Digitalpakt gerät zum Fiasko – Bundesratsmehrheit gegen Grundgesetzänderung scheint zu stehen

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BERLIN. Im Bundestag ist sie schon durch, doch im Bundesrat sieht es für die geplante Grundgesetzänderung zur Digitalisierung von Schulen schlecht aus. Mehrere Länder machen Stimmung dagegen – aus grundsätzlichen Erwägungen.

Die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung für den Digitalpakt droht im Bundesrat zu scheitern. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» ihre Ablehnung deutlich, weil die Änderung aus ihrer Sicht zu sehr in die Länderhoheit eingreifen würde.

Der Digitalpakt steht vor dem Aus. Foto: LoboStudioHamburg / Pixabay (CC0 1.0)
Der Digitalpakt steht vor dem Aus. Foto: LoboStudioHamburg / Pixabay (CC0 1.0)

«Die Länder wollen einen Digitalpakt ermöglichen. Wir möchten allerdings einen besseren Weg zu seiner Umsetzung finden», schreiben die Länderchefs Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier, Armin Laschet, Michael Kretschmer (alle CDU) und Markus Söder (CSU). «Eine Änderung des Grundgesetzes brauchen wir dafür eigentlich nicht.» Die fünf Ministerpräsidenten sprachen sich für eine Lösung des Konflikts im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag aus. «Diese Chance sollten wir nutzen.»

Die Grundgesetzänderung soll die Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ermöglichen. Damit könnte das milliardenschwere Digitalisierungsprogramm umgesetzt werden: Die Schulen sollen von 2019 an schrittweise mit Digitaltechnik wie Tablets und WLAN ausgestattet werden und diese pädagogisch sinnvoll einsetzen. Dafür will der Bund fünf Milliarden Euro fließen lassen. Die Hürde: Am 14. Dezember muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Stimmten die fünf Länder tatsächlich dagegen, käme diese Mehrheit nicht zustande.

Die fünf Länderchefs warnen in dem Beitrag davor, «zentrale Grundsätze des deutschen Föderalismus» über Bord zu werfen. «Wir wollen keine Einheitsschulpolitik aus Berlin.» Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes gingen an mehreren Punkten über das hinaus, «was zur Umsetzung eines Digitalpakts erforderlich wäre». Beim Digitalpakt gehe es darum, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern. «Der Vorschlag des Bundestags würde es dem Bund aber auch ermöglichen, in Inhalte der Schulbildung einzugreifen.»

NRW-Ministerpräsident Laschet sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag): «Wenn man glaubt, dass die Länder mehr Geld für die Digitalisierung der Schulen brauchen, wäre der einfachste Weg, aus dem gemeinsamen Steueraufkommen von Bund und Ländern einen größeren Anteil den Ländern zur Verfügung zu stellen.» So sehe es das Grundgesetz bereits vor. «Und der Vorteil: Man könnte es morgen beschließen, ohne andauernd an der Verfassung herumzuwerkeln.»

Die Formulierung für die Grundgesetzänderung war in wochenlangen Verhandlungen der großen Koalition mit FDP und Grünen zustande gekommen. Mit ihr soll es auch ermöglicht werden, dass der Bund hohe Summen in den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen investieren kann. (dpa)

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2 Kommentare
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Pälzer
5 Jahre zuvor

Das Argument der Ministerpräsidenten klingt vernünftig, es sei denn, man müsse befürchten, dass die Länder das zusätzliche Geld heimlich für andere Zwecke verprassen als für digitale Bildung. Eigentlich halte ich die deutschen Journalisten für wachsam genug, dass sie das merken und sehr wirksam anmahnen würden, oder?
Nun nennt News4t den voraussichtlichen Gang ein „Fiasko“. Ist damit der Vermittlungsausschuss gemeint? Oder eine Einigung, die nicht das Grundgesetz ändert? Oder haben Sie Grund zur Annahme, dass Kretschmann, Laschet, Söder usw. die digitale Ausstattung der Schulen gar nicht wollen?

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Hier steht wenigstens mal ein geplanter neuer Wortlaut im Grundgesetz:
Der neue Artikel 104c soll lauten: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hoch-schule/schule/digitalpakt-grundgesetzaenderung-fuer-mehr-finanzhilfe-15570694.html
Aber das ist der Stand vom Mai 2018. Wie sieht das denn jetzt aus? Die Redaktion ist sehr sparsam mit wirklichen Informationen. Es wird nur berichtet, wer da was über irgendwas gesagt hat. Was aber bei dem „irgendwas“ wirklich drinsteht, bleibt meist unbekannt und ungenannt. Motto: Alle reden darüber, aber keiner weiß, was genau drinsteht.