in Berufsausbildung geht.
Herr Audritz kritisiert ja sehr konkret den Mehraufwand und dieses Kompetenzverfahren. Da stimme ich ihm auch voll zu.

Darüber hinaus muss beachtet werden, dass es längst nicht mehr die klassische Zweiteilung Ausbildungs- und Akademikerberufe gibt. Mit der Ausweitung der Fachhochschulen und der Vielzahl der dualen Studiengänge gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, die kein klassisches Studium sind, aber trotzdem den Bildungsbereich des Gymnasiums betreffen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Stobbart

Die Frage ist aber, ob diese dualen Studiengänge erfunden wurden, weil die Wirtschaft diese unbedingt haben wollte, oder weil irgendeine Ausbildungsrichtung gebraucht wurde für Abiturienten, die keine klassische Ausbildung absolvieren wollten (weil Abitur und dann Ausbildung ist unwürdig), aber gleichzeitig ein Vollzeitstudium nicht schaffen.

Stobbart
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich glaube nicht, dass Unternehmen diese Angebote machen, weil die Politik eine neue Ausbildungsrichtung „braucht“.

Und selbst wenn. Wo wäre da das Problem?
Diese Dualen Studiengänge sind für beide Seiten ein guter Deal.

Und wo ist das Problem, wenn jemand ein Vollzeitstudium nicht schafft/will, dieser auch mehr Alternativen hat, als klassische Ausbildungsberufe

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wieso hier Berufsorientierung mit einer Berufsausbildung gleichgesetzt wird verstehe ich nicht. Auch jemand, der studiert benötigt Berufsorientierung, vll. lässt sich damit mal die Zahl der Schüler vermindern, die vom Gymnasium kommen und sagen: „Ich will irgendwas studieren, aber weiß nicht was.“ und damit dann auch die Studiumsabbrecherrate und -wechslerrate.

Nebenbei bemerkt, ist doch der Phililogenverband immer der Meinung, dass Lehrer am Gymnasium viel mehr arbeiten und schaffen als andere Kollege…. an anderen Schulen findet eine ausführliche Berufsorientierung schon seit Jahren statt, und an anderen Schulen gibt es für so etwas auch kein Beförderungsamt und mit Sicherheit auch wieder weniger Entlastung als bei Kollegen vom Gymnasium!

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

„Nebenbei bemerkt, ist doch der Phililogenverband immer der Meinung, dass Lehrer am Gymnasium viel mehr arbeiten und schaffen als andere Kollege…“

Sie verwechseln das was! Die GEW ist genau dieser Meinung bzw. kommt die (in Niedersachsen) von ihr in Auftrag gegebene Studie zu genau diesem Ergebnis!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Siehe auch hier.

Zitat: „Laut Studie arbeiten Gymnasiallehrer im Durchschnitt 49 Stunden und 43 Minuten, also deutlich über dem Soll. An Gesamtschulen sieht es besser aus: Hier kommen die Lehrer im Schnitt auf 46 Stunden und 42 Minuten, das sind vier Minuten über dem Soll. Bei Grundschullehrern liegt der Wert bei 47 Stunden und 58 Minuten. Auffallend ist, dass Teilzeitlehrkräfte viel unbezahlte Mehrarbeit leisten. An Gymnasien etwas mehr als vier Stunden, an Gesamtschulen zweieinhalb Stunden und an Grundschulen zwei Stunden pro Woche.“

https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article157422339/Gymnasiallehrer-arbeiten-zuviel.html

emil
5 Jahre zuvor

Und dieser lächerliche Unterschied soll den Unterschied zwischen A12 und A13 rechtfertigen? Ich lach mich schlapp!

xxx
5 Jahre zuvor

emil, hochgerechnet von 25,5 auf 28 Unterrichtsstunden pro Woche würden Gymnasiallehrer auf 54 Stunden und 35 Minuten kommen, also 6,5 Zeitstunden oder 14% mehr als Grundschullehrer. Das ist mehr als der Unterschied zwischen A12 und A13 (etwa 12%). Der Stundenlohn ist also effektiv bei Grundschullehrern höher als bei Gymnasiallehrern. Sie haben also aus finanzieller Sicht die richtige Wahl getroffen.

emil
5 Jahre zuvor

Hätte, würde, könnte….
Sind das die Grundlagen der heutigen Oberstufenmathematik?
Sorry, aber diese Scheinrechnung ist totaler Quatsch!
Aber sehr amüsant ……

xxx
5 Jahre zuvor

Dann korrigieren Sie mich bitte. Ansonsten muss ich Ihre Antwort als Zustimmung und damit Eingeständnis eines Irrtums werten.

Sie müssen übrigens froh sein, dass ich in IHREM Sinne die Korrekturbelastung von Deutsch-Englisch-Lehrern mit viel Oberstufe nicht noch erschwerend berücksichtigt habe.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor

@XXX
Ihre abstrusen Berechnungen irritieren doch schon sehr und scheinen eigentlich nur Ihnen zugänglich zu sein.

sofawolf
5 Jahre zuvor

@ xxx (Zitat):

„… hochgerechnet von 25,5 auf 28 Unterrichtsstunden pro Woche würden Gymnasiallehrer auf 54 Stunden und 35 Minuten kommen, also 6,5 Zeitstunden oder 14% mehr als Grundschullehrer. Das ist mehr als der Unterschied zwischen A12 und A13 (etwa 12%). Der Stundenlohn ist also effektiv bei Grundschullehrern höher als bei Gymnasiallehrern. Sie haben also aus finanzieller Sicht die richtige Wahl getroffen.“

Schön. Danke, dass Sie das mal berechnet haben, xxx.

xxx
5 Jahre zuvor

@Wrobel
Der Dreisatz ist im Alltag wesentlich nützlicher als das Ergötzen in der eigenen Ideologie. Für die Gehälter habe ich 4300€ für A12 und 4800€ für A13 angenommen, basierend auf eine mittlere Gruppe in NRW.

emil
5 Jahre zuvor

„Wenn“ irgendein Gymnasiallehrer soundsoviel arbeiten „würde“…..
Tun sie aber nicht….
Aufgabe beendet ……

Hat eher was mit Logik als mit Dreisatz zu tun …..

xxx
5 Jahre zuvor

Emil, woher wissen Sie das? Ich habe mit den vorhandenen Zahlen gearbeitet. Sie dürfen gerne mit anderen Zahlen arbeiten, aber bitte mit Quellenangabe. So lange Sie keine anderen Zahlen liefern können, stehen Sie in der Beweislast. Emotionale Argumente haben noch viel weniger mit Logik zu tun als der Dreisatz (der an sich logisch ist) und sind deshalb keine validen Gegenargumente.

emil
5 Jahre zuvor

In welchem Bundesland unterrichten Gymmis 28 Std.?
Tut mir leid, aber Sie verrennen sich da gerade. Können Sie gerne weitermachen, mir ist das zu blöd … Ciao.

xxx
5 Jahre zuvor

Durch meine Rechnung habe ich gezeigt, dass der Stundenlohn bei A13 für alle bei Grundschullehrern bei gleicher Stundenzahl höher wird als bei Gymnasiallehrern. Mit verrennen hat das nicht viel zu tun, eher mit einer Sackgasse auf Ihrer Seite.

Weglaufen ist da natürlich auch eine Lösung. Offensichtlich scheint das Ross der Philologen doch nicht so hoch zu sein, wie die jammernden Grundschullehrer immer meinen.

sofawolf
5 Jahre zuvor

@ xxx, lassen Sie sich von dem Gezeter nicht beeindrucken. Das sind einfach nur Rückzugsgefechte. Man hat nichts mehr Sinnvolles zu sagen, poltert wie bekannt niveaulos herum und schiebt dann die Schuld auf das Gegenüber, warum man nicht mehr mitmacht. Sackgasse passt bestens dafür!

Noch einmal für Mitleser: Gym-Lehrer arbeiten nachweislich gut 2 Stunden wöchentlich mehr (Arbeitsaufwand), obwohl sie weniger Unterrichtsstunden haben als GS-Lehrer. Daraus kann man sehr einfach und logisch schlussfolgern, dass der Mehraufwand noch deutlich größer ausfallen würde, wenn beide Lehrämtler die gleiche Stundenzahl hätten (das Mehr wird ja derzeit durch eine geringere Stundenverpflichtung ein wenig aufgefangen).

Sie haben das mal beispielhaft berechnet. Jetzt versuchen Ihre Meinungsgegner das natürlich irgendwie schlechtzureden, kleinzureden, zurückzuweisen, weil ihnen das Ergebnis Ihrer einleuchtenden Berechnungen nicht passt. Ohne Erfolg!

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

@ A.B., dazu sagen muss man noch, dass die GEW-Studie feststellte, dass die Gymnasiallehrer mehr arbeiten als z.B. Grundschullehrer, obwohl sie weniger Unterrichtsstunden geben (bei Vollzeit z.B. 24 statt 28). Waren es nicht 2 Stunden mehr wöchentlich? Also rund 80 pro Schuljahr (rund 40 Schulwochen).

Daraus kann man schlussfolgern, der Unterschied wäre noch deutlicher, wenn beide Lehrämtler gleich viele Unterrichtsstunden geben würden.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich selbst halte nach wie vor und noch immer das auf der GEW-Arbeitszeitstudie basierende Urteil des OVG Lüneburg für das entscheidende Argument. Dagegen kamen und kommen weder emil und seinesgleichen mit ihrem Geschrei noch die damalige nds. Landesregierung an.

Das Gericht hielt in seinem Urteil klipp und klar fest: „Aus dem Vorstehenden folgt zugleich ein Verstoß gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG geregelten Grundsatz der Gleichbehandlung, weil ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an Gymnasien gegenüber den nicht von einer Erhöhung der Regelstundenzahl betroffenen übrigen verbeamteten Lehrkräften im niedersächsischen Schuldienst [also auch der Grundschullehrkräfte] nicht feststellbar ist.“
https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-niedersaechsischer-lehrkraefte-und-schulleiter-an-gymnasien-ueberwiegend-erfolgreich-134384.html

Wohlgemerkt: Das Gericht spricht explizit von einer „Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an Gymnasien“ durch die damals geplante Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ausschließlich für eben diese Gymnasiallehrkräfte.

Noch viel wichtiger: Das Gericht trifft diese Feststellung in Kenntnis der Tatsache, dass die reine Unterrichtsverpflichtung der Grundschullehrkräfte höher ist als die der Gymnasialen.

Warum tut es das? Weil es begriffen hat, was die GEW-Arbeitszeitstudie nochmals nachgewiesen hat: Der reine Unterricht am Gymnasium beträgt weniger als ein Drittel der Gesamtarbeitszeit der Gymnasiallehrer. (Laut Studie um die 28%.)

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Da die nds. GEW die Arbeitszeitstudie mittlerweile von ihrer Homepage verschwinden lässt (Warum nur, warum…? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt), liest man als Interessierte(r) am besten hier in Ruhe nach.
http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/mon/2016/5-mussmann.pdf

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nur sagt das Urteil nichts über die Arbeitsbelastung der anderen Lehrkräfte aus. Es wurde ja lediglich die tatsache gerügt, dass lediglich die Gymnasiallehrkräfte einseitig durch die Landesregierung Nds. stärker belastet werden sollten. Ob die Arbeitsbelastung der anderen Lehrkräfte ein Verstoß gegen die geltenden Arbeitszeitregelungen ist, ist nicht Gegenstand des Prozesses gewesen. Hätte die niedersächsische Landesregierung die Arbeitszeit für alle Schulformen um die gleiche Stundenanzahl erhöht, wäre das Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

dickebank schrieb: „Nur sagt das Urteil nichts über die Arbeitsbelastung der anderen Lehrkräfte aus.“

Aber die GEW-Arbeitszeitstudie, die ja die Grundlage für das Urteil war. Deshalb schrieb die GEW auch immer gerne von „gerichtsfesten Fakten“, die sie heute allerdings lieber versteckt, nachdem ihr die eigene Klientel auf’s Dach gestiegen ist.

dickebank schrieb weiter: „Hätte die niedersächsische Landesregierung die Arbeitszeit für alle Schulformen um die gleiche Stundenanzahl erhöht, wäre das Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen.“

Richtig. Für a l l e Schulformen hätte sie das tun müssen – also auch für die Grundschullehrkräfte, die eh schon eine höhere Unterrichtsverpflichtung haben. Das ist ja gerade der Punkt!

Daraus ergeben sich zwei Fragen:
1. Was glauben Sie, warum die damalige Landesregierung das Urteil ohne Widerspruch akzeptiert hat?

2. Was glauben Sie, warum die Lehrkräfte der anderen Schulformen bis heute nicht in gleicher Weise wie die Gymnasiallehrer geklagt haben, nachdem sie die Urteilsbegründung gelesen haben?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@Aufmerksamer Beobachter – Gutsherrenmentalität.

Was meinen Sie, warum in NRW Lehrkräfte der Sekundarstufe I an Gesamtschulen das gleiche Wochenstundendputat haben wie die Lehrkräfte GY/GE (SekI+II) und nicht das gleiche wie die Kolleginnen und Kollegen an Haupt- und realschulen?

Die Festlegung ist unabhängig von den zitierten Arbeitszeitstudien willkürlich. In den Jahren, in denen die NRW-Landesregierung den Schülerberg untertunneln wollte, wurden die Wochenstundenverpflichtungen für alle Schulformen um 5 WS hochgesetzt. Die betroffenen Jahrgänge haben die Vorgriffsstunden anschließend zurück erhalten. Die Erhöhug des WS-Deputates wurde aber im Anschluss nur zur Hälfte zurück genommen, wodurch sich eine Erhöhung um 2,5 Unterichtsstunden gegenüber dem vormalogen status quo per Erlass manifestiert hat.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ dickebank – Ablenkungsmanöver mangels vorhandener Argumente.

1. Warum gehen Sie nicht auf meine Fragen ein, sondern lenken stattdessen mit Gegenfragen ab?

2. Wenn man Sätze schreibt wie „Die Festlegung ist unabhängig von den zitierten Arbeitszeitstudien willkürlich.“, wo wir hier doch ausdrücklich über eine Arbeitszeitstudie sprechen, dann ist das der argumentative Offenbarungseid.

3. Warum lenken Sie nach NRW ab, wo wir uns doch ausdrücklich über eine Studie und ein Urteil aus Nds. unterhalten?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Kann ich dafür, dass Sie die analogie des NRW-Beispieles nicht verstehen können oder wollen?

Die Zahlen des von Ihnen angeführten Gutachtens sind doch für das Urteil des Lüneburger Gerichtes überhaupt nicht maßgeblich gewesen, deshalb sind sie irrelvant. Der Verstoß gegen die Gleichbehandlung ist doch für das Urteil ausschlaggebend gewesen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

dickebank schrieb: „Die Zahlen des von Ihnen angeführten Gutachtens sind doch für das Urteil des Lüneburger Gerichtes überhaupt nicht maßgeblich gewesen, deshalb sind sie irrelevant“

Nein, sie sind keineswegs irrelevant.

N4t schrieb: „Die Studie erfüllt die Anforderungen, die das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte formuliert hat.“
https://www.news4teachers.de/2016/08/gew-niedersachsen-legt-neue-studie-zur-arbeitszeit-vor-50-000-ueberstunden-pro-woche-teilzeitlehrkraefte-an-allen-schulformen-benachteiligt/

dickebank schrieb: „Der Verstoß gegen die Gleichbehandlung ist doch für das Urteil ausschlaggebend gewesen.“

Richtig. Das bestätigte ich bereits.
Und dass Grundschullehrer in Nds. mehr unterrichten müssen als Gymnasiallehrer, ist laut Gericht eben k e i n e Ungleichbehandlung.
Genau deshalb hätte die damalige Landesregierung die reine Unterrichtsverpflichtung (ist nicht gleich Arbeitszeit) nicht nur für die eine, ausgewählte Gruppe der Gymnasiallehrer erhöhen dürfen, sondern dies für alle Lehrämter tun müssen. Auch für die, die bereits eine höhere Unterrichtsverpflichtung haben als die Gymnasiallehrer, insgesamt aber immer noch weniger arbeiten als diese, wie die GEW-Studie nochmals nachwies.
Zuvor taten das übrigens alle anderen einschlägigen Studien (Knight-Wegenstein usw. usw.) auch. Der Befund ist seit ewigen Zeiten bekannt. Und deshalb ziehen die anderen Lehrämter auch nicht in gleicher Weise vor Gericht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die höhere Wochenstundenverpflichtung der anderen Lehrämter ist doch überhaupt nicht Gegenstand einer anhängigen Gerichtsentscheidung. Genauso wenig wie die „Gleichbehandlung“ verbeamteter und tarifbeschäftigter Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die im Gegensatz zu den Arbeitszeiten von anderen Beschäftigten des ÖD nicht unterschiedlich ist. In anderen Bereichen des ÖD arbeiten Beamte 40 bzw. 41 Wochenstunden, während die Tarifbeschäftigten eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden haben. Mit der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtung sollen die Entgeltunterschiede ausgeglichen werden. Hiervon ist im Bereich Schule absolut nicht zu hören.

Für die Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist das Thema Arbeitszeit zweitrangig. Die Entgeltunterschiede bei gleichen, formalen Voraussetzungen bezüglich des Hochschulabschlusses und der angeglichenen Regelstudienzeit sind wesentlich evidenter.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mann oh Mann: Aber das Gericht macht durch seine Entscheidung, dass eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung allein für Gymnasiallehrer eine „Ungleichbehandlung“ gegenüber den anderen Lehrämtern wäre, sehr deutlich, dass der momentane Zustand (Grundschullehrer unterrichten mehr als Gymnasiallehrer) in seinen Augen dem einer Gleichbehandlung entspricht, da die Gymnasiallehrer insgesamt mehr arbeiten. Das ist der interessante Punkt.

Formaljuristisch arbeiten in Nds. alle Beamten exakt 40 Zeit-Stunden. Im Bereich der nds. Lehrer arbeiten die Gymnasiallehrer die meisten Zeitstunden, während die Grundschul-Kolleginnen die meisten Unterrichtsstunden (45 Min.) ableisten.
Aber den Unterschied zwischen „Lehrerarbeitszeit“ und „Unterrichtsverpflichtung“ hat auch die damalige nds. Landesregierung immer wieder zu verschleiern gewusst. Mittlerweile klappt das nicht mehr, da die Eltern im Zuge der Debatte mitbekommen haben, was Lehrer müssen und was nicht. (In Nds. müssen sie z.B. keine Klassenfahrten unternehmen, wie der sog. „Klassenfahrtenboykott“, der keiner war, da man nur etwas boykottieren kann, das man zu tun verpflichtet ist, den Eltern schmerzhaft vor Augen geführt hat.)
Die jeweilige Bezahlung aller beamteten Arbeitskräfte schließlich richtet sich nach der Qualifikation. Daraus ergibt sich die Eingruppierung. Und nein: Die Qualifikation durch die unterschiedlichen Lehramtsstudiengänge ist nicht gleich. Bei den heutigen Bachelors und Bacheloretten of Irgendwas schon gleich garnicht.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mit meinem letzten Satz möchte ich übrigens keineswegs etwas gegen die sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen gesagt haben, die in diese unselige Bologna-Reform reingeraten sind. Sie können nichts dafür, dass ihr Studium immer mehr verschult und dadurch immer eindimensionaler wurde.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Formal – schon in den 80ern des letzten Jahrtausends wurde mir durch meine alma mater das Recht zugesprochen meinen akademischen Grad des Dipl.-Ing. (TU) in der Form des Master of Engeneering zu führen, um im internationalen Umfeld der Fachrichtung eine adäquate, allgemeinverständliche Bezeichnung des akademischen Grades führen zu können.

Die Unterscheidung zwischen gehobenem und höherem Dienst, die in den 70ern in Deutschland eingeführt worden ist, ist eine deutsche Eigenart, die keine internationale Äquivalenz hat. International wird nur zwischen ungelernten, gelernten – sprich angelernten – und akademischen Arbeitskräften unterschieden.

omg
5 Jahre zuvor

Zunächst: Wie groß ist die ANzahl von Kindern, die in Klasse 5 am Gymnasium aufgenommen werden und bis Klasse 10 dieses verlassen?? Natürlich macht für alle, besonders aber diese Gruppe eine intensive berufliche Orientierung Sinn und natürlich kann die aus SIcht der Philologen „Hilfsschule Realschule“ auch nicht merh alles heil machen, was versäumt worden ist.
Wie groß ist die Zahl der Absolventen des Gymansiums, die mindestens einmal die Berufswahl (ABrruch Studium usw.) ändern??
ZWar haben die Gymnasien jetzt schon üppige Beförderungsstellen für den Bereich der Berufsorientierung, die andere Schulformen nicht haben, dafür ist die Jammerei der Gymnasien aber mittlerweile nur noch erbärmlich – sorry, wenn ich mich evtl. im Ton vergreife. Aber ein wenig Mitarbeit des höheren Lehramtes an den aktuellen Problemen würde auch mal gern gesehen.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

@omg: Ein ziemlich unqualifizierter Beitrag! Was hat eine sinnlos erscheinende Berufsorientierung in der 7. Klasse – also 6 Jahre vor dem Abschluss – mit Beförderungsstellen zu tun?
Warum sollen alle Schüler eines Gymnasiums in jungen Jahren eine kaum sinnvoll erscheindende Berufsorientierung auf Kosten sinnvollen Fachunterrichts machen, nur weil ein paar Schüler das Gymnasium früher verlassen? Laut den Schulgesetzen der Bundesländer ist das Abitur und die Studienvorbereitung Ziel des Gymnasiums, das ist schlicht Gesetz.
Und dann sollen Siebtklässler überprüfen, ob ihnen eher ein handwerklicher oder ein kaufmännischer Beruf liegen würde oder wie muss ich mir das vorstellen?
Erklären Sie doch mal den Sinn einer solchen Maßnahme 6 Jahre vor dem Abschluss!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Dazu kommt noch, dass Abiturienten in handwerklichen Berufen aus guten Gründen deutlich unterrepräsentiert sind. Die ganze Sache riecht immer mehr nach einer Lobbyaktion der Handwerkskammern, die die Ausbildungsplätze auch wieder mit leistungswilligen Azubis besetzen wollen. Den Vorurteilen zufolge gibt es solche Menschen kaum noch an Sek I-Schulen.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Warum soll eine Berufsorientierung in Klasse 7 sinnlos sein?

Wenn man die Berufsorientierung natürlich nur als einmalige Sache betrachtet, dann mag es sinnlos erscheinen, die Berufsorientierung gehört allerdings begleitend in viele Schuljahre und zwar am Besten so früh wie möglich! Ich meine mich auch zu erinnern, dass man auch an Gymnasien häufig bereits in Klasse 7 Wahlmöglichkeiten hat.
Außerdem auch hier noch einmal der Hinweis, das Berufsorientierung nicht nur die Schüler betrifft, die eine Berufsausbildung machen, der Begriff Berufsorientierung wird hier vielfach in den Kommentaren der Kollegen der „höheren Schulform“ vollkommen falsch verwendet.

Palim
5 Jahre zuvor

Ich kann – tatsächlich – die Jammerei der Philologen verstehen, denn an diesem Beispiel kann man exemplarisch sehr deutlich sehen, wie seit 20 Jahren „Schulreformen“ in Niedersachsen nach dem immer gleichen Muster betrieben werden:
– Jemand überlegt sich, was Schulen bitteschon auch leisten müssen.
– Im Ministerium bestimmt man das Ziel und schreibt alles in einen möglichst schwammigen Erlassentwurf, der erst ganz zuletzt mit den tatsächlichen Aufgaben bzw. den aufwändigsten Forderungen ergänzt wird.
– Jegliche Arbeit der Konzepterstellung bleibt offen und wird in die Kollegien gegeben.
– Die zusätzlichen Aufgaben müssen im Unterricht eingesetzt werden, alle anderen Aufgaben bleiben bestehen. Das müssen die Kollgien regeln.
– Die zusätzlichen Aufgaben müssen vom Kollegium übernommen werden, alle anderen Aufgaben bleiben bestehen. Das müssen die Kollegien regeln.

Die große Ausnahme in diesem Fall:
Tatsächlich ist hier von Anrechnungsstunden die Rede. Das muss etwas ganz Besonderes sein. Ein Wort, das man an anderen Schulen gar nicht kennt.

Aber weil diese Aufgabe, wie alle anderen auch, so wichtig ist, kann man das als Lehrkraft doch „mal eben“ „mit ein bisschen Engagement“ „für die Kinder“ machen.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Palim: Es wäre für Lehrkräfte an Gymnasien zudem hilfreich, wenn sie den Sinn dieser „mal ebenbei“-Zusatzarbeit einsehen würden. Nicht mal der ist hier gegeben.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Dafür gibt es dann verpflichtende Fortbildungen außerhalb der Unterrichtszeit an wenigen zentralen Orten mit entsprechend langer Anfahrt für mehrere KollegInnen jeder Schule mit 10-tägiger Ladungsfrist, die während der Zeugniszeit stattfindet und in der FachberaterInnen das noch einmal erläutern, indem sie eine Präsentation abspielen… natürlich erst in 2 Jahren, wenn die Kolleginnen an den Schulen die Konzepte bereits erstellt haben, dann jedoch Vorgaben erhalten, dass es ganz anders aussehen soll.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Aha. Nur eben die Kollegen der Sek I Schulen machen dieses „Nebenher“ seit Jahren.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

an den Gymnasien passiert das auch, nur halt nicht in klasse 7.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Um es auf den Punkt zu bringen: Schüler mit 13 sollen testen, was sie mit 19 später vielleicht mal machen wollen.
Wie viel muss und was man eigentlich genommen haben, um so einen Mist zu verzapfen?

omg
5 Jahre zuvor

Mal ne Frage????? Ist schon mal aufgefallen, dass die Kompetenzfeststellung in Klasse 7 bzw. 8 vor JAHREn für alle Bundesländer und Schulformen verbindlich von der KMK schon vereinbart wurde und seitdem in ganz Deutschland druchgeführt wird???????
Wer 2018 darüber jammert, weil er es Jahre nicht gemerkt hat………..

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg
OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Kompetenzfeststellung ist verbindlich, bei uns in Hessen heißt diese Kompo 7.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Dann ist es also das hier? Da steht aber, dass sich das vorrangig an Haupt- und Realschulen richtet:
https://www.bwhw.de/fuer-menschen/lehrkraefte/kompo7-verankern/
Von Gymnasien ist darin nicht die Rede, obwohl auch das Wort „Studienorientierung“ fällt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

gibt es Gesamtschulen in Hessen? Falls ja, würde das die fehlenden Gymnasien erklären.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es gibt Gesamtschulen, aber eben auch viele Gymnasien. Oben im Artikel ist aber ausdrücklich von „Gymnasien“ die Rede.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

danke. dann ist die Potenzialanalyse ein weiterer Schritt in Richtung Einheitsbrei ääh – schule.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Es mag ja sein, dass sie es ganz toll finden, wenn die bösen Gymnasien endlich auch mal was machen müssen. Egal, ob es sinnvoll ist oder völlig schwachsinnig. Hauptsache, das ideologische Feindbild kann gepflegt werden.
Hier in Niedersachsen geht es doch nicht darum, dass überhaupt Berufsorientierung am Gymnasium gemacht wird, sondern um den völlig überzogenen Umfang. Aus dem Artikel:

„Die Philologen fragen nun, welchen nachhaltigen Nutzen „ein derart komplexes und arbeitsaufwändiges, vor allem aber auch fragwürdiges Verfahren“ haben solle. „Schüler im siebten Schuljahr haben noch ganz andere Vorstellungen von ihrer Berufswahl als in Jahrgang 11 oder 13. Welchen Sinn also eine aufwändige Potenzialanalyse in dieser Form hat, ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Audritz.“

Bitte, Kollege omg, klären sie mich und Herrn Audritz auf über den Sinn einer Potentialanalyse 6 Jahre vor dem Abschluss. Warum machen wir sie nicht gleich im Kindergarten, das würde dann vielleicht ja die Nachwuchsprobleme bei der Feuerwehr und den Lokführern beheben!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Liebe Grundschullehrer,

Bitte führen Sie mit den Schülern, die Sie nicht auf das Gymnasium schicken würden, im Laufe der vierten Klasse eine Potenzialanalyse durch. Sechs Jahre vor dem geplanten Abschluss ist das notwendig und sinnvoll.

xxx
5 Jahre zuvor

Ist diese Potenzialanalyse tatsächlich eine solche oder nur die politisch korrekte Variante von „Schüler benimmt sich unmöglich, kann nichts, tut nichts für die Schule. Liebes Arbeitsamt, mach mal, formuliere das Ergebnis aber positiv.“? Die Frage ist durchaus ernst gemeint.

stobbart
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich bin selber kein BO Lehrer, kann daher nur einen Eindruck aus 2. Hand weitergeben. die BO Lehrer bei uns arbeiten hiermit:
http://berufswahlpass.de/ und https://komm-auf-tour.de/ (Klasse 7)

Da geht es viel darum, verhalten im Alltag bestimmten beruflichen Anforderungen zuzuordnen (zumindest zum Einstieg). Also ungefähr „Ich schraube gern an meinem Fahrrad“ –> Berufe xyz; „Ich kümmere mich um Haustiere“ –> Berufe abc.

Mit dem Verhalten in der Schule hat das recht wenig zu tun, sondern soll eher _Orientierung_ geben, was außerhalb der Schulfächer beruflich erwünscht ist und welche Interessen sich wo unterbringen lassen.

Das ist natürlich alles sehr positiv formuliert. Einen Schüler für den gilt “Schüler benimmt sich unmöglich, kann nichts, tut nichts für die Schule.“ kann das sicher auch nicht retten. Aber dafür gibt es dann ja Zeugnisse.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  stobbart

ich bin gespannt, was bei „ich schaue youtube und spiele fortnite“ herauskommt…

stobbart
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich kann sicher einen Platz in der neuen 7. Klasse reservieren. Dann können Sie es nächstes Jahr mal ausprobieren 😉

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  stobbart

Die Berufsorientierung beruhend auf der Potentialanalyse zielt auf Berufsfelder – nicht aber auf einzelne Berufe – ab. Bitte die Berufsorientierung nicht mit der Berufsberatung verwechseln. Aufbauend auf der Berufsorientierung gehören noch Betriebserkundungen zur Berufswahlvorbereitung ebenso wie das Schülerbetriebspraktikum sowie Bewerbungstrainings. Das alles ist – zumindest hier in NRW – eingebettet in das Landesprogramm KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss), das für alle Schulformen verpflichtend ist. Da auch die GY am Ende der Sekundarstufe I alle Abschlüsse der SekI vergeben können, gelten für Gymnasiasten die gleichen Bedingungen wie für die Schüler anderer Schulformen.

Im Gegensatz zu den hier geäußerten Meinungen sitzen in den Berufsfachklassen an den Berufkollegs und beruflichen Schulen viele FAchabiturienten, Abiturienten und Studienabbrecher, die vielfach ehemalige Gymnasiasten sind.

Würden die Gymnasien ihrer Verpflichtung zur Studien- und Berufsorientierung besser nachkommen, gäbe es vermutlich nicht die hohe Anzahl von Studienabbrechern und Studienfachwechslern.