Gericht hebt fristlose Kündigung von AfD-naher Professorin auf

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Das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein verworfen. Die Vorwürfe gegen BWL-Professorin Karin Kaiser rechtfertigten den Rauswurf nicht, oder seien bereits durch Abmahnungen verbraucht, befand das Gericht und schloss sich der Vorinstanz an. Ihre parteipolitische Ausrichtung rechtfertige die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls nicht.

Die Hochschule hatte die Nebentätigkeit der Professorin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin moniert. Die sei aber jahrelang bekannt gewesen und toleriert worden, befand das Gericht und ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu (Az.: 7 Sa 370/18). Sie sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen Korrekturassistenten und einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, hatte ihr die Hochschulleitung weiter vorgeworfen.

Außerdem diffamiere sie andere Mitarbeiter, habe ihren Wohnsitz nicht an den Niederrhein verlegt und sei damit ihrer Residenzpflicht nicht nachgekommen. Kaiser entgegnete, eine solche Pflicht gebe es in ihrem Arbeitsverhältnis nicht. Bei der Diffamierung sprang ihr das Gericht zur Seite: Dieser pauschale Vorwurf sei von der Hochschule nicht belegt worden.

Das Arbeitsverhältnis sei durchaus belastet, räumte das Gericht ein. Dennoch sollte eine weitere Zusammenarbeit möglich sein. «Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat», sagte Hochschulpräsident Hans-Hennig von Grünberg. Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht, hatte Kaiser gesagt. Sie war bei der Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. dpa

AfD-nahe Professorin fristlos gekündigt: Güterichter soll schlichten

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Pälzer
5 Jahre zuvor

Welche politische Ausrichtung hat der Hochschulpräsident ?